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Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie

Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder; in Forum: Information; Hallo, ich habe mir einmal erlaubt, das SGB VIII welches die Unterbringung von Kindern in Heimen und Pflegefamilien regelt mit dem SGB II zu vergleichen. Hierbei bin ich auch erschreckende ...

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Alt 29.07.2010, 14:35   #1
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Standard Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Hallo,

ich habe mir einmal erlaubt, das SGB VIII welches die Unterbringung von Kindern in Heimen und Pflegefamilien regelt mit dem SGB II zu vergleichen.

Hierbei bin ich auch erschreckende und skandalöse Umstände gestoßen.

Während der Staat Kindern in ALG II Haushalten weder Taschengeld, noch Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zubilligt, zeigt er sich gegenüber Kindern in Pflegefamilien deutlich großzügiger.

So wird z.B. staatlich versorgten Kindern in Pflegefamilien und in der Heimfürsorge ein großzügiges Taschengeld zur ausschließlich privaten Verwendung zuerkannt. Dieses ist ausdrücklich nicht zur Verwendung für den Lebensunterhalt bestimmt, sondern soll der Entwicklung des Kindes zum selbständigen und eigenverantwortlichen Umgang mit Geld dienen.

Geregelt ist dies in § 39 SGB VIII. Hiernach bekommte z.B. ein 17 jähriges Pflegekind monatlich ein zusätzliches Taschengeld in Höhe von 63,10 EURO zur freien Verfügung.

13 jährige erhalten 30,10 EURO
14 jährige erhalten 34,00 EURO
15 jährige erhalten 42,70 EURO
16 jährige erhalten 50,40 EURO
17 jährige erhalten 63,10 EURO
18 jährige erhalten 97,00 EURO

Dies muß man sich einmal vorstellen. Während Kinder in ALG II Haushalten keinerlei Taschengeld erhalten und der normale Regelsatz für sie sogar niedriger ist als für Erwachsene, billigt der Staat Kindern die direkt seiner Obhut anvertraut sind alleine ein zusätzliches Taschengeld von bis zu 100 EURO zu. Und dies zur alleinigen freien Verfügung.

Weiterhin wird diesen Kindern ein jährlicher Urlaub sowie ein großzügiger Rahmen für Weihnachtsgeschenke eingeräumt. Von dem jährlich zu bezahlenden Fahrrad welches das Gesetz ebefalls vorsieht ganz zu schweigen.

Der Staat verletzt hierbei in eklatanter Weise das Gleichheitsgebot und benachteiligt die Kinder in ALG II Haushalten in skandalöser Weise. Auf dieser Basis ist ein von den Eltern dem Staat zur Heim- oder Unterbringung bei Pflegeeltern anvertrautes Kind ein vielfaches bessergestellt, als ein Kind welches von seinen Eltern selbst versorgt wird, auch wenn diese dazu durch eigenen ALG II Bezug kaum in der Lage sind.

Der Staat schafft damit ein 2 Klassen System bei Kindern die seiner Obhut obliegen. Denn versorgt werden von ihm beide Kindergruppen. Die einen jedoch im Überfluß, während die ALG II Gruppe kurzgehalten wird.

Die Argumente welche im SGB VIII für Heimkinder und Kinder in Pflegefamilien ausdrücklich angeführt werden unm deren Entwicklung zu fördern gelten jedoch merkwürdigerwesie in keiner Weise für Kinder in ALG II Haushalten. Diese Diskremenierung ist so nicht hinzunehmen. Der Staat ist zur Gleichbehandlung verpflichtet.

Es erstaunt mich, daß dies scheinbar bisher noch niemandem aufgefallen ist, aber mein eigener Rechtsanwalt, ein Fachanwalt für Sozialrecht mußte mir erstaunt Recht geben, auch Ihm war dieser skandalöse Umstand bisher nicht aufgefallen, weil offensichtlich die Heimunterbringung und Versorgung nach dem § 39 SGB VIII und den diversen dort anknüpfenden Verwaltungsvorschriften der Bundesländer in der Sozialgerichtsbarkeit kaum auftauchen.

Aus diesem Grund haben wir nun bei der ARGE einen Antrag auf Gleichstellung gemäß § 39 SGB VIII für unsere beiden Kinder gestellt und ein entsprechendes Taschengeld beantragt. Gleichzeitig die Überprüfung aller zurückliegenden Bewilligungsbescheide.

Es ist mir klar, daß die ARGE dies nicht erfüllen will, bzw. kann. Erwartungsgemäß erhielten wir die Reflexartige Ablehung unseres Antrages gegen welche wir natürlich Widerspuch einlegten.

Heute erhielten wir nun ebefalls erwartungsgemäß die Ablehnung unsere Widerspruches, bei dem die ARGE sich bereits deutlich schwerer tat. Natürlich hat auch die ARGE zwischenzeitlich begriffen, daß die skandalöse und völlig ungerechte Ungleichbehandlung der Kinder tatsächlich wie geschildert besteht.

Und so wird das Ganze nun als Klage an das zuständige Sozialgericht gehen. Auch dieses wird vor dem Problem stehen, daß sich die Gesetze des SGB II und des SGB VIII direkt in unerhörtem Maße widersprechen.

Der Staat zwingt seine Behörden damit zur Verletzung des Gleichheitsgebotes und damit zum Bruch der Verfassung.

Es wird also sehr spannend werden zu verfolgen wie dieses Verfahren ausgehen wird, da bereits in der ersten Instanz vor dem Sozialgericht die Klage auch auf eine Verletzung der Verfassung gestaltet wird.

Wir erwarten auch für das Sozialgericht natürlich keine Wunder und werden mit Sicherheit dort unterliegen, aber in der dann folgenden 2. Instanz wird es schon schwerer werden. Das Landessozialgericht muß Aspekte des Grundgesetzes bereits wesentlich stärker berücksichtigen.

Ich kann allen ALG II Empfängern mit Kindern nur raten sich mit Ihren Anwälten zu beraten und entsprechende Anträge inkl. Überprüfungsanträge für die Vergangenheit bei den ARGEN zu stellen, denn hier geht es um verdammt viel Geld, welches man unseren Kindern bisher vorenthalten hat.

Gruß Michael
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Alt 29.07.2010, 16:02   #2
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Tja, ich bin jetzt gerade etwas sprachlos.
Ich finde es doch sehr bedenklich, dass Hartz4-Kinder in dieser Form benachteiligt werden.
Mich würde doch sehr interessieren, wie eine Erklärung zu dieser Ungleichbehandlung aussähe.
Wir haben hier bei uns im Ort ein Kinderheim um die Ecke.
Urlaub im Sommer ist Usus. Das mit den Fahrrädern, ne.
Die Kinder kriegen 40 € im Monat für Bekleidung. Ansonsten kriegen sie 1 oder 2 € Taschengeld die Woche. Und wenn sie etwas besorgen müssen immer mit Kassenbon.
Nikolaus ist der Witz schlechthin.
Weihnachten schätze ich mal so 100 €.

Ich denke den Kindern in Heimen und Pflegefamilien soll damit eine gewisse, finanzielle, Sicherheit gegeben werden.
In der Regel kommen diese Kinder aus recht fragwürdigen und elenden Verhältnissen.

Mir stellt sich trotzdem die Frage, ob das Ziel damit erreicht wird.
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viele liebe Grüße
Martina


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Alt 29.07.2010, 17:06   #3
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Hallo, ich hoffe das da noch mehr Leute sprachlos werden.

Anliegend mal einen kleinen Link hierzu, das Netz ist voll von den entsprechenden Regelungen:

http://www.lsjv.rlp.de/fileadmin/lsj...aschengeld.pdf

oder für Niedersachsen

SGB VIII: Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)


Lest Euch das mal genau durch, da klingeln Euch die Ohren.


Es ist eine bodenlose Frechheit wie der Staat hier einseitig Kinder versorgt, während er alle ALG II Kinder im Regen stehen läßt.

Eine solche Seite gibt es für jedes Bundesland. Und das ist Bundesrecht, keine Kannleistung, dies ist ein Muß, dies bekommt jedes Kinder in der Jugendfürsorge automatisch !

Ich will nichts weiter, als das diese Regelung, die ich im übrigen für gerecht und den Entwicklungen der Kinder als angemessen ansehe, auch für unsere Kinder angewandt wird. Hierzu haben sie und auch wir ein Recht.

Der Staat hat die verdammte Pflicht und Schuldigkeit alle Kinder die er finanziell versorgt auch gleichwertig zu behandeln. Staatsversorgte Kinder erster und zweiter Klasse darf es nicht geben.

Ansonsten wäre es so, daß ich meine Kinder gleich in die Jugendfürsorge geben könnte damit es ihnen finanziell besser geht, was ich natürlich nicht will. Aber es kann nicht angehen, daß ich meinen Kindern noch von den paar Kröten ALG II die ich bekomme Taschengeld bezahle, während der Staat auf der anderen Seite Kinder, welche er in Heimen oder Pflegefamilien versorgt, großzügig mit Taschengeld und weiteren Sach- und Geldleistungen versorgt und gesetzlich feststellt dies wäre für die normale Entwicklung des Kindes angemessen und zwingend notwendig.

Damit gesteht er ein, daß unseren Kindern diese zwingend notwendigen und angemessenen Mittel zur Entwicklung wissentlich vorenthalten werden. Dies ist damit faktisch die Anerkenntniserklärung des Staates zur Unterversorgung unserer Kinder, da ja mit dem SGB VIII der Staat selbst den notwendigen Rahmen zur finanziellen Versorgung von Kindern vorgegeben hat.

Und wenn ich damit zum BSG oder Verfassungsgericht gehen muß, das darf einfach nicht so bleiben.

Offensichtlich war dieser Umstand sogar dem Bundesverfassungsgericht nicht bekannt, als es über die Höhe der Regelleistung für Kinder verhandelt hat, ansonsten hätte es zwingend einen Verweis auf das SGB VIII geben müssen.

Gruß Michael
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Alt 29.07.2010, 17:22   #4
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Danke für Deine Ausführungen ... das alles war mir ebenfalls bisher nicht bekannt und bin jetzt auch erst mal weitestgehend sprachlos wie farger4711.

Der "Knackpunkt" wird wohl - unter anderem - hier liegen (wobei Sozialhilfe natürlich nicht gleich Alg II ist, aber trotzdem jetzt mal übertragen):
Zitat:
Die Unterhaltshöhe und die Beihilfen oder Zuschüsse nach § 39 SGB VIII richten sich nicht nach den Sätzen der Sozialhilfe. Denn Sozialhilfe und Jugendhilfe haben unterschiedliche Funktionen und müssen daher auch unterschiedlichen Maßstäben folgen (23). Nach dem Willen des Gesetzgebers ist in der Jugendhilfe eine großzügigere Handhabung als im Sozialhilferecht gewollt.
Quelle

Dazu weiß ich aber nichts weiter (außer, dass bei Alg-II-Bezug davon ausgegangen wird, dass die Hilfebedürftigkeit nur vorübergehend vorliegt, also nicht auf Dauer vorliegt, weil ja schnellstmöglich eine (über dem Bedarf liegende) Vollzeitbeschäftigung gefunden wird *räusper*, was ja, wie wir wissen, ein Trugschluss ist ...) und erklärt für mich auch nicht die Ungleichbehandlung, das ist klar ...
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Geändert von biddy (29.07.2010 um 17:27 Uhr)
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Alt 29.07.2010, 18:02   #5
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Zitat:
Denn Sozialhilfe und Jugendhilfe haben unterschiedliche Funktionen und müssen daher auch unterschiedlichen Maßstäben folgen (23). Nach dem Willen des Gesetzgebers ist in der Jugendhilfe eine großzügigere Handhabung als im Sozialhilferecht gewollt.
das hat auch seinen grund. eltern sollen auf diesem wege quasi gezwungen werden wegen ihrer kinder jeden euro ranzuschaffen den sie kriegen können. und sei auch die arbeit noch so schlecht bezahlt.
wenn ein kind aber bei pflegeeltern lebt oder in einer einrichtung ist dieser druck zu lasten der kinder nicht mehr nötig.
man kann davon ausgehen dass alle verantwortlichen genauesten wissen welche bedarfe und bedürfnisse ein kind tatsächlich hat.
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~~~es ist bedenklich, dass vielen das denken vergeht sobald wir ihnen zu denken geben~~~
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Alt 29.07.2010, 18:14   #6
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Wenn ihr wüsstet, was Pflegekinder im Monat ihren Pflegeeltern sonst noch so einbringen und das dieses Geld auch nicht auf ALG2 angerechnet würde, wenn die Eltern da rein fallen würden.
Deshalb geben manche Pflegeltern wie die von Anna die Kinder auch bei der größten Überforderung nicht wieder her. Wäre auch schade um das Geld.

Bitte seht mir meinen Beitrag nach, ich bin selbst betroffen gewesen und zwar zweimal.

Ich kann jedenfalls nicht verstehen, dass Kinder in ALG2, aber auch andere Kinder der Gesellschaft so wenig wert sind.
Wer wirklich Pflegekinder will und diesen Liebe geben will, der braucht keinen so hohen finanziellen Anreiz wie es zur Zeit der Fall ist.
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Liebe Grüße von april
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Alt 29.07.2010, 18:32   #7
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Danke für Deine Ausführungen ... das alles war mir ebenfalls bisher nicht bekannt und bin jetzt auch erst mal weitestgehend sprachlos wie farger4711.

Der "Knackpunkt" wird wohl - unter anderem - hier liegen (wobei Sozialhilfe natürlich nicht gleich Alg II ist, aber trotzdem jetzt mal übertragen):
Quelle

Dazu weiß ich aber nichts weiter (außer, dass bei Alg-II-Bezug davon ausgegangen wird, dass die Hilfebedürftigkeit nur vorübergehend vorliegt, also nicht auf Dauer vorliegt, weil ja schnellstmöglich eine (über dem Bedarf liegende) Vollzeitbeschäftigung gefunden wird *räusper*, was ja, wie wir wissen, ein Trugschluss ist ...) und erklärt für mich auch nicht die Ungleichbehandlung, das ist klar ...
Das mag ja sein, jedoch darf der Staat trotzdem nicht den verassungsmäßig garantierten Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen. Wenn er auf der einen Seite schreibt was zur Entwicklung eine Kindes / Jugendlichen zwingend notwendig ist, hat er damit einen Mindeststandard aufgestellt und beschrieben.

Selbst beim besten Willen kann er nun nicht mehr erklären, das dieser Mindeststandard jedoch für ein Kind aus einem ALG II Haushalt nicht gelten soll.

Das wäre so, als wenn es zwei unterschiedliche Sätze für das Existensminimum gebe würde. Einen für 'Normalbürger' und einen für Heimbewohner oder sonstwie staatlich untergebrachte Personen.

Ein Minimum ist und bleibt ein Minimum. Und der Staat wid kaum erklären können warum ein Kind keinen Anspruch auf Taschengeld oder Urlaub hat solange seine Eltern noch leben, das dies aber ganz anders wird, sobald diese mit dem Auto z.B. gegen einen Baum fahren.

Da könnte das Kind ja auf absonderliche Gedanken kommen

Ich denke eher das da was gehörig schiefgegangen ist bei der Einführung des SGB II, den die Bestandteile des SGB VIII sind wohl schon bedeutend älter. Denn dort wird ja auch auf die Sozialhilfe Bezug genommen und nicht auf das Arbeitslosengeld II.

Tja, und schon wieder wird es ein Gericht gerade biegern müssen.

Und meine Akte bei der ARGE wird noch um einen weiteren Meter anwachsen.

Irgendwann bekomme ich einen Sachbearbeiter ganz für mich allein, das wird schön.

Gruß
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Alt 29.07.2010, 19:49   #8
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Ich habe eine Mail an die/den Gleichstellungsbeauftragte für Kinder, Jugend etc. geschrieben, mit der Bitte um eine Erklärung, oder ggf. um die Nennung einer anderen zuständigen Behörde.

Nun bin ich neugierig, ob und wann da was kommt.

Auf jeden Fall werde ich mich dann wieder melden.
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viele liebe Grüße
Martina


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Alt 29.07.2010, 20:01   #9
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Zitat:
Zitat von april Beitrag anzeigen
Wenn ihr wüsstet, was Pflegekinder im Monat ihren Pflegeeltern sonst noch so einbringen und das dieses Geld auch nicht auf ALG2 angerechnet würde, wenn die Eltern da rein fallen würden.
Deshalb geben manche Pflegeltern wie die von Anna die Kinder auch bei der größten Überforderung nicht wieder her. Wäre auch schade um das Geld.

Bitte seht mir meinen Beitrag nach, ich bin selbst betroffen gewesen und zwar zweimal.

Ich kann jedenfalls nicht verstehen, dass Kinder in ALG2, aber auch andere Kinder der Gesellschaft so wenig wert sind.
Wer wirklich Pflegekinder will und diesen Liebe geben will, der braucht keinen so hohen finanziellen Anreiz wie es zur Zeit der Fall ist.
Sorry, wenn ich hier widersprechen muss. Meine Bekannte (HartzIV) hat die Zwillis ihrer verstorbenen Lebenspartnerin zur Pfege. Sie erhält pro Kind ca 500 € als Unterhalt und 240 € Erziehungsgeld. Vom Unterhalt müssen die Zwillis ihren Mietanteil zahlen. Lediglich die 240 € Erziehungspauschale werden nicht als Einkommen meiner Bekannten angerechnet.
__________________
Gruß

Kalle K.

es gibt auch ein Leben neben HartzIV

Nein, ich berate hier nicht. Ich gebe nur meine Lebenserfahrungen weiter.
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Alt 29.07.2010, 20:16   #10
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Hallo Martina,

gute Idee, gib mir bitte Bescheid falls Du eine Antwort erhälst. Ich bereite zusammen mit meinem RA gerade die Klage vor, geht nächste Woche an das SG raus. Erfahrungsgemäß wird's im SG nichts, aber vor dem LSG wird es danach schon interessanter.

Oder aber das SG erklärt sich für nicht fähig eine Entscheidung zu fällen und gibt direkt an das BSG ab, glaube ich aber nicht. Die werden zunächst versuchen wie üblich den Fall einfach abzuschmettern.

Ich werde natürlich auch weiter berichten, schließlich geht es bei uns schon um reichlich Geld, 5 Jahre für 2 Kinder läppert sich. Da kommen über den Daumen so 8.000 EURO raus. Und die Überprüfungsanträge sind ja eingereicht und werden Bestandteil der Klage sein.

Das Ding zieh ich auf jeden Fall durch. Damals hatte ich auch das Nichtvorlegenmüssen der Kontoauszüge auch schon vor dem LSG durch, bevor es dann irgend jemand vor dem BSG versemmelt hat. Der Witz ist, daß unsere ARGE sich bis heute an das von mir erstrittene Urteil hält, zumindest wir mußten niemals wieder Kontoauszüge vorlegen.

Gruß Michael
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Alt 29.07.2010, 20:38   #11
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Vielen Dank. Ich hatte schon mal in einem Interview angeregt, dass alle Eltern im Hartz Iv-Bezug dafür sorgen sollten, dass ihre Kinder in einem Heim untergebracht werden. Allein der Verpflegungsatz beläuft sich da tägl. zwischen 6,50 - 7,80 Euro (ohne Regiekosten).

Unsere Kinder- und Jugendhilfe ist eben eher auf Menschen zentriert, wie es die AsylBlG, Hartz -Iv- oder Sozialhilfe ist.

Ich tacker das mal oben fest. Und wir sollten damit arbeiten. Allerdings nicht juristisch, sondern politisch skandalisierend. Das wird wesentlich effektiver seiin, da nach dem Bundesverfassungsgerichtuteil genau diese Sachen nicht mehr ins Feld gezogen werden können.
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Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 30.07.2010, 11:37   #12
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Zitat:
Zitat von kohldampf Beitrag anzeigen
Sorry, wenn ich hier widersprechen muss. Meine Bekannte (HartzIV) hat die Zwillis ihrer verstorbenen Lebenspartnerin zur Pfege. Sie erhält pro Kind ca 500 € als Unterhalt und 240 € Erziehungsgeld. Vom Unterhalt müssen die Zwillis ihren Mietanteil zahlen. Lediglich die 240 € Erziehungspauschale werden nicht als Einkommen meiner Bekannten angerechnet.
Hallo Kalle,

das kann so nicht vollständig sein, da z.B. das ges. garantierte Taschengeld nicht zur Unterhaltssicherung sprich nicht durch das Heim oder die Pflegeeletern verwendet werden darf. Dies ist ges. zwingend direkt an die Kinder auszuzahlen.

Dadurch wird es natürlich auch niemals durch die Pflegeeltern erwähnt, weil es für sie 'bedeutungslos' ist.

Dies ist eine echte Zusatzleistung mit ges. Anspruch der Kinder und Jugendlichen und ließe sich mühelos einklagen.

Das gleiche gilt für Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Die Verordnungen der Länder zum § 39 SGB VIII sind eindeutig.


Gruß Michael
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Alt 30.07.2010, 12:15   #13
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Vielen Dank. Ich hatte schon mal in einem Interview angeregt, dass alle Eltern im Hartz Iv-Bezug dafür sorgen sollten, dass ihre Kinder in einem Heim untergebracht werden. Allein der Verpflegungsatz beläuft sich da tägl. zwischen 6,50 - 7,80 Euro (ohne Regiekosten).

Unsere Kinder- und Jugendhilfe ist eben eher auf Menschen zentriert, wie es die AsylBlG, Hartz -Iv- oder Sozialhilfe ist.

Ich tacker das mal oben fest. Und wir sollten damit arbeiten. Allerdings nicht juristisch, sondern politisch skandalisierend. Das wird wesentlich effektiver seiin, da nach dem Bundesverfassungsgerichtuteil genau diese Sachen nicht mehr ins Feld gezogen werden können.
Hallo Martin,

danke, ich denke auch das hier entsprechende politische Anfragen und Proteste effektiv sind. Deshalb habe ich es ja ins Forum gestellt.

Trotzdem werde ich außerdem den Klageweg einschlagen. Soll doch der Staat erklären warum er diese Leistungen auf der einen Seite für Kinder der Sozialfürsorge für zwingend notwendig erklärt und ohne Wenn und Aber erbringt, auf der anderen Seite aber den Kindern aus ALG II Haushalten genau diese Leistungen vorenthält.

Dies wäre so als wenn z.B. ein Knacki den doppelten Hartz IV Satz erhält nur weil er einsitzt, um mal ein übertriebenes Beispiel zu gebrauchen.

Ich habe auch eine entsprechende Anfrage an meine Landesminister für Bildung und Kultur Herrn Dr. Ekkehard Klug, sowie an den Minister für Arbeit und Soziales Dr. Heiner Garg gerichtet und bin gespannt auf die (erwartungsgemäß nichtssagende) Antwort.

Trotzdem sollte die ernorme Diskrepanz zwischen SGB II und SGB VIII ständig weiter verfolgt werden, schließlich ist das SGB VIII dem SGB II übergeordnet.

SGB VIII § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen

(1) Verpflichtungen anderer, insbesondere der Träger anderer Sozialleistungen und der Schulen, werden durch dieses Buch nicht berührt. Auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen anderer dürfen nicht deshalb versagt werden, weil nach diesem Buch entsprechende Leistungen vorgesehen sind.
(2) Unterhaltspflichtige Personen werden nach Maßgabe der §§ 90 bis 97b an den Kosten für Leistungen und vorläufige Maßnahmen nach diesem Buch beteiligt. Soweit die Zahlung des Kostenbeitrags die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen mindert oder der Bedarf des jungen Menschen durch Leistungen und vorläufige Maßnahmen nach diesem Buch gedeckt ist, ist dies bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen.
(3) Die Leistungen nach diesem Buch gehen Leistungen nach dem Zweiten Buch vor. Leistungen nach § 3 Abs. 2 und §§ 14 bis 16 des Zweiten Buches gehen den Leistungen nach diesem Buch vor.
(4) Die Leistungen nach diesem Buch gehen Leistungen nach dem Zwölften Buch vor. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch für junge Menschen, die körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, gehen Leistungen nach diesem Buch vor. Landesrecht kann regeln, dass Leistungen der Frühförderung für Kinder unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von anderen Leistungsträgern gewährt werden.



Damit ist das SGB VIII dem SGB II rechtlich übergeordnet.

Hierzu ist anzumerken, daß bereits Sozialgerichte das SGB VIII benutzt haben um zusätzliche Leistungen zum SGB II zu begründen. Hier insbesonders ein (inzwischen überholtes) Urteil zu den zwingend erforderlichen Fahrtkosten für den Schulbus zum Besuch eines Gymnasiums und der Übernahme dieser Kosten durch die ARGE. Auch hierbei wurde das SGB VIII über das SGB II gestellt.

Ich denke, so abwegig ist die Rechtsverfolgung hier gar nicht.

Breitflächige Anträge und Verfahren vor den SG's sollten hier hilfreich sein, begründet sind sie in diesem Fall allemal.

Und wer nicht kämpft hat schon verloren.


Gruß Michael
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Alt 30.07.2010, 12:28   #14
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Zitat:
Zitat von Antragsgegner Beitrag anzeigen
Hallo Kalle,

das kann so nicht vollständig sein, da z.B. das ges. garantierte Taschengeld nicht zur Unterhaltssicherung sprich nicht durch das Heim oder die Pflegeeletern verwendet werden darf. Dies ist ges. zwingend direkt an die Kinder auszuzahlen.

Dadurch wird es natürlich auch niemals durch die Pflegeeltern erwähnt, weil es für sie 'bedeutungslos' ist.

Dies ist eine echte Zusatzleistung mit ges. Anspruch der Kinder und Jugendlichen und ließe sich mühelos einklagen.

Das gleiche gilt für Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Die Verordnungen der Länder zum § 39 SGB VIII sind eindeutig.


Gruß Michael
Kindergeld als Einkommen der Pflegeeltern käme ggf. auch noch dazu. Würde die Familie Alg II beziehen, würde für das 1. und 2. Pflegekind nur die Hälfte als Einkommen bei den Pflegeeltern angerechnet, weil das Kindergeld bereits zum Teil auf das Pflegegeld angerechnet wird - davon "träumen" ja z.B. alleinerziehende Hilfebedürftige, die für ihre Kinder Unterhalt erhalten (Stichwort: hälftiger Abzug des Kindergeldes beim Unterhaltsschuldner nach Unterhaltsrecht) schon lange und bisher umsonst, deren Kindergeld und Unterhalt zu 100 % auf den Bedarf der Kinder angerechnet wird.

ab Rz. 11.117: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Ich bin sehr gespannt, wie DAS ausgeht

Ich war in meiner Jugend selbst 5 Jahre lang in einem Heim untergebracht und mir mangelte es an nichts - materiell gesehen.
Taschengeld, Kleidergeld...
Sogesehen war das besser als "zuhause", wo es nichts gab.

Mal ganz abgesehen von anderen Problemen wie Eltern-Kind-Bindung und dergleichen.
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Alt 30.07.2010, 15:20   #16
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Enorm, das muss sich erst einmal setzen.
Eigentlich müsste man jetzt wirklich, wie der Martin weiter oben schon angedeutet hat, sobald wie möglich beim Jugendamt auf der Matte stehen.
Einfach unfassbar das Kinder die das Unglück haben in einer mehr oder weniger funktionstüchtigen Familie leben zu müssen wo sich die Eltern jeden Tag den Arsch aufreißen um die Situation so erträglich wie möglich zu gestalten, dermaßen beschissen werden um Druck ausüben zu können.
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Alt 30.07.2010, 15:25   #17
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Zitat:
Zitat von Kehro Beitrag anzeigen
Enorm, das muss sich erst einmal setzen.
Eigentlich müsste man jetzt wirklich, wie der Martin weiter oben schon angedeutet hat, sobald wie möglich beim Jugendamt auf der Matte stehen.
Einfach unfassbar das Kinder die das Unglück haben in einer mehr oder weniger funktionstüchtigen Familie leben zu müssen wo sich die Eltern jeden Tag den Arsch aufreißen um die Situation so erträglich wie möglich zu gestalten, dermaßen beschissen werden um Druck ausüben zu können.
genau das ist gewollt. das ganze wird auf dem rücken von kindern ausgetragen; wohlgemerkt wissentlich und beabsichtigt. das ist der eigentliche skandal bei der sache.
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~~~es ist bedenklich, dass vielen das denken vergeht sobald wir ihnen zu denken geben~~~
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Alt 30.07.2010, 15:51   #18
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Hier in diesem Urteil des SG Schleswig (in dem es zwar um die Nichtanrechnung des Pflegegeldes bei Alg II geht, aber eben auch etwas zur Argumentation des Gerichts, Ungleichbehandlung ja/nein herauszulesen ist, für mich also im Vergleich Pflegekinder zu Alg-II-beziehenden Kindern, die nicht Pflegekinder sind) wird z.B. auch die Arbeitsfähigkeit der Leistungsempfänger nach dem SGB II, also Selbsthilfemöglichkeit, die das Gesetz "abstrakt in sich trägt" (§ 7), zur Unterscheidung herausgestellt und dass es keine Ungleichbehandlung ist, weil Zweck des Pflegegeldes auch ist"dass durch die verbesserten materiellen Leistungen für die Pflegekinder [es] möglich gewesen sei, breitere Bevölkerungsschichten zur Aufnahme von fremden Kindern zu interessieren (BR-Drs. 503/89, S. 73). Die Pflegefamilien sollen einen wirtschaftlichen Anreiz haben, Pflegekinder aufzunehmen (vgl. Kunkel in LPK-SGB VIII, § 39 Rn. 6). Dieser vom Gesetzgeber gewollte Anreiz schließt die Rechtfertigung der Anrechnung aus" ... also übertragen auch die Rechtfertigung, dass Pflegekinder rechtmäßig mehr Geld zur Verfügung stehen soll als Kindern aus Alg-II-beziehenden Familien.

Auch "nett" der letzte Satz:
"
Die Anrechnung eines Erziehungsanteiles auf das Arbeitslosengeld II führte dazu, dass die Pflegekinder sich in ihren Beziehungen zur Umwelt faktisch einschränken müssten und ihr gesetzlich definiertes Unterhaltsniveau, nämlich dem einer durchschnittlichen Familie, auf das Niveau unterer Einkommensschichten abgesenkt würde. Dies hat der Gesetzgeber jedoch mit der Pauschalierung [SGB VIII] - wie ausgeführt - nicht bezwecken wollen."

Quelle: Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank

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Alt 31.07.2010, 11:59   #19
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Zitat:
Eigentlich müsste man jetzt wirklich, wie der Martin weiter oben schon angedeutet hat, sobald wie möglich beim Jugendamt auf der Matte stehen.
Das ist nicht dein Ernst, hoffe ich.

Zitat:
Einfach unfassbar das Kinder die das Unglück haben in einer mehr oder weniger funktionstüchtigen Familie leben zu müssen wo sich die Eltern jeden Tag den Arsch aufreißen um die Situation so erträglich wie möglich zu gestalten, dermaßen beschissen werden um Druck ausüben zu können.
Es gibt genug Kinder die trotz funktionstüchtiger Familie staatlich betreut werden. Viele davon würden lieber auf die großzügige finanzielle Ausstattung verzichten, dafür mehr Emotionalität erfahren. Rebellion führt dann meist zur Zerstörung ihrer Gesundheit.
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Alt 31.07.2010, 12:17   #20
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Ich hab' jetzt ein bisschen Sorge um diesen Thread. Völlig fehl würde es laufen, wenn jetzt hier - um es mal so auszudrücken - eine Neid- und Rechtfertigungsdebatte entstehen würde.
Niemand wünscht Pflegekindern eine weniger gute Ausstattung - ich freu' mich, dass sie ausreichende finanzielle Unterstützung zur Verfügung haben (wenn es denn so ist)!
Es geht doch hier im Thread lediglich darum, dass "Alg-II-Kindern" eine ebensolche Lebensgrundlage zusteht (trotz "Selbsthilfemöglichkeit" der Eltern nach dem SGB II, die diese faktisch nicht haben).
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Alt 31.07.2010, 13:02   #21
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

biddy hat völlig Recht. Im Vordergrund steht, dass ALG II-Kinder gleichgestellt sein müssten mit den Kindern, die unter SGB VIII aufwachsen.

Ich missgönne den Heim- und Pflegefamilienkindern die finanielle Bevorzugung in keinster Weise. Ich bin etwas über die Vorgehensweise befremdet.

Ich bin als Pflegekind aufgewachsen und meine "Mutter" hat damals ausser dem Kindergeld und UVG nichts extra bekommen. Irgendwann habe ich dann mitbekommen, dass meine "Mutter" im Grunde genommen jeden Monat draufgezahlt hat.

Sie hat mich damals nicht anders "behandelt" als ihren leiblichen Sohn.
Im Nachhinein betrachtet, finde ich es angemessen, dass den Pflegeeltern finanziell unter die Arme gegriffen wird.
Einen finanziellen Vorteil sehe ich nicht unbedingt, wenn das Pflegekind genauso grossgezogen wird, wie die Eigenen.

Wer sich bereichern möchte, wird natürlich Mittel und Wege finden, beim Kind zu sparen.

Auch finde ich die Aussage sehr bedenklich, dass damit der Anreiz geschaffen werden soll, Pflegekinder aufzunehmen.
Im Grunde wird den zukünftigen Pflegeelter vorgegaukelt sie könnten etwas daran verdienen.
Dabei soll dieses Mehrgeld ja in das Kind investiert werden. Und wenn man das tut bleibt da auch sicher nicht wirklich etwas über.
Der Anreiz ist wohl eher so zu verstehen, dass die zukünftigen Pflegeeltern wissen, dass ihr "gutes" Herz sie nicht in die Armut treibt, oder die eigenen Kinder mit weniger auskommen müssen, nur weil ein Kind aufgenommen wird.

Ich finde es sehr traurig, dass man Kindern in Hartz4-Familien völlig aussen vor lässt. Diese Ungleichbehandlung ist in meinen Augen nicht zu verstehen.

Was biddy geschrieben hat stimmt sehr nachdenklich:"Es geht doch hier im Thread lediglich darum, dass "Alg-II-Kindern" eine ebensolche Lebensgrundlage zusteht (trotz "Selbsthilfemöglichkeit" der Eltern nach dem SGB II, die diese faktisch nicht haben).
Es ist doch heute tatsächlich so, dass man nicht mal eben schnell einen neuen Arbeitsplatz bekommt. Im Gegenteil, mehr Arbeitssuche als vorhandene Stellen.

Ich hoffe Ihr nehmt es mir nicht übel, dass meine Post doch etwas umfangreicher geworden ist?
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Alt 31.07.2010, 13:48   #22
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Das muss ich noch sagen:

Es ist gut und richtig, dass Pflegefamilien finanziell unterstützt werden.
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Alt 31.07.2010, 14:16   #23
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Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Ich hab' jetzt ein bisschen Sorge um diesen Thread. Völlig fehl würde es laufen, wenn jetzt hier - um es mal so auszudrücken - eine Neid- und Rechtfertigungsdebatte entstehen würde.
Niemand wünscht Pflegekindern eine weniger gute Ausstattung - ich freu' mich, dass sie ausreichende finanzielle Unterstützung zur Verfügung haben (wenn es denn so ist)!
Es geht doch hier im Thread lediglich darum, dass "Alg-II-Kindern" eine ebensolche Lebensgrundlage zusteht (trotz "Selbsthilfemöglichkeit" der Eltern nach dem SGB II, die diese faktisch nicht haben).

Hallo,

Biddy hat absolut Recht, genau darum geht es hier natürlich nicht. Ich persönlich halte das SGB VIII als ausdrücklich für richtig, weil es auf den menschlichen Aspekt abstellt. Damit stellt es allerdings auch humane Grundsätze auf, die beim SGB II vor lauter fordern völlig verloren gegangen sind.

Nicht Einschränkung der Kinder in der Sozial und Jugendfürsorge auf das menschenverachtende Niveau des SGB II ist das Ziel, sonder die Gleichstellung der Kinder aus Hartz IV Familien mit denen der Sozialfürsorge.

Zu den zitierten Urteilen des LSG Schleswig kann nur gesagt werden, das diese ganz offensichtlich verfassungswidrig sind.

Unser Grundgesetz schreibt immer noch den Schutz von Ehe und Familie vor und stellt diesen ausdrücklich vor alle anderen Lebensgemeinschaften und damit auch vor die Jugendfürsorge. Gerade auch unsere ach so rechtstaatlichen Vertreter von CDU / CSU / FDP die ansonsten nicht müder werde dies immer wieder zu betonen, sollten doch mal daran erinnert werde.

Die Verweigerung von jeglichem Taschengeld innerhalb von Hartz IV verstößt damit ebenfalls gegen den Schutz der Familie, da der Staat durch den Gegensatz SGB II zu SGB VIII die Zerstörung der Famile und die Unterbringung der Kinder in der Jugendfürsorge finanziell unterstützt und im Gegenzug 'intakte' Familien welche sogar trotz Hartz IV Bezug noch ihre Kinder vollumfänglich - so gut es geht - versorgen, finanziell bestraft.

Hier ist Gleichheit zu schaffen und das SGB VIII endlich auf alle Kinder anzuwenden, dies ist kein Neid sondern die Forderung nach Gleichbehandlung aller Kinder in staatlicher Versorgungssituation.

Die Frage nach der seelischen Situation der Kinder stellt sich nicht, diese ist mir Geld ohnehin nicht auszugleichen. Andererseits fragt auch niemand nach der seelischen Situation gerade von Jugendlichen wenn Ihre Eltern in Hartz IV fallen. Durch die jetzigen unterscheidlichen Regelungen werden gerade die Jugendlichen in Hartz IV Familien durch den völligen Entzug aller finanziellen Mittel ganz klar ausgegrenzt, während der Staat bei Jugendlichen in der Sozialfürsorge dies ja ausdrücklich vermeiden will, weil die Kinder ja nichts für ihre Situation können und dadurch nicht quasi bestraft werden sollen.

Dann allerdings muß ich Politiker und Sozialrichter doch fragen, was unsere Kinder dafür können das ihre Eltern Hartz IV bekommen und warum unsere Kinder hierfür bestraft und ausgegrenzt werden.
Diese Politiker und Sozialrichter sollten sich schämen, wenn sie vom verfassungsrechtlichen Schutz der Familie rumlabern.
Mit der Benachteiligung unserer Kinder betreiben sie nichts weiter, als die unsägliche Sippenhaft des Dritten Reiches nach dem Motto

Kinder haften für Ihre Eltern.

Auch unsere Kinder können nichts dafür und tragen keinerlei Schuld an ihrem Zustand.

Und warum wird ein Kind einer Hartz IV Familie finanziell belohnt wenn seine Eltern z.B. sterben, denn dann sorgt der Staat ja für das immer noch gleiche Kind und gibt ihm die volle Unterstützung des SGB VIII.

Nein, ich fordere die vollständige Gleichstellung aller Kinder vor dem Gesetz.

SGB VIII für alle staatlich versorgten Kinder

Alles andere ist menschenverachtend und verfassungswidrig.


Michael
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Alt 31.07.2010, 17:58   #24
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Alt 31.07.2010, 20:57   #25
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Man sollte sich erstmal mit dem Pflegekinderwesen ausführlich befassen, bevor hier gepostet wird. Es sind fremde Kinder, oder Kinder aus der Verwandschaft, meistens mit reichlich Defiziten. Es ist ein full time job.

Grüße
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Alt 31.07.2010, 22:45   #26
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Ich kenne eine Familie, die hatte ein Pflegekind von Geburt an aus der Verwandschaft.

Die haben das Pflegegeld so lange an die Seite gelegt, bis sie sich ein Haus bauen konnten.

Dann haben sie das Kind adoptiert.

Die Mutter sagte selber, dass sie sich ohne das Pflegegeld das Haus nicht hätten leisten können.

Als ich dann fragte, warum sie das Kind denn adoptiert hätten, da ja dann sofort das Pflegegeld wegfiel, antoworte sie:

" Damit es ganz unser Kind ist. Das Haus haben wir ja jetzt. Und das Pflegegeld haben wir ja immer gespart, also nicht zum Leben gebraucht."

Vielleicht sollte man dann seine Kinder unter der Verwandschaft tauschen?
Aber ich denke, dass wird auch nicht funktionieren.
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Alt 01.08.2010, 10:02   #27
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Zitat:
Zitat von evahb Beitrag anzeigen
Es ist ein full time job.

Grüße
evahb
Entschuldigung, eigene Kinder wohl nicht?

Ich gönne jedem Kind ein ordentliches Auskommen. Warum aber sollen Kinder aus Haushalten in denen der oder die Elternteile größtenteils nichts aber auch garnichts für die Situation können außen vor bleiben?

Es betrifft ja ganz nebenbei auch die vielen hunderttausend Kinder in Haushalten wo das Einkommen knapp über der Kotzgrenze liegt und für einen Hungerlohn zur Profitmaximierung "gearbeitet" wird. Die werden ja schließlich auch von Staatswegen an der kurzen Leine gehalten und an ihrer freien Entfaltung gehindert.

Es kann nicht sein das einerseits Standards definiert werden, diese dann aber um das nächste Erbengeschenk schnüren zu können oder um den Etat mit dem Hinweis das wir alle sparen müssen vollkommen ignoriert werden.
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Alt 01.08.2010, 13:26   #28
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Zitat:
Zitat von Mitch Miro Beitrag anzeigen
In den RS sind Kosten für Bekleidung und Schuhe, Freizeit, Unterhaltung und Kultur mit enthalten. Dieses Geld kann man den Kindern als Taschengeld und Bekleidungsgeld geben. Somit ist es im RS vorhanden... so die mögliche Argumentation der Gegenseite.
Leider völlig falsch

Hättest Du Dir mal die Mühe gemacht das SGB VIII durchzulesen, hättest auch Du enddeckt, daß gerade das Taschengeld nicht für den Bereich der Grundversorgung wie z.B. Verpflegung, Kleidung, normale notwendige Fahrtkosten der Kinder usw. dienen darf.

Deine Argumente gehen leider völlig an den Tatsachen vorbei.


Hier ein kleiner Auszug aus dem Landesverband Rheinland, Landesjugendverband :


Verwendungszweck

Das Taschengeld ist für die Befriedigung individueller Wünsche und Bedürfnisse be-stimmt. Es dient nicht zur Erfüllung von Bedürfnissen, die mit dem Entgelt oder Bei-hilfen/ Nebenleistungen zum Entgelt zu finanzieren sind. So sind z. B. Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen im Rahmen der Krankenhilfe nicht aus dem Taschengeld zu begleichen.
Beispiele für die Verwendung des Taschengeldes sind: Schreibwaren, Porto, Zeit-schriften, Bücher, Süßigkeiten, individuelle kulturelle Veranstaltungen, Kosmetika, Geschenke, zusätzlicher Hobbybedarf, modische Kleinigkeiten usw.

Verfügungsrecht

Der Taschengeldanspruch gilt uneingeschränkt, er ist nicht an ein bestimmtes Ver-halten des Kindes/Jugendlichen/jungen Volljährigen gebunden, die Verwendung des Taschengeldes ist in die freie Entscheidung des Kindes/Jugendlichen/jungen Volljäh-rigen gestellt.
Taschengeldkürzungen oder Taschengeldentzug als Strafe für Vergehen, Fehlver-halten oder zur Wiedergutmachung bei Sachbeschädigungen sind nicht zulässig. Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Kürzung des Taschengeldes aus erzieherischen Gründen.

Das Taschengeld ist somit kein Mittel zur Disziplinierung. Die Aufgabe der verant-wortlichen Erzieher besteht darin, die Kinder/Jugendlichen und jungen Volljährigen bei der Einteilung und der Verwendung des Geld zu beraten und zu unterstützen.
Das Taschengeld darf nur mit Zustimmung des Kindes/Jugendlichen/jungen Volljäh-rigen für Gemeinschaftsveranstaltungen, zur Schadensregulierung, für Geldbußen oder sonstige Verpflichtungen verwendet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass gegebenenfalls Teilzahlungen erfolgen, damit dem jungen Menschen ein Betrag er-halten bleibt, mit dem er seinen Mindestbedarf decken kann.

Auszahlung

Das Taschengeld ist dem Minderjährigen/jungen Volljährigen ganz oder aus pädago-gischen Gesichtspunkten mit Zustimmung der Minderjährigen/jungen Volljährigen in angemessenen Teilbeträgen zur eigenverantwortlichen Verwaltung jeweils im Voraus bar auszuzahlen.
Arbeitshilfen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

Stand: Dezember 2008

Und das willst Du im Ernst mit den Regelleistungen des SGB II vergleichen und erklären wollen ????

Gruß Michael
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Alt 01.08.2010, 13:39   #29
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Zitat:
Zitat von evahb Beitrag anzeigen
Man sollte sich erstmal mit dem Pflegekinderwesen ausführlich befassen, bevor hier gepostet wird. Es sind fremde Kinder, oder Kinder aus der Verwandschaft, meistens mit reichlich Defiziten. Es ist ein full time job.

Grüße
evahb
Entschuldige aber Du bist hier scheinbar im falschen post. Es geht hier nicht um die Kinder der Jugendfürsorge, sondern um die Kinder von Hartz IV Empfängern und deren Gleichstellung gemäß SGB VIII.

Keine Angst, ich und ich denke auch niemand sonst will Dir oder jemanden anderes mit Pflegekindern irgend etwas wegnehmen.

Es ist aber leider schon symptomatisch für unser Land, das wenn irgendwo eine Gleichbehandlung zweier Gruppen gefordert wird, die Gruppe der es vorher wie auch immer irgendwie 'besser' ging, sofort gequält aufheult und schon mal vorsorglich um sich beißt. Und das nur aus Angst, man könnte ihnen etwas wegnehmen.

Das hat mit Solidarität aber nichts zu tun. Ich gönne jedem Pflege- oder Heimkind von ganzen Herzen jeden EURO an Unterstützung die ihm der Staat gewährt, es hat es sicherlich schwer genug und auch ich habe in meinem Bekanntenkreis Menschen, die im Heim aufgewachsen sind.

Aber ich erwarte auch von diesen und ihren Betreuern und Pflegeeltern dann Unterstützung für die Kinder in Hartz IV Haushalten, auch diese habe es schwer und auch diese können nichts dafür. Und diese bekommen kein Taschengeld und kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld.

Also, zusammen heißt das Motto und nicht jeder gegen jeden.


Gruß Michael
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Alt 01.08.2010, 16:11   #30
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Zitat:
Zitat von Mitch Miro
In den RS sind Kosten für Bekleidung und Schuhe, Freizeit, Unterhaltung und Kultur mit enthalten. Dieses Geld kann man den Kindern als Taschengeld und Bekleidungsgeld geben. Somit ist es im RS vorhanden... so die mögliche Argumentation der Gegenseite.
Mitch Miro hat doch nur mal den Advocatus Diaboli gespielt , ohne dass er diese Position selbst vertritt (vermute ich jedenfalls ...).
Ich finde ich auch gut und wichtig, es mal durchzuspielen, weil natürlich dies das erste Argument der Gegenseite sein wird, vermutlich im ersten Widerspruchsbescheid der ARGE gleich, wie bei allen Anträgen auf ein "Mehr" an Leistung ... "alles im Regelsatz enthalten, alles im Regelsatz enthalten, alles im ..."
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Alt 04.08.2010, 12:09   #31
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Hallo ihr Lieben,

leider habe ich auf meine Mail vom 29.07. noch keine Rückmeldung erhalten. Ich werde noch ein paar Tage warten.
Mit meinem Post hole ich den Thread nochmal ein bisschen nach oben.
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viele liebe Grüße
Martina


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Danke @farger4711 sagt:
Alt 04.08.2010, 13:11   #32
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Zitat:
Leider völlig falsch
Ich schrieb... so die mögliche Argumentation der Gegenseite.

Das der Satz für die Bekleidung für Bekleidung ausgegeben werden sollte steht mal fest. Somit könnte man diesen Posten den Kindern als Bekleidungsgeld geben, wenn sie alt genug sind sich selber Klamotten kaufen zu können.

Vom Verpflegungssatz habe ich nicht gesprochen. Der Anteil für Kultur kann schon als Taschengeld gezahlt werden.

Zitat:
Der Taschengeldanspruch gilt uneingeschränkt, er ist nicht an ein bestimmtes Ver-halten des Kindes/Jugendlichen/jungen Volljährigen gebunden, die Verwendung des Taschengeldes ist in die freie Entscheidung des Kindes/Jugendlichen/jungen Volljäh-rigen gestellt.
Taschengeldkürzungen oder Taschengeldentzug als Strafe für Vergehen, Fehlver-halten oder zur Wiedergutmachung bei Sachbeschädigungen sind nicht zulässig. Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Kürzung des Taschengeldes aus erzieherischen Gründen.
Das finde ich interessant, da sich grad in Einrichtungen viele nicht dran halten. Und oft wird auch geraten das Kind den Schaden wieder gut machen zu lassen... von ihrem Taschengeld.

Zitat:
Und das willst Du im Ernst mit den Regelleistungen des SGB II vergleichen und erklären wollen ????
Ich will gar nichts erklären. Ich wollte nur auf mögliche Argumentationen der Gegenseite hinweisen.
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Alt 18.08.2010, 13:54   #33
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Heute habe ich eine Antwort auf meine E-mail bekommen und stelle die hier mal unkommentiert rein.

Zitat:
ich komme auf meine E-Mail vom 03.08.2010 (s.u.) zurück.



Seitens der Kollegen aus dem zuständigen Referat des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg wurde zu Ihrer Anfrage folgende Stellungnahme übersandt:

In § 39 SGB VIII ist geregelt, dass bei stationärer Hilfe zur Erziehung auch der notwendige Unterhalt der betroffenen Kinder und Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen ist. Diese Regelung dient dem Zweck, zu verhindern, dass Kinder oder Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien hungern oder frieren müssen, verfügen sie doch in der Regel während der Zeit ihrer Unterbringung über keinerlei Mittel, um ihren Unterhalt selbst zu bestreiten.



Zum Unterhaltsbedarf gehört gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII auch ein angemessener Barbetrag zur persönlichen Verfügung des Kindes oder des Jugendlichen (sog. Taschengeld). Dieser Barbetrag dient der Erfüllung persönlicher Bedürfnisse. Die Kinder und Jugendlichen sollen damit Ausgaben für individuelle Hobbies, kleine Geschenke usw. bestreiten können (Wiesner, SGB VIII, 3. Auflage 2006, § 39 Randziffer 21).



Die Höhe des Betrages ist nicht unmittelbar in § 39 SGB VIII festgelegt, sondern wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde (im Land Brandenburg durch die Landkreise und kreisfreien Städte) festgesetzt. Diese Beträge sollen nach Altersgruppen gestaffelt sein. Nicht festgelegt ist, dass die Beträge für Kinder/Jugendliche in Heimerziehung in derselben Höhe zu zahlen sind wie für Kinder in Pflegefamilien. Vielmehr kann bei letzteren das Taschengeld auch in dem Betrag enthalten sein, den die Pflegefamilie für den Unterhalt des Kindes/Jugendlichen erhält. Die Festlegung wird dann im Einzelnen von der Pflegefamilie getroffen, zumeist in derselben Höhe wie die Beträge, die die gleichaltrigen eigenen Kinder der Familie erhalten.

Aus welcher Quelle Sie die Taschengeldtabelle zitierten, konnte durch die Kollegen nicht festgestellt werden.



Ebenfalls konnte nicht ermittelt werden, aus welcher Vorschrift des Gesetzes Sie die Finanzierung eines jährlichen Urlaubs, einen großzügigen Rahmen für Weihnachtsgeschenke und die jährliche Beschaffung eines neuen Fahrrades erkennen. Solche Detailregelungen sind weder im Bundesrecht noch im brandenburgischen Landesrecht enthalten.



Bei der Bemessung der Beträge, die Kindern und Jugendlichen in Heimerziehung zur freien Verfügung (Taschengeld) gewährt werden, wird deren besondere Situation außerhalb der eigenen Familie berücksichtigt. So fehlt den Kindern und Jugendlichen in den Heimen die Möglichkeit, auf Schokolade, Kaugummis, Kekse oder Chips aus der familiären Vorratskammer zuzugreifen. Ein Blick in die Regale eines Lebensmittelmarkts verrät, dass in den Familien große Mengen von Süßwaren und Knabbereien umgesetzt werden, und während die Kinder in den Familien kostenlosen Zugriff auf diese Waren haben, müssen Kinder und Jugendliche, die in Heimen leben, dafür auf ihr Taschengeld zurückgreifen.

Ähnliches gilt für die bei Kindern und Jugendlichen allenthalben beliebten Softdrinks (Brause unterschiedlicher Geschmacksrichtungen): Auch hier müssen Kinder und Jugendliche in Heimen ihre persönlichen Vorlieben sehr viel häufiger mit ihrem Taschengeld bezahlen.



Unterschiede gibt es auch bei den Möglichkeiten, das Taschengeld aufzubessern. So erhalten Kinder und Jugendliche, die in ihren Familien leben können, häufig bei Verwandtenbesuchen, z.B. den Großeltern Geldbeträge zugesteckt, was bei Gleichaltrigen in Heimerziehung erheblich seltener vorkommt. Auch von Belohnungssystemen, die in vielen Familien gebräuchlich sind (z.B. für gute Leistungen in der Schule, für Hilfen im Haushalt und bei der Gartenarbeit, für Besorgungen usw.), können Kinder und Jugendliche in Heimerziehung in der Regel nicht profitieren. Diese und weitere Gründe werden von den Trägern der Jugendhilfe bei der Bemessung der Taschengeldsätze berücksichtigt.



Zu beachten ist, dass im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Heimen und in Pflegefamilien betreute Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern gemäß §§ 91 ff. SGB VIII zu den Kosten der Hilfe mit herangezogen werden.



Abschließend teilten die Kollegen des o.g. Ministeriums mit, dass bezüglich der von Ihnen angesprochenen Entscheidungen von Sozialgerichten keine einschlägigen Entscheidungen bekannt sind. Es kann jedoch festgestellt werden, dass Entscheidungen zu Leistungen nach dem SGB VIII in aller Regel nicht von den Sozialgerichten, sondern von den Verwaltungsgerichten getroffen werden.



Insofern wird anhand der vorgenannten Schilderungen keine Ungleichbehandlung zwischen Leistungsbeziehern nach dem SGB VIII und dem SGB II erkannt.



Auch wenn Sie eine anderweitige Auffassung zu der Sachlage haben, hoffe ich Ihnen dennoch mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.





Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Martin Kassube



Ministerium für Arbeit, Soziales,

Frauen und Familie des Landes Brandenburg



Abteilung Soziales und Familie

Referat 25

Heinrich-Mann-Allee 103

14473 Potsdam
Kehro ist offline  
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Danke @Kehro sagt:
Alt 18.08.2010, 14:10   #34
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Zitat:
Bei der Bemessung der Beträge, die Kindern und Jugendlichen in Heimerziehung zur freien Verfügung (Taschengeld) gewährt werden, wird deren besondere Situation außerhalb der eigenen Familie berücksichtigt. So fehlt den Kindern und Jugendlichen in den Heimen die Möglichkeit, auf Schokolade, Kaugummis, Kekse oder Chips aus der familiären Vorratskammer zuzugreifen. Ein Blick in die Regale eines Lebensmittelmarkts verrät, dass in den Familien große Mengen von Süßwaren und Knabbereien umgesetzt werden, und während die Kinder in den Familien kostenlosen Zugriff auf diese Waren haben, müssen Kinder und Jugendliche, die in Heimen leben, dafür auf ihr Taschengeld zurückgreifen.

Ähnliches gilt für die bei Kindern und Jugendlichen allenthalben beliebten Softdrinks (Brause unterschiedlicher Geschmacksrichtungen): Auch hier müssen Kinder und Jugendliche in Heimen ihre persönlichen Vorlieben sehr viel häufiger mit ihrem Taschengeld bezahlen.
Und die familiäre Vorratskammer wir gratis gefüllt, oder wie???
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 18.08.2010, 14:15   #35
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Wie sie sehen, sehen sie nichts

Für mich ist nicht ersichtlich warum Heimkinder einen Anspruch auf Taschengeld haben und Kinder aus dem ALG II Bezug nicht. Mine Voratskammer ist nicht gefüllt mit süßer Brause oder Süßigkeiten auf die die Kinder zurückgreifen könnten. sie erhalten auch keine Geldgeschenke von Verwandten, weil diese direkt angerechnet würden. Geschenke beschränken sich also auf Sachleistungen ( das was die Kids z.B. an Kleidung brauchen oder Spielzeug was sie sich wünschen) zu Weihnachten oder Geburtstag.

Das Fahrrad meiner Tochter haben wir gebraucht gekauft für 20 Euro und selbst da habe ich für sparen müssen.
oxmoxhase ist offline  
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Alt 18.08.2010, 14:23   #36
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Zitat:
Zitat von evahb Beitrag anzeigen
Man sollte sich erstmal mit dem Pflegekinderwesen ausführlich befassen, bevor hier gepostet wird. Es sind fremde Kinder, oder Kinder aus der Verwandschaft, meistens mit reichlich Defiziten. Es ist ein full time job.

Grüße
evahb
Sorry, auch andere Familien haben einen Fulltimejob.
__________________
Liebe Grüße von april
01.09.2010-endlich wieder frei...
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Danke @april sagt:
Alt 19.08.2010, 11:39   #37
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Standard AW: Taschengeld / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld für Kinder

Zitat:
Zitat von oxmoxhase Beitrag anzeigen
Wie sie sehen, sehen sie nichts

Für mich ist nicht ersichtlich warum Heimkinder einen Anspruch auf Taschengeld haben und Kinder aus dem ALG II Bezug nicht. Mine Voratskammer ist nicht gefüllt mit süßer Brause oder Süßigkeiten auf die die Kinder zurückgreifen könnten. sie erhalten auch keine Geldgeschenke von Verwandten, weil diese direkt angerechnet würden. Geschenke beschränken sich also auf Sachleistungen ( das was die Kids z.B. an Kleidung brauchen oder Spielzeug was sie sich wünschen) zu Weihnachten oder Geburtstag.

Das Fahrrad meiner Tochter haben wir gebraucht gekauft für 20 Euro und selbst da habe ich für sparen müssen.
Das hab ich mir auch so beim Lesen gedacht.
Anscheinend kennen die auch ihre eigenen Richtlinien nicht, oder sind zu doof die zu finden.
Auch Brandenburg hat die Richtsätze über Taschengeld usw. im Netz stehen.
Auf meine Frage zu den Verpflegungssätzen und noch einige andere wie der rechtlichen Überordnung wurde wohlweislich erst gar nicht eingegangen, da man wahrscheinlich Erklärungsnot hat.
Kehro ist offline  
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