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| Tags: lsg, nrw, terminbericht |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| hallo, bin soeben vom LSG zurück. Der Termin fand leider erst mit 1,5stündiger Verspätung statt. bis auf die nicht hälftige Teilung der Lebenshaltungskosten, sah der Richter keine Anhaltspunkte für ein Bestehen einer eäG. Nachdem er jedoch meinen Freund gesehen hatte und ich noch erläutert habe, dass dieser auch oft teurer einkauft als ich es mir leisten könnte, war auch das plausibel geklärt. Die von der Arge beanstandete Rücksichtsnahme bei der Wohnungswahl, wurde vom Richter als normal bzw. logisch eingestuft. Auch das man beim Zusammenzug mit jemandem Kosten auf sich nimmt, ist als normal angesehen worden. Er wird daher einen Beschluss erlassen, indem mir weiterhin ALG2 zugesprochen wird. Zu guter letzt wollte die ARGE noch feststellen, dass es ja nur um die Leistungen für April ginge, da ja kein Fortzahlungsantrag gestellt worden sei, hierbei wurde auf einen anderen Beschluss des LSG NRW hingewiesen. Aber auch dieses Argument zog nicht, denn die Bedurftigkeit hat ja fortwährend bestanden. LG und herzlichen Dank fürs Daumen drücken strümpfchen |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.956
| Na dann herzlichen Glückwunsch!!!!! :D :daumen:
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hi Strümpfchen , Herzlichen Glückwunsch , dann kann ja Weihnachten kommen. Die schönste Beschehrung hast Du ja jetzt schon nach so langer Durststrecke. :klatsch: :klatsch: :klatsch: :klatsch: :party: :party: :party: Hole Dir morgen gleich mal einen Scheck bei denen ab. :twisted: :twisted: :twisted: Ich freue mich für Dich . Gruß Rüdiger |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| danke Vagabund danke FB .. ja Weihnachten ist gerettet. Leider werde ich wohl auf die schrifliche Abfassung des Beschlusses warten müssen, aber die soll noch diese Woche erfolgen. Damit sprech ich dann umgehend vor, um mir eine Abschlagszahlung abzuholen. (muss ja nicht nur Geschenke kaufen, sondern auch dafür sorgen, dass ich wieder mobil bin) wichtiger ist mir derzeit der Krankenversicherungsschutz, da einige Arzttermine inziwschen dringend erforderlich sind. Leider wird es nur eine Verschnaufpause sein, denn am 01.04.2007 ist das erste Jahr des Zusammenlebens vorbei und dann wird sicher neuer Ärger ins Haus stehen :( |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Strümpfchen , Warum warten mit dem Geld holen ??? Das Gericht hat Dir recht gegeben und Leistungen zugesprochen , und somit steht und standen Dir Leistungen dem Grunde nach zu , also §42 bemühen ,morgen früh dort anrufen und auf einen angemessenen Abschlag drängen. Antrag schriftlich einreichen und die sofortige Scheck -Ausstellung verlangen , ansonsten die Polizei anfordern und Anzeige wegen Amtsmißbrauch und Rechtsbeugung im Amt sowie unterlassener Hilfeleistung stellen. Die haben Dir so lange an die Karre gepisst , dass würde ich dann jetzt auch machen. Zeig denen die Zähne. Gruß Rüdiger |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Dann hoff ich, daß du das Urteil wirklich so schnell bekommst... Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 172
| Hallo, alles Gute auch von mir ... ich hoffe das ich auch bald mich so freuen kann wenn ich den mal den Schriftsatz erhalte. sindytomlea |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| @ ludwigsburg Danke .. es war Teamarbeit, meine Anwältin und ich sind ein super eingespieltes Team. Nur deswegen hat sie mich vertreten, denn eigentlich ist ihr Fachgebiet Familienrecht. Aber wie sagte sie immer, als Familienrechtlerin kann ich beurteilen was eheähnlich ist .. und Ihre Beziehung ist es nicht. @sindytomlea auch Dir danke mir fällt da noch ein: ich habe es mir nicht nehmen lassen im Termin zu erläutern, dass sollten wir mal zu der Entscheidung kommen, füreinander einzustehen, wir auch kurzfristig heiraten würden. Kommentar des ARGE-Vertreters: gehen sie etwa davon aus, dass sie dann bis zum Monat vor Eheschließung noch als nicht eheähnlich angesehen werden?? Ich bejahte diese Frage einstimmig mit meiner Anwältin. Dazu der Richter: die eäG wurde nicht definiert für Paare, die erst zu der Entscheidung kommen wollen, ob sie füreinander einstehen wollen oder nicht, sondern für Paare, die seit Jahren zusammenleben und nur die Konsequenz einer Eheschließung nicht ziehen wollen!!! |
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| | #9 |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.423
| Hallo strümpfchen! ...Glückwünsche auch von mir...!! ;)
__________________ Beste Grüße aus M. bei Bonn von Curt The Cat ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| auch Dir danke @ Curt the Cat Die Anforderung des Vorschusses habe ich soeben telefonisch versucht. Angeblich wird der abgefasste Beschluss dazu benötigt, weil man die Begründung prüfen müsse. Habe daher 1. veranlasst, dass der Beschluss (der schon abgefasst ist und zur Unterzeichnung vorliegt) vom LSG direkt per Fax an die ARGe übermittelt wird 2. Den Vorschuss per Fax angefordert. mal sehen, wann sich jemand meldet. Ansonsten steh ich Montag dort auf der Matte |
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| | #11 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.09.2006
Beiträge: 59
| Zitat:
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| es war ein eA Verfahren, also ergeht ein vollstreckbarer Beschluss. Da es sich um Leistungen handelt, die mir seit April vorenthalten wurden, ist ein Anspruch auf Vorschuss sicher gegeben. Weiterhin Darlehen von Dritten in Anspuch zu nehmen, sehe ich nicht ein. |
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| | #13 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.09.2006
Beiträge: 59
| Zitat:
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| der eA-Beschluss des LSG erging am 13.12. und wurde umgehend an den Leistungsträger und an meine Anwältin gefaxt (ok erstmal ohne Aktenzeichen, aber kurz darauf nochmal mit Aktenzeichen) Am schnellsten reagierte die KV. Schon knapp eine Stunde nachdem die ersten seiten des Beschlusses durchgefaxt waren, kam die Bestätigung über den KV-Schutz ebenfalls per Fax. Am 15.12. ging morgens die Aufforderung zur Zahlung per Fax an die Leistungsabteilung, Frist zur Bescheiderstellung und Zahlung: 21.12.2006. Betriebswirtschaftlich Auswertungen und eine Berechnung des anspruchs waren beigefügt. Heute erhalte ich ein Schreiben der Widerspruchsabt. vom 14.12. mit der Berechnung für Mai und Juni. Obwohl mir die volle Regelleistung darin zugebilligt wird, ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht angerechnet. Zudem stimmt die Einkommensberechnung nicht. Nicht mehr bestehende Versicherungen werden abgezogen, dafür wird mir vom Resteinkommen in Höhe von fast 500 € nur ein Freibetrag von 104,50 € bewilligt. :evil: Nett find ich dann noch den Hinweis, dass man das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung, die ich im Juli bereits per Fax übermittelte noch gesondert prüfen und berechnen werde. Berechnet und überwiesen habe ich dies schon im Juni. die Abrechnungsabt. war mit meiner Berechnung scheinbar einverstanden, denn von dort, erhielt ich nur die Mitteilung wie die Überweisung erfolgen sollte. :?: Na mal sehen, wann ich wieviel erhalte.... |
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| | #15 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigburg | |
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| | #16 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| Zitat:
konkreter heißt es eher: wann ich wieviel freiwillig erhalte Die Fristsetzung der Anwältin steht, sogar die Alternative der Barauszahlung bzw. Zahlung per Scheck ist angeboten worden. Der zuständige GV wird vorab schonmal informiert.... Ich bin in der glücklichen Situation, dass mir weder der Vermieter (Freund) noch andere so sehr im Nacken stehen. Das Finanzamt hält glücklicherweise noch den Weihnachtsfrieden und vollstreckt so kurz vor den Feiertagen nicht. Selbst für die Werkstatt, in der das Auto derzeit steht, bin ich kreditwürdig (Ok, der Inhaber ist ein Kunde von mir ;) ). Weihnachten ist auch bereits mit der letzten Kundenzahlung gesichert, so dass ich nicht wirklich unter finanziellem Druck stehe. | ||
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| den eingelegten Widerspruch gegen die falsche Berechnung der Widerspruchsstelle hat man innerhalb von nur einem Tag als unbegründet zurückgewiesen. Meine Anwältin war schon stinkig, dass wir nun wegen der 41 € Mehrbedarf für Alleinerziehende erneut klagen müssen ... Dann ein Anruf der Leistungsabteilung, der Leiter hat die am 15.12. morgens per Fax oder die am gleichen Tag per Post übersendeten Unterlagen heute erst erhalten. Die Berechnungen sind fertig gestellt. Da eine Überweisung jedoch frühestens Ende nächster Woche meinem Konto gutgeschrieben würde, kann ich mir morgen früh, das Geld in bar abholen. :D :D :D |
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| | #18 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
trotzdem: Frohe Weihnachten! | |
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| | #19 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| Zitat:
allen ein glückliches Weihnachtsfest (ich habe das jetzt auf jedem Fall) LG strümpfchen | ||
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