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| Tags: anweisung, neue, stiefkinder |
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| | #1 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2005 Ort: Dortmund
Beiträge: 143
| Habe heute diese Email von einer bekannten Familie ( Stiefkindproblematik ) erhalten.Da wird das Einkommen seit September vom Stiefvater nicht mehr mitgerechnet.Nun weiß ich nicht ob es diese Anweisung echt ist oder nicht. Zitat:
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ohne Angabe von offizieller Quelle würde ich so etwas mit Vorsicht genießen. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.06.2005 Ort: Windeck
Beiträge: 100
| Die Info, die du da hast ist korrekt. Kommt aus offiziellen Kreisen. Kann aber nicht sagen, ob das bis Ende 2006 gilt. Was mich nur recht stutzig macht ist der letzte Absatz: "Diese Ungleichbehandlung muss bis zur gesetzlichen Neuregelung hingenommen werden. Es wird eine gesetzliche Regelung angestrebt, die eine Einkommensanrechnung der Partner auf den Bedarf aller mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder vorsieht." Das heißt dann sicherlich, das man die Gesetzeslage so ändern möchte, dass Stiefväter/mütter, die mit leiblichen bzw. nicht leiblichen Kindern in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben, für alle aufkommen müssen. :uebel: Ich denke darauf arbeiten die Damen und Herren des BMWA zu. Man muss doch Geld sparen und wo sonst als bei den Kindern - Ironie on -Unsere Kinder sind doch so wichtig und sie brauchen doch gute Startbedingungen im Leben - Ironie off. LG Maggy
__________________ Wir leben in einer demokratisch gewählten Diktatur. Denkt an Art. 20 GG Absatz 4 |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2005 Ort: Dortmund
Beiträge: 143
| Deswegen war der SB heute so " freundlich " und sagte mir er wolle gucken was er erreichen könnte.Gerichtsbeschluß vom LSG haben wir auch noch ncht. Aber wenn die Stiefeltern dann nach erfolgreichem Klagen endlich nicht mehr voll einbezogen werden,dann fängt der ganze Scheiß von vorne an wenn die sich das ALG II für Patchworkfamilien wieder zurechtstricken.Dann geht die Klagerei von vorne los. Gruß Karin |
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| | #6 | ||
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2005 Ort: Berlin
Beiträge: 28
| Zitat:
Auszug: Zitat:
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2005 Ort: Dortmund
Beiträge: 143
| In den nächsten Tagen soll es eine Pressemitteilung von der BMWA geben. Ich sollte vielleicht auch mal alle emails lesen :sleep: |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich kenne Jemanden , der erst kürzlich eine solche Berechnung wegen der Stiefkinderberechnung bekommen hat. Da steht dann tatsächlich bei dem Verdiener: 0,00 Euro Einkommen. Eine Ente ist das also nicht. Ob sich alle Kommunen auch daran halten ist fraglich.. Und es ist auch ab sofort möglich solche Berechnungsbögen zu erstellen- bei einigen ARGEn jedenfalls offensichtlich. :twisted: |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| "habe mich schon gewundert, was mit Neudefinition von Bedarfsgemeinschaften gemeint ist, jetzt wird mir allerdings einiges klarer..." Es ist grotesk, die die Ämter ihre Tatsachen scheinheilig immer wieder selbst erschaffen. Demnächst sollen wohl noch unsere Nachbarn für meinen Sohn aufkommen? :dampf: Schön, dass sie einem jetzt schon vorzuschreiben gedenken, welche Gemeinschaften man bilden darf! Demnächst gibt es wohl och für ALG2- Empfänger einen Heiratszwang, damit sie es noch leichter haben? |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2005 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 572
| Zitat:
Denn in einem ausführlichen Profiling werden ja auch so einige Fragen zum Freundeskreis und den Nachbarn gestellt. Fragt sich nur, warum wohl :|
__________________ Gruß von Sonntagsmaja ------------------- "Manchmal denke ich, der beste Beweis dafür, dass es anderswo im Universum intelligentes Leben gibt, ist der, dass noch keiner versucht hat, Kontakt mit uns aufzunehmen." (Bill Watterson) | |
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| | #11 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.396
| Diese Anweisung hat Gültigkeit. Wer davon betroffen ist, soll sich ruhig den Text kopieren und den entsprechenden Sachbearbeitern bzw. auch Gerichten vorliegen. Dies gilt aber nur für die Agentur für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaften (als Agentur für Arbeit und Kommune). Für die optierenden Kommunen gilt die solange nicht, bis das BMWA hierzu eine Mitteilung rausgibt.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.09.2005 Ort: Bad Schmiedeberg
Beiträge: 47
| Hat das auch für Adoptierte Kinder gültigkeit??? Gruss Ditmar |
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| | #13 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.396
| Nein. Denn mit der Adoption hast Du dich ja bereit erklärt die Verantwortung in allen Bereichen für die Kinder zu tragen. Sonst würde Adoption ja auch kein Sinn machen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.09.2005 Ort: Bad Schmiedeberg
Beiträge: 47
| Das hat mann nun davon wenn Sozial handelt. Aber ich habe dies gerne getan. Gruß Ditmar |
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| | #15 | |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.957
| Zitat:
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner | |
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| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.09.2005 Ort: Berlin
Beiträge: 46
| hallo fishman1, wollte mich mal vertrauensvoll an dich wenden ;) bist mir quasi hier im forum empfohlen worden. folgender fall: mein partner und ich haben überlegt zu heiraten. er arbeitet und ich empfange den hartz-segen :( er zahlt unterhalt an die ex und an sein kind(tituliert) und bei mir zahlt der ex für die kinder. ist es jetzt wirklich und wahrhaftig so, dass wenn wir heiraten, mein partner für meine kinder aufkommen muss und mein exmann aus dem schneider ist und für die kinder nicht mehr zahlen brauch???mir wurde hier schon gesagt, dass dies der fall ist. kann das überhaupt nicht glauben und bin in kürzester zeit zum dritten mal sprachlos. liebe grüße jasmina |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2005 Ort: Dortmund
Beiträge: 143
| Hallo Jasmina! Solange dein Ex Unterhalt für die Kids bezahlt braucht dein "neuer " Ehemann nicht für die Kids aufkommen. Gruß Karin |
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| | #18 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hi Fishmam1, setze Dich doch bitte mal per PN mit Jasmina in Verbindung, es Scheint, als könne sie Deinen Rat brauchen. Danke! |
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