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| Tags: egv, rechtswidrig, sanktion |
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| | #1 | |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.956
| Hessisches LSG Sanktionen gegen Arbeitslose unwirksam, Leistungskürzungen nur auf ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage möglich Quelle LSG Hessen, L 7 AS 288/06 ER v. 09.02.2007 Zitat:
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner Geändert von Curt The Cat (11.01.2008 um 23:14 Uhr). Grund: erweitert | |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
nach diesem Urteil würd es aber noch mehr Sinn machen, die EGV nur zu unterchreiben, wenn man voll einverstanden ist. | |
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| | #3 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.956
| Ich habs jetzt erlebt, dass der Richter eine Sanktion wg. der EGV als rechtswidrig ansah. Der HE hatte unter die EGV handschriftlich geschrieben, dass er mit der Teilnahme an einer Maßnahme nicht einverstanden sei und dafür mehr Bewerbungen schreiben will. Die ARGE wies ihn trotzdem einer Maßnahme zu. Dort sollte der HE einen Vertrag unterschreiben; dagegen wehrte der HE sich und der Maßnahmeträger "nahm" ihn nicht in die Maßnahme. Daraufhin sanktionierte die ARGE. Der HE reichte eine EA ein und der Richter sah die Sanktion als rechtswidrig an, da in der EGV bezüglich der Maßnahme keine Einigung erzielt worden sei. Er legte der ARGE nahe, die Sanktion aufzuheben und die einbehaltenen Beträge auszuzahlen; dem folgte dann die ARGE.
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
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| | #4 | |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.423
| Also in meinem aktuellen Fall vom Januar '08 hat sich die Richterin vom SG Köln darauf berufen... Zitat:
__________________ Beste Grüße aus M. bei Bonn von Curt The Cat ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 | |
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