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Alt 29.05.2008, 21:05   #1
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Beiträge: 13.021
Standard Nach Kündigung wegen Kirchenaustritt ist Sperrzeit unzulässig

Zitat:
Wer aus der Kirche austritt und deshalb von seinem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt wird, muss keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen. Dieses Urteil des Sozialgerichts in Mainz ist am Donnerstag vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel rechtskräftig geworden.Weil die Bundesagentur für Arbeit (BA) während der Verhandlung ihre Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückzog, mussten Deutschlands oberste Sozialrichter kein eigenes Urteil mehr verkünden (Az. B 11a AL 63/06 R (BSG); S 13 AL 545/03 (SG Mainz)).
Nach Kündigung wegen Kirchenaustritt ist Sperrzeit unzulässig +++ derNewsticker.de +++
Arania ist offline  
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Alt 30.05.2008, 14:02   #2
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Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.072
Standard AW: Nach Kündigung wegen Kirchenaustritt ist Sperrzeit unzulässig

Keine Arbeitslosengeld-Sperrzeit nach Kirchenaustritt

BSG, Az.: B 11a AL 63/06 R vom 29.05.2008

Hier noch ein parr Hinweise:

Quelle: http://de.news.yahoo.com

Terminbericht Nr. 25/08 (zur Terminvorschau Nr. 25/08) - Der 11a. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 29. Mai 2008.

Terminvorschau des BSG Nr. 25/08
Mambo ist offline  
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