| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: verwirrt, voellig |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.09.2006
Beiträge: 8
| Hallo, ich hab jetzt schon so viel über das Thema Bedarfsgemeinschaft gelesen (in verschiedensten Foren), dass ich bald nicht mehr weiß, was wirklich stimmt. Vielleicht kann mir ja jemand eine konkrete Aussage zu meiner bzw. unserer Situation machen. Wäre echt toll. Mein Freund ist gerade fertig mit seinem Studium und beginnt ab dem 15. September ein mit 400 Euro vergütetes Praktikum in meiner Stadt. Da bietet es sich natürlich an, dass er zu mir zieht. Ich verdiene 1240 Euro netto. Laut einiger Definitionen sind wir keine Bedarfsgemeinschaft: leben nicht seit 1 Jahr zusammen und haben keine Kinder, kein gemeinsames Konto und jeder zahlt seine Sachen selbst. Heißt eigentlich: Ich werde in der Berechnung nicht berücksichtigt. Jetzt ist es aber so, dass ich in einer WG lebe und dort nur ein Zimmer zur Verfügung habe. Wird dann, wenn man in einem Bett schläft usw. widerum von einer Bedarfsmeinschaft ausgegangen? Und wenn wir wirklich nicht drum rum kommen, wie wird es bei ihm berechnet, mit meinem auch nicht so hohen Einkommen in einer wahnsinnig teuren Stadt? Kriegt er überhaupt irgendwas? LG PS: Sein Praktikum wird zwar vergütet, aber er müsste sich freiwillig krankenversichern (so was braucht man eben) und würde hintenrum nur auf 290 Euro kommen, wovon man einfach nicht leben. Daher hoffen wir, dass er Anspruch auf ALG II hat. Vielen Dank noch mal für eine Antwort. |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| .... kurze und knappe Antwort auf deine Fragen >>>>> laßt es - er soll sich eine eigene kleine Wohnung oder richtige WG nehmen ! ! ! Ihr hättet nicht nur das Problem mit dem 1 Zimmer in deiner jetzigen WG, sondern auch wenn die Arge Ärger macht mit der EäG ( und das wird sie machen) würde ER - bzw. ihr als BG kein Alg2 bekommen / Er also auch keine Krankenversicherung. Also ER eine eigene kleine billige Wohnung - Alg2 beantragen, er bekommt 400 Euro als Einkommen angerechnet ---- ist aber durch Alg2 in der Krankenkasse etc.... Die Rechnung würde dann etwa so aussehen; http://www.geldsparen.de/content/rec...0&kg=0&Seite=6 |
| | |
| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.09.2006
Beiträge: 8
| Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist doch echt sch... Aber wenn er sich wirklich eine Wohnung sucht, kommen die dann und überprüfen, ob er da auch wirklich lebt? Heißt nämlich, er müsste die Wohnung einrichten, was auch nicht wenig kostet. Ich hab irgendwo was gelesen von eidesstattlicher Erklärung, dass ich nicht für ihn aufkommen werde (was auch so ist). Damit kommen wir nicht durch? LG |
| | |
| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Übrigens, haste mal nachgerechnet ? ? ? wenn meine Berechnung Alg2 stimmen würde, also ohne dir in der BG ( mit Dir bekämme er ja garnichts) dann ist das rechnerisch Jacke wie Hose :pfeiff: :pfeiff: 400 Euro minus eigener Krankenversicherung ist genausoviel/wenig wie wenn der eine eigene Wohnung hat und die dann zu zahlende Miete vom Alg2 abrechnet - also netto zur Verfügung :( :( Da wäre es fast besser ihr erspart Euch den Ärger und er wohnt erstmal bei dir "umsonst" in deinem Zimmer ..... Nur mal so angedacht .... | |
| | |
| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.09.2006
Beiträge: 8
| Hi, das mit dem "umsonst" in meinem Zimmer wohnen ist ja nicht das Problem. Habs bislang auch geschafft die Miete zu zahlen. Die Sache ist nur die von 290 Euro leben zu müssen. Essen, Auto ect. Bei deiner Rechnung kam ja immerhin 385 Euro raus, wenn ich das richtig verstanden hab. Und noch mal zu der Frage: Prüfen die, ob er auch in der Wohnung lebt, oder interressiert die das nicht? Lg |
| | |
| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
.... (rot) - ja es kann sein das die PRÜFEN ob er in der anderen Wohnung lebt. Allerdings wenn die von der Arge von DIR nichts wissen, ist die Gefahr nicht ganz so groß !! evtl. ! ! | |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kosten Unterkunft und Heizung. bin verwirrt. | Dana84 | ALG II | 27 | 25.05.2008 15:34 |
| Hartz IV verwirrt den Wohnungsmarkt | wolliohne | Kosten der Unterkunft | 5 | 28.11.2007 12:59 |
| Völlig mittelos.... | Jenie | ALG | 14 | 31.08.2007 23:39 |
| Verwirrt bin | red-rose | Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie | 4 | 14.11.2006 15:51 |
| Eingeschüchtert, verwirrt und ängstlich | Intimidated_1 | Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie | 2 | 05.04.2006 09:53 |