Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie
Geld von Eltern auf Giro; Plausible Begründung Einstellung der Zahlung?; in Forum: Information; Hallo Zusammen, Ich beantrage zum ersten mal ALG2. Jetzt habe ich folgendes Problem: Ich bin 29, habe letzten Monat mein Diplom erhalten, bin auf Jobsuche und möchte ALG2 für die ...| Tags: begruendung, einstellung, eltern, geld, giro, plausible, zahlung |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 5
| Hallo Zusammen, Ich beantrage zum ersten mal ALG2. Jetzt habe ich folgendes Problem: Ich bin 29, habe letzten Monat mein Diplom erhalten, bin auf Jobsuche und möchte ALG2 für die Phase der Bewerbung (kan länger dauern). Ich im Hotel Mama und Papa und bekomme dort volle Verpflegung. Auf meinem Girokonto habe ich für die letzten 3 Monate folgendes stehen: Private Rentenversicherung Abbuchung monatlich 100€; Gesetzliche Krankenversicherung Abbuchung monatlich 50€; Geld von Papa Einzahlung monatlich 150€; Jetzt habe ich den Antrag ALG2 am 08.03.2010 eingereicht. Ich möchte natürlich den vollen Satz von 365 € bekommen. Eine Tante am Amt sagte mir aber, dass die 150€ abgezogen werden, es sei denn, ich würde in der Antragsbegründung eine plausible Begründung liefern, warum diese Zahlung zum Zeitraum der Antragsstellung ALG2 eingestellt wird seites meines Vaters. Ich könnte natürlich die Private RV stornieren für die nächsten Monate und die gesetzliche KV muss ich ja nicht mehr zahlen, wegen ALG2. Wie begründe ich die Einstellung denn jetzt? Admin: am besten ins ALG2-Forum verschieben Geändert von DerZornGottes (11.03.2010 um 09:41 Uhr) |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.203
| Mit 'ner schriftlichen Begründung von Papa probieren, in der er darlegt, daß er keine Unterstützung mehr leisten kann. |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 303
| Willkommen! Ich rate Dir dazu, das Zusammenleben mit Deinen Eltern neu zu ordnen und ab sofort eine Wohngemeinschaft zu führen. Als Grund dafür kannst Du ja anführen, dass Deine Eltern nach Abschluss des Studiums Dich nicht mehr unterstützen wollen. WG bedeutet: Du zahlst Miete, bzw. beteiligst Dich an den Mietkosten für die Wohnung, Du und Deine Eltern wirtschaften getrennt und Du erhältst keine finanzielle Unterstützung mehr von ihnen. So wie Euer Arrangement jetzt besteht ist es eine Haushaltsgemeinschaft und die ARGE wird jede finanzielle Unterstützung von Deinem Regelsatz von 359€ abziehen und wenn Deine Eltern nicht gerade arm sind wird Dir ein fiktives Einkommen nach § 9 V SGB II angerechnet, was weitere Kürzungen Deines Regelsatzes nach sich ziehen kann, schlimmstenfalls bis auf 0€. Außerdem werden Deine Eltern ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen müssen, wenn sie es nicht schon getan haben. Lese hier mal: Haushaltsgemeinschaft |
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| Danke @ xavier123 sagen 3 Benutzer: |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 5
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.729
| Wenn Du absolut nichts mit der ARGE zu tun haben willst dann kannst Du den Antrag zurückziehen, musst Dich dann aber weiter selber krankenversichern
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 303
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Wenn Du/Deine Eltern es sich leisten können/wollen ohne staatliche Hilfe zu leben, kannst Du auf Leistungen des Staates verzichten. Du solltest nur wissen, dass Deine Eltern Dir gegenüber zu keinen Leitsungen mehr verpflichtet sind, weil Du über 25 bist und über ein abgeschlossenes Studium verfügst. Die Rechnung sieht vereinfacht so aus: alles was Deine Eltern Dir jetzt noch zukommen lassen, wird von Deinem Leistungsanspruch abgezogen. Du solltest Dir diese Entscheidung gründlich überlegen, zumal die Krankenkassenbeiträge und die zur ges. Rentenversicherung auch von der ARGE übernommen werden und Du jetzt noch nicht abschätzen kannst, wie lange Du arbeitslos sein wirst. Überlege Dir das mit der Wohngemeinschaft nochmal. In diesem Fall hättest Du Anspruch auf den vollen Regelsatz (359€), die Übernahme der Kosten für eine angemessene Wohnung/Zimmer, Krankenkassen- und Rentenkassenbeiträge und Deinen Eltern würde die Offenlegeung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse erspart. | |||||
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 5
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Geändert von DerZornGottes (11.03.2010 um 10:37 Uhr) | ||
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 303
| Welche Anträge/Anlagen hast Du denn schon abgegeben? Lebt Ihr in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung? |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 5
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Eigenes Haus (nicht zu knapp). Mein Vater bezieht aber ALG1 und mutter arbeitet. Evt. etwas über 2000€ netto hier komplett im Augenblick. Wie gesagt: die Anlage HG habe ich hier noch ohne Unterschrift liegen. Die Anlagen Vermögensverhältnisse und Einkommenverhältnisse sind unterschrieben von mir und der Arge, aber liegen hier immer noch bei mir, weil meine Unterlagen noch nicht komplett sind. Der eigentliche Antrag ALG2 ist auch schon vom Amt und mir unterschrieben aber liegt noch bei mir. Das Problem: ich habe diese Eingliederungsvereinbarung 1€ unterschrieben(!!!!) Was mach ich denn jetzt? |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 303
| Für die Angelegenheit mit der Eingliederungsvereinbarung und dem Ein-Euro-Job machts Du am besten ein neues Thema in dem entsprechenden Unterforum auf. Was die Unterkunft angeht, hast Du als Alleinstehender Anspruch auf eine Wohnung mit 45-50 qm, die Mietkosten dafür sind regional verschieden. Da müsstest Du dich mal erkundigen, was in Deiner Gegend pro qm übernommen wird. Dazu kommen dann Heiz- und Nebenkosten, die auch übernommen werden müssen. Du kannst jetzt entweder einen Mietvertrag mit Deinen Eltern abschließen, in dem das alles geregelt ist. Die Mieteinnahmen müssten Deine Eltern dann aber auch versteuern. Du kannst aber auch eine Kostenbeteiligugsvereinbarung machen, in der Du Dich dazu verpflichtest einen Teil der laufenden Kosten zu übernehmen. Fotokpie der entsprechenden Vereinbarung der ARGE vorlegen, wegen der Unterkunftskosten. Dann musst Du jetzt noch die entsprechenden Korrekturen im Antrag vornehmen, d.h. keine finanzielle Unterstützung, Unterkunftskosten, etc.. Wichtig ist, dass Du die Anlage HG überhaupt nicht abgibst, wenn Du in einer WG lebst. Wenn Du diese abgeben würdest, dann stünde das dazu im Widerspruch. Wenn die ARGE Fragen bezüglich der überwiesenen 150€ stellt, dann kannst Du ja angeben, dass diese als Studiumsuntertützung gezahlt wurden und da diese jetzt beendet ist, die Unterstützung auch wegfällt. Das Gleiche gilt auch für die übrigen Angaben, die jetzt nicht mehr aktuell sind, da Du ja nunmeht in einer WG und keiner HG lebst. Auf keinen Fall die Einkommens- und Vermögensnachweise Deiner Eltern angeben. Wenn da Widersprüche zu Deinen vorherigen Angaben auftauchen, dann bestimmt dadurch, dass Du irrtümlich noch von den Umständen des Zusammenlebens während des Studiums und nicht den aktuellen ausgegangen bist. Für die Antragstellung sind die aktuellen Verhältnisse maßgebend und nicht das, was iin der Vergangenheit war. Natürlich solltest Du ab jetzt auch wirklich in einer WG leben und getrennt wirtschaften und keine Überweisungen von Deinen Eltern mehr erhalten, sonst würdest Du ja falsche Angaben machen und Betrug ist strafbar. Deine priv. Rentenversicherung beläuft sich auf 100€. Die müsstest Du dann aus dem Regelsatz von 359€ selbst tragen. Die Beiträge zur ges. Krankenversicherung übernimmt die ARGE. |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 557
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Warum bist du der Meinung, dass deine Jobsuche länger dauern kann? Zitat:
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__________________________________________________ ___________ Zitat:
Zitat:
180 Stunden FAQ lesen verhindert Dummheit. Wenn dich Mama und Papa weiterhin unterstützen und dir Verpflegung zukommen lassen braucht es die Gemeinschaft nicht tun, ergo es wird abgezogen, ist doch logisch. Wenn du deinen Antrag... willst du nun oder nicht? Theoretisch sollten deine Daten dann gelöscht werden, was praktisch nicht immer der Fall ist. Zitat:
Zitat:
Wenn du weiterhin die 150€ bekommst dann interessiert die Arge nicht, dass die für die LV sind. Sie rechnet es als Zufluss an, was es auch ist. Zitat:
Zitat:
Geändert von Mitch Miro (11.03.2010 um 15:08 Uhr) | ||||||||||||
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.203
| Papa muß es eigentlich auch ausgesprochen gut gehen, wenn er als ALG I-Bezieher noch seinen erw. Sohn mitfinanzieren kann. |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009 Ort: Raum Stuttgart
Beiträge: 1.265
| Zitat:
__________________ Gruß Kalle K. es gibt auch ein Leben neben HartzIV Nein, ich berate hier nicht. Ich gebe nur meine Lebenserfahrungen weiter. | |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 557
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Hilfe kann hier doch nur gegeben werden, wenn er sich mal entscheidet ob er nun alg2 will oder lieber doch nicht, weil er keine Erfolgsaussichten sieht. Der TE ist studierter Diplom, fast 30 Jahre alt und nicht in der Lage die einfachsten Fragen zu beantworten. Sorry, aber ich glaube dass hier wirkliche Hilfe nicht wirklich notwendig ist. |
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| Danke @Mitch Miro sagt: |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | This thread | Refback | 11.03.2010 09:50 | |
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