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| Tags: eingegangenarge, erst, folgemonats, nachzahlen, unterhaltszahlung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Bad Zwischenahn / Niedersachsen
Beiträge: 99
| Hi, meine Frau bekommt für den Sohnemann vom Erzeuger Unterhalt in höhe von ca.260 Euro. Da es keinerlei Kontakt zu dem Gibt , besteht beim Jugendamt eine Beistandschaft, d.h. Der Erzeuger zahlt an das Jugendamt und das Jugendamt dann an uns. Jetzt hat der Erzeuger für August nicht gezahlt und somit fehlen uns die 260 Euro. Dies haben wir der Arge auch sofort mitgeteilt und das Jugendamt hat der Arge dies auch nochmal mitgeteilt. Jetzt will die Arge aber erst uns die in der Berechnung vorhandenen 260 Euro nach ablauf des 8. September nachzahlen. Das ist absolut nicht machbar. Wir haben eh kaum Geld und nun auch noch das. Was für Möglichkeiten gibt es da ??? Gruß |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| Habt ihr schonmal mit dem Jugendamt über eine Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontos des Unterhaltspflichtigen gesprochen? Wenn nicht, sollte dies unbedingt kurzfristig geschehen. Erfahrungsgemäß zahlen die meisten Unterhaltspflichtigen ganz brav und pünktlich, wenn einmal das Konto gepfändet war. Evtl. erhaltet ihr so das Geld noch vor der in Aussicht gestellten Nachzahlung der ARGe LG strümpfchen |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Bad Zwischenahn / Niedersachsen
Beiträge: 99
| Irgendwie ziert sich die Beistandschaft aber .... Das ist ja das Problem die schreiben den immer nur an und dann nochmal und nochmal und dann zahlt er ja meist auch, so 2 drei monate später So wirklich Druck bekommt der vom jugendamt nicht. Da fragt man sich warum man ne Beistandschaft hat..... |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| hallo CyberCorp, wenn eine Beistandschaft beim Jugendamt besteht, habt Ihr selbst kaum Möglichkeiten etwas zu unternehmen, das Jugendamt "zieht dann die Fäden". Unterhaltsvorschuss gibt es bei Euch wohl auch nicht, da Ihr verheiratet seid. Man kann aber eine Beistandschaft jederzeit kündigen und einen RA beauftragen, mit Beratungshilfeschein kostet ein Beratungsgespräch erstmal nur ca. 10 Euro. Gruß, Indi |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| Zitat:
Ich rate dazu dem Beistand entsprechend Druck zu machen. Mehrfache Schreiben ändern nichts daran, dass das Geld fehlt. Evtl. Einkommensänderungen sind vom Unterhaltspflichtigen unverzüglich zu melden, was wohl nicht geschehen ist. Damit steht einer Vollstreckung nichts im Weg und sie wäre zum Monatsende gerade noch rechtzeitig. | |
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| | #6 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich bekam (allerdings schon vor über zwei Jahren) problemlos einen Beratungsschein. Ein Brief der Anwältin genügte, alles lag wieder in meiner Hand. Zitat:
Ich bekam damals die Auskunft, der Ex verdiene zwar über 1700 Euro netto, könne aber für keines der Kinder Unterhalt zahlen, der Arme, weil er sein Gebiß sanieren müsse - ich wäre fast ausgerastet! Viele Grüße, angel | ||
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| naja, Versuch macht kluch, einfach mal beim Amtsgericht nach Beratungshilfeschein für´s Kind fragen. Die Beistandschaft muss man ja nicht gleich erwähnen.Die muss dann gekündigt werden. Das Jugendamt als Beistand ist nicht unbedingt die beste Lösung. Gruß, Indiana |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Bad Zwischenahn / Niedersachsen
Beiträge: 99
| Guten Morgen, also ich werd jetzt als erstes mal die Arge per EA abschiessen das die uns das geld sofort nachzahlen.... Dann wird , sobald alle wieder aus dem Urlaub da sind die Beistandschaft von Bad Zwischenahn nach oldenburg an unseren jetzigen,neuen, Wohnort verlegt und der kriegt dann gleich druck Und wenn das net so klappt wie ich mir das vorstelle, mach ichs selber über nen Anwalt... Das wäre dann der dritte Anwalt den ich zeitgleich beschäftige.....Wahnsinn.... |
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