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| Tags: musterschreiben, schulbedarf |
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| | #1 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| :daumen: :daumen: :daumen: :daumen: Echt klasse, Janchen! Superspitze! Aber ob der gewöhnliche SB das alles überhaupt versteht? :lol: :lol: |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| [quote="Lillybelle Aber ob der gewöhnliche SB das alles überhaupt versteht? :lol: :lol:[/quote] der ist schon gedrillt zu sagen: wird sowieso abgelehnt... Gruß aus Ludwigsburg |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.217
| Ich check es gerade - Antrag ist heute raus.
__________________ - - Let's all have a drink to the death of a Clown! - Denken hilft - nützt aber nichts! |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Weyhe bei Bremen
Beiträge: 9
| :P genau wegen der Anschaffung von Arbeitsbücher hatte ich mich hier in diesem Forum angemeldet. Von der Leihgebühr der Schulbücher bin ich zwar befreit, aber ich muss zusätzlich Arbeitsbücher anschaffen, die von der Schule nicht ausgeliehen werden. :motz: Kann man für diese Arbeitsbücher auch so einen Antrag stellen??? liebe Grüße Elke :) |
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| | #7 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.394
| klar stelle einen Antrag. Auch Arbeitsbücher sind Schulmaterial. Einen Antrag findest Du hier. Musst diesen Nur von Schulbüchern zu Arbeitsbüchern umformulieren http://www.elo-forum.org/forum/files...bedarf_157.doc
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Weyhe bei Bremen
Beiträge: 9
| Hallo Martin.. besten Dank für Deine prompte Antwort...ich werde den Antrag gleich morgen losschicken. bin mal gespannt, was als Antwort kommt.. Wahrscheinlich: solche Ausgaben müssen Sie aus den Rücklagen, die Sie gebildet haben, bezahlen :lol: Elke |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Weyhe bei Bremen
Beiträge: 9
| Guten Morgen allerseits! ich habe soeben mit der ArGe Syke, meiner zuständigen Stelle, telefoniert wegen des Antrags auf einmalige Beihilfe für Arbeitsbücher.. Antwort: es gibt keine Beihilfen. Das muss man aus dem Regelsatz berappen. :| Elke |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.217
| Und bitte; nicht nur die Schulbücher und Arbeitshefte. Es gehören auch Stifte, Kleber, Zeichenblöcke, Knete, Farbkästen und ZB., Buchumschläge für Leihbücher ... eben alles, was zur Schule gehört dazu.
__________________ - - Let's all have a drink to the death of a Clown! - Denken hilft - nützt aber nichts! |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.217
| Zitat:
Stelle also unbedingt den schriftlichen Antrag ! Dann hast Du bei Ablehnung eine Basis dagegen zu klagen.
__________________ - - Let's all have a drink to the death of a Clown! - Denken hilft - nützt aber nichts! | |
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| | #12 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Es gibt einfach zu viel, um das man sich kümmern müßte... und da beginnt man mit all dem, wo die Beträge höher sind oder es einfacher erscheint. Und viele haben auch einfach nur Angst vorm klagen... den Antrag zu stellen macht aber nur Sinn, wenn man dazu bereit ist Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.016
| Ich würde es- wie schon mal gesagt- eher über den Sozialausschuss der jeweiligen Kommune versuchen, auch der Schulausschuss ist ein guter Ansprechpartner, hier hat es zumindest schon mal für einige Verbesserungen gesorgt |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.217
| Zitat:
Aber auch das Kultusministrerium und die Schulbehörde sind geeignete Institutionen, zum Antrag auf Sonderregelung der Schulmittelfreiheit.
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.08.2006
Beiträge: 1
| Guten Abend, muß man einen Antrag zur Kostenübernahme der Arbeitshefte für die Schule, vorab stellen, oder geht das auch hinterher, nach Erhalt ? Der Klassenlehrer meines Lütten (2.Klasse) ist dabei 30 € einzusammeln. Ausgerechnet jetzt zum Monatsende hin. Wer nicht bezahlt, dessen Kind hat kein Unterrichtsmaterial. Mal abgesehen von der Blamage. Danke und Grüße, Emilie |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.07.2006 Ort: NRW / SA
Beiträge: 1.217
| Renn' schnell zur ArGe und stell den Antrag schnell formlos. Unterlagen und Details kannst Du nachreichen. Hilfsweise eröffne ein Ticket über die HotLine. Lass Dir den Namen geben, mit wem Du gesprochen hast und betone, daß Eilbedürftigkeit besteht. Schicke den Antrag dann gleich per Post hinterher. Vorsicht bei der Vorfinanzierung !!! Überweisung der Eltern oder von Freunden könnte Dir als Einkommen angerechnet werden. Bei offizielle Geldbeträgen wird dies schnell mal unterstellt. Sprich persönlich mit der Lehrerin unter 4 Augen und bitte sie, ob Du das Geld dann nachreichen kannst. Viel Erfolg!
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| | #17 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2006 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 34
| Also unsere älteste Tochter ist eingeschult und brauchte das volle Programm: Schreibtisch, Bücher, Mappen, Hefte, Schulranzen usw. Ich habe aber gerade auch das vierte Kind bekommen und mußte dafür Ansparungen machen, außerdem mußten wie ansparen für Winterkleidung und Schuhe für 4 Kinder und so weiter. Wobei dieses Ansparen nicht realistisch ist, das weiß hier jeder! Wir haben also diesen Antrag gestellt "Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial". Und jetzt haben wir auch die Antwort endlich, obwohl die Schule schon Herbstferien hat und natürlich sämtliches Material längst da sein muß! Und nun die Begründung der Ablehnung: blabla sind wir in der Lage, die beantragte Sonderleistung aus eigenen Kräften in vollem Umfang zu decken...blabla...der Widerspruch unsererseits sei zulässig, in der Sache aber nicht begründet... wir könnten frei entscheiden, welche Prioritäten wir im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Gelder bei der Deckung unseres notwendigen Bedarfs setzen...blabla Das aber so viele große Anschaffungen auf einmal unmöglich anzusparen sind, darauf sind die gar nicht eingegangen - wir sind doch auch die Kindergeldmillionäre mit dem vielen Kindergeld, was uns als Einkommen wieder abgezogen wird. Unser viertes Kind bekommt übrigens laut deren Berechnung genau 28 Euro im Monat von der ARGE. |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... da gibt es nur EINS ! ! Widerspruch und anschließende Klage - anders geht es leider nicht :( |
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| | #19 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |