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| Tags: groessere, schwanger, wohnung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 10
| Hallo, da ich mich noch nicht näher mit folgender Situation befasst habe, hoffe ich von euch Antworten zu bekommen, vielleicht habt ihr mit einer ähnlicher Situation Erfahrung gemacht. Mein Lebenspartner und ich wohnen zusammen in einer sehr kleinen 1 Zimmer Wohnung (20qm) ohne Waschmaschine. Da wir leider keine Mittel haben umzuziehn, hab ich mich gefragt, was wäre wenn ich schwanger werden würde. Gibt es da dann Anspruch auf eine größere Wohnung? Würde man Zuschüße bekommen um sich eine Waschmaschine zu kaufen? Wie sieht das dann aus?? Aufgrund einer Wohnsituation kann einem das Neugeborene ja auf keinen Fall weggenommen oder in eine Pflegefamile gegeben werden, oder? Würde mich sehr freun, antworten von euch zu bekommen. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 860
| 20 m² sind doch auch für zwei Personen zu klein - warum dürft ihr nicht umziehen? |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.519
| Zitat:
__________________ Bye und lg andine | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 577
| Stell einen schriftlichen Antrag aiuf eine Umzugsgenehmigung. Denn ein Zimmer von 20qm ist keine Wohnung, sondern eine Behausung. Inkognito20, bitte alles , wirklich alles mit der Arge oder sonstiger Behörde schriftlich regeln, damit Du einen Beweis in den Händen hast. Die Behörden leiden oftmals unter Generalamnesie und vergessen alles. Es wäre dumm, solltet Ihr Euch in der Situation noch einen kleinen Wurm anschaffen. Regelt erst einmal Eure Wohnsituation und dann könnt Ihr weitersehen. Es steht Euch für 2 Personen laut Rechtsprechung ( hier schau bitte mal Dich im Forum um) 60qm zu. Je nach Bundesland NRW 15qm - Niedersachsen 10qm pro weitere Person. In dieser Richtung würde ich auf Wohnungssuche gehen. Erkundigt Euch einmal vorab bei der Gemeinde/ Stadt was die anerkannte Höchstgrenze der zu übernehmenden Miete ist, Heizkosten laufen extra..Dann bitte, wenn Du/ Ihr eine gefunden habt, erst mit der Arge reden un, schriftlichen Antrag mitnehmen. Wenn Kostenzusage kommt, diese auch schriftlich geben lassen. Ansonsten lauft Ihr Gefahr, das die sich bei mündlicher Zusage nicht mehr daran erinnern können. Erst wenn dies in trocknen Tüchern ist, und Ihr die Wohnungszusage, Vertrag unterschrieben habt, könnt Ihr einen Antrag auf Erstausstattung für Wohnung einen Antrag stellen. In diesem Antrag kannst Du alles, was nicht vorhanden ist mit aufnehmen, wie WM Herd, Kühlschrank Küchenmöbel. Schau mal beim SGB II nach unter Erstausstattung. Viel Glück. |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 10
| Hatten uns schon paar Wohnungen angeschaut, aber mussten immer verzichten, weil wir kein Geld für Einrichtung oder was eben bei einem Umzug anfällt da ist. Da wir auf ner menge Schulden sitzen is ein Aus-/umzug einfach unmöglich. Meine Frage war aber eine ganz andere, wie wird einem in einem solchen fall dann geholfen wenn man schwanger wird? |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 577
| Es kann Euch dann passieren, das Ihr mit dem Baby dort auf einem Zimmer sitzt. Ist das von Euch so gewollt? Denn hier müsst Ihr davon ausgehen, das die Arge sich stur stellt und Euch evtl. Monate in diesem Zustand verbleiben lässt. Hilfe kannst Du nicht erwarten, nur neues Ungemach, die Argen bewegen sich teilweise ausserhalb der Rechtsnorm. Also beendet erst einmal Eure unmögliche Wohnsituation. Geh es so an, wie es Dir geschrieben wurde. Denn noch habt ihr nicht soviel an Möbel oder Klamotten, das es ohne weiteres von Euch als junges Paar bewerkstellig werden kann. Freunde, Verwandten, die einmal mit anfassen, darauf könnt ihr bestimmt zurück greifen. Alles andere steht in meinem Beitrag oben. |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 10
| Natürlich is es nicht absichtlich so geplant, es war der Gedanke was wäre wenn .. und danach haben sich ja auch meine Fragen gerichtet. is leicht gesagt. Wir haben schon mehrere Wohnungen besichtigt. Viele Vermieter wollen einen Nachweis über ein monatliches Einkommen, eine Bestätigung über einen festen Arbeitsplatz. Ausserdem wird in den meisten Fällen eine 3-monatige Vorrauszahlung, eine Kaution verlangt. Und wenn man bei dem aktuellen Mieter noch ne Menge Schulden abzubezahlen hat. Wie willst du die Wohnsituation dann ändern, mit all den Problemen? Meine eigentlich Frage war ja aber auch, ob einem wenn man in einer kleinen Wohnung schwanger wird, geholfen werden würde, wenn ja wie. Mehr wollt ich gar nicht wissen. |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 860
| Zitat:
Vielleicht solltet ihr nicht überlegen, unter welchen Voraussetzungen ihr Hilfe von den Argen bekommt. Wenn ich lese, das ihr viele Schulden habt, wäre vielleicht mal der Besuch einer Schuldnerberatung angebracht. Ich denke, das die euch mehr helfen, wie eine Arge. Denn eine Arge interessieren die Schulden nicht. Wenn man schwanger ist, bekommt man einen Mehrbedarf von der Arge, auch sollte man die Erstausstattung bekommen. (aber da lese ich, das viele Argen versuchen, sich darum zu drücken) Bei Schwangerschaft gibt es aber noch die Mutter-Kind-Stiftung (über Caritas, Pro Famila), die etwas hilft. Aber das ist auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Warum habt ihr noch Schulden beim Vermieter? Hat die Arge die Miete nicht übernommen? | |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 10
| Haben bei unserem Vermieter noch die Rechnung von den Heizungskosten von 2005/06 offen. Die Heizkostenabrechnung von 2007 wird er uns sicher jetzt bald wieder zusenden. Die 06/07 waren sehr hoch, weil im Mietvertrag zuerst eine recht geringe Nebenkostenpauschale festgelgegt wurde. Die haben wir vor einem Jahr auch erhöht, damit die Heizkostenabrechnung von 07 uns jetzt nicht mehr so schockt wie die davor. Wir werden sehen.. |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 860
| Ich weiß jetzt nicht,wie lange ihr schon ALG II bekommt, aber die Heizkosten müssen in voller Höhe von der Arge übernommen werden. Da gibt es schon einige Gerichtsurteile drüber. |
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