Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie

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Alt 18.09.2005, 11:48   #1
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
Standard Unterhaltsansprüche der Partnerinnen oder Partner untereinan

Unterhaltsansprüche der Partnerinnen oder Partner untereinander

Die Partner einer Lebensgemeinschaft sind einander grundsätzlich weder während des
Bestehens der Lebensgemeinschaft noch danach zu Unterhaltsleistungen verpflichtet,


mit einer Ausnahme: Wenn die Partner auch Eltern eines gemeinsamen Kindes sind. Dann hat
der Vater der Mutter für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des
Kindes Unterhalt zu gewähren und auch die Kosten zu tragen, die durch die
Schwangerschaft und Entbindung entstehen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz
„Gemeinsam leben“ – Eine Information für Paare, die
ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft
zusammenleben.

Seite 18: http://www.bmj.bund.de/media/archive/819.pdf
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 819_920.pdf (150,5 KB, 116x aufgerufen)
__________________
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Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
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Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 06.10.2005, 14:33   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard Re: Unterhaltsansprüche der Partnerinnen oder Partner untere

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing
Unterhaltsansprüche der Partnerinnen oder Partner untereinander

Die Partner einer Lebensgemeinschaft sind einander grundsätzlich weder während des
Bestehens der Lebensgemeinschaft noch danach zu Unterhaltsleistungen verpflichtet,

:hmm:
Warum wird dann der (mein) erwerbsfähige Partner zur Berechnung von ALG II mit herangezogen?
ramona34 ist offline  
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Alt 06.10.2005, 16:57   #3
Lillybelle
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Oh.my Good. -- Deutschland ist so ein Pfennigfuchserland.
Erst muss wohl mal wieder jahrelang lang und breit geklärt was" Partner" sind und "Partnerschaften" sind und was als Eheähnliche Gemeinschaften geklärt sein will.
( Wobei das meiste, was "eheähnlich ist, oft alles andere als gemeinschaftlich ist, mal nebenbei, als Denkanstoss)

Mein Partner ist auch mein Schlachter , wen ich mit dem gerade eine Kaufvertrag über 5 Kilo Hack abschliesse, menno.
Zu Blöd, dass der so gar keine Regung zeigt michzu unterstützen...

Ich frag mich wrklich, wann die Nachbarn rangeogen werden oder die He´s genötigt werden sich den Vermieter zu Füssen zu werfen, damit der sich verpflichtet - in Austausch gegen - äh- Naturalien- die Miete kostenlos zu übernehmen.

Ansätze dazu gab es in abgemilderter Form ja schon.

Ich könne nur noch :kotz:
 
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Alt 06.10.2005, 17:23   #4
Janchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Vermieter zu Füssen zu werfen, damit der sich verpflichtet - in Austausch gegen - äh- Naturalien- die Miete kostenlos zu übernehmen.
... dies ist schon Gang und Gebe im deutschen Lande, beginnend mit der "poppigen Lehrstelle" über den "poppigen Berufsweg" bis hin zur "poppigen Unterkunft".

:kinn: - hmm ... von populär stammt dies aber nun nicht :kratz:
 
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Alt 20.10.2005, 17:42   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Oberursel
Beiträge: 14
Standard sehr widersprüchlich ...

Hallo,
auch dieses Pamphlet trägt die Widersprüche in sich.

Wenn keine Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können, warum gibt es dann die Möglichkeit, Unterhalt steuerlich geltend zu machen?

Wenn keine Besserstellung gegenüber der Ehe erfolgen soll, warum gibt es dann eine Schlechterstellung?

Nach welchem Recht kann die/der ALG-II EmpfängerIn in sog. 'eheähnlicher Gemeinschaft' den Unterhalt einklagen?

Den Fragenkatalog könnte ich noch fortsetzen ...

An sich müsste ja nur die Regierung (ziemlich egal, welche) die Ungereimtheiten durch klare gesetzliche Regelungen beseitigen.

Werner Hahn
regierungsseitig verarschter Mensch
baerentrainer ist offline  
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Alt 22.11.2005, 10:46   #6
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.07.2005
Ort: Lipperland
Beiträge: 75
Standard

Ich bin der Meinung, eine eheähnliche Gemeinschaft sollte bleiben, was
sie ist! Nämlich in keinster Weise irgendwem verpflichtend und für den
Gesetzgeber nicht existent.

Wer die Rechte und Pflichten einer Ehe in Anspruch nehmen möchte, kann
ja gerne heiraten.

Eine eheähnliche Gemeinschaft sollte aus meiner Sicht auf jeden Fall als
Alternative bestehen bleiben. Das bedeutet aber auch, dass sich der
Gesetzgeber hier komplett heraus hält und beide Personen einer solchen
Gemeinschaft als separate Einzelpersonen bewertet. Schließlich ist man
in diesem Fall weder verwandt noch verschwägert und deshalb auch nicht
unterhaltspflichtig!!!

Jetzt plötzlich im Rahmen von Hartz IV zu fordern, die eheähnliche
Gemeinschaft auf die Stufe einer Ehe zu stellen, nur damit man neben den
ungerechtfertigten Forderungen des Staates (der sich damit nur seiner
Verantwortung entziehen will) auch ein paar Rechte eingeräumt bekommt,
ist doch kompletter Unsinn! Dann kann man doch wirklich gleich heiraten!
Radi4u ist offline  
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Alt 22.11.2005, 13:22   #7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Oberursel
Beiträge: 14
Standard

@Radi4u

Die sog. eheähnliche Gemeinschaft wurde ja bereits vorher 'eingeführt' und zwar durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Irgendjemand hat es gestört dass im BSHG bei zwei nicht verheirateten
Personen jeder Haushaltsvorstand war.
Diese Regelung ist auch so in die AlHi übernommen worden.

Die gesetzliche Regelung fordere ich (siehe öffentliche Petition) damit eine Klarstellung erfolgt und der ja auch von den Sozialgerichten bereits festgestellte rechtlose Zustand beendet wird.

Es ist kaum anzunehmen, dass der Gesetzgeber eine Unterhaltspflicht in das BGB reinschreiben wird.
Erreichen sollten wir, dass - da bin ich Deiner Meinung - keinerlei Pflichten und dann auch keine Rechte bestehen.

Der letzte Satz ist leider reine Utopie ...

Werner
baerentrainer ist offline  
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Alt 09.12.2005, 12:28   #8
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Registriert seit: 08.12.2005
Ort: Berlin vorher nahe DD
Beiträge: 96
Standard eheähnliche Gemeinschaft

Hallo,

ich finde, das dies ein leidiges Thema ist und ich bin der Meinung, dass es ja noch weiter geht, was für mich persönlich viel wichtiger ist.

Wäre ich verheiratet, würde ich familienversichert sein, aber in der ehG geht dies nicht und bin davon abhängig ob mich die ARGE versichert sonst stehe ich da wie "Max in der Sonne" und kann mir meine notwendigen Medikamente nicht mehr leisten...... dann kann ich mir den Strick vor Schmerzen nehmen..

Vorteil für die ARGE - einen weniger zu bearbeiten
:lol: :lol: die pure selbstironie bei einem anerkannten Schwerbehinderten
hummellinge ist offline  
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Alt 09.12.2005, 20:38   #9
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
Standard Zuschauen der Betroffenen muß endlich beendet werden

das Problem mit der eheähnlichen Gemeinschaft wird umso schlimmer, je länger sich nicht die Betroffenen selbst dagegen wehren.
Die eheähnliche Gemeinschaft war urspünglich eine Erfindung der Arbeits- und Sozialämter, um Geld zu sparen. Inzwischen hat sich das recht weit entwickelt.
Und wenn einige Leute weiter so machen, mit der Forderung nach gesetzlicher Verankerung, und Gleichbehandlung durch noch mehr Ungerechtigkeit für noch mehr Menschen, wird es irgend wann überhaupt keine Möglichkeiten der Gegenwehr mehr geben.
Einen freundlichen Gruß
narssner
narssner ist offline  
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Alt 10.12.2005, 13:40   #10
Lillybelle
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Irgendwann wird man Frauen und Männern, die noch keinen "Ernährer" haben bitten müssen eine Armbinde zu tragen, damit die potenziellen zukunftiggen Interessierten gleich vorgewarnt sind fairerweise, dass sie zahlen dürfen, sollten sie eine Verbindung anstreben.
:twisted:
Wenn das so weitergeht, wird es immer mehr Singlehaushalte geben und mehr Missbrauchsschnüffler, als Sachbearbeiter, die .. ach ja.. uns Arbeit vermitteln sollen.
 
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Alt 10.12.2005, 14:55   #11
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.07.2005
Ort: Lipperland
Beiträge: 75
Standard

@ narrsner: Ich gebe Dir hier vollkommen Recht!!!
@ Lillybelle: auch Dir gebe ich vollkommen Recht!!!

Nochmals: Es gibt keine eheänliche Gemeinschaft und das Grundgesetz kennt so etwas auch nicht.
Der Begriff eäG ist ein von der Regierung gemachtes Kunstwerk um sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Wenn man als Mann und Frau zusammen in einer Wohnung lebt, aber grundsätzlich nicht füreinander einstehen will, dann lasse ich mich doch nicht von den Ämtern "zwangsverheiraten" mit nur Pflichten, wo gibts denn so was :motz:
Ich kann nur jedem raten, dem eine eäG unterstellt wird, sich zu wehren

Gruß
Radi
Radi4u ist offline  
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Alt 10.12.2005, 18:00   #12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Oberursel
Beiträge: 14
Standard

Hallo,
ich bin weiter hin der abweichenden Meinung dass eine gesetzliche Regelung her muss.

Warum:
Weil nur dann der Gesetzgeber sieht, dass eine Regelung nicht möglich ist und seine sowohl ungerechte wie auch unsoziale Haltung aufgibt

Wie ich schon geschrieben habe: es ist äusserst unwahrscheinlich, dass eine Unterhaltspflicht (und nur darum geht es!) zwischen weder verheirateten noch verwandten Personen in das BGB hineingeschrieben wird.

Werner
baerentrainer ist offline  
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Alt 19.12.2005, 08:23   #13
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Registriert seit: 08.12.2005
Ort: Berlin vorher nahe DD
Beiträge: 96
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Ich persönlich empfinde die Sache mit der eheähnlichen Gemeinschaft als leidiges Thema.....

Früher sagte man immer, egal wo die Liebe hinfällt auch wenns auf den Mist ist... heute: guck Dir an wo die Liebe hinfällt, nicht das man ans Existensminimum wegen Hartz iV fällt

.... purer Sarkasmus :|

ich stecke ebenfalls irgendwo in dem Dilemma, wobei mein Freund nicht mal auf grund seiner bestehenden Unterhaltspflichten für mich aufkommen kann....

tschüß hummel
hummellinge ist offline  
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Alt 11.01.2006, 05:35   #14
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Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.519
Standard

Drum prüfet, wer sich ausserehelich :cry: bindet ... ob der Auserwählte sich nicht grad in Hartz 4 befindet.
__________________
Bye und lg andine
andine ist offline  
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Alt 12.06.2006, 12:10   #15
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Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 301
Standard hallo

Wir hatten es hier schon mal an anderer Stelle,
aber wenn ein Wehrpflichtiger bei der Unterhaltssicherungsbehörde eine eheähnliche gemeinschaft geltend macht dann lacht die Behörde ihn einfach aus.

kleine Anmerkung
michaelulbricht ist offline  
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Alt 12.06.2006, 13:11   #16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard Re: hallo

Zitat:
Zitat von michaelulbricht
Wir hatten es hier schon mal an anderer Stelle,
aber wenn ein Wehrpflichtiger bei der Unterhaltssicherungsbehörde eine eheähnliche gemeinschaft geltend macht dann lacht die Behörde ihn einfach aus.

kleine Anmerkung


:kinn: :kinn: da kannste mal sehen wie fortschrittlich Hartz4 ist :twisted: :twisted: :uebel: :kotz:
Arco ist offline  
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Alt 12.06.2006, 13:30   #17
Nov
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Registriert seit: 05.06.2006
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 336
Standard

Zitat:
Zitat von andine
Drum prüfet, wer sich ausserehelich :cry: bindet ... ob der Auserwählte sich nicht grad in Hartz 4 befindet.

Und sollte dieses denn so sein,
kann der Euro nur noch 20 Cent wert sein :kratz:
Nov ist offline  
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Alt 01.08.2006, 18:51   #18
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Benutzerbild von jimminygrille
 
Registriert seit: 17.05.2006
Ort: in den Weiten Hessens
Beiträge: 248
Standard

Eigentlich müsste diese Angelegenheit vor das Verfassungsgericht aus folgendem Grund:

Dann müsste die Rentenversicherung nämlich für die Zeit des Zusammenlebens, das können Jahre bis Jahrzehnte sein, wie bei Verheirateten für die Zeiten der Ehe, dem Partner mit geringem oder gar keinem Einkommen vom Besserverdienenden Teil von der Rente die Hälfte von der Hälfte der Rentenanwartschaft übertragen.

In der Ehe ist es so bei einer Scheidung nach 10 Jahren z. Beispiel:

Mann kriegt mal 1000 € Rente
Frau kriegt mal 600 € Rente

Differenz 400 € : 2 ist 200 € Anwartschaft die dem, Rentenkonto der Frau gutgeschrieben werden mit einem Schlüssel verrechnet mit der Zahl der Ehejahre.(Beim Mann wirds natürlich abgezogen)

Und weil das überhaupt nicht nachzuprüfen ist bei "eheähnlicher" Partnerschaft wird das wohl auch nie gemacht werden.

Somit ist eine eheähnliche Partnerschaft NICHT gleichestellt,
sondern sogar benachteiligt.
Nur die Nachteile einer Ehe werden hier herangenommen aber nicht die Vorteile gewährt.

Das Arbeitsamt muss also draußenbleiben aus der Privatsphäre
Es besteht kein Recht 2 Singles, die sich eben mal zusammengetan haben, bis ins Schlafgemach auszuspionieren.
__________________
Rette sich, wer kann
jimminygrille ist offline