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ALG II Bescheid - zu wenig Leistung?; in Forum: Information; Hallo mir wurde vor kurzem mein kinderzuschlagantrag nicht verlängert mit dem hinweis ich solle doch wieder bei der ARGE n antrag stellen da gäbe es mehr geld als ich bei ...| Tags: alg |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 4
| Hallo mir wurde vor kurzem mein kinderzuschlagantrag nicht verlängert mit dem hinweis ich solle doch wieder bei der ARGE n antrag stellen da gäbe es mehr geld als ich bei ihnen bekomme.jetzt hab ich mein bescheid bekommen u. bekomme viel weniger als kizuschlag mit wohngeld zus.wer soll denn von 180 € im monat leben,is das nicht ein bischen wenig.mein mann verdient 1000€ da bleibt kaum was übrig,damit müssen wir zu dritt auskommen. gibt es irgendwo ne stelle wo man den antrag mal prüfen lassen kann ob das alles richtig ist denn bei dem bescheid steigt ja keiner durch. wie ist das eigentlich wenn man n kind hat-steht denen nicht auch irgendwas zu? kann mir da jemand helfen |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.194
| Stell bitte mal den Bescheid hier ein und auch wieviel Bruttoverdienst und Nettoverdienst. Eventuell auch die höhe der Fahrtkosten. Zitat:
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Und dazu bitte, falls das Kind nicht mit aufgeführt sein sollte im Bescheid, was es evtl. ausbildungsmäßig z.Zt. macht ... ... und wenn's jünger ist, welche Arten von Einkommen in welcher Höhe es hat.
__________________ . . |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 4
| was für Fahrkosten? das Kind ist jetzt grad 3. vorher hab ich kinderzuschlag u. wohngeld bekommen das war zus. mehr wie das vom amt jetzt. der bescheid hat 18 seiten den kann ich schlecht einstelln hier,das ist die berechnung der letzten 3 monate,die sich nebenbei bemerkt richtig lächerlich liest bei den Beträgen |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 23.08.2009 Ort: 66424 Homburg
Beiträge: 737
| Hi altmark... ohne Zahlenmaterial kannste nirgendwo Auskunft bekommen. Kannst selbstverständlich auch alles selbst nachprüfen. Nimmst die Regelsätze für die Bedarfsgemeinschaft und rechne die Wohnkosten dazu. Dann noch die "Besonderheiten" (Krankheiten, Zuverdienst etc.). Was dann dabei herauskommt, steht Dir zu. Ist alles irgendwo nachzulesen. Google halt danach. Irgendwie kommst Du mir so vor: "Bringt mir schwimmen bei, aber macht mich nicht nass." MfG
__________________ -keine Rechtsberatung-keine Gewährleistung-nur Erfahrung- -alles, was nicht direkt tötet, macht nur härter - |
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