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| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.956
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__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
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| | #2 | |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.956
| und Zitat:
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... ja ja wohl wahr ! ! ! genau so einen Fall habe ich gerade für einen Bekannten "bearbeitet" und die 2 Personen werden für eine bestimmte Zeit auseinanderziehen Wenn DIE das so wollen (Wahrheit oder Nichtwahrheit |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 251
| Hi zusammen, nur ne kurze Mitteilung vom LSG NRW Zitat meines Richters in der 2 Instanz im Verfahren wegen eheähnlicher Gemeinschaft: Damit verträgt es sich nicht, dass die Klägerin in den bisherigen Jahren und auch derzeit offensichtlich nicht ansatzweise versucht hat, durch Bildung eines eigenen Hausstandes in der Form der Anmietung einer eigenen Wohnung klare Verhältnisse und damit eine Leistungsberechnung nach dem SGB II zu schaffen. Sie hätte es jederzeit in der Hand gehabt, durch Bezug von Regelleistungen sowie von Unterkunftskosten ihren Lebensunterhalt zu sichern und sich den daraus ergebenen KV-schutz in Anspruch zu nehmen. Trotz den behaupteten strikten Trennung der Lebensverhältnisse (eigener Lebensraum, getrennte Kosten, keine gemeinsamen Versicherungen sowie keine gemeinsamen Konten oder Kinder, keine gemeinsame Haushaltführung) ist es nicht nachvollziehbar das -trotz eventueller freundschaftlicher Beziehung- ein Umzug in eine angemessene eigene Wohnung dem eigenständigen Leistungsbezug nach SGB II und einer damit verbundenen Sicherung des KV-Schutzes entgegen-stehen soll, wenn doch die Antragstellerin und Herr X derart nebeneinander herleben, wie es die Antragstellerin versucht dem Gericht plausibel zu machen. Zitatende: Meine Anmerkung: Es hat mich keiner aufgefordert auszuziehen. Wäre ich ausgezogen hätte man mir Sozialbetrug angehängt denn ich wäre ja ausgezogen um einer Eheähnlichen Gemeinschaft zu entfliehen. Wenn ich also Sex habe mit meinem Mitbewohner wäre es keine EäG weil, Sex ist ja kein Kriterium. Lebe ich mit meinem Mitbewohner nebeneinander her und habe keinen Sex ist es eine EäG? Die meisten Wohngemeinschaften bestehen doch mehr oder weniger aus Freundschaften. Ziehe ich aus Kostengründen mit jemanden zusammen werde ich in eine EäG gesteckt, trenne ich mich dann werde ich einem Sozialbetrug unterstellt. Ob die sich mal entscheiden können? Achja wegen meiner KV: Zitat: Der Senat verkennt zwar nicht, dass der Schutz eine wesentliche Absicherung nicht nur eines Hilfeempfängers darstellt., aber er erkenne keine Eilbedürftigkeit wegen der von der Antragsstellerin - wie gesagt - hauptsächlich angestrebte Krankenversicherung. Gleichwohl ist aber zu berücksichtigen, das die Antragsstellerin bereits seit ihrem Umzug kein Anlass gesehen hat, einen Versicherungsschutz für sich anzusstreben, und ohne einen solchen gelebt hat. Außer einer denkbaren Allgemeingefahr, das eine schwerwiegende Krankheit ihre Existenz gefährden könnte, hat sie darüber hinaus keine nachvollziehbaren Gründe vorgetragen, weshalb sie gerade erstmals ab April 2006 auch auch derzeit den Krankenversicherungsschutz drinfgend benötigt und das gegenüber den Vorjahren eine wesentliche Änderung eingetreten sei. Zitatende: Dazu sage ich: Als ich mich im Jahre 2004 hier arbeitslos gemeldet habe, hat mir keiner gesagt das ich mich freiwillig weiterversichern kann, auch im Ablehnungsschreiben des AA stand nicht ein Wort davon das ich mich versichern muß. Wie kann das Gericht behaupten das bei mir keine Änderungen eingetreten sind und wie hätte ich Änderungen beweisen können ohne KV? Ich hatte nicht ein Wort mit dem Gericht gewechselt. Es ist alles ohne Anhörung geschehen. Da hat ja ein Angeklagter mehr Rechte als ich, der wird wenigstens vernommen. Alles in einem. Es bleibt wie es ist, kein Geld und keine KV. lg marpi
__________________ so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann Geändert von marpi (12.02.2007 um 13:30 Uhr). |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| @ marpi .... na dann bin ich mal gespannt was die Arge zu dem Auszug (Beitrag # 03) sagen wird Zitat:
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 251
| Zitat:
manchmal geht mir so einiges durch den Kopf, sicher ist das teuer für die Argen wenn sie dann 2 x 1 Person berechnen müssen aber.... ich glaube nicht das ich ausziehen werde, denn... Mein Recht ist es, mit jemanden zu leben wie ich es möchte, denn *Normalos* dürfen das auch. Mein Recht ist es , mein Leben selbst zu bestimmen und vor allem auch mit wem.... Meine Pflicht ist es gegen Ungerechtigkeiten anzugehen... gegen Eheähnliche Gemeinschaft, gegen Unrecht, gegen Willkür, gegen Zwang und sollte ich dennoch verlieren, wird sich Deutschland nen Kopf machen müssen wie das vereinbar sein soll wenn ich eine KV brauche und diese auch ab 1. April Pflicht sein soll, diese dann auch finanzieren soll. Ich hab es versucht und vielleicht auch verloren. Ich habs so langsam satt das Theater mitzumachen, mittlerweile kann ich sogar froh sein, wenn ich mit der Arge nichts zu tun habe. Mein Mitbewohner will keine Angaben machen, steht nicht fianziell für mich ein (er ist ja schließlich kein bezahlter Liebhaber). Zwingen kann ihn keiner dazu, also was solls, belassen wir es beim alten, gehen das Hauptverfahren durch und basta. Ich bin es müde und meine Nerven sind kaputt, aber dennoch lasse ich mir keine EäG aufschwätzen, egal ob vom SG, LSG oder vom BSG. Für mich ist immer noch eine finazielle Unterstützung der Beweis einer Einstandsgemeinschaft, mir wurde keine finanzielle Unterstützung nachgewiesen, weder von der Arge, noch vom gericht. Vielleicht ist es genau das was sie so ärgert. Es kann nicht sein das ein Gericht sagt, das Sex (z.B.) kein Indiz ist, die gemeinsame Meldeadresse kein Indiz ist, aber ein *nebeneinander herleben* (wie es in einer Freundschaft nun üblich ist) ein Indiz sein soll eine EäG zu haben? Das widerspricht sich doch. Sollte ich nun doch Sex haben? *lol* Im Moment geht es mir gut, aber weiß ich wie lange?
__________________ so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann | |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.11.2006
Beiträge: 58
| Hi Marpi, das ist ja wohl voll zum Ko..... Die dreh sich das alle wohl so wie sie es brauchen. Rechte haben wir doch schon lange nicht mehr... Bei mir läuft es ja auch gerade in diese Richtung. EäG ist beschlossen worden. Mitbewohner ist unterhaltspflichtig gemacht worden für mich und mein Kind. Wie Du schon angemerkt hattest-ich bekomme noch Geld, aber eben entschieden weniger. Beim Anwalt war ich, aber...? Er sagt, ich soll bis vors SG gehen. Leider bin ich durch deinen Beitrag jetzt nicht mehr so guter Hoffnung. VG Rupi |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 251
| Hi Rupi, ich kann Dir nur empfehlen das Du wenigstens vors SG gehst, laß nichts unversucht. Dein Mitbewohner ist weder Deinem Kind (siehe Stiefkinderregelung SG Berlin S 37 AS 11401/06 ER vom 20.12.2006 , http://www.elo-forum.net/ur/701-0701-13-33.html ) noch Dir gegenüber unterhaltspflichtig schau hier Zum Unterhalt unter Partnern lies dies http://www.tacheles-sozialhilfe.de/f...p?FacId=502734 Bundesverfassungsgericht: Bloße Mitglieder einer Wohngemeinschaft gehören nicht zu einer Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Absatz 5 SGB II oder zu einer Bedarfsgemeinschaft. Hilfe Suchende müssen deshalb keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse von Mitbewohnern einer Wohngemeinschaft oder von Untermietern machen. Es reicht aus, wenn der Hilfe Suchende den von ihm getragenen Mietanteil benennt oder die Untermietzahlungen als Einkommen angibt (Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 2. September 2004 zu Az. 1 BvR 1962/04). ich hoffe das ich meine Nerven noch bis zur Hauptsacheklärung habe udn endlich mal angehört werde. Viel Glück Dir :-)
__________________ so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann Geändert von marpi (13.02.2007 um 10:42 Uhr). |
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| | #9 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.956
| Unabhängig vom Sachverhalt - prüft Eure Angelegenheit auf formale Fehler: Wurden alle Bescheide richtig aufgehoben; wurde gegen jeden Bescheid Widerspruch eingelegt - sonst kommt der Vorwurf des "bestandskräftig werden lassen"; wurden alle Fristen korrekt eingehalten... Wurde der Individualisierungsgrundsatz richtig angewandt. Damit läßt sich so manche Sache noch gewinnen und die Akten werden für die ARGen schier unbeherrschbar.
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