Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie
Kindergeld al Einkommen absetztbarer Betrag; in Forum: Information; Hallo,ich hab da mal ne Frage.O.K. wir wissen,dass es ein Pauschalbetrag von 30 euro gibt bei der einkommensbereinigung mit dem kindergeld. nun gilt es aber,dass ausgaben,die mit dem einkommen in ...| Tags: absetztbarer, betrag, einkommen, kindergeld |
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.04.2006
Beiträge: 48
| Hallo,ich hab da mal ne Frage.O.K. wir wissen,dass es ein Pauschalbetrag von 30 euro gibt bei der einkommensbereinigung mit dem kindergeld. nun gilt es aber,dass ausgaben,die mit dem einkommen in zusammenhang stehen,auch absetztbar sind. nun etwas kniffliges. unsere schulpflichtigen und volljährigen kinder bekommen kindergeld.die volljährigen,weil sie ja noch zur schule gehen.heisst das,dass hier die eigenanteile für schulbücher z.b. oder überhaupt schulbücher oder fahrtkosten zur schule als solche ausgaben angegeben werden können,oder sehe ich das falsch? im übrigen,weiss jemand bescheid,was denn jetzt der unterschied ist zwischen einem der sozialhilfe erhält und einem der hartzt 4 erhält. denn letztere bekommen die befreieung der eigenanteile für die schulbücher nicht mehr,und soviel unterschied ist bei den regelsätzen auch nicht.wie sieht das nun mit einer möglichkeit einer verfassungsklage aus.wie und wo macht man diese.kann man das in diesem fall? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.287
| hallo Petra, also Kindergeld sind Einnahmen/Einkommen - aber nicht aus Erwerbseinkommen - somit keine weiteren Absetzungsmöglichkeiten durch Werbungskosten.... außer sie haben einen eigenen PKW und zahlen KFZ-Haftpflicht :pfeiff: :pfeiff: wegen den Schulbüchern etc. ist es so das du da wohl bis ganz oben klagen müßtest da nicht mehr übernommen wird. Beim Sozialgeld jetzt bin ich mir auch nicht mehr so sicher, ja aber früher bei der Sozialhilfe war es soooo |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.04.2006
Beiträge: 48
| also,was bedeuted kfz haftpflicht? Kann man die vom Kindergeld etwa absetzen? :kinn: |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.287
| Zitat:
Somit kann man von dem KG einmalig die Versicherungspauschale von 30 Euro abziehen. Desweiteren bei dem KG eines volljährigen Kind wenn es ein PKW hätte, auch die KFZ-Versicherung ...... Beide Beträge müßen damit dann von dem KG als Freibetrag abgezogen werden ... | |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.11.2005
Beiträge: 25
| Hallo Wachhund, mein Sohn ist 19 und besucht eine Fachoberschule ohne abgeschlossenen Lehre. Er bekommt Kindergeld - können nun 30 Teuros abgesetzt werden? Einmalig pro Jahr oder jeden Monat? Falls ja - hat evtl. ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB 10 Aussicht auf Erfolg für eine Nachzahlung seit dem 01.01.05? lG Äpfelchen |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.287
| Zitat:
Wenn das also so wäre das er Leistung bezieht/bezogen hat - würde ich wegen dem KG rückwirkend einen 44er stellen ... Allerdings ist diese Regelung erst seit dem 1. Oktober 2005 gültig (?) - also dann nicht ganz bin Januar 05. Aber das sollten die evtl. selbst merken :pfeiff: :pfeiff: EDIT: fast vergessen, diese Pauschale für jeden Monat / 30 € - also 154 minus 30 = 124 anrechenbares Einkommen ! ! und noch was, erst ab Volljährigkeit und wenn er das KG bekommt - ansonsten war/ist das KG bei den Eltern mit drin (incl. Pauschale) Gloob ik | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.11.2005
Beiträge: 25
| Er war bis 06.06 eine eigene BG - für 07.06 bekam er noch kein Geld! Auf meinem neuen Bescheid ist er auch nicht mit aufgeführt. Bei denen scheint es drunter und drüber zu gehen. Das Dumme ist nur, dass man niemanden ans Telefon bekommt. Eine Entscheidung in Schriftform ist i.d.R. eine Woche unterwegs. Aber Danke für Deine Antwort - dann werden wir mal einen Antrag stellen und für Arbeit sorgen :D Mal sehen, was dabei heraus kommt. lG Äpfelchen OK: Hatte deinen Edit noch nicht gesehen. Das KG wurde bei ihm von Anfang an berechnet - bei mir allerdings auch, also doppelt :| |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.287
| :daumen: da ich ja annehme das ihr oder er rechtzeitig einen Fortzahlungsantrag gestellt habt/hat, wird der neue Bescheid wohl auf dem Postwege sein - oder wenn ihr Pech habt ein neuer Frageantrag wegen den neuen Bestimmungen U25 - und dann hoffentlich keine Leistungseinstellung wegen noch nicht beantragt. Bei denen weiß man ja nieeeeee |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.287
| Zitat:
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.11.2005
Beiträge: 25
| Fortzahlungsantrag haben wir beide rechtzeitig gestellt :) Bei uns kommt momentan alles zusammen - wegen irgendwelcher interner Änderungen ist ein neues Team für mich bzw. jetzt ja uns zuständig - die Nebenkostenabrechnung kam auch die Tage (natürlich mit einer saftigen Nachforderung :cry: ) und zu guter Letzt (schreibt man das jetzt so?) klappt die "Zusammenführung unserer Akten" anscheinend nicht trotz Allem ein schönes Wochenende Äpfelchen |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.287
| :daumen: auch ein schönes Wochenende ;) ;) und wenn dann nächste Woche noch Fragen, wir laufen nicht weg :hug: :hug: |
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