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Steuerfreies Verpflegungsgeld - kein Einkommen; SG Dresden, S 21 AS 1805/08 ER, 26.6.; in Forum: Urteile / Entscheidungen; Keine Anrechnung des steuerfreien Verpflegungsgeldes auf "Hartz IV" SG Dresden, Beschluss vom 26.06.2008, Az.: S 21 AS 1805/08 ER, nicht rechtskräftig Zitat: Hartz IV-Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als ...
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Alt 19.07.2008, 22:55   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Standard Steuerfreies Verpflegungsgeld - kein Einkommen; SG Dresden, S 21 AS 1805/08 ER, 26.6.

Keine Anrechnung des steuerfreien Verpflegungsgeldes auf "Hartz IV"

SG Dresden, Beschluss vom 26.06.2008, Az.: S 21 AS 1805/08 ER, nicht rechtskräftig

Zitat:
Hartz IV-Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen
Verpflegungsmehraufwendungen nicht anrechenbar


Verpflegungsmehraufwendungen, die steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind auf das Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen anrechenbar. Denn sie dienen dazu, den Mehraufwand für die Ernährung bei Ortsabwesenheit auszugleichen. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem Beschluss vom 26. Juni 2008 entschieden.

Der Antragsteller lebt mit seiner Lebensgefährtin und einem Sohn in Dresden. Er arbeitet als Monteur für einen Arbeitgeber in Deutschland und wird überwiegend in den Niederlanden eingesetzt. Neben einem Bruttolohn in Höhe von 1.200 € erhält er vom Arbeitgeber steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von knapp 530 € monatlich. Weil das Geld für die Familie nicht reichte beantragte er Arbeitslosengeld II als Aufstockerleistungen. Die Arge Dresden lehnte den Antrag ab. Das Verpflegungsgeld rechnete sie teilweise als Einkommen an. Da der Antragsteller sich davon Lebensmittel kaufen könne, brauche er entsprechend weniger Arbeitslosengeld II.
Ernährung fernab vom eigenen Haushalt ist teurer

Das Sozialgericht Dresden gab dem Eilantrag statt. Die Ernährung fernab vom eigenen Haushalt sei teurer als zu Hause. Diese Mehrkosten sollten durch die Verpflegungsmehraufwendungen des Arbeitgebers ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber habe diese Aufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Daher sei es konsequent, dass eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II unterbleiben müsse.

Die Arge wurde verpflichtet, den Antragstellern als Aufstocker monatlich rund 340 € Arbeitslosengeld II zu zahlen.
Quelle: www.deutschesanwaltportal.de
Mambo ist offline  
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Alt 20.07.2008, 13:01   #2
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Standard AW: Steuerfreies Verpflegungsgeld - kein Einkommen; SG Dresden, S 21 AS 1805/08 ER, 2

Zitat:
Zitat von Mambo Beitrag anzeigen
Keine Anrechnung des steuerfreien Verpflegungsgeldes auf "Hartz IV"

SG Dresden, Beschluss vom 26.06.2008, Az.: S 21 AS 1805/08 ER, nicht rechtskräftig


Quelle: Deutsches Anwaltportal

So richtig hart finde ich, als Monteur einegsetzt und meist auch noch im Ausland für 1200€ brutto.
LG
Hexe
Hexe45 ist offline  
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