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| Tags: 18august, 930uhr, begleitung, mitte, suche |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.08.2008
Beiträge: 1
| Hallo Leute, mein Fall ist folgender: Mein Antrag auf Arbeitslosengeld vom 7.04.08 ist abgelehnt worden. Jetzt habe ich Wiederspruch eingelegt und wurde erstmal zum JobCenter geschickt um dort Geld zu beantragen. Das JobCenter hat das Schreiben mit meiner Arbeitslosmeldung vom 7.04.08 nicht anerkannt und so bin ich erst ab dem 8.08.08 arbeitslos gemeldet. Ist da was zu machen? Die zweite Sache ist diese: Auf meinem Konto befindet sich ein größerer Geldbetrag, der mir jedoch nicht gehört. Da meine finanzielle Situation so schwierig ist konnte ich bei einem Bekannten umsonst wohnen. Wie gehe ich damit um? Ich bräuchte also einen Anwalt, der sich meine Unterlagen durchsieht und mich dazu berät und zwar vor dem 18.08. Und jemanden der mich zu dem Termin begleitet, damit alles Korrekt über die Bühne geht. Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, denn ich habe inzwischen ca. 10.000€ Schulden und wenn jetzt die Krankenkassenbeiträge eines halben Jahres dazukommen wächst mir das ganze über den Kopf. ich hoffe auf einen schnellen Rat! Ganz liebe Grüße 00sabo |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Moin, aaalso, rein rechtlich hast du - meinem Kenntnisstand nach - Anspruch auf ALG II ab dem Zeitpunkt, an welchem du Antrag auf ALG I gestellt hast - und zwar erstmal unabhängig davon, ob dein Widerspruch berechtigt ist oder nicht. Denn offensichtlich befindest du dich jetzt in einer Situation, die dem Grunde nach einen Leistungsanspruch rechtfertigt. Allerdings musst du dir dabei folgende Frage gefallen lassen, die dir auch das JobCenter u. U. stellen wird: Von was hast du in den letzten vier Monaten gelebt? Du musst mir das jetzt nicht beantworten, es ist nur zum Nachdenken. Manche Leute leben in der Zeit von geliehenem Geld, was sie aber schleunigst zurückzahlen müssen. Andere verbrauchen geringe Ersparnisse. Was dein Konto betrifft: Kannst du es ganz sicher darlegen, dass es nicht dein Geld ist, oder gibt es an irgend einer Stelle einen Punkt, wo Zweifel entstehen können? Weiters ist natürlich Handlungsbedarf bezüglich einer Unterkunft gegeben, denn deine Freunde werden dich sicherlich nicht mehr lange aushalten. Wenn dem so ist, dann bitte sie, das auch kurz schriftlich festzuhalten. Womöglich können sie dir dabei eine Frist setzen, das wäre hilfreich. Einen Anwalt zu bekommen wird ein wenig problematisch. Um ihn für eine Schutzgebühr von 10 € in Anspruch nehmen zu können, musst du zum Gericht, um dir einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Dort wird man nach deiner finanziellen Situation fragen, die du durch Kontoauszüge belegen kannst. Auch hier gilt wieder: Es muss stichhaltig sein, dass der Betrag auf deinem Konto dir nicht gehört, ansonsten wird dir der Schein garantiert verweigert und die Anwaltskosten fallen auf dich zurück. Deine aktuellen Schulden sind hoffentlich nicht durch die vier Monate Arbeitslosigkeit entstanden. Denn wenn man mal hoch greift, dann würde es nur knapp 3.000 € von der ARGE geben. Allerdings: Du hast ja bei Bekannten gewohnt und hattest also keine Unterkunftskosten. In diesem Fall kannst du also damit rechnen, dass inklusive gesamtem August nur ein Betrag von rund 1.500 € durch die ARGE zu zahlen ist. Ich empfehle dir daher, mal darüber nachzudenken, ob nicht eine Schuldnerberatung sinnvoll sein kann. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
| In deinem Fall würde ich vielleicht auch noch direkt vor Ort Beratung (z.B. beim BALZ - bitte selbst googlen) suchen.
__________________ Gruß! ethos07 (bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat) Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. Geändert von ethos07 (13.08.2008 um 01:56 Uhr). |
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