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Alt 06.08.2008, 21:25   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 2
Standard Scheidung und Kosten

Hallo ich grüße Euch.


Ich brauche einen Ratschlag bzw., wer hat ähnliche Erfahrungen.
Ich bin verheiratet und möchte aus persönlichen Gründen die Scheidung.
Zurzeit bin ich arbeitslos und verfüge über kein Einkommen.
Leistungen im Rahmen von ALG1 stünden mir nicht zu.
Wie gehe ich am besten als Nächstes vor.
Muss das Trennungsjahr bei einer Ehe unter einem Jahr eingehalten werden?
Sollte ich mir erst eine Wohnung suchen oder zuerst zum A.-Amt gehen und wie geht es dann weiter?


Danke


M. Belz
M.Belz ist offline  
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Alt 06.08.2008, 21:51   #2
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Scheidung und Kosten

Hallo M.Belz,

bei Menschen, die zu wenig Einkommen und/oder Vermögen haben, übernimmt der Staat mit der Prozeßkostenhilfe die Scheidungskosten.
Da Du Dir dafür sowieso einen Anwalt nehmen solltest, kannst Du im Normalfall hier auch Auskunft und Anträge dafür bekommen. Vorher holst Du Dir einen Beratungsschein am zuständigen Familiengericht für den Anwalt.

Das Trennungsjahr ist schon einzuhalten, davon kann nur in Härtefällen (z.B. körperliche Gewalt) abgesehen werden.

Und ob Du erst umziehen solltest: das muss Dir jemand anderes beantworten, hier müsste ich raten!

Gute Nerven für die kommende Zeit!

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 06.08.2008, 21:58   #3
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Scheidung und Kosten

Zitat:
Zitat von M.Belz Beitrag anzeigen
Muss das Trennungsjahr bei einer Ehe unter einem Jahr eingehalten werden?

Hängt von den Gründen der Trennung ab - im Prinzip ja


Sollte ich mir erst eine Wohnung suchen oder zuerst zum A.-Amt gehen und wie geht es dann weiter?
Du mußt zur ARGE - nicht zum Arbeitsamt.

Lad dir im Downloadbereich einen Antrag auf ALG II runter, füll den aus und schau, daß du alle Unterlagen dazu raussuchst.

Bevor du eine Wohnung anmietest, mußt du herausfinden, wie hoch die Miete in deinem Ort sein darf.

Wenn du Erstausstattung, Umzugskosten oder Kaution brauchst, mußt du dir die Wohnung vor Unterschrift genehmigen lassen.
 
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