Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg:
Nützliche Tips wie man nach einem Schein-Praktikum das Gehalt rückwirkend einfordern kann:
Zitat:
Praktikantenvergütung von 375 Euro monatlich kann sittenwidrig sein
Eine Praktikantenvergütung in Höhe von 375 Euro monatlich kann sittenwidrig sein, wenn der Ausbildungszweck nicht im Vordergrund steht. Das ist der Fall, wenn der Ausbildungszweck die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse nicht deutlich überwiegt. Dies kommt insbesondere bei längeren Praktika (hier: sechs Monate) in Betracht, bei denen die Praktikanten nur in einer Abteilung des Betriebs eingesetzt werden...
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Weiter:
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Urteil:
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg, LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 8.2.2008, 5 Sa 45/07