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Einkommensbereinigung ?; in Forum: Information; Hallo zusammen, ich greife mal hier einfach den Begriff der Einkommensbereinigung auf. Ich finde diesen als Posten auf meinem Bescheid als Bestandteil des Berechnungsbogens. Beim hiesigen Amt kann mir das ...

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Alt 10.07.2006, 16:48   #1
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Standard Einkommensbereinigung ?

Hallo zusammen,

ich greife mal hier einfach den Begriff der Einkommensbereinigung auf.

Ich finde diesen als Posten auf meinem Bescheid als Bestandteil des Berechnungsbogens.

Beim hiesigen Amt kann mir das keiner Erklären, (...) "das macht das Programm automatisch".
Gut ich könnte wieder eine Beschwerde lostreten, meine Kosten für Farbpatronen und Papier liegt bald über den Aufwendungen für Essen und Trinken :-(

Kann mir jemand sagen was das ist?
Steht dies im Zusammenhang mit dem Kindergeld?

Nehme sich jemand ein Herz und erklärs mir, ich hab morgen beim Amt einen Termin zur Vorsprache.

Danke im voraus

Fleet
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[B]Das Problem am Sozialismus ist, dass einem[/B]
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Alt 10.07.2006, 17:20   #2
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Schau mal hier rein, vielleicht hilft es dir ja weiter ;)

http://www.alg-2.info/hilfe/bescheid...41220.pdf/view
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Alt 10.07.2006, 17:29   #3
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... der Link von unserem Conny - "Affchen" ist insoweit richtig da er erklärt was eine Einkommensbereinigung ist - allerdings ist das ein altes Formular wo nicht mehr alle Beträge stimmen.

Seit dem 01. Oktober 2005 wurden einige Beträge und Verfahrensweisen geändert.

Dazu das Gesetz § 11 SGB II

Zitat:
§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit
Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem
Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende
Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder
Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie
an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren
Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Der Kinderzuschlag nach § 6a des
Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen.
Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder,
soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
(2) Vom Einkommen sind abzusetzen
1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur
Arbeitsförderung,
3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen
Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund
und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für
Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht
versicherungspflichtig sind,
b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,
soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes,
soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes
nicht überschreiten,
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach § 30,
7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in
einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung
festgelegten Betrag,
8. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren Einkommen nach dem Vierten
Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder § 71 oder 108 des
Dritten Buches bei der Berechnung der Leistungen der Ausbildungsförderung für
mindestens ein Kind berücksichtigt wird, der nach den Vorschriften der
Ausbildungsförderung berücksichtigte Betrag.

Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge
nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen.
Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der
erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1
Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage
des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach
diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
2. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist,
nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 wird der Teil des Pflegegeldes nach dem
Achten Buch, der für den erzieherischen Einsatz gewährt wird,
1. für das erste und zweite Pflegekind nicht,
2. für das dritte Pflegekind zu 75 vom Hundert,
3. für das vierte und jedes weitere Pflegekind in voller Höhe
berücksichtigt.

Aber das der SB nicht weiß was eine Einkommensbereinigung ist, ist zum :lol: :lol: wenn es nicht so :cry: :cry: wäre ......
Arco ist offline  
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Alt 10.07.2006, 17:33   #4
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... habe gerade die Zusatzfrage gesehen

Zitat:
Kann mir jemand sagen was das ist?
Steht dies im Zusammenhang mit dem Kindergeld?
Ja - denn wenn man nur Kindergeld als "Einkommen" hat, dann muß von dem KG als Einkommensbereinigung die Versicherungspauschale von 30 Euro angerechnet werden.

Also z.B. nicht die 154 Euro KG angerechnet, sondern ebend minus 30 € ( aber nur 1 x wenn mehrere Kinder )
Arco ist offline  
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Alt 10.07.2006, 17:40   #5
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Zitat:
Zitat von Arco
... der Link von unserem Conny - "Affchen" ist insoweit richtig da er erklärt was eine Einkommensbereinigung ist - allerdings ist das ein altes Formular wo nicht mehr alle Beträge stimmen.
Habe extra nicht versucht zu erklären was mit "Einkommensbereinigung" gemeint ist, damit ich nix verkehrt sage... :x

Na ja, unser Walter - "Hündchen" hat den 'Schaden' ja beseitigt

http://img194.imageshack.us/img194/3...ymonkey0rz.gif
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Alt 10.07.2006, 17:51   #6
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... das war doch so OK - habe ja nur darauf Aufmerksam machen wollen das da keiner sich an den alten Beträgen festklammert, die sind nämlich niedriger als jetzt :mrgreen: :mrgreen:

Aber du siehst, Affe und Hund arbeiten gut zusammen - es fehlte aber jetzt nur noch die Katze :hihi: :hihi:
Arco ist offline  
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Alt 10.07.2006, 18:44   #7
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Sag mal Conny Äffchen .. fiso heißt Arco mit mal Walter :kinn:
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Hartzer Linchen
Zitat:
Wertestellung: abgewrackte Autos 2500 Euro

..................................Kinder 100 Euro
Bitte beachten
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Alt 10.07.2006, 18:59   #8
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:kratz:
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Alt 10.07.2006, 19:53   #9
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Danke Danke für die liebe Antwort.

Das ist der Dank für 5 Kinder ...

Nun frag ich weiter, wird eine Haftpflichtversicherung berücksichtigt und wo muss dieser Posten aufgelistet sein?
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Alt 10.07.2006, 20:46   #10
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Zitat:
Zitat von Fleet
Danke Danke für die liebe Antwort.

Das ist der Dank für 5 Kinder ...

Nun frag ich weiter, wird eine Haftpflichtversicherung berücksichtigt und wo muss dieser Posten aufgelistet sein?
... die sind in der Pauschale 30 Euro enthalten - außer wenn vorhanden die KFZ-Haftpflichtversicherung, die ist dann aber wieder in den 100 Freibetrag für Erwerbseinkommen enthalten.

Oder wenn nur KG - dann zu den 30 Euro VSPauschale dazu .... (da gab es aber ein neues Urteil eines SG das dies verneinte, ist aber falsch :hihi: )


@ linchen ??? warum heißt unser "Äffchen" nicht nur Intimidated_1 sondern auch Conny :pfeiff: :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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Alt 10.07.2006, 20:51   #11
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Arco, nun weiß ich warum der Schäfer-Hund Walter heißt :!: :pfeiff: :hihi: :hug:
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Hartzer Linchen
Zitat:
Wertestellung: abgewrackte Autos 2500 Euro

..................................Kinder 100 Euro
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Alt 10.07.2006, 21:04   #12
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Zitat:
Zitat von Linchen0307
Arco, nun weiß ich warum der Schäfer-Hund Walter heißt :!: :pfeiff: :hihi: :hug:
:hihi: :hihi: wobei mein Schäferhund nicht Walter sondern wirklich Arco hieß :knutsch: :hug: ;)
Arco ist offline  
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Alt 10.07.2006, 21:16   #13
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Unser Border heisst Filou, so konnt ich mich unmöglich nennen :oops:
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Hartzer Linchen
Zitat:
Wertestellung: abgewrackte Autos 2500 Euro

..................................Kinder 100 Euro
Bitte beachten
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Alt 10.07.2006, 22:31   #14
Charlie
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...und meiner hieß Charlie, ein blonder Mix.

Ist die Einkommensbereinigung bei Selbstständigen genauso?
 
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Alt 10.07.2006, 22:41   #15
Cha
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Zitat:
Beim hiesigen Amt kann mir das keiner Erklären, (...) "das macht das Programm automatisch".
Ich mag das nicht so recht glauben.

Es kann schon sein, dass bei manchen Auskünften der Telefondienst versagt oder die Personen in den Anmeldestellen überfordert sind.
Jedoch spätestens der für Leistungen zuständige SB oder dessen Vorgesetzter sollten in Lage sein, die Berechnung und die rechtlichen Zusammenhänge verständlich zu erklären.

Viele Grüsse

Cha
Cha ist offline  
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Alt 10.07.2006, 22:50   #16
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Zitat:
Zitat von Cha
Zitat:
Beim hiesigen Amt kann mir das keiner Erklären, (...) "das macht das Programm automatisch".
Ich mag das nicht so recht glauben.

Es kann schon sein, dass bei manchen Auskünften der Telefondienst versagt oder die Personen in den Anmeldestellen überfordert sind.
Jedoch spätestens der für Leistungen zuständige SB oder dessen Vorgesetzter sollten in Lage sein, die Berechnung und die rechtlichen Zusammenhänge verständlich zu erklären.

Viele Grüsse

Cha
:hihi: :hihi: das war gut " sollte in der Lage sein " :twisted: :twisted:

wir reden hier von von den SB in den Argen (gut ist ein Vorurteil) - aber meine Leistungsbescheide sind erst richtig seid ich meinem SB dies schriftlich per Fax vorab vorgerechnet habe :lol: :lol: das ist übrigens kein Witz sondern Realsatire :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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Alt 10.07.2006, 23:00   #17
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Zitat:
Zitat von Charlie
...und meiner hieß Charlie, ein blonder Mix.

Ist die Einkommensbereinigung bei Selbstständigen genauso?
Hier ist der Link für Selbstständige/Gewerbe (Stand vom 12.12.2004 - vielleicht hat Arco auch die hier die aktuellen Zahlen? ;)

http://www.alg-2.info/hilfe/bescheid...12.04.pdf/view
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Alt 10.07.2006, 23:06   #18
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Zitat:
Zitat von Intimidated_1
Zitat:
Zitat von Charlie
...und meiner hieß Charlie, ein blonder Mix.

Ist die Einkommensbereinigung bei Selbstständigen genauso?
Hier ist der Link für Selbstständige/Gewerbe (Stand vom 12.12.2004 - vielleicht hat Arco auch die hier die aktuellen Zahlen? ;)

http://www.alg-2.info/hilfe/bescheid...12.04.pdf/view
.... :cry: :cry: so ist es - auch im Grunde leicht veraltet von den Beträgen und Pauschalen.

Seit dem 01.10.2005 auch fast so ähnlich wie für die "Normalen" auch. Ein paar Sonderregelungen wie EuV etc....
Arco ist offline  
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Alt 10.07.2006, 23:14   #19
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Zitat:
Zitat von Arco
.... :cry: :cry: so ist es - auch im Grunde leicht veraltet
ganz wie du und ich denn! :lol:
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Alt 10.07.2006, 23:16   #20
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Zitat:
Zitat von Intimidated_1
Zitat:
Zitat von Arco
.... :cry: :cry: so ist es - auch im Grunde leicht veraltet
ganz wie du und ich denn! :lol:
:P ja aber eher leichter - na gut, ich etwas schwerer :x
Arco ist offline  
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