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LSG Rheinland-Pfalz L 3 ER 175/07 AS: Rechtswidrige Inhalte einer EGV; in Forum: Urteile / Entscheidungen; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz 3. Senat Entscheidungsdatum: 05.07.2007 Aktenzeichen: L 3 ER 175/07 AS Dokumenttyp: Beschluss Normen: § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a SGB 2 vom 20.07.2006, § ...
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Alt 14.03.2008, 21:00   #1
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Beiträge: 19
Standard LSG Rheinland-Pfalz L 3 ER 175/07 AS: Rechtswidrige Inhalte einer EGV

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz 3. Senat
Entscheidungsdatum: 05.07.2007
Aktenzeichen: L 3 ER 175/07 AS
Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a SGB 2 vom 20.07.2006, § 31 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 31 Abs 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 15 Abs 1 S 2 SGB 2, § 44a Abs 1 S 1 SGB 2 ... mehr

Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung - wichtiger Grund - rechtswidriger Inhalt - Klärung der Erwerbsfähigkeit - Teilnahme an ärztlicher Untersuchung - Meldeaufforderung

Leitsatz

1. Der Hilfeempfänger hat trotz grundsätzlich bestehenden Kontrahierungszwangs beim Abschluss der Eingliederungsvereinbarung einen wichtigen Grund zur Ablehnung der Vereinbarung, wenn die angebotene Eingliederungsvereinbarung einen rechtswidrigen Inhalt hat.

2. Voraussetzung für den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung ist, dass der Hilfebedürftige erwerbsfähig ist. Damit ist ausgeschlossen, dass Gegenstand der Eingliederungsvereinbarung die Vorfrage, ob Erwerbsfähigkeit überhaupt vorliegt, sein darf.


Orientierungssatz


1. Der Arbeitsuchende hat einen wichtigen Grund iS von § 31 Abs 1 S 2 SGB 2 zur Ablehnung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung, wenn diese insofern rechtswidrige Inhalte enthält, als sie auf die Klärung ausgerichtet ist, ob Erwerbsfähigkeit überhaupt gegeben ist. Das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit ist aber Voraussetzung für den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung.(Rn.17)

2. Für eine andere, extensive Auslegung des § 15 Abs 1 SGB 2 besteht kein Bedürfnis, da die Agentur für Arbeit nach § 44a Abs 1 S 1 SGB 2 festzustellen hat, ob der Arbeitsuchende erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Um diese Feststellung treffen zu können, kann der Leistungsträger nach § 59 SGB 2 iVm § 309 Abs 1 S 1 SGB 3 den Hilfebedürftigen auffordern zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen. Die Aufforderung zur Meldung kann nach § 59 SGB 2 iVm § 309 Abs 2 Nr 5 SGB 3 zum Zweck der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch erfolgen. Sofern der Hilfebedürftige bei Aufforderung zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung dieser ohne wichtigen Grund nicht nachkommt, besteht die Möglichkeit der Absenkung des Arbeitslosengeldes II nach § 31 Abs 2 SGB 2.(Rn.20)


Abkürzung Fundstelle Breith 2007, 976-978 (Leitsatz und Gründe)
Abkürzung Fundstelle FEVS 59, 25-27 (Leitsatz und Gründe)

Verfahrensgang ausblendenVerfahrensgang
vorgehend SG Koblenz, 6. Juni 2007, Az: S 11 ER 174/07 AS


Literaturnachweise
Uwe Berlit, jurisPR-SozR 18/2007 Anm. 2 (Anmerkung)
Praxisreporte
Abkürzung Fundstelle Uwe Berlit, jurisPR-SozR 18/2007 Anm. 2 (Anmerkung)

Gruß Maria S
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Marie
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Alt 14.03.2008, 21:49   #2
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Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.423
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@Maria

Danke!


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Beste Grüße aus M. bei Bonn
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Curt The Cat
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Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar !

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht

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