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| | #51 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 18
| ich wußte bis vor 5 Tagen gar nichts von der Seite:D habe in den letzten Tagen viel gelesen und gelernt ,mir brummt der Kopf jetzt noch Noch eine Kurze Frage --nach langen hin und her haben wir gesagt warum sollten wir nicht zusammen ziehen (schon alleine wegen den kindern)-- was muß beachtet werden ??? |
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| | #52 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.957
| Rechne es einfach mal durch, wieviel Geld ihr als EINE BG bekommen würdet und ob das zum Leben reicht. Du wirst dann finanztechnisch auch für die anderen Kinder mit einstehen müssen. Willst du das nicht - zur Stiefkindproblematik ist hier auch schon viel geschrieben worden. Dann mal durch wühlen oder konkrete Fragen stellen. Die Wohnungsgröße beachten.
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
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| | #53 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Guten Morgen Mst270272, öööm... veräppelst Du uns nun? Zum einen widersprichst Du einer nur angenommenen eheähnlichen Gemeinschaft, weil ihr nicht zusammen wohnt etc. pp. (den Widerspruch hast Du schon abgeschickt?) - nun wollt ihr zusammenziehen und Du möchtest immer noch auf nichtehelich plädieren? Wie ich Dir bereits in unserer Unterhaltung per PN mitteilte, kenne ich mich mit diesem Thema nicht so gut aus wie viele Andere hier, aber mein Verstand und mein Bauchgefühl sagen mir: Der Schuss geht nach hinten los... Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #54 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 18
| ich möchte keinen Veräppeln ------ es sind die Gedanken und Empfindungen die man hat -- kurz zu mir ich habe in den letzten Jahrzehnt 2 herbe Verluste erlitten durch einen Unfall habe ich meine Verlobte tragisch verloren(auch das Restaurant das wir damals aufbauten ging daran kaputt) meine oma zu der ich ein inniges verhältniss habe (hat mich großgezogen )ist dieses Jahr so sehr an Alzheimer erkrankt das sie nur noch so vor sich hinvegetiert und niemanden mehr erkennt --- seit dem meine Tochter voriges Jahr einen Fieberkrampf erlitt und nun noch den paukischen Wasserguß (ich glaub so hieß das) für mich als laien einfach nur wasser im mittelohr was zu 90% zur taubheit führen kann und noch im mai ins krankenhaus muß zur operation --- weißt Du es ist schwer bis jetzt war ich nur vater des Kindes besuchszeiten hin und her - es ist aber nicht das gleiche --------- bis jetzt hatte ich eine mauer (trauer) die es mir unmöglich machte andere tief in mich aufzunehmen mein kind hat dies durchbrochen hat mir in letzten jahren gezeigt für was ich arbeiten gehe für was ich lebe hat mir eine tür aufgemacht (vieleicht bin ich ja verrückt oder so aber ich fange an nach geborgenheit und ruhe zu suchen ) ist es nicht schönste im leben wenn ein kind nach einem ruft? --vieleicht ist es auch nur die angst alles zu verlieren um was man kämpft vieleicht sehe ich sie ja nur wochenends wenn die arge sich das so einbildet an was soll ich mich halten es ist der letzte strohhalm an den ich mich klammere --ich möchte niemanden veräppeln geschweige sonstiges(Mitgefühl) aber verstehts du arwen es sind Gefühle ,Gefühle wieder allein zu sein bis jetzt konnte ich mich frei bewegen meine ganze freizeit meinem kind schenken --- Arwen ich hoffe ich konnte dir einen einblick schenken wie es in mir aussieht außerdem ist dies nur ein gedanke mit dem zusammen ziehen Sie Dich doch mal bitte schön in Deutschland um ist es nicht traurig auf der einen Seite werden Kinder Misshandelt ,Getötet weil niemand mehr um den nächsten kümmert , nachbarn die jahrelang freunde waren streiten sich heute vor gericht geht es allen nicht immer nur um das liebe geld seit dem der euro und hartz 4 in deutschland wüten ist deutschland zum armutsland geworden(vor allen für die Kinder die eigentlich unsere Zukunft sein sollten essen doch schon heute in armutsküchen die wie pilze aus dem boden schießen), das einstige was sich damals geteilt hat ist doch unser lohn alles was es zu kaufen gibt (nahrungsmittel) ist doch ***** teuer geworden Die ist meine persönliche Meinung |
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| | #55 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo Mst (wirklich schwierig auszusprechen... ;)), das war jetzt ein Missverständnis zwischen uns... Ich kann Deine evtl. Pläne nur zu gut verstehen und auch, dass Dein Kind Dich so begeistert und Dich darüber nachdenken lässt, was wirklich wichtig ist! :) "Veräppelungsmäßig" bezog ich mich nur auf Deinen/Euren aktuellen Widerspruch und dass der Ärger vorprogrammiert ist, wenn ihr im Moment einer eheähnlichen Gemeinschaft widersprecht, das evtl. akzeptiert wird und "übermorgen" dann ziehst Du ein... und leider versteht es dann auch niemand, wenn es Dir einzig und allein darum geht, näher bei Deinem Kind zu sein - seit wann zeigt "die ArGe" Emotionalität oder interessiert sich für familiäre Bindungen? ^^ Ich hoffe, Du verstehst, was ich meinte? Ok. Ich wollte Dich nicht persönlich angehen, hab' nur nicht verstanden, worauf Du hinaus wolltest und hab' weiteren Ärger auf Dich zukommen sehen.
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #56 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.957
| Ich sehe darin keinen Widerspruch, sondern sogar ein gutes Argument. Ähnlich wie jemand der heiratet und damit die amtlich Erklärung abgibt, zeigt es dass er zum jetzgen Zeitpunkt gerade nicht eine Einstandsgemeinschaft bilden will, sondern erst in dem Moment, wo er zur Kindesmutter zieht. VG vagabund
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| | #57 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 18
| Meinst Du wirklich mmh soweit hatte ich ja gar nicht gedacht - ja ich weiß das die Probleme immer mehr werden Arwen aber so wie das Vagabund schildert hätte ich ja was amtliches in den Händen das ich erst jetzt dazu stehe nun wiederlege das mal aus den augen der arge gesehen das wir vorher eine einstandgemeinschaft waren mmmhhhh |
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| | #58 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 18
| MMhh merkwürdig aber die Arge reagiert uberhaupt nicht auf den Wiederspruch, fristen wurden einfach vergessen (nicht beachtet) keine antwort ---was nun ?? Auserdem komm ich noch nicht kanns mit bei der stiefkinderregelung - welcher alg II -Rechner ist nach euer Meinung am genaustesten ? Soweit ich gelesen hab werden ja auch feiertagszuschläge und überstunden bzw.nachtzuschläge mit angerechnet oder ?? |
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| | #59 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.957
| Hast du erwartet, die ARGe hält sich an deine Fristsetzung? Du hast nun die Möglichkeit drei Monate zu warten und dann ne Untätigkeitsklage einzureichen oder wenn du Eilbedürftig bist Einstweiligen rechtsschutz in anspruch zu nehmen. VG vagabund
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| | #60 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
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| | #61 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 18
| Es ist wahr seit wann kümmert es einer behörde wann sie was erledigen muß ? heute bekam sie post vom arbeitsamt --sie wird kommende woche rechtsansruch beantragen weil irgendwo reichts jetzt auch wenn ich gerne möchte ich kann niemanden auffangen da ich selbst diesen monat nichts habe da ich anteilmäßig was zum altersheim für meine oma gegeben habe da ihre rente durch die umstellung(von einen teuren zu einen billigeren altersheim) nicht gereicht hat und meine Eltern pleite sind dank harz 4 ach mann willkommen in Deutschland dem sozialstaat Nr.1 |
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| | #62 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 18
| Ist die derzeitige Aufforderung die lohnbescheinigung bis zum 30.05. vorbeizubringen nicht eine [b]Nötigung bitte recht schnelle Antwort erbeten Danke |
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| | #63 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.019
| Eine Fristsetzung wenn sie rechtmässig ist, ist keine Nötigung, ob sie rechtmässig ist, kann ich aus den Angaben natürlich nicht erkennen |
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| | #64 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 18
| Sie war gestern beim RA und der meinte eine einsteh und verantwortunggemeinschaft wäre sehr schwer nachzuweisen von der arge gesehen noch nicht mal ein richter oder er als ra könnte dies - sie sollte sich keine sorgen machen und erst einmal mit der sb auf der Arge freundlich sprechen? Über das schreiben der arge das die leistungen eigestellt werden hat er nur gelacht und gemeint das er sowas in seiner laufbahn noch nie erlebt hätte und das dieses nicht rechtens ist (er aber nichts unternehmen kann da dies auch wieder nur eine Art anhörungsbogen sei und kein einstellungsbescheid)- über die lohnnachweise die sie der arge vorlegen soll sagte er nur das er keine Versicherung kennt die rückwirkend etwas zahlt also hat auch die arge nicht die gewalt etwas rückwirkend zu fordern Der Wiederspruch ist nicht erforderlich gewesen und auch nicht gut formuliert(siehe vorigen beitrag)Also Termin bei der sb gemacht ging komischerweise von heute auf morgen Also was sagt Ihr dazu -- ich sage es offen und ehrlich ich bin sprachlos nicht nur über den ra nein auch über die arge Geändert von Mst270272 (27.05.2007 um 10:19 Uhr). |
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| | #65 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.04.2007
Beiträge: 18
| Wie soll das nur weitergehen -- es wird sich einfach über gesetze hinweg gesezt ohne rücksicht auf verluste nur um hartz 4 weiter zu schmälern -Ich Hoffe auf Antworten den wir sind nun ratlos ?? |
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| | #66 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.957
| Wenn die ARGE nicht zahlt am Monatsende, soll der RA umgehend eine einstweilige Anordnung einreichen! Du kannst dich so oft dort aufhalten wie du willst, um dein Kind zu besuchen oder sie. Daraus läßt sich keine EG ableiten. Ihr führt keinen gemeinsamen Haushalt und wohnt nicht zusammen - :p da kann die ARGe garnichts. Und ihre Mitwirkungspflichten kann die ARGe nicht auf dich ausweiten. Unterlagen brauchst du der ARGe schon garnicht vorlegen. Also nicht aufregen, denn das bringt garnichts, sondern klare Position beziehen und den RA auf Einstweilige anordnung drängen.
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