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| Tags: partner, partnerinnen, untereinan, unterhaltsansprueche |
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| | #1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| Unterhaltsansprüche der Partnerinnen oder Partner untereinander Die Partner einer Lebensgemeinschaft sind einander grundsätzlich weder während des Bestehens der Lebensgemeinschaft noch danach zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, mit einer Ausnahme: Wenn die Partner auch Eltern eines gemeinsamen Kindes sind. Dann hat der Vater der Mutter für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren und auch die Kosten zu tragen, die durch die Schwangerschaft und Entbindung entstehen. Quelle: Bundesministerium der Justiz „Gemeinsam leben“ – Eine Information für Paare, die ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft zusammenleben. Seite 18: http://www.bmj.bund.de/media/archive/819.pdf
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.06.2005 Ort: Deutschland
Beiträge: 174
| Zitat:
Warum wird dann der (mein) erwerbsfähige Partner zur Berechnung von ALG II mit herangezogen? | |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Oh.my Good. -- Deutschland ist so ein Pfennigfuchserland. Erst muss wohl mal wieder jahrelang lang und breit geklärt was" Partner" sind und "Partnerschaften" sind und was als Eheähnliche Gemeinschaften geklärt sein will. ( Wobei das meiste, was "eheähnlich ist, oft alles andere als gemeinschaftlich ist, mal nebenbei, als Denkanstoss) Mein Partner ist auch mein Schlachter , wen ich mit dem gerade eine Kaufvertrag über 5 Kilo Hack abschliesse, menno. Zu Blöd, dass der so gar keine Regung zeigt michzu unterstützen... Ich frag mich wrklich, wann die Nachbarn rangeogen werden oder die He´s genötigt werden sich den Vermieter zu Füssen zu werfen, damit der sich verpflichtet - in Austausch gegen - äh- Naturalien- die Miete kostenlos zu übernehmen. Ansätze dazu gab es in abgemilderter Form ja schon. Ich könne nur noch :kotz: |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
:kinn: - hmm ... von populär stammt dies aber nun nicht :kratz: | |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.08.2005 Ort: Oberursel
Beiträge: 14
| Hallo, auch dieses Pamphlet trägt die Widersprüche in sich. Wenn keine Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können, warum gibt es dann die Möglichkeit, Unterhalt steuerlich geltend zu machen? Wenn keine Besserstellung gegenüber der Ehe erfolgen soll, warum gibt es dann eine Schlechterstellung? Nach welchem Recht kann die/der ALG-II EmpfängerIn in sog. 'eheähnlicher Gemeinschaft' den Unterhalt einklagen? Den Fragenkatalog könnte ich noch fortsetzen ... An sich müsste ja nur die Regierung (ziemlich egal, welche) die Ungereimtheiten durch klare gesetzliche Regelungen beseitigen. Werner Hahn regierungsseitig verarschter Mensch |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2005 Ort: Lipperland
Beiträge: 75
| Ich bin der Meinung, eine eheähnliche Gemeinschaft sollte bleiben, was sie ist! Nämlich in keinster Weise irgendwem verpflichtend und für den Gesetzgeber nicht existent. Wer die Rechte und Pflichten einer Ehe in Anspruch nehmen möchte, kann ja gerne heiraten. Eine eheähnliche Gemeinschaft sollte aus meiner Sicht auf jeden Fall als Alternative bestehen bleiben. Das bedeutet aber auch, dass sich der Gesetzgeber hier komplett heraus hält und beide Personen einer solchen Gemeinschaft als separate Einzelpersonen bewertet. Schließlich ist man in diesem Fall weder verwandt noch verschwägert und deshalb auch nicht unterhaltspflichtig!!! Jetzt plötzlich im Rahmen von Hartz IV zu fordern, die eheähnliche Gemeinschaft auf die Stufe einer Ehe zu stellen, nur damit man neben den ungerechtfertigten Forderungen des Staates (der sich damit nur seiner Verantwortung entziehen will) auch ein paar Rechte eingeräumt bekommt, ist doch kompletter Unsinn! Dann kann man doch wirklich gleich heiraten! |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.08.2005 Ort: Oberursel
Beiträge: 14
| @Radi4u Die sog. eheähnliche Gemeinschaft wurde ja bereits vorher 'eingeführt' und zwar durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Irgendjemand hat es gestört dass im BSHG bei zwei nicht verheirateten Personen jeder Haushaltsvorstand war. Diese Regelung ist auch so in die AlHi übernommen worden. Die gesetzliche Regelung fordere ich (siehe öffentliche Petition) damit eine Klarstellung erfolgt und der ja auch von den Sozialgerichten bereits festgestellte rechtlose Zustand beendet wird. Es ist kaum anzunehmen, dass der Gesetzgeber eine Unterhaltspflicht in das BGB reinschreiben wird. Erreichen sollten wir, dass - da bin ich Deiner Meinung - keinerlei Pflichten und dann auch keine Rechte bestehen. Der letzte Satz ist leider reine Utopie ... Werner |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2005 Ort: Berlin vorher nahe DD
Beiträge: 96
| Hallo, ich finde, das dies ein leidiges Thema ist und ich bin der Meinung, dass es ja noch weiter geht, was für mich persönlich viel wichtiger ist. Wäre ich verheiratet, würde ich familienversichert sein, aber in der ehG geht dies nicht und bin davon abhängig ob mich die ARGE versichert sonst stehe ich da wie "Max in der Sonne" und kann mir meine notwendigen Medikamente nicht mehr leisten...... dann kann ich mir den Strick vor Schmerzen nehmen.. Vorteil für die ARGE - einen weniger zu bearbeiten :lol: :lol: die pure selbstironie bei einem anerkannten Schwerbehinderten |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
| das Problem mit der eheähnlichen Gemeinschaft wird umso schlimmer, je länger sich nicht die Betroffenen selbst dagegen wehren. Die eheähnliche Gemeinschaft war urspünglich eine Erfindung der Arbeits- und Sozialämter, um Geld zu sparen. Inzwischen hat sich das recht weit entwickelt. Und wenn einige Leute weiter so machen, mit der Forderung nach gesetzlicher Verankerung, und Gleichbehandlung durch noch mehr Ungerechtigkeit für noch mehr Menschen, wird es irgend wann überhaupt keine Möglichkeiten der Gegenwehr mehr geben. Einen freundlichen Gruß narssner |
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Irgendwann wird man Frauen und Männern, die noch keinen "Ernährer" haben bitten müssen eine Armbinde zu tragen, damit die potenziellen zukunftiggen Interessierten gleich vorgewarnt sind fairerweise, dass sie zahlen dürfen, sollten sie eine Verbindung anstreben. :twisted: Wenn das so weitergeht, wird es immer mehr Singlehaushalte geben und mehr Missbrauchsschnüffler, als Sachbearbeiter, die .. ach ja.. uns Arbeit vermitteln sollen. |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2005 Ort: Lipperland
Beiträge: 75
| @ narrsner: Ich gebe Dir hier vollkommen Recht!!! @ Lillybelle: auch Dir gebe ich vollkommen Recht!!! Nochmals: Es gibt keine eheänliche Gemeinschaft und das Grundgesetz kennt so etwas auch nicht. Der Begriff eäG ist ein von der Regierung gemachtes Kunstwerk um sich aus der Verantwortung zu ziehen. Wenn man als Mann und Frau zusammen in einer Wohnung lebt, aber grundsätzlich nicht füreinander einstehen will, dann lasse ich mich doch nicht von den Ämtern "zwangsverheiraten" mit nur Pflichten, wo gibts denn so was :motz: Ich kann nur jedem raten, dem eine eäG unterstellt wird, sich zu wehren Gruß Radi |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.08.2005 Ort: Oberursel
Beiträge: 14
| Hallo, ich bin weiter hin der abweichenden Meinung dass eine gesetzliche Regelung her muss. Warum: Weil nur dann der Gesetzgeber sieht, dass eine Regelung nicht möglich ist und seine sowohl ungerechte wie auch unsoziale Haltung aufgibt Wie ich schon geschrieben habe: es ist äusserst unwahrscheinlich, dass eine Unterhaltspflicht (und nur darum geht es!) zwischen weder verheirateten noch verwandten Personen in das BGB hineingeschrieben wird. Werner |
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.12.2005 Ort: Berlin vorher nahe DD
Beiträge: 96
| Ich persönlich empfinde die Sache mit der eheähnlichen Gemeinschaft als leidiges Thema..... Früher sagte man immer, egal wo die Liebe hinfällt auch wenns auf den Mist ist... heute: guck Dir an wo die Liebe hinfällt, nicht das man ans Existensminimum wegen Hartz iV fällt .... purer Sarkasmus :| ich stecke ebenfalls irgendwo in dem Dilemma, wobei mein Freund nicht mal auf grund seiner bestehenden Unterhaltspflichten für mich aufkommen kann.... tschüß hummel |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.519
| Drum prüfet, wer sich ausserehelich :cry: bindet ... ob der Auserwählte sich nicht grad in Hartz 4 befindet.
__________________ Bye und lg andine |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 301
| Wir hatten es hier schon mal an anderer Stelle, aber wenn ein Wehrpflichtiger bei der Unterhaltssicherungsbehörde eine eheähnliche gemeinschaft geltend macht dann lacht die Behörde ihn einfach aus. kleine Anmerkung |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
:kinn: :kinn: da kannste mal sehen wie fortschrittlich Hartz4 ist :twisted: :twisted: :uebel: :kotz: | |
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| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2006 Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 336
| Zitat:
Und sollte dieses denn so sein, kann der Euro nur noch 20 Cent wert sein :kratz: | |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.05.2006 Ort: in den Weiten Hessens
Beiträge: 248
| Eigentlich müsste diese Angelegenheit vor das Verfassungsgericht aus folgendem Grund: Dann müsste die Rentenversicherung nämlich für die Zeit des Zusammenlebens, das können Jahre bis Jahrzehnte sein, wie bei Verheirateten für die Zeiten der Ehe, dem Partner mit geringem oder gar keinem Einkommen vom Besserverdienenden Teil von der Rente die Hälfte von der Hälfte der Rentenanwartschaft übertragen. In der Ehe ist es so bei einer Scheidung nach 10 Jahren z. Beispiel: Mann kriegt mal 1000 € Rente Frau kriegt mal 600 € Rente Differenz 400 € : 2 ist 200 € Anwartschaft die dem, Rentenkonto der Frau gutgeschrieben werden mit einem Schlüssel verrechnet mit der Zahl der Ehejahre.(Beim Mann wirds natürlich abgezogen) Und weil das überhaupt nicht nachzuprüfen ist bei "eheähnlicher" Partnerschaft wird das wohl auch nie gemacht werden. Somit ist eine eheähnliche Partnerschaft NICHT gleichestellt, sondern sogar benachteiligt. Nur die Nachteile einer Ehe werden hier herangenommen aber nicht die Vorteile gewährt. Das Arbeitsamt muss also draußenbleiben aus der Privatsphäre Es besteht kein Recht 2 Singles, die sich eben mal zusammengetan haben, bis ins Schlafgemach auszuspionieren.
__________________ Rette sich, wer kann |
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