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Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!; in Forum: Information; Hatte hier schon mal geschrieben aber das Thema vielleicht total falsch angefangen. Zur Situation Ich 29 Jahre alt lebe noch bei meiner Mutter. Habe einen Teilzeitjob mit 450 € Brutto ...

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Alt 19.03.2010, 02:05   #1
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Unglücklich Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Hatte hier schon mal geschrieben aber das Thema vielleicht total falsch angefangen. Zur Situation Ich 29 Jahre alt lebe noch bei meiner Mutter. Habe einen Teilzeitjob mit 450 € Brutto bekomme noch 365€ vom amt dazu wovon 135 € anteilig mietkosten sind.

Nun zum Problem

Da das Haus in dem wir leben unzumutbar ist genauso wie die wohnung zieht meine mutter zum 01.05.10 aus. Da sie schon 75 jahre alt ist und gesundheitlich nicht mehr so fit kümmert sich meine Schwester ( mit der ich zerstritten bin um den Umzug). Als ich erfahren habe das ich nicht mitziehen kann bin ich zu meiner Arge (Leipzig) habe das problem geschildert und auch einen antrag auf umzug gestellt mit der begründung das meine mutter zum 01.05.10 aus der Wohnung auszieht und ich bis dahin auch eine neue wohnung bräuchte. Ich stehe weder auf dem Mietvertrag der Wohnung noch möchte ich dort weiter wohnen ( da mietzustände unzumutbar).

Paar Tage später erhielt ich einen Brief von der Arge das Sie die Wohnraumskündigung meiner Mutter brauchen die ich aber nicht habe und auch nicht bekomme da meine Schwester sich Querstellt.
Sie meinte zu mir die Wohnung wird erst gekündigt und zwar fristlos wenn meine mutter schon in der neuen wohnung lebt.

Ich also mit dieser Info wieder zur Arge das dort alles so erzählt und da erhielt ich nur die antwort ohne Wohnraumkündigung können sie gar nichts machen und ich solle doch beim vermieter wegen der kündigung nachfragen.

Nach einigen weiteren wegen z.b. Leipziger Erwerbslosen Zentrum was aber auch nicht so wirklich eine Hilfe war habe ich am Donnerstag ( war der frühstmögliche termin) bei der Zuständigen Bearbeiterin einen Termin. der mir aber bestimmt auch nichts bringen wird da ich schon am Telefon als ich nach einem termin fragte sehr unfreundlich behandelt wurde. So nach der art sie wissen doch was wir brauchen was wollen sie da jetzt noch.

Ich bin total verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll da wenn nichts passiert ich ab 01.05.10 Obdachlos bin .

Oder ich melde mich bei meiner Freundin an da möchte der Vermieter aber auch die Zustimmung der Arge.

Ich weiß nicht was ich noch machen kann das die Arge dem Umzug zustimmt ohne dieser Wohnraumskündigung meiner Mutter.

Und wenn ich mir selber eine Wohnung suche ohne Zustimmung der Arge übernehmen sie ja nur die jetzigen mietkosten also 135€ und damit findet man ja keine eigene Wohnung und die Differenz selbst aufbringen schaffe ich auch nicht.

Was für Gründe kann ich noch für einen Umzug bringen ???

Das die Wohnung in einem Unzumutbaren Wohnzustand ist feuchtigkeit, dach undicht, Wasser seit 5 Wochen abgestellt, Wohnung nicht wirklich beheizbar kann ich auch nur maximal mit fotos belegen da meine schwester ja sämtliche Unterlagen meiner Mutter hatt und ich ja nichts von ihr bekomme.

An den Vermieter selbst wenden bringt auch nichts da ich ja nicht auf dem Mietvertrag stehe und er dank meiner schwester auch nicht sehr gut auf uns zu sprechen ist.

Wie weiße ich nun also der Arge nach das der Umzug dringend und zwingend ist???

Danke schon mal für sämtliche Hilfe.
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Alt 19.03.2010, 03:31   #2
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Hallo Lokboy29
Leider schreibst Du etwas sehr unüberschaubar. Nun,was im Kopf stattfindet ist aber auch manchmal schwer in Worte zu fassen. Besonders dann, wenn eh schon aussichtslose Situationen vorliegen.
Nun zum eigentlichen Thema:
Eine Obdachlosigkeit gibt es in diesem unseren Land nicht. Auch ich halte dies für absoluten Blödsinn, aber so ist es leider.
Du bist schlicht von Wohnungslosigkeit -so wird es korrekt bezeichnet- bedroht.
Diese ist, da gibt es keine zwei Meinungen, laut der Bestimmungen des SGB zu verhindern.
Rein theoretisch könnte man Dich bei bestehender Wohnungslosigkeit tatsächlich in irgendwelchen Herbergen unterbringen (wollen).
Du bist 29 Jahre alt und hast Anspruch auf eine -Eigene und angemessene- Unterkunft. Du bist über 25 und hast somit keinen verminderten Bedarf zu befürchten.
Kurz gesagt darf man Dich nicht an Mutti´s Brust binden, weil dies billiger ist.
Ein Zwang, die Kündigung einer so oder so unangemessenen Wohnung vorlegen zu müssen, halte ich für eine Schikane. Würdest Du dieses Haus alleine bewohnen, so würde man Dir den Umzug in eine angemessene Unterkunft innerhalb einer bestimmten Frist vorgeben.
Mache es dir so einfach wie möglich und besorge dir über das Amtsgericht einen "Berechtigungsschein auf Beratungshilfe durch einen Anwalt"! Damit kannst Du einen Anwalt deiner Wahl aufsuchen und deine Situation darlegen.
Sobald ein Anwalt über eine Beratung hinausgehend tätig werden muss, er wird es dir sicherlich rechtzeitig sagen, kannst Du ggf. Prozeßkostenhilfe beantragen. Dein Anteil für den Anwalt beträgt maximal 10,00Euro, die der Anwalt dir sogar erlassen kann.
Bewege dich zum Anwalt, aber nur mit dem benannten "Beratungshilfeschein"!
Ich behaupte schon jetzt: "Da kommst du heile raus".
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Alt 19.03.2010, 10:08   #3
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Wieso ist seit 5 Wochen schon das Wasser abgestellt? Da stimmt doch was nicht.

Ich hab leider zu wenig Ahnung von der ganzen Materie um dir einen guten Ratschlag zu geben. Aber wenn du noch die 10 Euro hast um in einen Anwalt zu investieren, dann solltest du das auch tun.

Ich wünsch dir viel Glück. Hälst uns auf dem Laufenden?
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Alt 19.03.2010, 10:15   #4
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

neue Wohnung (angemessen) suchen, Mietvertrag abschliessen,ARGE/Jobcenter schrift.informieren.
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
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Alt 19.03.2010, 10:56   #5
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Hallo

Zitat:
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 25 AS 35/10 B ER

Denn maßgeblich ist allein, dass der – hier alsbald drohende - tatsächliche Verlust der Unterkunft den Umzug erforderlich macht. Die Umstände, die zum Verlust der Unterkunft geführt haben bzw. führen, spielen dabei keine Rolle.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 32 AS 612/09 B ER

Die Angriffe der Beschwerde greifen nicht durch: Die Notwendigkeit eines Umzuges im Sinne des § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II ist hinreichend dargelegt worden. Ein Umzug ist erforderlich, wenn der Wunsch nach einer eigenen Wohnung ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (so bereits Beschluss des Senats vom 27. September 2007 - L 32 B 1912/07 - unter Bezugnahme auf Berlit in LPK-SGB II § 22 Rdnr. 76 und SG Lüneburg, Beschluss vom 19. August 2005 - S 24 AS 472/05 ER -).
Abgesehen davon hast du einen Anspruch auf eine eigene Wohnung, ein verweis auf die elterliche Wohnung und das verlangen besondere Auszugsgründe ist nur bei U25 zulässig.
hans wurst ist gerade online  
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Alt 19.03.2010, 11:19   #6
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Hallo
also
Du beantragst bei der ARGE
1.eine allgemeine Notwendigkeitsbescheinigung für einen Umzug (ggf mit erneuter Begründung warum du auf Wohnungssuche bist

2. Läßt Dir zusätzlich eine Mietbescheinigung geben (viele Kopien machen)

Wie sieht es mit dem Wohnberechtigunggschein aus? Hast Du schon einen? Hast Du die Schufa-Auskunft parat?

3. Geh zu potentiellen neuen Vermietern und lass Dir (falls angemessen) diese Mietbescheinigung ausfüllen (das ist erste einmal nur ein Mietangebot) Nie direkt einen Mietvertrag unterschreiben

4. die Angemessenheit läßt Du von der ARGE überprüfen und wenn die Angemessenheit positiv ausfällt und unter der Option das der Vermieter dem Mietvertrag auch zustimmt stellst Du bei der ARGE einen Antrag auf Mietübernahme und Abtretungserklärung für die Kaution etc.... Dann kannst Du den Mietvertrag unterzeichnen und
die ARGE die die Übernahem unterzeichnet hat übernimmt die Kosten.
So kenne ich das aus meiner Umgebung....

Evt würde ich dem Teamleiter Deine 'Situation schriftlich noch einmal mitteilen ggf an dass (falls es dass gibt) KUNDENREAKTIONSMANAGEMENT mich wenden. Mit diesem habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.

Vielleicht hilft Dir das ja ein bißken
Schönen Tag noch
BeateD ist offline  
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Alt 19.03.2010, 13:38   #7
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Steht mir den so ein Berechtigungsschein auf beratungshilfe überhaupt zu da ich ca.5000€ erspartes habe das ich in die neue Wohnung investieren will da ich bis jetzt noch nicht viel besitze außer den paar Sachen in meinem Zimmer.

Das Wasser ist schon seit 5 Wochen vom Vermieter abgestellt da alle Rohre im Haus komplett eingefroren waren und bis jetzt hatt er es nicht wieder angestellt. Vermute mal das er es nicht kann da bestimmt viele Rohre durch den Frost kaputt gegangen sind.
Wie gesagt das Haus ist in einem desolaten Zustand wir sind die letzten Mieter die dort noch leben.

Wenn ich mir einfach so eine neue Wohnung suche und die Arge erst im nachhinein darüber informiere steht doch überall das sie nur die jetzigen Mietkosten weiter tragen das wären in meinem Fall 135€.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 25 AS 35/10 B ER

Denn maßgeblich ist allein, dass der – hier alsbald drohende - tatsächliche Verlust der Unterkunft den Umzug erforderlich macht. Die Umstände, die zum Verlust der Unterkunft geführt haben bzw. führen, spielen dabei keine Rolle.

Ja aber wie weiße ich den alsbald drohenden tatsächlichen Verlust der Unterkunft nach ohne diese Wohnraumkündigung meiner Mutter????

Wenn ich erneut einen Antrag auf Notwendigkeitsbescheinigung für einen Umzug stelle was für gründe soll ich den da angeben???? Wenn ich den alten Grund angebe wollen sie doch sofort wieder die Wohnraumkündigung meiner Mutter. Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter und leider habe ich nicht soviel ahnung wie ihr von der ganzen sache. Und erschwerend kommt ja noch hinzu das mir die Zeit davon läuft bis zum 01.05 ist ja nicht mehr allzu lange hin. Und in irgendwelche Herbergen möchte ich auf keinen Fall untergebracht werden.
Lokboy29 ist offline  
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Alt 19.03.2010, 14:26   #8
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Holla, 5000€ Erspartes? Da kann ich nun wirklich nichts zu sagen, wer weiss, ob das nicht auch relevant ist.
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Alt 19.03.2010, 14:33   #9
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Bei was relevant???? Ich darf ja haben 29x150€ +750€ für einmalige Anschaffungen also 5100 € oder nicht???
Lokboy29 ist offline  
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Alt 19.03.2010, 14:56   #10
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Zitat:
Zitat von Lokboy29 Beitrag anzeigen
Wenn ich erneut einen Antrag auf Notwendigkeitsbescheinigung für einen Umzug stelle was für gründe soll ich den da angeben???? Wenn ich den alten Grund angebe wollen sie doch sofort wieder die Wohnraumkündigung meiner Mutter.
Du hast schon mal einen Antrag auf Anerkennung der Notwendig- und Erforderlichkeit des Umzugs gestellt, dieser wurde dir Schriftlich abgelehnt, dann lege soweit noch möglich Widerspruch dagegen ein (Begründung siehe Urteile), danach beantragst du eine EA beim SG.

Begründen tust du die EA nicht nur mit der Kündigung deiner Mutter, sondern in erster Linie mit deinem Rechtsanspruch auf eine eigene Wohnung.

Zitat:
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 32 AS 612/09 B ER

Die Angriffe der Beschwerde greifen nicht durch: Die Notwendigkeit eines Umzuges im Sinne des § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II ist hinreichend dargelegt worden. Ein Umzug ist erforderlich, wenn der Wunsch nach einer eigenen Wohnung ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund darstellt, der auch einen Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (so bereits Beschluss des Senats vom 27. September 2007 - L 32 B 1912/07 - unter Bezugnahme auf Berlit in LPK-SGB II § 22 Rdnr. 76 und SG Lüneburg, Beschluss vom 19. August 2005 - S 24 AS 472/05 ER -).
Hierbei muss es auch entsprechende Entscheidungen des LSG deines Bundeslandes geben.

Lese dir gegebenenfalls hier mal alles durch ALG II wegen Geringverdienst + Auszug aus Elternhaus (über 25) - Tipps,Infos & Fragen

Geändert von hans wurst (19.03.2010 um 15:07 Uhr)
hans wurst ist gerade online  
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Danke @hans wurst sagt:
Alt 19.03.2010, 15:09   #11
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Die haben mir noch gar nichts schriftlich abgelehnt sie bearbeiten es ohne die Wohnraumkündigung meiner mutter einfach nicht weiter.
Wo kann ich nachschauen wegen den entsprechende Entscheidungen des LSG meines Bundeslandes??? Wie formuliere ich die Begründungen ausreichend und plausibel am besten vielleicht mit paragraphen??? Tut mir leid aber ich habe von der ganzen sache leider null ahnung danke für eure geduld. Ich habe einfach nur Wahnsinnige angst das ich auf der Straße liege.
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Alt 19.03.2010, 15:15   #12
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Zitat:
Zitat von hans wurst Beitrag anzeigen
Du hast schon mal einen Antrag auf Anerkennung der Notwendig- und Erforderlichkeit des Umzugs gestellt, dieser wurde dir Schriftlich abgelehnt, dann lege soweit noch möglich Widerspruch dagegen ein (Begründung siehe Urteile), danach beantragst du eine EA beim SG.

Begründen tust du die EA nicht nur mit der Kündigung deiner Mutter, sondern in erster Linie mit deinem Rechtsanspruch auf eine eigene Wohnung.


...und der Mängeln der jetzigen Unterkunft, würde ich ergänzen.

Mach alles schriftlich, laß dir auf einer Kopie deines Schreibens an die ARGE die Abgabe bestätigen und setz denen eine Frist von 10 Tagen für die Antwort!
Kiwi ist offline  
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Danke @Kiwi sagt:
Alt 19.03.2010, 15:32   #13
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Hallo
Zitat:
Zitat von Lokboy29 Beitrag anzeigen
Die haben mir noch gar nichts schriftlich abgelehnt sie bearbeiten es ohne die Wohnraumkündigung meiner mutter einfach nicht weiter.

Dann reiche hier nochmal eine Stellungnahme nach und verweise auf dein Anspruch der eigenen Wohnung und der Mängeln der jetzigen Unterkunft, sowie Urteile einfügen.

Wo kann ich nachschauen wegen den entsprechende Entscheidungen des LSG meines Bundeslandes???

Eigentlich hier SGB BRD habe da auf die schnelle aber nichts brauchbares gefunden.


Wie formuliere ich die Begründungen ausreichend und plausibel am besten vielleicht mit paragraphen??? Tut mir leid aber ich habe von der ganzen sache leider null ahnung danke für eure geduld. Ich habe einfach nur Wahnsinnige angst das ich auf der Straße liege.

Suche parallel dazu eine passende Wohnung.
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Danke @hans wurst sagt:
Alt 19.03.2010, 15:45   #14
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Die Mängel kann ich aber auch nur per Fotos nachweisen da ich nichts schriftlich habe.
Ich habe auch keine ahnung wie ich die Stellungnahme Formulieren soll woher bekomme ich die Urteile zum Einfügen??? Es tut mir leid das ich bei dem Thema so Dumm bin aber ich bin da leider nicht so wortgewandt und kenne mich auch mit den Urteilen und Paragraphen überhaupt nicht aus. Gibt es da nicht irgendwo ein Musterschreiben was man auf seine Bedürfnisse abändern kann??? Danke für eure liebe nette Hilfe.
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Alt 19.03.2010, 16:01   #15
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Hallo
Zitat:
Zitat von Lokboy29 Beitrag anzeigen
Die Mängel kann ich aber auch nur per Fotos nachweisen da ich nichts schriftlich habe.

Du zählst die Mängel nur auf, hat die Arge Zweifel, kann Sie anhand einer Ortsbesichtigung die Richtigkeit feststellen.

Ich habe auch keine ahnung wie ich die Stellungnahme Formulieren soll woher bekomme ich die Urteile zum Einfügen???

Die von mir zitierten Urteile einfügen.

Es tut mir leid das ich bei dem Thema so Dumm bin aber ich bin da leider nicht so wortgewandt und kenne mich auch mit den Urteilen und Paragraphen überhaupt nicht aus. Gibt es da nicht irgendwo ein Musterschreiben was man auf seine Bedürfnisse abändern kann??? Danke für eure liebe nette Hilfe.

Da muss man nix besonderes/wortgewandtes schreiben.
hans wurst ist gerade online  
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Danke @hans wurst sagt:
Alt 19.03.2010, 16:44   #16
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Ok danke für Deine Hilfe werde mich am Sonntag an das Schreiben machen würde es dann gerne hier einstellen könntest du da bitte nochmal drüber schauen und mir vielleicht sagen ob es da was zum ändern oder einfügen gibt oder zu verbessern. Ein Musterschreiben was man als anregung nehmen kann gibt es nicht zufällig irgendwo??? Ich bin euch sehr dankbar für eure Hilfe
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Alt 21.03.2010, 16:45   #17
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Antrag auf Zustimmung zum Umzug

Sehr geehrte Frau


hiermit beantrage ich die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft. Mein Antrag auf Zustimmung zum Umzug bezieht sich auf private Gründe und in der Wohnsituation begründete Umstände.

Meine privaten Gründe sind in der angespannten Situation zu meiner Mutter zu sehen.
Zur Zeit bewohne ich 29. Jahre noch mit meiner Mutter 75. Jahre eine Wohnung.
Eine ungestörte Privatsphäre in dem mir zu stehenden Wohnbereich ist bis jetzt nicht möglich.
In letzter Zeit kommt es immer häufiger zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen meiner Mutter und mir. Durch ihren ausgeprägten Kontrollzwang leidet mein privates, soziales und Beziehungsleben darunter. Mein privates und soziales Leben leidet wie folgt darunter: Soziale Kontakte werden mir nicht in meinem Wohnbereich erlaubt(Bekannte und Freunde dürfen mich nicht besuchen, wenn doch stört meine Mutter mit ihre ständigen Anwesenheit in meinem Wohnbereich.)
Desweiteren kontrolliert Sie das Verlassen und Erscheinen meines Wohnbereiches sagen ihr diese Zeiten nicht zu kommt es wiederum zu verbalen Auseinandersetzungen.
Ein normales Beziehungs-/ Liebesleben wie es für einen 29. jährigen Mann angemessen wäre ist in dieser Situation unmöglich. Bis heute ist es mir unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich
länger anhaltende Beziehungen zum anderen Geschlecht aufzubauen.
Jetzt will ich in einer eigenen Wohnung mein eigenständiges/ selbständiges Leben verwirklichen.
Dies kann ich jedoch nicht wenn ich weiterhin bei bzw. mit meiner Mutter zusammen wohne.

Durch diese detaillierten Aufzählungen können Sie sehen wie ernst und dringend ich eine eigene Wohnung brauche, dies müsste ich ihnen aber eigentlich gar nicht so ausführlich schildern da ich auch ohne diese Begründungen Anspruch auf eine eigene Wohnung habe. Da ein Verweis auf die elterliche Wohnung und das verlangen auf besondere Auszugsgründe nur bei U25 zulässig ist. Dies trifft aber in meinem Fall nicht zu.

Ob ein Umzug erforderlich ist, bestimmt sich danach, ob für ihn ein plausibler, nachvollziehbarer und
verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (SG Lüneburg
19.8.2005 - S 24 AS 472/05 ER; OVG HB 24.11.2008 - S2 B 558/08). Dies ist in Fallkonstellationen der Fall
(s.a. Frank in GK-SGB II § 22 Rn 58), in denen der Umzug


▪durch den Wunsch nach einer eigenen Wohnung veranlasst ist, von dem sich auch ein
Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (z.B. Umzug aus einem Studentenwohnheim in eine eigene
Wohnung [LSG BE-BB 30.11.2007 - 32 B 1912/07 AS ER - ZFSH/SGB 2008, 93] oder Erreichen des 25.
Lebensjahres, mit dem ohne besondere zusätzliche Gründe der Wunsch anzuerkennen ist, aus dem
Elternhaus auszuziehen [LSG MV 22.7.2008 - L 10 B 203/08]),

Hinzu kommen die in der Wohnsituation begründeten Umstände über die der Vermieter mehrmalig telefonisch sowie einmalig schriftlich in Kenntnis gesetzt wurden ist.

Die Mängel der Wohnung und meines Wohnbereiches wären wie folgt:

-sämtliche Fenster der Wohnung undicht
- mein Wohnbereich gar nicht beheizbar da Ofen seit längerer Zeit nicht funktionstüchtig ist
-andere Wohnbereiche wie z.b. Bad und Küche nur gering oder gar nicht beheizbar
-regenwasser dringt von der Decke in die Wohnung da das Dach undicht ist
-aufgrund der nässe ablösen von Tapete und Farbe
-seit Anfang Januar hat Vermieter Wasser abgestellt da im Haus wahrscheinlich die kompletten Wasserrohre zugefroren waren
-daraus folgt das ich seitdem weder Wäsche waschen, Toilettengänge, Körperpflege sowie Nahrungszubereitung nur sehr eingeschränkt oder gar nicht vollziehen kann

Nach telefonischem und schriftlichem in Kenntnis setzen des Vermieters erfolgte jedoch keine Reaktion, die diese Ursachen hätten beheben können. Stattdessen wurden Telefongespräche unterbrochen oder sogar verweigert. Eine Vernünftige Verhandlungsbasis ist mit dem Vermieter nicht möglich. Über die Zustände meines Wohnbereiches so wie der mit genutzten Räume ( Bad, Küche) können sie sich gern ein Bild bei einer Ortsbesichtigung machen.

Ob ein Umzug erforderlich ist, bestimmt sich danach, ob für ihn ein plausibler, nachvollziehbarer und
verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (SG Lüneburg
19.8.2005 - S 24 AS 472/05 ER; OVG HB 24.11.2008 - S2 B 558/08). Dies ist in Fallkonstellationen der Fall
(s.a. Frank in GK-SGB II § 22 Rn 58), in denen der Umzug

▪durch die bisherige Unterkunft der Unterkunftsbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht (mehr) hinreichend
gedeckt werden kann, z.B. wegen baulicher Mängel (OVG NI 18.6.1985 - 4 B 199/84 - FEVS 36, 332
[Feuchtigkeit]; LSG BE-BB 21.7.2008 - L 26 B 807/08 AS ER

oder einer Summierung unterwertiger
Wohnverhältnisse (SG Berlin 4.11.2005 - S 37 AS 10013/05 ER)

▪ die sanitären Verhältnisse unzumutbar schlecht sind (SG Berlin vom 4.11.2005 - S 37 AS 10013/05
ER; SG Dortmund vom 22.12.2005 - S 31 AS 562/05 ER);

Aufgrund der seit Monaten angespannten Situation zwischen meiner Mutter und mir sowie der geschilderten Wohnungsmängel bezieht meine Mutter ab 01.05.2010 eine alters- und bedarfsgerechte Zwei- Zimmerwohnung von 45qm.

Aus diesen Gründen fordert mich meine Mutter auf den von mir genutzten Wohnraum sowie die Wohnung bis spätestens 30.04.2010 geräumt zu verlassen.

Ob ein Umzug erforderlich ist, bestimmt sich danach, ob für ihn ein plausibler, nachvollziehbarer und
verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (SG Lüneburg
19.8.2005 - S 24 AS 472/05 ER; OVG HB 24.11.2008 - S2 B 558/08). Dies ist in Fallkonstellationen der Fall
(s.a. Frank in GK-SGB II § 22 Rn 58), in denen der Umzug

der bisherige Hauptmieter die Wohnung kündigt und der bisherige Untermieter kein eigenes
Nutzungsrecht mehr an der Wohnung hat (SG Dortmund 20.10.2008 - S 31 AS 282/07)

Da der Grundsatz gilt unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden solange sie nicht selbst herbeigeführt ist was in meinem Fall nicht der Fall ist und
durch alles hier aufgezählte ist es dringend notwendig meinen Antrag auf Umzug und auf eine eigene Wohnung mit einer maximalen Gesamtmiete von 279 Euro schnellstmöglich zu bearbeiten.


Mit frdl. Grüßen
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Alt 21.03.2010, 17:08   #18
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

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Alt 21.03.2010, 18:17   #19
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Zitat:
Zitat von Lokboy29 Beitrag anzeigen
Ob ein Umzug erforderlich ist, bestimmt sich danach, ob für ihn ein plausibler, nachvollziehbarer und
verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (SG Lüneburg
19.8.2005 - S 24 AS 472/05 ER; OVG HB 24.11.2008 - S2 B 558/08; LSG Hamburg, Az.: L 5 B 18/08 PKH AS (S 31 AS 152/07); LSG BE-BB L 32 AS 612/09 B ER; Berlit in LPK-SGB II, 3. Auflage 2009, § 22 Rn. 84; vgl. ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 19. März 2009 - L 7 AS 53/09 B ER - Rdnr. 19 unter Bezugnahme auf die Beispiele in der amtlichen Begründung der Neuregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II = BT Drs. 16/1410 Seite 23 zu Nr. 21). Dies ist in Fallkonstellationen der Fall
(s.a. Frank in GK-SGB II § 22 Rn 58), in denen der Umzug durch den Wunsch nach einer eigenen Wohnung veranlasst ist, von dem sich auch ein
Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (z.B. Umzug aus einem Studentenwohnheim in eine eigene
Wohnung [LSG BE-BB 30.11.2007 - 32 B 1912/07 AS ER - ZFSH/SGB 2008, 93] oder Erreichen des 25.
Lebensjahres, mit dem ohne besondere zusätzliche Gründe der Wunsch anzuerkennen ist, aus dem
Elternhaus auszuziehen
[LSG MV 22.7.2008 - L 10 B 203/08])
Hallo

als weitere Anregung; kannst auch hier nochmal nachlesen: LSG BE/BB.: Erforderlichkeit eines Umzuges bei schlecht isolierter Wohnung, LSG HH: Zur Erforderlichkeit eines Umzuges (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II)

Dies und der schlechte Zustand der Wohnung, sollten vor Gericht (soweit erforderlich) deine wichtigsten Argumente sein, dann brauchste dich über deine Mutter nicht ärgern.

Am besten Montag bei der Arge gegen Empfangsbestätigung abgeben, lass dir die angemessenen KDU von deiner Arge am besten schriftlich bestätigen. Umgehend eine geeignete Wohnung suchen.
hans wurst ist gerade online  
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Danke @hans wurst sagt:
Alt 21.03.2010, 19:16   #20
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Danke euch beiden allso ist es soweit in ordnung??? Hatt mich heute auch den halben Sonntag gekostet weil ich im Verfassen von Briefen an Ämter überhaupt nicht gut bin.
Ja gebe es morgen bei der Arge gegen Empfangsbestätigung ab und lasse mir alles schriftlich bestätigen. Und am Donnerstag habe ich bei der Bearbeiterin persönlich einen termin da bekommt sie das alles auch nochmal von mir persönlich ausgehändigt natürlich auch nur gegen Empfangsbestätigung. werde zu dem termin auch nicht alleine gehen sondern mir eine unabhängige person mitnehmen und mir ein gesprächsprotokoll geben lassen.
Lokboy29 ist offline  
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Alt 21.03.2010, 19:57   #21
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Zitat:
Zitat von Lokboy29 Beitrag anzeigen
und mir ein gesprächsprotokoll geben lassen.
dein Beistand sollte sich Notizen machen und ihr hinterher eins erstellen, das ihr beide dann unterschreibt. Das dann wieder gegen Empfangsbestätigung in die Akte...
Kiwi ist offline  
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Alt 22.03.2010, 09:23   #22
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So war jetzt bei der Arge die Frau an der Anmeldung war wie immer super nett die versteht auch nicht was das alles soll da ich ja schon U25 bin. Bin dann weitergeleitet wurden in meinen Eingangsbereich die Frau dort war wieder das genaue gegenteil. Was ich den heute hier will ich habe am Donnerstag doch sowieso einen Termin. Ich höfflich gesagt einen neuen Antrag auf Umzug stellen mit ausführlichen begründungen und diversen Anhängen. Und ich will eine Empfangsbestätigung für die Unterlagen die ich abgegeben habe. Sie erwiederte mir darauf in ihrer gewohnten netten art ich kopiere ihnen den Antrag ab auf den kopierten antrag erhielt ich dann auch meinen Stempel mit unterschrift. Als ich Nachfragte was mit der bestätigung der ganzen Anlagen ist erhielt ich die antwort ich stempel ihnen doch nicht jedes blatt ab ich nehme alles im Computer auf und das können sie am Donnerstag im Computer einsehen. Wen man auf solche netten Mitmenschen trifft ist der tag doch gleich nochmal so schön :-)
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Alt 22.03.2010, 09:48   #23
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Zitat:
Zitat von Lokboy29 Beitrag anzeigen
Als ich Nachfragte was mit der bestätigung der ganzen Anlagen ist erhielt ich die antwort ich stempel ihnen doch nicht jedes blatt ab ich nehme alles im Computer auf
Du hättest drauf bestehen müssen!
Wer so inkompetent ist und dir den Auszug verweigert... da verschwinden sicher auch ab und an Unterlagen!

Jedes Blatt, das man abgibt, da bekomme ich meine Eingangsbestätigung... nur wenn er in meinem Beisein schon bearbeitet verzichte ich drauf! Lerne, dich durchzusetzen! Schaffst du es nicht, kanns böse Folgen haben!
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Alt 22.03.2010, 10:10   #24
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Hast recht das muss ich wirklich lernen. Am Donnerstag muss ich alles anders machen werde dort dann auch nicht alleine hingehen.
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Alt 22.03.2010, 10:13   #25
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Jemanden mitnehmen, der Notizen macht ist immer gut.

Und laß dir dann den Computerausdruck geben, daß sie alle Unterlagen von heute erhalten hat.
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Alt 22.03.2010, 11:45   #26
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Hm, mal versuchen praktisch zu denken:
-Könntest Du Dich soweit mit Deiner Schwester( oder direkt mit Deiner Mutter) zusammenreißen, daß diese Dir "Deinen Wohnraum" schriftlich kündigen? Also in dem Stil "Junge, pack Deine Koffer, ab dannunddann wohnst Du nicht mehr hier"?

-Hm, ganz "normal" versuchen den Umzug wegen Gesundheitsgefährdung( oder was auch immer die alte Bude unbewohnbar macht) von der Arge genehmigt zu bekommen? Hätte auch den Vorteil für Dich: Du bekämst die Erstausstattung etc. ... Zusätzlich (ganz vorsichtig gesagt) wirda auch in Deinem Alter mal Zeit im Elternhaus Land zu gewinnen ;)
Eine Kündigung der Wohnung kannst Du nicht vorlegen, weil Du a) nicht der Hauptmieter bist und b) der Hauptmieter Dir gegenüber nicht auskunftspflichtig ist. Das haben die bei der ARge zu schlucken...

Was es noch an Tricks und Kniffen gibt, die man ziehen kann, wenn das Obige nicht funzt( querstellende SBs, o.Ä.) wird sicher noch ein findiger Mensch hier schreiben ;)

Nicht die Nerven verlieren, alles wird gut :)
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Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum:
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-ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren.
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Alt 22.03.2010, 15:52   #27
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Hatte hier schon im Forum Suche Begleitung zur Arge geschrieben aber leider hatt sich keiner gemeldet. Außer das sich eine Marnie gemeldet hatte und mir mitteilte das wenn sich keiner meldet dann wende Dich wegen Begleitung zur ARGE mal an die Kirchliche Erwerbsloseninitiative der Nikolaikirche. Die bieten auch Begleitung zur ARGE an.
Ich also heute dahin war aber auch der volle reinfall. Der Mann hörte sich alles an schaute sich meine Unterlagen an und meinte er könne mir da erst mal auch nicht helfen und es würde auch keinen sinn machen wenn er am Donnerstag mitkommen würde. Ich solle doch zum vermieter meiner mutter gehen und mir dort bestätigen lassen das ich weder der Mieter der Wohnung noch ein Untermietverhältniss habe.

Ich also hin zum vermieter dir mir sogar sowas austellte was ich gar nicht erwartet hatte. Das Schreiben sieht wie folgt aus:


Objekt:.......... in Leipzig
Wohneinheit: Frau..............

Sehr geehrter Herr.......,

hiermit bestätigen wir Ihnen , dass wir keinen Mietvertrag mit Ihnen in oben genannten Objekt haben. Des Weiteren liegt uns auch kein Nachweis für ein Untermietverhältnis vor.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

.................................

Was meint ihr bringt mir das was am Donnerstag wenn ich das Vorlege oder mache ich damit einen Fehler und mache vielleicht alles schlimmer statt besser??? Nicht das mir die Arge dadurch noch vor wirft das ich zu unrecht die ganze Zeit Kosten für KDU bezogen habe.
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Alt 22.03.2010, 16:04   #28
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@ Nimschö ich denke mal das was Du meinst habe ich ja heute schon bei der Arge abgegeben. Aufforderung zum Auszug aus meiner Mietwohnung............. Leipzig

Da ich eine alters-und bedarfsgerechte Zwei-Zimmerwohnung von 45qm beziehen werde, fordere ich Dich hiermit auf, o.g. Wohnung bis spätestens 30.04.2010 zu verlassen.

Nach Unterzeichnungdes neuen Mietvertrages werde ich meine bisherige Wohnung aufgrund unzumutbarer Wohnverhältnisse und Untätigkeit des ermieters fristlos kündigen.

Mein neues Mietverhältnis wird zum 01.05.2010 beginnen.


.................... Unterschrieben von meiner Mutter

ist es das was du meinst und muss das der Arge langen???

ich verliere aber langsam die nerven und ich glaube auch nicht das alles gut wird bis zum 01.05. ist ja nicht mehr so lange hin.
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Alt 22.03.2010, 19:13   #29
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Hallo lokboy,

sieh mal wegen einer Begleitung auf die Mitgliederkarte. Dort sah ich bei deinem Wohnort alleine etwa sechs User, die aus deiner Gegend sind und die du mal per PN fragen könntest. Ich würde dich gerne begleiten, wohne aber geschätzte 600 km weit weg und das wäre für dich etwas sehr teuer.

meint ladydi12
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Je schlauer wir werden, desto gefährlicher wird´s auf diesem Planeten. Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens.
Der ARGE- Dreisatz: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben?
Ein kluger Antragzur rechten Zeit bringt eindeutig mehr Gemütlichkeit.
Wegen der Datenpannen bei den ARGEN und Arbeitsagenturen sollte man sich mal dieses Dokument zu Gemüte führen.
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Alt 22.03.2010, 19:25   #30
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Ok Danke habe mal nachgefragt. Könnte mir bitte jemand was zu den 2 Schreiben sagen und ob sie mir was bringen???? Danke
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Alt 22.03.2010, 19:52   #31
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Standard AW: Hilfe angst vor obdachlosigkeit. Wichtig!!!

Hallo Lokboy,

Zitat:
Zitat von Lokboy29 Beitrag anzeigen
Hatte hier schon im Forum Suche Begleitung zur Arge geschrieben aber leider hatt sich keiner gemeldet. Außer das sich eine Marnie gemeldet hatte und mir mitteilte das wenn sich keiner meldet dann wende Dich wegen Begleitung zur ARGE mal an die Kirchliche Erwerbsloseninitiative der Nikolaikirche. Die bieten auch Begleitung zur ARGE an. Gute Idee,daher für später ganz brauchbar.
Ich also heute dahin war aber auch der volle reinfall. Der Mann hörte sich alles an schaute sich meine Unterlagen an und meinte er könne mir da erst mal auch nicht helfen und es würde auch keinen sinn machen wenn er am Donnerstag mitkommen würde. Der soll ja auch nicht unbedingt helfen, der braucht dadrin nur ein schönes Gesicht machen und für eine entspannte Gesprächsathmospäre sorgen. Offenbar hat er von Begleitung zum Amt nicht viel Ahnung. Ich solle doch zum vermieter meiner mutter gehen und mir dort bestätigen lassen das ich weder der Mieter der Wohnung noch ein Untermietverhältniss habe. Hast du ja, wie man am ersten Schreiben sieht, also was solls. Nur wäre ich mit dem Schreiben sehr vorsichtig. Du kannst es mitnehmen, aber nur auf Verlangen zeigen.

Ich also hin zum vermieter dir mir sogar sowas austellte was ich gar nicht erwartet hatte. Das Schreiben sieht wie folgt aus:


Objekt:.......... in Leipzig
Wohneinheit: Frau..............

Sehr geehrter Herr.......,

hiermit bestätigen wir Ihnen , dass wir keinen Mietvertrag mit Ihnen in oben genannten Objekt haben. Des Weiteren liegt uns auch kein Nachweis für ein Untermietverhältnis vor.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

.................................

Was meint ihr bringt mir das was am Donnerstag wenn ich das Vorlege oder mache ich damit einen Fehler und mache vielleicht alles schlimmer statt besser??? Nicht das mir die Arge dadurch noch vor wirft das ich zu unrecht die ganze Zeit Kosten für KDU bezogen habe.
Zitat:
Zitat von Lokboy29 Beitrag anzeigen
@ Nimschö ich denke mal das was Du meinst habe ich ja heute schon bei der Arge abgegeben. Aufforderung zum Auszug aus meiner Mietwohnung............. Leipzig

Da ich eine alters-und bedarfsgerechte Zwei-Zimmerwohnung von 45qm beziehen werde, fordere ich Dich hiermit auf, o.g. Wohnung bis spätestens 30.04.2010 zu verlassen.

Nach Unterzeichnungdes neuen Mietvertrages werde ich meine bisherige Wohnung aufgrund unzumutbarer Wohnverhältnisse und Untätigkeit des ermieters fristlos kündigen.

Mein neues Mietverhältnis wird zum 01.05.2010 beginnen.


.................... Unterschrieben von meiner Mutter

ist es das was du meinst und muss das der Arge langen??? Das Schreiben von deiner Mum finde ich persönlich besser? Kann deine Mum dir auch noch einen vorgefertigten Untermietvertrag unterschreiben? (Datum???)

ich verliere aber langsam die nerven und ich glaube auch nicht das alles gut wird bis zum 01.05. ist ja nicht mehr so lange hin.
Mach die Wohnungssuche bitte unabhängig davon und das schnellstens, grade weil es eilt!! Ddu darfst bis zu 50qm für dich alleine haben, soweit ich es aus Erfahrung sagen kann.

meint ladydi12
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Der ARGE- Dreisatz: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben?
Ein kluger Antragzur rechten Zeit bringt eindeutig mehr Gemütlichkeit.
Wegen der Datenpannen bei den ARGEN und Arbeitsagenturen sollte man sich mal dieses Dokument zu Gemüte führen.
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Alt 22.03.2010, 21:04   #32
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Wieso vorgefertigten Untermietvertrag??? kann ich ohne probleme bekommen wurde mit meiner Mutter als haushaltsgemeinschaft berechnet habe ihr den Mietanteil immer gegeben.
Wieso wärst du wegen dem Schreiben sehr vorsichtig??? Wenn ich mir ohne zustimmung der Arge eine Wohnung suche übernehmen sie doch nur die momentanen Mietkosten das wären dann 135,45 € dafür bekomme ich keine Wohnung.
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Alt 22.03.2010, 22:11   #33
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Zitat:
Zitat von Lokboy29 Beitrag anzeigen
Wenn ich mir ohne zustimmung der Arge eine Wohnung suche übernehmen sie doch nur die momentanen Mietkosten das wären dann 135,45 € dafür bekomme ich keine Wohnung.
Nein. Dein Umzug ist erforderlich und notwendig. Dies kann auch nachträglich vom Gericht festgestellt werden und dann hat die Arge zuzahlen. Weitere Schreiben sind meiner Meinung nach erst einmal nicht erforderlich. Also begebe dich jetzt auf Wohnungssuche. Wenn du eine hast die dir gefällt und angemessen ist, stellst du einen weiteren Antrag.

Zitat:
(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht.
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Alt 22.03.2010, 22:35   #34
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Schön mal wieder von dir zu lesen. Was für ein Vermieter soll mir den aber eine Wohnung geben wen ich dem nur mein läppige Gehaltsbescheinigung vorlege.
Was meinst du reicht das schreiben von meiner mutter und die arge lenkt ein??
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Alt 22.03.2010, 22:47   #35
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Hallo

ob der Arge dieses Schreiben deiner Mutter reicht kann niemand sagen, immerhin will die Arge eine Kopie der Kündigung. Aber wie gesagt, dein Alter und der Zustand der Wohnung, sind Grund genug für ein Umzug.

Du suchst dir eine Wohnung, besichtigst diese und bittest den Vermieter um eine Vermieterbescheinigung, wenn du diese hast stellst du einen weiteren Antrag. Alles was den Vermieter betrifft, ergibt sich dann aus dem Gesprächen.
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Danke @hans wurst sagt:
Alt 22.03.2010, 23:17   #36
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Wenn Donnerstag bei dem termin nichts raus kommt bleibt mir ja nichts anderes übrig als es so zu machen. Sollte ich das schreiben des Vermieters vorlegen oder hätte es für mich eher nachteile???
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Alt 23.03.2010, 02:33   #37
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Zitat:
Zitat von Lokboy29 Beitrag anzeigen
Hatte hier schon mal geschrieben aber das Thema vielleicht total falsch angefangen. Zur Situation Ich 29 Jahre alt lebe noch bei meiner Mutter. Habe einen Teilzeitjob mit 450 € Brutto bekomme noch 365€ vom amt dazu wovon 135 € anteilig mietkosten sind.

Nun zum Problem

Da das Haus in dem wir leben unzumutbar ist genauso wie die wohnung zieht meine mutter zum 01.05.10 aus. Da sie schon 75 jahre alt ist und gesundheitlich nicht mehr so fit kümmert sich meine Schwester ( mit der ich zerstritten bin um den Umzug). Als ich erfahren habe das ich nicht mitziehen kann bin ich zu meiner Arge (Leipzig) habe das problem geschildert und auch einen antrag auf umzug gestellt mit der begründung das meine mutter zum 01.05.10 aus der Wohnung auszieht und ich bis dahin auch eine neue wohnung bräuchte. Ich stehe weder auf dem Mietvertrag der Wohnung noch möchte ich dort weiter wohnen ( da mietzustände unzumutbar).
Was eine misere-hast jemanden der Dich stützt.....krasse sache...war selbst mal Obdachlos,irgendwann Mutti um hilfe gebeten ging nur für paar Wochen,weil sie ne kleinere wollte und diese Wohnung schon gekündigt

Wie weiße ich nun also der Arge nach das der Umzug dringend und zwingend ist???
...du hast bisher soviel mist erlebt,bist ärger und Streß gewöhnt....
weiße der ARGE mal gar nix nach...such dir irgendwie ne bleibe,deine freundin kann dich postalisch(ohne vermieter) anmelden damit post bekommst,melde Adresse hast zwar keine aber latte....ich war ohne festen Wohnsitz,post kam zu einer Bekannten...Dann in anderer Stadt,ne kleine Wohnung gefunden,ohne Job...den VM das blaue vom Himmel geholt....Mit mietvertrag zum Amt,alles beantragt....klar haben streß gemacht....aber da kann dir keiner mehr streß machen....Die erste Miete kam zwar paar Tage später-mittlerweile wohne ich 10 Jahre hier.....Hey das wird nicht einfach für Dich -die Ämter mit der zermürbenden Bürokratie andererseits das emotionale
familiäre problem mit deiner Schwester und deiner Mutter...

Danke schon mal für sämtliche Hilfe.
Es geht....steiniger weg....
Drück dir daumen....
Lg Dino
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Mit dem Pech-hab ich immer Glück...
mein FM meint Grammattik sowie Rechtschreibung, sind bei mir Vermittlungsgehemmt
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Hallo nochmal an alle. Habe morgen um 11:00 Uhr nun meinen Termin. Auf was sollte ich bei dem Termin nun noch mal alles genau achten und was soll ich mir auf jeden Fall geben lassen. Für nochmalige antworten bin ich sehr dankbar.
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Alt 24.03.2010, 14:26   #39
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Hallo lokboy,

versuche, dir für morgen noch eine Begleitung zu organisieren. Ich kann leider nicht, da ich zu weit weg wohne und es sonst zu teuer wäre. Die Begleitung muß im Büro des SB nur ein schönes Gesicht, lange Ohren machen sonst und für eine friedliche Gesprächsatmosphäre sorgen, sonst nichts!! Ist sonst hier niemand im Forum der aus Lokboys Umgebung kommt und den jungen Mann morgen begleiten kann? Es wäre schön, wenn sich da jemand dazu bereit findet.

Sieh auch zu, daß du alle deine Unterlagen und Schriftstücke vollständig zur Hand hast. Laß dir vom Amt immer alles auch schriftlich zur weiteren Prüfung deinerseits aushändigen und unterschreibe tunlichst nichts vor Ort. Die weitere Vorgehensweise in deiner Angelegenheit können wir dann hier im Forum weiterdiskutieren.

meint ladydi12

Zitat:
Zitat von Lokboy29 Beitrag anzeigen
Hallo nochmal an alle. Habe morgen um 11:00 Uhr nun meinen Termin. Auf was sollte ich bei dem Termin nun noch mal alles genau achten und was soll ich mir auf jeden Fall geben lassen. Für nochmalige antworten bin ich sehr dankbar.
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Hatte die aus meiner Umgebung angeschrieben aber leider hatt keiner geantwortet.
Alles was ich an Unterlagen habe nehme ich morgen selbstverständlich mit.
Was wäre den sinnvoll mir morgen von der Arge schriftlich aushändigen zu lassen???
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Bitte dringend um Hilfe WICHTIG!!!! Newstyleschatzi Schulden 7 06.05.2008 21:55
Wichtig:Brauche dringend Rat! Angst vor Absturz in Hartz 4!& Hoffi67 Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 6 12.06.2006 19:22
Hilfe, ich habe furchtbare Angst :( Schmetterling ALG II 34 05.04.2006 16:51



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