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Alt 15.08.2008, 16:20   #1
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Standard Ü 25 mit Kind BG mit Eltern im Eigenheim?

Hallo, ich sollte heute beim Ausfüllen des Weiterbewilligungsantrages behilflich sein. Bisher gab es hier noch die alten, jetzt die neuen.

Ist es tatsächlich jetzt so, das der Bewilligungszeitraum nur noch drei Monate beträgt? Hat ihr der SB so gesagt, als sie fragte, warum schon wieder ein Antrag ausgefüllt werden muss.

Das kann ich mir aber nicht vorstellen, denn dann hätte ich ja auch schon was erhalten müssen.

Die junge Frau hat erst im Mai alle Unterlagen abgegeben für Bewilligungszeitraum ab 1.7. , laut neuem Antrag läuft dieser nur bis zum 30.09. Und sie soll wieder alle Unterlagen ihrer Eltern einreichen. Dazu alle Angaben zum Haus,Abgaben, Stadtwerke, und diesmal sogar die Aufteilung der Zimmer. Dazu Wert des Autos der Eltern und,und,und. Bis auf die Aufteilung der Zimmer hat sie alle Unterlagen bereits im Mai eingereicht und es hat sich nichts geändert.

Zudem wird im Antrag immer von Bedarfsgemeinschaft gesprochen - aber die junge Frau ist jetzt 27 geworden. Sie ist doch bereits seit 2 Jahren keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit ihren Eltern. Sie bildet doch eine mit ihrem Sohn. Oder seh ich das falsch?

Ich habe mal gehört, das es bei einer Haushaltsgemeinschaft noch extra Formulare gibt, diese lagen aber dem Antrag nicht bei.

Ich habe hier schon gesucht, finde aber keine Formulare :-( Und mit der Suchfunktion kommen nur Beiträge.
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Alt 15.08.2008, 20:36   #2
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Blinzeln AW: Ü 25 mit Kind BG mit Eltern im Eigenheim?

Zitat:
Zitat von ela1953
Zudem wird im Antrag immer von Bedarfsgemeinschaft gesprochen - aber die junge Frau ist jetzt 27 geworden. Sie ist doch bereits seit 2 Jahren keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit ihren Eltern. Sie bildet doch eine mit ihrem Sohn. Oder seh ich das falsch?

Nein, Du siehst nichts falsch. Es gibt keine 3-Generationen-BG. Wie wird in dem Haus gewirtschaftet? Getrennt, Eltern für sich und Mutter mit Sohn ebenfalls? Dann liegt auch keine Haushaltsgemeinschaft vor. Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern erübrigen sich dann ganz.

Ich habe mal gehört, das es bei einer Haushaltsgemeinschaft noch extra Formulare gibt, diese lagen aber dem Antrag nicht bei.

Ich habe hier schon gesucht, finde aber keine Formulare :-( Und mit der Suchfunktion kommen nur Beiträge.
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Alt 15.08.2008, 21:11   #3
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Standard AW: Ü 25 mit Kind BG mit Eltern im Eigenheim?

Danke Gerda - da hätte ich ja eigentlich selber drauf kommen können. Aber da wir eine Optionskommune sind, hab ich da nicht dran gedacht.
Der Hauptantrag ist schon mal identisch, den hatte ich ja heute gesehen. Aber es muss ja auch noch UH für das Kind ausgefüllt werden - der lag auch nicht dabei.
Bei dem Formular HG kam auch die Frage nach Miete und das der Empfänger diese versteuern müsse.
Das versteh ich jetzt aber nicht. Aber bei mir ist die Konstellation auch anders. Ich ALG II, mein Sohn Azubi. Er muss ja die Hälfte der Kosten tragen.

Meine Bekannte und ihr Mann haben auch son altes Zechenhäuschen wie ich. Bekommen kein ALG II, aber die Tochter mit Kind.
Da müssten doch die Wohnkosten durch vier geteilt werden. Warum müssen dann die Eltern diese Einnahmen versteuern?
Es wird da zwar gefragt, ob man kostenlos wohnt, aber warum soll man das machen? Ich darf meinen Sohn ja auch nicht kostenlos wohnen lassen.
ela1953 ist offline  
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Alt 15.08.2008, 21:49   #4
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Blinzeln AW: Ü 25 mit Kind BG mit Eltern im Eigenheim?

Zitat:
Zitat von ela1953
Danke Gerda - da hätte ich ja eigentlich selber drauf kommen können. Aber da wir eine Optionskommune sind, hab ich da nicht dran gedacht.
Der Hauptantrag ist schon mal identisch, den hatte ich ja heute gesehen. Aber es muss ja auch noch UH für das Kind ausgefüllt werden - der lag auch nicht dabei.

Hat sich da denn etwas geändert?

Bei dem Formular HG kam auch die Frage nach Miete und das der Empfänger diese versteuern müsse.

Ja, kenne ich, liegt bei mir auch irgendwo rum. Ich betrachte den Mietanteil meines Sohnes nicht als Mieteinnahme, da ich ihm nichts vermietet habe.

Das versteh ich jetzt aber nicht. Aber bei mir ist die Konstellation auch anders. Ich ALG II, mein Sohn Azubi. Er muss ja die Hälfte der Kosten tragen.

Normal müssten die Argen die ersparten Kosten versteuern. ; )

Meine Bekannte und ihr Mann haben auch son altes Zechenhäuschen wie ich. Bekommen kein ALG II, aber die Tochter mit Kind.
Da müssten doch die Wohnkosten durch vier geteilt werden. Warum müssen dann die Eltern diese Einnahmen versteuern?

Da müsste ich mich selbst noch mal erkundigen. Wenn es die Wohnverhältnisse aber hergeben, macht ein Mietvertrag mit den Eltern hier Sinn. Die Arge hätte den vereinbarten Mietpreis zu übernehmen und die Zusammenstellung der ganzen Hausunterlagen zu jedem kleinsten Anlass fällt flach. Steuerlich könnten im Gegenzug die Aufwendungen für den vermieteten Teil abgesetzt werden.

Es wird da zwar gefragt, ob man kostenlos wohnt, aber warum soll man das machen? Ich darf meinen Sohn ja auch nicht kostenlos wohnen lassen.
Dürfen tust Du schon, doch als Hartzler kann man sich das einfach finanziell nicht leisten.
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Alt 16.08.2008, 06:56   #5
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Standard AW: Ü 25 mit Kind BG mit Eltern im Eigenheim?

Die Behauptung der Arge "Die Eltern müssen dann die Miet-Einnahmen versteuern" ist eine gerne von den Argen vorgeschobene behauptung um Geld zu sparen.

Sie dient nur dazu dafür zu sorgen dass die Hilfebedürftigen statt mit einem Mietvertrag entweder völlig kostenfrei oder gegen eine geringe Beteiligung an den Nebenkosten bei den Eltern wohnen.
Einziges Ziel ist das Sparen von Geld.

Man versucht hier nur die Angst bzw besser den überall vorhandenen Respekt vor dem Finanzamt auszunutzen um Menschen ihre Rechte vorzuenthalten.
Indirekt werden nämlich dazu die Eltern genötigt ihre Kinder, trotz fehlender Verpflichtung, zu unterstützen.

Die Vermietung an nahe Verwandte ist steuerlich recht kompliziert, nämlich genau aus dem Grund weil die Vermietung eines Teils des selbstbewohnten Hauses in aller Regel nur Verluste abwirft.
Daher müssen gewisse Kriterien eingehalten werden dass das Finanzamt diese Verluste überhaupt anerkennt, das mit der Vermietung an Angehörige Gewinn gemacht wird, ist in den seltensten Fällen der Fall.
Eigentlich nur dann wenn das Wohneigentum bereits vollständig abbezahlt und nahezu auf Neubauniveau saniert ist.

Die Eltern bei denen soviel Geld vorhandenen ist, das Kinder noch zu Hause wohnen und trotzdem schon das Eigenheim voll abbezahlt ist, haben in aller Regel soviel geld das ein Kind nie einen Antrag auf Sozialleistungen stellen würde... schon wegen der Nachbarn ;-)

Daher sollte man sich von der Arge nicht einschüchtern lassen... eine angemessene Miete von hilfebedürftigen Kindern zu verlangen ist nicht nur völlig legitim, sondern bei den meisten Menschen auch erforderlich um den Werterhalt des Eigentums überhaupt finanzieren zu können.

Gruß
Nur_mal_So ist offline  
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