| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: hausbesuche, konkretem, nur, verdacht |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 | |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 1.081
| Zitat:
www.rbi-aktuell.de
__________________ Links, unabhängig, aber freilich parteilich! ________________________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. | |
| | |
| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2005 Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
| Zitat:
Es ging um einen falschen Vorsteuerbescheid der zur Kontenpfändung dann Kontenperrung und zum Konkurs des Unternehmens führte. Es stellte sich dann zwar heraus, daß das Unternhemen sogar noch ein hohes Steuerguthaben hatte, aber diese Information schlummerte jahrelang in den Akten. Der Unternehmer ist nun ein Hartz4-Kollege und die Behörde geht einfach durch die Instanzen. Denn für solche Klagen hat ein Hartz4er ja kein Geld.
__________________ viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * | |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 251
| Hallo und guten Morgen zusammen, Thema Hausbesuch: ich habe am Mittwoch meinen Antrag auf ALG II (alleinerziehend mit 2 Kindern (6 und 17) abgegeben, gleichzeitig eine eidesstattliche Erklärung das wir (Vermieter und ich) keine EäG haben sondern eine WG, nun sagte die Sachbearbeiterin das sich ein Hausbesuch erforderlich macht, ohne Angaben von Gründe Fragen 1. muß ich diesen Hausbesuch hinnehmen und als Lügnerin dastehen? ich habe nichts zu verbergen, mich ärgert nur das die Eidesstattlichen Erklärungen nicht als solche anerkannt wird! 2. ab wieviel Tage nach Antragsstellung kann ich mit Hausbesuch rechnen? wäre es besser mir Notizen zum Hausbesuch zu machen? 3. muß ich den Mitarbeitern auch den Rest der WG zeigen wenn ich angegeben habe wieviele Zimmer ich und die Kinder haben? vielen Dank für die Hilfe gruß marpi |
| | |
| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.04.2006
Beiträge: 211
| Zitat:
Kann Dir leider nur den Tip geben die Suchfunktion hier im Forum zu benutzen. Einfach Stichwort 'Hausbesuch' eingeben, und Du wirst Antworten zu Deinen Fragen und hilfreiche Ratschläge finden. Das Thema ist schon sehr oft hier behandelt worden. Alles Gute!
__________________ United we stand - divided we fall! Rechtsberatung? Von mir? Niemals! Ich bin dumm wie Bohnenstroh ;) | |
| | |
| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| |
|
| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Zitat:
Ich würde in Deinem Fall die Dame nochmals schriftlich auffordern, Dir die Gründe zu nennen, mit dem Hinweis, dass Du bei Vorliegen der Voraussetzungen die Mitwirkung selbstverständlich nicht verweigerst. Wenn sie auf stur schaltet, verlange ihren Abteilungsleiter. Bereits das Verlangen, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, geht meines Erachtens über das hinaus, was nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand verlangt werden kann. Mich würde würde mal interessieren, wie die inhaltlich denn aussah. Eine einfache Erklärung, Du lebest nicht in eheähnlicher Gemeinschaft, sagt gar nichts, weil dies eigentlich eine rechtliche Wertung ist. In der Erklärung müßte schon stehen, was Du konkretet tust oder nicht. Vielleicht kannst Du den Text mal hier einstellen.
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- | |
| | |
| | #7 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.956
| Hallo, zum Thema Hausbesuche will ich mal meine bisherigen Erfahrungen erzählen: ich habe mehrmals den Hausbesuch verweigert, weil unangemeldet und ich keinen Zeugen zur Verfügung hatte. Man hat demnach "nur" festgestellt, dass die Wohnung nur eine Klingel, ein Türschild (frag mich heute noch wo das ist) und Namensschild hat. Auch das Ordnungsamt wurde beauftragt um die Nachbarn auszufragen. Dies reichte dem SG u.a. um dem Vortrag der ARGE zu folgen, dass das eindeutig eine eäLG ist. Nun geht es in die nächste Runde - denn ich behaupte nach wie vor, eine WG zu sein; es gibt keinerlei Indizien (zumindest nach bisheriger Rechtssprechung) die eine eäLG belegen könnten. VG vagabund
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
| | |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 251
| @ Intimidated_1 vielen Dank für Deinen Tip, ich werde mich dort umschauen und gegebenfalls weiterschreiben, sorry aber ich hab noch nicht so viel Ahnung von Foren :cry: Danke trotzdem für die Tips :)
__________________ so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann |
| | |
| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 251
| Mich würde würde mal interessieren, wie die inhaltlich denn aussah. Eine einfache Erklärung, Du lebest nicht in eheähnlicher Gemeinschaft, sagt gar nichts, weil dies eigentlich eine rechtliche Wertung ist. In der Erklärung müßte schon stehen, was Du konkretet tust oder nicht. Vielleicht kannst Du den Text mal hier einstellen geschrieben von Quirie der Text lautet wortwörtlich von meinem Vermieter: am 22.04.06 geschrieben Frau.... wohnt bei mir in einer WG. Sie erhält von mir keinerlei finanzielle und materielle Unterstützung, wir haben keine gemeinsame Haushaltführung, keine gemeinsamen Kinder und keine gemeinsamen Konten. Frau....kommt für sich und ihre Kinder selbstständig für ihren Lebensunterhalt auf. Hochachtungsvoll ....... in meinem Text steht: von der Sachbearbeiterin geschrieben am 26.04.06 ich lebe bei einem Bekannten in einer Wohngemeinschaft. wir bilden keine EäG. Wir haben keine gemeinsamen Konten, kommen nicht gegenseitig füreinander auf und haben keine Haushaltgemeinschaft oder Witschaftsgemeinschaft. diese Schreiben wurden unabhängig voeinander gemacht und jeweils unterschrieben. gruß marpi
__________________ so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann |
| | |
| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Zitat:
"Vorbeugend" würde ich nicht nurgetrennte Bankkonten führen. In meiner WG zu Studentenzeiten führten wir eine Art "Haushaltsbuch". Da wurde eingetragen, was gekauft wurde, wer es bezahlt hatte und was es gekostet hatte. Einmal im Monat wurde dann miteinander abgerechne und der Ausgleich durch Unterschrift bestätigt. Ist heutzutage vielleicht ein bißchen ungewohnt, aber es gibt solche kleinen Programme für den PC und es hätte doch etwas Nettes, den Damen und Herren so ein Ding unter die Nase zu halten, vielleicht mit der Frage: "Möchten Sie auch noch wissen, wer meine Unterwäsche bezahlt?". Eine gute kurze Zusammenstellung zum Thema findet man übrigens hier: http://www.berliner-arbeitslosenzent...r_ein_paar.htm
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- | |
| | |
| | #11 | |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 1.956
| Zitat:
Da es hier um eine Einstweilige Anordnung ging, verweist man lediglich auf das Hauptverfahren, jedoch mit der Ankündigung des wahrscheinlichen Unterliegens. :( Ich habe das Nichtvorliegen einer eäLG ausführlich begründet..... darauf wurde überhaupt nicht eingegangen; es zählte nur das Wohnen in einer Wohnung (siehe Klingel + Türschild). :dampf:
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner | |
| | |
| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Zitat:
Da siehst Du, wie wenig die Damen und Herren eigentlich wissen, was sie tun. Die Erklärung Deines Vermieters gefällt mir schon besser, allerdings würde ich die "gemeinsame Haushaltsführung" rauslassen und statt dessen so ungefähr schreiben: Gemeinsam anfallende Kosten werden streng geteilt und miteinander abgerechnet..
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- | |
| | |
| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006 Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
| Zitat:
Und dieses Gericht scheint ja besonders von sich eingenommen zu sein. So etwas gibt es, in Köln gab es eine zeitlang einen Richter, über den hat die ganze Juristenwelt gelacht, weil seine Entscheidungen grundsätzlich im Gegensatz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung standen. Nur den Betroffenen hilft es nicht.
__________________ Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- | |
| | |
| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 251
| danke Quirie den anderen wünsche ich viel Glück man liest sich ;)
__________________ so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann |
| | |
| | #15 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich weiß auf jeden Fall von einer Entscheidung, wo es nur um ein Darlehen ging, die Klägerin brauchte das, weil sie ewig lange auf eine Entscheidung des Familiengerichts warten mußte bzügl. Trennungsunterhalt... die EA abgeschmettert mit der Begründung eäG... entschieden nach Aktenlage... ohne Hausbesuch... trotz diverser eidesstattlicher Versicherungen und sonstigen "Beweisen" und Erklärungen bzw schriftlicher Widerlegung dessen, was in der Akte vermerkt war. Man kannte man sich übrigens grad mal ein halbes Jahr...nachweislich. Nicht mal der Anwalt hat obig genanntes Urteil erwähnt... die Urteilsbegründung war das Allerletzte... die Antragstellerin durfte "betteln" gehen, um sich über Wasser zu halten! Und geholfen haben dann Menschen, die selbst kaum genug hatten... Gruß aus Ludwigsburg | |
|
| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 301
| Wenn die das so wollen dann müßt ihr euch halt ne eigene Wohnung nehmen. Freud sich die Kommune. Michael |
| |