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Alt 05.08.2008, 23:00   #1
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Registriert seit: 04.08.2008
Beiträge: 4
Standard Witwe in BG

Hallo liebes Forum,


Ich möchte gerne mal „meinen ARGe-Fall „schildern:
Seit über 8 Jahren bin ich Witwe


Zu Beginn der Rente bekam ich nur die kleine WR.(ca.260,- €.)
Mittlerweile ist es die große WR.


Von einem Bekannten bekam ich den Rat ich solle mir doch einen Untermieter suchen.
Nach ca. 2 Jahren setzte ich diesen Rat dann in die Tat um.
2002 zog ich mit meinem Mitbewohner( Leistungs Bezieher ) in die jetzige Wohnung ein.
Bei Einführung von Hartz IV reichte er meinen Haupt- Miet Vertrag, seinen Unter- Miet Vertrag, und auch meinen Renten Bescheid bei der Arge ein.
Auch gab er an , das er 2 mal die Woche einen Mini Job von 2 mal 2 Stunden macht.


Von unserer Seite also alles offen gelegt, so dachten wir jedenfalls.


Nun begann der Stress vor ein paar Wochen, als er einen Folgeantrag einreichen wollte.
Sogleich bekam er ein Schreiben der Arge (Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft) in dem er aufgefordert wurde meine Rentenversicherungs- Nummer und meine Krankenversicherungs- Nummer mitzuteilen (natürlich unter Androhung von Sanktionen---Mitwirkungspflicht)
Damit hatte ich auch kein Problem, weil d. Bescheid ohnehin von Anfang an der Arge vorgelegen hatte.


Weitere 3 Tage später folgte dann ein Bogen in dem meine Daten (Sparguthaben ---Konten usw. gefordert wurden.
das sah ich aber nicht ein, und habe auch nicht alles ausgefüllt!


Wenig später bekome ich nun von meiner Krankenkasse eine neue Versicherungs Karte zu geschickt.Versicherungs Status war geändert von 5 (Rentner) auf 1 (Beschäftigter).
Auf meine Anfrage bei der KK warum die Änderung, bekam ich zur Antwort :“Sie arbeiten ja wieder!!!!!“ Hhhmm, ist mir da irgendwas entgangen ? Denn davon weiß ich nun gar nichts!!
und weiter“ Sie könne den Status nicht ändern, ich solle die Arge anrufen!“
Machte ich umgehend. SB meinte wir wären eine BG, .
Ich versuchte zu erklären wir seien eine WG , und sie solle mich bei der KK wieder ummelden.
Auf meine Frage warum sie mich umgemeldet hat ?, Antwort : Ich solle meinen Mitbewohner fragen!! Ja was denn Bitte Schön??? Keine Antwort! Sondern nur wieder : „Fragen Sie Ihren Mitbewohner! „ Nur was soll der mir sagen ????? Er hat mich ja nicht ohne mich zu informieren
kackendreist umgemeldet!!!!Auch meine Hinweise auf Untermietvertrag, getrennte Konten,
getrennte Haushaltsführung,getrennte Zimmer usw. wurden nur mit der Bemerkung „Fragen Sie ihren Mitbewohner“ ignoriert.
Also nicht weiter diskutiert, da sinnlos !
Anwalt beauftragt.


Nun bekam ich die 2. einladung einer anderen SB, die mit mir über meine Berufliche Zukunft sprechen wolllte.
  1. Einladung -----ignoriert---- nicht hin!
  2. Einladung—ignoriert ---- Anwalt übergeben
Immer mit Androhung von Sanktionen (10 % Kürzung der Leistung!!!!!)
Ja welche Leistung ????????
10 % Witwen Rente gekürzt ,oder was ?????? Aber das geht ja Gott sei dank noch nicht!
Denn außer der Rente hab ich keine andere Leistung!!!!
Heute Schreiben v. Anwalt bekommen mit Reaktion d. Arge!
Kurzer Auszug:


Ihre Mandantin bezieht Leistungen nach d. SGB II und erhält unter Abzug der Witwenrente Arbeitslosengeld II in höhe von 239,36€. ?????? Ja wo denn ????
Ich habe nicht die leiseste Ahnung was die meinen!!!
(Mein Mitbewohner bekommt sein Geld auf sein Konto überwiesen, und gibt mir dann immer am Monats Ersten seinen Anteil für die Miete u. d. Strom.)


Zur Senkung d. Passiven Leistungen werde ich verpflichtet mich d. Arbeitsmarkt , bzw. anderen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.-----Was für Maßnahmen? 1 € Jobs ,oder was ???
Andern falls ----- na was wohl ????? SANKTIONEN !!!!
Mein Mitbewohner hat übrigens mittlerweile Sanktionen....
Obwohl der Anwalt Widerspruch eingelegt, und dieser auch von der Widerspruchs Stelle bestätigt wurde, ist seine Leistung gleich um 70,-€ ( wegen Vermutung BG) und außerdem um weitere 50 € Rate gekürzt, weil die Arge nun seit 2005 von einer EäG ausgeht, und schlappe 3500;- € zurück haben möchte.
Ist das denn so richtig? Das Geld so schnell zu kürzen?


Hat vielleicht irgendwer ähnliche Erfahrungen? Mich würde auch mal interessieren warum die
Arge meinen Versicherungsstatus bei der KK geändert hat.


Liebe Grüße
Guste ist offline  
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Alt 05.08.2008, 23:25   #2
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Benutzerbild von Jenie
 
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 2.218
Standard AW: Witwe in BG

Hallo Guste,

Soweit ich weis müsst ihr schriftlich erkllären das ihr nciht füreinander einsteht und keine Eheähnliche noch sonstige Bedarfsgemeinschaft bildet. Unterschreiben alle beide.

Wichtig ist hier soweit ich weis der Punkt wie ihr selber das seht --- nämlich das ihr keine gemeinschaft seit und nicht füreinander einsteht!

Da der Auftrag lautet möglichst alle aus den Sozialsystemen zu boxen scheint mir hier die Situation ausgenutzt worden zu sein dich als Arbeitsfähig zu melden. usw...


schau mal ich habe bei Tacheles noch einen link gefunden lies mal vielleicht hilft euch das weiter:

Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z - Eheähnliche Gemeinschaft


Grüßle
Jenie
__________________
Schicke Bruno mal ganz viel und
Jenie ist offline  
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Alt 05.08.2008, 23:36   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.220
Standard AW: Witwe in BG

Hallo Guste und willkommen im Forum

Sorry, aber beim Lesen des Beitrags konnte ich nur mit dem Kopf schütteln. Wunderst Du Dich tatsächlich, dass die Arge so mit Dir verfährt? Warum gibst Du Deinem Untermieter Einkommensnachweise von Dir mit, warum Deinen Hauptmietvertrag? Das alles geht den Untermieter überhaupt nichts an.

Der Frage der Arge möchte ich mich hier anschließen: Frag mal Deinen Untermieter, z.B. ob er auch Leistungen auf Deinen errechneten Bedarf erhält und lass Dir den Bewilligungsbescheid zeigen. Für jedes Mitglied einer BG gibts eine Spalte mit der individuellen Berechnung, das insgesamt errechnete ALG II wird an den Antragsteller ausgezahlt.

Geändert von gerda52 (06.08.2008 um 00:49 Uhr).
gerda52 ist gerade online  
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Alt 05.08.2008, 23:40   #4
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Witwe in BG

Oh je... du hättest keine Angaben zu dir machen dürfen.

Nur seinen Untermietvertrag hätt er einreichen müssen...

Teile der ARGE umgehend mit, daß du dich nicht von deinem Mitbewohner vertreten lassen willst.

Teile der ARGE mit, daß du deinem Untermieter kündigen mußt, falls sie Einstehen für ihn fordern - du bist NICHT bereit für ihn einzustehen!

Und tu das notfalls auch... sonst sitzt du in der Falle!
 
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Alt 05.08.2008, 23:45   #5
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 577
Standard AW: Witwe in BG

Hallo Guste, erst einmal herzlich willkommen im Forum.

Ach Auguste, die es nicht besser wusste, ist hier in eine ganz böse Falle der Arge getappt. Die werden dies nun versuchen rechtlich auszuschlachten.

Ersten, den U.Mieter hat einen U.-Mietvertrag der ist bindend für die Arge, sonst nichts.

Was geht die Arge, Deinen Hauptmietvertrag an. Dann hast Du gutgläubig denen auch noch Deine Rentennr. gegeben, so kommen die auch durch die Hintertür an Deine Krankenkassenunterlagen. Somit hat die Arge die Möglichkeit genutzt, aus Kostengründen Euch als BG einzustufen.

Man versucht Euch nach einem Jahr als EäG hinzustellen, dann kann noch weiter gespart werden.
Gib keine Kontoauszüge, Kontonr. oder sonst ein Papier an Deinen Untermieter heraus.
Denn die gehen davon aus, gibtst Du dem UM die Unterlagen,besteht hier auch ein besonderes Vertrauenverhältnis, somit verheiraten die Dich ruckzuck auf dem Papier.
Die Arge ist ein Konstrukt einer Behörde, die vor nichts zurück schreckt.

Keinerlei Verbindung von Papieren zwischen Dir und dem UM dürfen die Arge erreichen, schon sitzt ihr in der Falle.

Das Du Rentnerin bist, nicht arbeitest, wirst Du beweisen können, - müssen. Dies ist machbar.

Dein UM muss sich nun auf die Hinterbein setzen, hat er damals 2005 Widerspruch gegen die BG oder EäG Vermutung einen Widerspruch geschrieben?
Dann sollte er hier schleunigst in die Hufe kommen.

Ihr müsst beide der EäG und BG widersrechen, jeder einzeln. Dann sollte er gegen die Kürzungen der 50€ widersprechen.

Hoffentlich hast Du einen fixen Anwalt, der hier schnellstens eine Klage einreicht.

Der Versicherungstatus bei der KK wurde bestimmt geändert, weil die Arge hier auch die Job aufgeteilt hat, oder der UM hat sich etwas unglücklich ausgedrückt, Die Fantasien der Argemitarbeiter sin grenzenlos.

Was ihr braucht, ist jetzt ersteinmal ein dickes Fell und Ausdauer, sowie einen guten Anwalt.
Viel Glück
Helga Ulla ist offline  
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Alt 06.08.2008, 00:18   #6
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Benutzerbild von isabel
 
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Beiträge: 980
Standard AW: Witwe in BG

Ich wünsche Dir viel Glück, Guste!

Was die Userinen geschrieben hatten, ist richtig.
Es wäre auch ein Anwalt einzuschalten.

Andere Sache ist: woher sollten Menschen, die bis jetzt keinen Kontakt mit H4 hatten, die alle Feinheiten wissen?

Untermietver. ist doch ganz normal.
Das davon eine EÄG gebildet wird, konnte die Guste nicht wissen.

Ich weiss allerdings nicht, was ich über den Untermitter denken soll.
Zumindest der müsste die Infos haben.
Es kann sein, dass im Endeffekt der Untermieter ausziehen müßte.

Informiere Dich, bitte, über H4 und seine "Feinheiten".

MfG
Isabell
__________________
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art.1 P.1GG

Damit das auch so bleibt:
Wach auf, Verdammte dieser Erde,!


Aus Solidarität und als Ausdruck meines Protests gegen die Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr des Faschisten in der Maske des Faschisten, sondern vor dessen Rückkehr in der Maske des Demokraten."
(Adorno)

Venceremos!
isabel ist gerade online  
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Alt 06.08.2008, 00:36   #7
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Beiträge: 4
Standard AW: Witwe in BG

Hallo Jenie,
Vielen Dank für den Link. Werde mich mal durchlesen.
Guste ist offline  
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Alt 06.08.2008, 00:43   #8
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Beiträge: 4
Standard AW: Witwe in BG

Hallo Gerda,
ja recht hast du! Das war wohl wirklich dumm von mir!Zu deiner Frage , so weit ich weiß stand er immer allein auf d. Berechnung,bis auf die letzte auf der ich jetzt mit stand.
Guste ist offline  
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Alt 06.08.2008, 00:58   #9
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Benutzerbild von Mario Nette
 
Registriert seit: 13.12.2007
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Beiträge: 3.930
Standard AW: Witwe in BG

Wenn vor allem du der Vermutung der ARGE auf Bestehen einer EÄG widersprichst und dein Einkommen / deine Rente für deinen Lebensunterhalt ausreicht, dann würde ich das Schreiben schon recht scharf formulieren und erwähnen, dass du nicht in Erwägung ziehst, Leistungen nach dem SGB II zu beantragen oder zu beziehen und darum in Zukunft auch keine Angaben mehr machen wirst zum Leistungsfall deines Untermieters, zu welchem die lediglich über die Mietangelegenheit Verbindung hast. Und wie oben erwähnt, mit hineinnehmen, dass, sollten die Damen und Herren der ARGE weiterhin die Auffassung vertreten, es handele sich bei dir und deinem Untermieter um eine EÄG und damit um eine BG, du deinen Untermieter aus der Unterkunft freisetzen wirst, was natürlich für die ARGE einen gewissen Kostendruck erzeugt.

Mario Nette
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"Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger)
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Alt 07.08.2008, 08:37   #10
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Beiträge: 4
Standard AW: Witwe in BG

Hallo @ all, erst mal vielen Dank an alle hier für die schnelle Hilfe :-))

So, nun will ich mal versuchen auf alles zu antworten,


@ Ludwigsburg, @ Mario Nette
Das war auch mein erster Gedanke , daß mein Untermieter sich eine eigene Wohnung nimmt,
aber mein Anwalt riet davon dringend ab.Er hat gerade aktuell hier einige Fälle, bei denen es
auch genau um EäG geht. Er sagte sofern daß denn vor das SG geht und der Untermieter sich
schnell eine neue Wohnung genommen hat würde dann zu Gunsten der Arge geurteilt.
Dann würde erst recht von einem EäG ausgegangen.
Und es würde weiter bedeuten , das der Untermieter trotz allem das von der Arge zurück geforderte Geld haben wollte.
Ich weiß nicht ob das von SG zu SG verschieden entschieden wird, auf alle Fälle hier wird wohl so entschieden.
Ich habe der Arge mitgeteilt , daß wenn sie mich weiter als BG einstufen
ich das Mietverhältnis zu meinem Untermieter fristlos aufhebe.


@ Helga Ulla
Ja Widerspruch wurde sofort eingelegt sowohl gegen die Behauptung einer EäG sowie der
Kürzung bzw .der Rückforderung.Es wurde aber trotz allem erst mal gekürzt.
Der Anwalt ist wohl ganz gut ( hoffe Ich ). Er strebt schnellstens eine Klage an.


Noch mal vielen Dank an euch alle.So wie sich was neues ergibt halte ich euch auf dem laufenden.
Guste ist offline  
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