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| Tags: anweisung, neue, stiefkinder |
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| | #26 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.06.2007 Ort: Bayern
Beiträge: 21
| Ich lebe auch mit meiner freundin zusammen. Und habe 3 Stiefkinder. Die mir angerechnet werden. Ich bekomm keine 349 € sondern einiges weniger. Ich finde es eine sauerei das die Kinder für mich aufkommen müssen. Das heisst ich muss die kinder fragen wenn ich geld brauche - was für ein witz. |
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| | #27 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.06.2007
Beiträge: 18
| Hallo! Mein volljähriger arbeitsloser Sohn(19) lebt bei uns, darf ja nicht ausziehen. Bis letzten Oktober hatte er zum Unterhalt von seinem richtigen Vater und dem Kindergeld einen Hartz IV Zuschuss erhalten. Als wir einen Fortzahlungsantrag stellen wollten, wurde uns gesagt, dass mein Sohn keinen Anspruch mehr habe, er erhalte KG und Unterhalt und für den Rest solle, nach neuem Gesetz, mein neuer Mann aufkommen. Jetzt, seit einem Monat, ist es so, dass mein Ex keinen Unterhalt mehr zahlen kann. So dass mein Sohn außer KG kein Einkommen mehr hat.Da der Unterhalt wegen Zahlungsunfähigkeit eingestellt wurde, möchte mein Sohn einen neuen Antrag auf Hartz stellen. Wie sieht das aus? Mein Mann sagt, was gehe ihn das an? Er ernährt meinen Sohn natürlich, gibt ihm auch mal ein bisschen Geld.Aber auf Dauer ist das kein Zustand, der Junge muss für jedes bisschen fragen und bitten! Mein Mann bezahlt Unterhalt für seine Kinder und Raten für ein Haus aus früherer Ehe.Hab gehört, dass man sich nicht einig wäre in der Rechtsprechung, dass man bei Neuverheiratung den Kindern des Partners gegenüber unterhaltspflichtig wird. Stimmt das?Soll mein Sohn einen antrag stellen? Danke für Antworten! |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2005 Ort: Dortmund
Beiträge: 143
| Mein Mann ( Stiefvater ) hat meiner großen Tochter ( 18 ) nahegelegt auszuziehen. Meine Tochter hat seit dem 1.5.07 eine eigene Wohnung.Es geht nur so oder man macht sich auf einen langen Klageweg gefaßt. Wir haben gestern nach 2,5 Jahren endlich die Hauptverhandlungen gehabt.Die Arge muß für die Jahre 2005 und 2006 nachzahlen. Die EA von 2007 wurde so verhandelt das mein Mann nach § 9 Abs.5 behandelt wird.Aber dagegen geht die Arge in Beschwerde mal sehen was das LSG dazusagt ansonsten muß es weiter gehen bis zum Bundesverfassungsgericht :-(.So sieht es im Augenblick aus. Gruß Karin |
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