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Alt 07.08.2008, 16:56   #26
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Beiträge: 2.645
Standard AW: Laut SB gilt § 7 Abs. 3 SGB II aber der Zusatz gilt nicht?!

Ja, Hartziger hat die entscheidenden Wörter fett markiert:

"angerufen" - ist ein No-go

"was der SB meint" - ist ein No-go

und noch einmal "anrufen" - ist ein No-go

Du solltest zu Deinem eigenen Interesse schriftlich mit Nachweis der Einreichung dieses Schriftstückes kommunizieren.

Harziger meint: Der Anruf war umsonst ... Wetten, Du wirst länger als eine Woche warten müssen, wenn nicht sogar sehr viel länger?

Ich weiß, dass einige hier berichten, dass sie keine Probs mit ihren SBs/ARGEn haben, auch ich war eine von ihnen und bin irgendwann eines besseren belehrt worden.

Sorry, aber so ist's
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LG biddy
biddy ist offline  
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Alt 07.08.2008, 23:18   #27
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Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 26
Standard AW: Laut SB gilt § 7 Abs. 3 SGB II aber der Zusatz gilt nicht?!

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Ja, Hartziger hat die entscheidenden Wörter fett markiert:

"angerufen" - ist ein No-go

"was der SB meint" - ist ein No-go

und noch einmal "anrufen" - ist ein No-go

Du solltest zu Deinem eigenen Interesse schriftlich mit Nachweis der Einreichung dieses Schriftstückes kommunizieren.

Harziger meint: Der Anruf war umsonst ... Wetten, Du wirst länger als eine Woche warten müssen, wenn nicht sogar sehr viel länger?

Ich weiß, dass einige hier berichten, dass sie keine Probs mit ihren SBs/ARGEn haben, auch ich war eine von ihnen und bin irgendwann eines besseren belehrt worden.

Sorry, aber so ist's

Im normalfall läuft mittlerweile ja auch alles schriftlich.

Nur habe ich seinem Bescheid schon widersprochen, meine Freundin hat ihre Position deutlich gemacht. Die Arge ist jetzt am Zug.

Und da wollte ich den "aktuellen Stand" von ihm wissen.

Wie ich dazu ein Schreiben verfassen sollte war/ist mir einfach net klar.
ecko ist offline  
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Alt 08.08.2008, 13:12   #28
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Beiträge: 26
Standard AW: Laut SB gilt § 7 Abs. 3 SGB II aber der Zusatz gilt nicht?!

Hab mal ein Schreiben zu der Sache formuliert.

Zitat:
Guten Tag Herr xxx,

seit meinem Widerspruch vom xx.06.2008 gegen Ihren Ablehnungsbescheid in obiger Sache sind schon einige Tage vergangen.

In der Zeit der Antragstellung (Anfang März) bis zum ersten Lohn (Mitte Juni) gab es natürlich Kosten (Fahrtkosten, Ernährung, Kleidung, Nebenkosten, usw.) entstanden.

Um diese Kosten zu bezahlen musste ich mir von mehreren Bekannten Geld leihen. Sie würden gern wissen wann sie wieder mit dem Geld rechnen können.

Die Krankenversicherung für die Zeit wurde bisher auch noch nicht bezahlt und steht deswegen weiterhin aus. Auch hier gibt es immer wieder Briefe der Krankenkasse mit der Bitte die Angelegenheit endlich zu klären.

Darum bitte ich Sie mir schnellstmöglich den aktuellen Stand mitzuteilen bzw. die Angelegenheit abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
da ich heute aber irgendwie keinen kreativen Tag habe scheint es mir nicht allzugut gelungen zu sein. Also mir gefällt es irgendwie net.
ecko ist offline  
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Alt 11.08.2008, 15:12   #29
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Beiträge: 26
Standard AW: Laut SB gilt § 7 Abs. 3 SGB II aber der Zusatz gilt nicht?!

Der Text so nicht in Ordnung?
ecko ist offline  
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