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| Tags: musterschreiben, schulbedarf |
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| | #26 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2006 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 34
| Hallo Ludwigsburg! Das mag ja bei größeren Kindern alles schon so möglich sein, aber meine Tochter ist gerade mal seit September in der Schule und da kosten die Schreibhefte nunmal, da kann man auch nicht auf billigere Alternativen zurückgreifen. Und ohne Turnschuhe turnen ? Wenn was passiert, kann es durchaus sein, das sie Unfallkasse da nicht für aufkommt. Sowas birgt immer auch Risiken. Ist ja auch egal. Jeder so, wie er durchkommt. Das ist ja gar nicht das Thema. Wir haben die Klage eingereicht, unsere Frist zur Begründung geht noch bis Freitag. Ich kann sowas nicht schreiben, dazu fehlt mir das Hintergrundwissen und die Gesetzeslage. Martin wollte das machen, aber irgendwie hat er wohl so viel zu tun.... Schade. Aber als Laie hat man ja gar keine Chance. Und wie gesagt, ich kanns nicht. Das AA hat bereits die Abweisung der Klage beantragt und daraufhin wirds wohl rauslaufen. Wenn die Klagebegründung fehlt... Vielleicht setzt mein Mann sich ja Freitag noch hin und versucht was zu basteln, wenn wir bis dahin keine Hilfe hatten....reicht ja die Sache erstmal aufs Fax zu legen, denke ich.... Einen Anwalt zu bitten, dazu ists auch zu spät. Und dann hattest Du ja gefragt wegen der Weihnachtsbeihilfe. Auch abgelehnt bei uns. Eben weil es dazu keinen rechtlichen Anspruch gibt. Ich bin da ja ehrlich. Mir wäre es egal, ob mein Mann oder ich was bekommen. Ich denke, es wäre ja schonmal ein Schritt in die Menschlichkeit, wenn man den Kindern eine Weihnachtsbeihilfe zugestehen würde! Aber da keiner von denen, die das entscheiden, jemals in finanzieller Not waren... LG Steffi |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.021
| wenn Du magst schick mir die Sache als PN, ich kann gerne versuchen das zu formulieren Ich habe schon einige Widersprüche durchbekommen, kann also mit etwas Erfahrung aufwarten |
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| | #28 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Du hast ja recht... Für Kinder ist die Situation noch weit schlimmer als für Erwachsene... Arania hilft dir jetzt mit deiner Begründung? Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.021
| Ist nur ein Angebot :?: |
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| | #30 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.021
| Bis jetzt nicht, vielleicht war sie auch noch nicht wieder im Forum ;) |
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| | #32 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.05.2007 Ort: witten
Beiträge: 70
| Hab mal 2 Fragen an Euch. 1. Ist dieser Antrag noch aktuell. Sprich die gesetzes Lage hat sich noch nicht verändert? 2. "Lohnt" es sich den Antrag zu stellen? Damit meine ich einfach hat schonmal jemand geklagt und die AERGe hat recht bekommen. Euch ist ja schon aufgefallen, das ich in Sachen ALG2 eher ein Duckmäuschen bin so lange alles läuft, aber irgendwie ist mir die letzte Zeit nur noch zum Floeckchen |
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| | #33 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.05.2007 Ort: witten
Beiträge: 70
| Habe heute den Antrag abgegeben. Er wurde nur sehr sehr wiederwillig angenommen. Erst wollte der gute Mann ihn gar nicht annehmen, da als erster Stichpunkt der bedarfsliste Eltereigenanteil der Lernmittelfreiheit steht. Kommentar dazu: Man müsste sich nur mal zum jugendamt bewegen, dann würde man als ALG2 Empfänger befreit werden. Darauf erwiderte ich nur, das das nicht stimmt, das seit 2005 nur noch Hilfeempfänger nach dem SGB XII befreit sind. Kommentar dazu: " Stimmt nicht man kann sich befreien lassen!" Ich möchte dazu sagen ich erwarte von niemandem von der ARGE das er alle deutschen Gesetze aus dem effeff kennt, aber man sollte dann doch nicht so dreist sein und einem HB ins Gesicht lügen und aufs Ja verweisen. Nach längerem Gezeter nahm er den Antrag schliesslich an. Abschlusskommentar: "Wir machen die Gesetze nicht, gehen sie doch zum Jugendamt!" Ist es eigentlich möglich Ergänzungen zu einem Antrag zu machen. Ich würde nämlich gerne diese beiden Links ausgedruckt, handschriftlich ergänzt mit: "Habe beim jugendamt mit Frau G. telefonisch gesporchen. Diese bestätigte mir, das was ich schon wusste, nämlich das es KEINE Befreiung vom Eigenanteil für Hilfeempfänger nach dem SGB II gibt." http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Durchschnittsbetraege.pdf http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Lernmittel/Lernmittelfreiheit/index.html Es wäre ja ein Anfang für ALG2 Empfänger, wenn man entweder vom eigenanteil befreit würde, oder aber diese würde übernommen werden. |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo Floeckchen, natürlich kann Du Deinen Antrag ergänzen - ich find' das eine gute Idee, ausführliche Infos dazuzulegen. Ich und meine Kids haben für's kommende Schuljahr Glück! Erst am Freitag (unverschämt spät, wie ich finde... hab' die Zettel natürlich erst am Sonntag Abend bekommen... letzter Schultag in NRW ist am kommenden Mittwoch) erhielten meine beiden Kinder Schreiben der Schule mit: *zitat-on* (bei mir funktioniert immer noch nichts, wahrscheinlich verschwinden gleich auch wieder die Absätze, Hilfe!): Eigenanteilsregelungen für Sozialhilfeempfänger und weitere Personengruppen Der Eigenanteil entfällt für - Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz XII. (...); - Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (HARTZ IV), von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, von Wirtschaftlicher Jugendhilfe nach SGB VIII. Das bedeutet, dass die Stadt Köln bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Sozialamtes, die bei der Schule einzureichen ist, den Eigenanteil der freien Lernmittel für diesen Personenkreis übernimmt und die Schule diese Schulbücher beschafft. Um rechtzeitiges Einreichen der entsprechenden Bescheinigungen bei der Schule - noch vor Beginn der Sommerferien - wird dringend gebeten. *zitat-off* Ich war so happy, denn als ich die Kosten (Mathe- und Lateinbücher 6. Klasse = 60,80€ / Englisch- und Mathebuch 9. Klasse = 41,25€) sah, wurde mir ganz schlecht. Warum die Schule bzw. eher wohl die Stadt Köln diese Benachrichtigungen erst einige Tage vor Schuljahresende herausgab, ist mir allerdings wieder klar... ... ich bin mir sicher, in in so manchem Ranzen des ein oder anderen Schülers werden sie morgen noch liegen und dann ist es zu spät... *schimpf* Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell Geändert von Arwen (19.06.2007 um 14:19 Uhr). |
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| | #35 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.05.2007 Ort: witten
Beiträge: 70
| Naja in der kleinsten Grosstadt NRWs (Witten) sind wohl die Haushaltskassen leer. Sodass man hier nicht befreit ist. Habe deswegen ja auch extra bei Frau G. angerufen, die meinte sogar, das hätte man in der ARGE wissen müssen. Sie hat sich dann den Namen des SB aufgeschrieben und wollte dort selber nochmal anrufen und dort bestätigen das es für Witten keine Befreiung gibt. Bei mir belaufen sich die Kosten im Moment nur auf 2x Eigenanteil (36€) + freiwilliges Kopiergeld von 5€ Wobei von freiwillig keine Rede sein kann, aber das ist ein anderes Thema. |
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| | #36 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.05.2007 Ort: witten
Beiträge: 70
| Ablehnung ist grade ins Haus geflattert. Begründung: Zitat:
was ein bescheurter name .... Sry das musste sein. Mal schaun ob ich ein Widerspruch gebastelt bekomm, mit der Bitte um genaue Aufschlüsselung wo und wieviel im Regelsatz für den Schulbedarf der Kinder vorgesehen ist. vll kann mir jemand dabei ja helfen, ich geh jetzt erstmal ne Runde heulen und jubeln das wir 200€ Freibetrag im Monat haben hatte ich fast vergessen. | |
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| | #37 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo Floeckchen, http://www.fb4.fh-frankfurt.de/proje...egelsaetze.pdf Lass' Dir doch anhand der Tabelle zeigen, wo genau sich diese Regelleistung für Lernmittel angeblich versteckt, evtl. ja in den 2 Euro noch was für Schreibmaterial in der Tabelle ganz unten... unglaublich! Für Bildung - das wissen alle! - sind dort ganze 0 Euro vorgesehen! Stelle auch gleich die Frage, warum andere Städte das mit der Regelsatzabdeckung nicht so sehen. Die Antwort könnte meiner Meinung nach hilfreich sein, falls Du vorhättest, zu klagen. Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #38 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.05.2007 Ort: witten
Beiträge: 70
| Ich würde sehr gerne klagen, schon aus Prinzip. Da ja Bildung eben nicht in Deutschland kostenlos ist und solche Bedarfe wohl schlicht vergessen wurden. Mein Problem ist ich bin im Moment einfach ausgebrannt, wir durchleiden (abgesehen vom ALG2) eine sehr sehr harte Zeit. Ohne Hilfe schaffe ich das einfach nicht, da fehlt einfach die Kraft. Ist aber interessant wie schnell die beim ablehnen sind, wollte heute Nachmittag eigentlich die Ergänzung zum Antrag abgeben. |
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| | #39 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2006 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 34
| also wir sind mit unserer Klage wegen Schulbedarf durch Antrieb dieses Forums ja bis vors Landessozialgericht gegangen. Seit März werden wir jetzt immer wieder vertröstet und vertrösten unsererseits das Gericht bezüglich der Begründung. Wenn ich das vorher gewußt hätte, dann hätte ich die Finger davon gelassen. Denn eine Klage bzw. Nichtzulassungsbeschwerde ohne Begründung dafür ist einfach nur sinnlos. Jetzt wird das zweite Kind eingeschult und bei uns wird man zwar von den Leihgebühren der Büchern befreit, die in der Schule ausgeliehen werden können, dies betrifft aber gerade mal 1 Buch in der ersten und 2 Bücher in der zweiten Klasse. Alles andere sind Arbeitsbücher, in die reingeschrieben werden muß und die man nicht weitergeben kann. Daher kommen trotzdem rund 70 Euro nur für Bücher auf uns zu. Dazu die Erstausstattung des zweiten Kindes mit Schulranzen etc, Hefte, Mappen, Stifte, usw...... Aber wenn ich den Antrag neu stelle und der wieder abgelehnt wird, dann sagt man mir hier wieder, ich soll klagen und wenn ich das mache, wird das Gericht genauso dagegen entscheiden und dann sitze ich wieder hier und mache mich lächerlich, weil ich mich mit den Gesetzen leider nicht genug auskenne, das ich die Begründung ans Landesgericht selber schreiben könnte. Steffi |
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| | #40 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.05.2007 Ort: witten
Beiträge: 70
| Genau das ist auch mein Problem. Zumal ich mich unter psychischen und emotionalen Druck nicht gut ausdrücken kann und da bekomme ich wahrscheinlich nicht mal den Widerspruch zusammen. Ich hab totale Panik vor dem schuljahr 2008/2009 da endet ja die vorübergehende Übergangsfrist für Lernmittlfreiheit in NRW. Dann drücken sie wahrscheinlich den Eltern 100% anstatt wie bisher 50% aufs Auge. Aber Bildung ist ja kostenlos und kein Luxus in D. |
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| | #41 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2006 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 34
| Zitat:
Wenn man es genau betrachtet, dann gibt es auch eine Ungleichbehandlung von Bundesländern mit dieser Lehrmittelfreiheit und Bundesländern ohne Lehrmittelbefreiung. Trotzdem hat bei uns das Sozialgericht Hannover unsere Klage als nicht begründet abgewiesen. Herr Behrsing hatte uns die Begründung dazu geschrieben. Die Gesetze sind so komplex, das man als Normalbürger, der sich damit nie befasst hat, auf keinen Fall eine anständige Begründung hinkriegen würde. Wir haben dann, nach dem das Gericht FÜR das JobCenter entschieden hat, gezögert, noch einen Schritt weiter zu gehen und eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Landesgericht gegen diesen Bescheid einzulegen, aber Herr Behrsing hat uns zugesagt, er würde uns die Begründung schreiben. Sonst hätten wir uns darauf NIE eingelassen. Ich hab den Ausdruck "Nichtzulassungsbeschwerde" vorher nie gehört, hätte gar nicht gewußt, was der nächste Schritt gewesen wäre....... Wie schon gesagt, seitdem (inzwischen 3 Monate) werden wir hier vertröstet und erhalten keine Hilfe, auch keine Antwort mehr auf Mails oder Anrufe und können die Beschwerde leider selbst auch nicht begründen - somit hätten wir uns das auch sparen können. Ohne guten Anwalt mit Wissen im Sozialrecht würde ich das jedenfalls an deiner Stelle nicht machen. Das ist meine persönliche Meinung, mehr nicht, aber meine Erfahrung und die aller anderen hier zeigt einfach auch, dass man (frau) nichts erreicht...... Soweit mir bekannt ist hat hier keiner je einen Cent Schulbedarf für seine Kinder bekommen. Das ist unser "Privatvergnügen"! Steffi | |
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| | #42 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.05.2007 Ort: witten
Beiträge: 70
| Einen Widerspruch, werde ich der guten Frau noch schreiben. Dabei noch einen Antrag auf Übernahme der tatsächlichen kosten der Arbeit. Daja bisher diese Kosten aus dem Freibetrag von uns gezahlt wurden, dieser aber laut ihrer Meinung ja anders einzusetzen ist. Wird auch alles abgelehnt werden aber wenigstens gibt es ein bissi was zu tun für die gute Frau. |
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| | #43 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2007 Ort: München
Beiträge: 1.314
| Hallo, habe letztens die "Halbjahresabrechnung" an ARGE geschickt mit Antrag auf Freistellung der Schulkosten von Einnahmen (dazu ist auch Kindergeld zu zählen), zzgl. selbiges mit Kosten der Kinderbetreuung wegen Erwerbstätigkeit. Mal sehen. Erstmal haben sie ja meine Arbeitszeiten angefordert, wie ich mal schrieb. Das ist erstmal beim Datenschutzbeauftragten- mal sehen. Aus Fleiss habe ich gleich dazugepackt angehängten Antrag fürs nächste Schuljahr, beginnt ja bei uns erst im September. Ob es weiterführt werden wir sehen, vielleicht machen aber auch noch mehr mit - macht ja auch mal Spass denen mit noch einer Forderung zu antworten. Martin hatte die Aktion auch mal erwähnt. Die Aktion kommt von http://www.einspruch-muenchen.de/default.htm Vielleicht können wir einen Thread machen oder diesen benutzen für Reaktionsaustausch. Abendgrüsse Emily |