29.05.2008, 21:05
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer
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| Nach Kündigung wegen Kirchenaustritt ist Sperrzeit unzulässig Zitat: | Wer aus der Kirche austritt und deshalb von seinem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt wird, muss keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen. Dieses Urteil des Sozialgerichts in Mainz ist am Donnerstag vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel rechtskräftig geworden.Weil die Bundesagentur für Arbeit (BA) während der Verhandlung ihre Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückzog, mussten Deutschlands oberste Sozialrichter kein eigenes Urteil mehr verkünden (Az. B 11a AL 63/06 R (BSG); S 13 AL 545/03 (SG Mainz)). | Nach Kündigung wegen Kirchenaustritt ist Sperrzeit unzulässig +++ derNewsticker.de +++ |
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