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Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie

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Alt 28.05.2008, 14:30   #1
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Standard Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

hoffe es ist lesbar, meine tastatur hat manche tasten falsch belegt.

War heute Morgen beim Jobcenter meine Stadtwerkeabrechnung abgeben und wurde auf meinen Widerspruch angesprochen.

Warum ich denen immer soviel Arbeit mache und zeigte auf meinen Widerspruch mit den einkopierten Paragraphen. Er vermutete meine aelteste Tochter dahinter. Die arbeitet naemlich auch dort im Transfer. Als ich dann erwiderte, dass ich das alleine mache, weil meine Tochter die selbe Ansicht vertritt wie das Jobcenter, meinte er, ich haette zu viel Zeit.

Bei denen sieht es folgendermassen aus. Laut 7 abs. 2 ist grundsaetzlich jeder u 25 Mitglied der BG. abs. 4 geht nach abs.2. Es wird erst das Einkommen des Kindes geprueft und dann der Ueberhang bis zur Hoehe von 154 Euro an die Mutter uebertragen. bei 278 Euro Bedarf
Ich wollte ja meinen Sohn in die HG, deshalb bekomme ich das volle Kindergeld als Einkommen.Der hoehere Freibetrag in einer HG gilt erst ab 25.

Darauf hingewiesen, dass andere Muetter, sogar minderjaehrige Kinder aus der BG haben und nichts angerechnet wird tat er als unwahr ab. /Den Bescheid des Kollegen hier will ich aber sehen./ Das es in einer anderen Stadt geschehen ist, wurde kommentiert mit / mit praktiziertem Unrecht kaeme ich nicht weiter. Sie haetten das Recht auf ihrer Seite. Die Abzweigung wuerde nicht gelten, da ich Kindergeldberechtigte waere. Auch der Punkt wegen Unterhaltspflicht gilt nicht, da ich nicht zahlungsfaehig waere.

Ich bestand aber auf schriftliche Mitteilung.
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Alt 28.05.2008, 15:58   #2
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
Der hoehere Freibetrag in einer HG gilt erst ab 25.
Und wo steht das?

Das interessiert mich deshalb, weil mein minderjähriges Kind nicht in der BG ist und ihm die Freibeträge auf sein Einkommen nicht gewährt werden und mir das überhängende Kindergeld abzgl. Versicherungspauschale abgezogen wird.
Begründet wurde das bei mir damit, dass es sich ja nicht um Erwerbseinkommen handelt sondern um Unterhalt.

Nimrodel
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Alt 28.05.2008, 16:09   #3
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

gelesen hab ichs auch noch nicht, wurde mir so gesagt. aber es wurde auch gesagt, dass BG bis 25 IMMER richtig waere

meinem Sohn wird auch nur der Freibetrag von 278 Euro und die KdU gewaehrt.

Der Ueberhang gilt auch als mein Einkommen. Haette mein Sohn 1000 Euro Einkommen und somit kein Kindergeld,dann brauchte er nichts an mich abzugeben. Es geht nur um das Kindergeld.

Ludwigsburg (und auch wohl noch andere( hat ihre Kinder aus der BG geboxt. Das hab ich auch geschafft, aber jetzt steh ich mir noch schlechter, weil ich das gesamte KG als Einkommen habe, trotz Abzweigung.

Mal abwarten, bis Ludwigsburg sich hier meldet.
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Alt 28.05.2008, 16:45   #4
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

folgenden Satz habe ich gerade in einem anderen Beitrag gelesen und der passt wie Faust aufs Auge

Gesetze sind hier unrelevant, wir haben interne Regeln und die sind so
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Alt 28.05.2008, 17:24   #5
angel6364
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Die offizielle Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales definiert eine HG so:

BMAS - Die Haushaltsgemeinschaft

Zitat:

Die Haushaltsgemeinschaft
© BMAS Die Haushaltsgemeinschaft eines Antragstellers besteht aus allen Personen, mit denen er sich Wohnraum teilt und mit denen er gemeinsam wirtschaftet. Dazu zählen Verwandte und Schwäger sowie die eigenen Kinder, wenn sie das 25. Lebensjahr vollendet haben oder ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch aus mehreren Bedarfsgemeinschaften bestehen. Nicht zur Gemeinschaft gehören Untermieter.
Die Träger des ALG II legen bei der Berechnung der Geldleistung eine anteilige Miete zugrunde (Kosten der Unterkunft durch Zahl der Gemeinschaftsmitglieder). Außerdem gehen sie davon aus, dass Verwandte in einer Haushaltsgemeinschaft sich gegenseitig unterstützen. Das bedeutet, dass ihr Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt wird. Ein Angehöriger kann einen Hilfebedürftigen in einer Haushaltsgemeinschaft nur unterstützen, wenn er selbst über ausreichend Mittel verfügt. Deshalb errechnen die Träger des Arbeitslosengeldes II zunächst, wie viel finanzielle Hilfe dieses Haushaltsmitglied leisten kann. Für das Vermögen eines Haushaltsmitglieds gelten die gleichen Freibeträge wie für den Hilfebedürftigen selbst.
Und somit stehen auch einem unter 25jährigen mit ausreichend Einkommen die erhöhten Freibeträge der HG, doppelter Regelsatz usw., zu.
Das BMAS selbst bestätigt auf obiger Seite genau dieses.
In meinen Augen macht das die Anrechnung des KG auf das Alg II der Eltern unmöglich, das "Kind" hat ja als HG-Mitglied einen bedeutend höheren Selbstbehalt und braucht es damit selber.
Mal ganz davon abgesehen, daß auch diese berühmten "50% vom Überhang" widerlegt werden können.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 28.05.2008, 19:58   #6
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Danke Angel, ich werde dem SB morgen mal davon vorlesen.
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Alt 28.05.2008, 20:05   #7
angel6364
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
Danke Angel, ich werde dem SB morgen mal davon vorlesen.
Tu das. Und berichte doch mal, was er dazu gesagt hat...

Ich werde das mal wieder schriftlich machen, für die nächste Zeit reichts mir mit "argen" Belagerungen.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 29.05.2008, 14:26   #8
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

der SB ist heute telefonisch nicht zu erreichen, also doch schriftlich, es läuft aber darauf hin, dass ich fachliche Hilfe nehme. Meine Tochter hat mir schon die Kanzlei genannt, die wohl nur von den Auftragen der HE lebt

Geld für Juni ist auf dem Konto - 298 Euro!!!!! Kindergeldkürzung entspricht ca meinen KdU Anteil, + 50 Euro Darlehn für neuen Durchlauferhitzer haben die auch noch abgezogen

jetzt kann ich die Abtragung machen,Stadtwerke bezahlen, und dann ist nichts mehr,dabei ist der Mai für mich kein Wonnemonat KFZ Steuer ist auch überfällig :-(, Stadtwerkenachzahlung von 280 Euro
ela1953 ist gerade online  
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Alt 29.05.2008, 14:57   #9
Ludwigsburg
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen

Mal abwarten, bis Ludwigsburg sich hier meldet.
Ich kann dazu nur das sagen, was ich schon die ganze Zeit sage...nichts gefallen lassen!

Notfalls klagen...ich würde mich vehement dagegen wehren, daß mir Einkommen übertragen wird, das ich tatsächlich nicht erhalte, weil ich es weiter leite!
 
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Alt 29.05.2008, 15:12   #10
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Hallo Ludwigsburg, ich leite es ja nicht mal weiter - mein Sohn bekommt es aufgrund eines Abzweigungsantrags auf sein Konto.

Gesten war es ja nur mündlich, habe es schriftlich verlangt. Werde jetzt abwarten, bis es kommt, damit ich was in der Hand habe.

Als ich dem SB sagte, dass du es ja auch geschafft hast (nur allgemein) meinte er ja, das wäre Unrecht.
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Alt 29.05.2008, 15:17   #11
Ludwigsburg
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen

Als ich dem SB sagte, dass du es ja auch geschafft hast (nur allgemein) meinte er ja, das wäre Unrecht.
Dann sag ihm mal: ich kann ihn ja mal anrufen, und ihm erklären, wer hier Unrecht begeht. Er soll sich aber viel Zeit reservieren....
 
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Alt 29.05.2008, 15:28   #12
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Dann sag ihm mal: ich kann ihn ja mal anrufen, und ihm erklären, wer hier Unrecht begeht. Er soll sich aber viel Zeit reservieren....


DAS würdest du tatsächlich tun? - ich geb dir dann seine Telefonummer, warne ihn aber vorher nicht - an der Zeit wirds nicht liegen - die nimmt er sich schon - er hat ja auch immer sehr viel zu lesen von mir - und ich soll ja nicht immer soooooo viel schreiben - also erfüllen wir ihm seinen Wunsch - ich bin dann an dem Tag heiser und du übernimmst das sprechen
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Alt 31.05.2008, 12:33   #13
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Habe den Teamleiter per E-Mail gebeten, zumindest die Darlehnszahlung ruhen zu lassen, und bekam gestern dies als Antwort. ( hab ich erst heute im SPAM Ordner gefunden) Das Einkommen meines Sohnes wurde solange nachgewiesen wie er in der BG geführt wurde. Da bekam ich immer den Überhang.Erst seit März ist er in der HG, die bekommen keine Unterlagen mehr und ich das Kindergeld angerechnet, obwohl mein Sohn das KG per Abzweigung auf sein Konto bekommt. Was soll ich jetzt machen? Beratungshilfeschein und zum Anwalt?

die Abtretung von 50.- € für das Darlehn wird wie vereinbart weiter verrechnet.
Mit dem Kindergeld habe ich keinen Klärungsbedarf, da das Kindergeld Einkommen des Kindergeldberechtigten ist, es sei denn, dass das "Kind" bedürftig ist. Da Ihr Sohn sich nach ihren Angaben weigert seine Einkünfte nachzuweisen, muss ich unterstellen, dass er nicht bedürftig ist. Somit fließt lediglich das Kindergeld vom Einkommen Ihres Sohnes zu Ihnen zurück.
Der Widerspruchsbescheid wird Ihnen in der gesetzlichen Frist (innerhalb von 3 Monaten ) zugehen.
mit freundlichem Gruß
Im Auftrage


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Alt 31.05.2008, 12:47   #14
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
Habe den Teamleiter per E-Mail gebeten, zumindest die Darlehnszahlung ruhen zu lassen, und bekam gestern dies als Antwort. ( hab ich erst heute im SPAM Ordner gefunden) Das Einkommen meines Sohnes wurde solange nachgewiesen wie er in der BG geführt wurde. Da bekam ich immer den Überhang.Erst seit März ist er in der HG, die bekommen keine Unterlagen mehr und ich das Kindergeld angerechnet, obwohl mein Sohn das KG per Abzweigung auf sein Konto bekommt. Was soll ich jetzt machen? Beratungshilfeschein und zum Anwalt?

die Abtretung von 50.- € für das Darlehn wird wie vereinbart weiter verrechnet.

Mit dem Kindergeld habe ich keinen Klärungsbedarf, da das Kindergeld Einkommen des Kindergeldberechtigten ist, es sei denn, dass das "Kind" bedürftig ist. Da Ihr Sohn sich nach ihren Angaben weigert seine Einkünfte nachzuweisen, muss ich unterstellen, dass er nicht bedürftig ist. Somit fließt lediglich das Kindergeld vom Einkommen Ihres Sohnes zu Ihnen zurück.


Der Widerspruchsbescheid wird Ihnen in der gesetzlichen Frist (innerhalb von 3 Monaten ) zugehen.



mit freundlichem Gruß


Im Auftrage


Ja, ich denke, du solltest zu einem Anwalt gehen, aber such dir einen engagierten, ich habe leider auch die Erfahrung machen müssen, daß die sich in dieser Sache nicht auskennen!

Fakt ist: du hast das Kindergeld tatsächlich nicht als Einkommen, und Einkommen, das man nicht hat, fehlt zum Leben, also Einstweilige Anordnung beantragen.

Und wenn das Amt Unterlagen von deinem Sohn will, muß es die bei ihm anfordern, nicht dich in Sippenhaft nehmen.
 
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Alt 31.05.2008, 12:53   #15
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Was das übertragene Kindergeld angeht: ich habe damals vorgerechnet, wofür meine Tochter es braucht... Werbungskosten, Gesundheit usw: alles das, was im Regelsatz nicht enthalten ist.

Da kann man sich schnell gaaanz arm rechnen :-)
 
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Alt 31.05.2008, 13:03   #16
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dann werd ich das auch mal machen
aber haben die denn soweit Recht, dass der höhere Freibetrag einer HG nicht zum Tragen kommt?
2 x 347 + KdU, sondern nur 1x 278 + KdU?
ela1953 ist gerade online  
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Alt 31.05.2008, 13:10   #17
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Standard AW: Vollj.Azubi in BG, Kindergeld

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
dann werd ich das auch mal machen
aber haben die denn soweit Recht, dass der höhere Freibetrag einer HG nicht zum Tragen kommt?
2 x 347 + KdU, sondern nur 1x 278 + KdU?
Ich meine nicht, daß die Recht haben. Aber das Ganze ist kompliziert...*

Aber ich hab es ja nicht gerichtlich klären lassen müssen, konnte meinen SB - und der seine Vorgesetzte - so überzeugen, auch wenns ein hartes Stück Arbeit war.

Ich denke, ich bin unterhaltsverpflichtet... also überlasse ich meiner Tochter das (halbe) Kindergeld, denn sie hat mit ALG II nichts zu tun, muß also auch nicht mit dem Regelsatz auskommen (Kindesunterhalt darf ja nicht übertragen werden, egal wie hoch) und das halbe Kindergeld stand bei uns ja damals ihrem Vater zu (inzwischen darf das ganze vom Kindesunterhalt vom Kindergeld abgezogen werden).


*Ich habe ja für meine auch noch ne Unterhaltsklage gegen ihren Vater geführt... und es wurde ihr mehr zugesprochen. Das Urteil kam aber später, da war sie schon ne Weile raus der BG.

Geändert von Ludwigsburg (31.05.2008 um 13:32 Uhr). Grund: ergänzt
 
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Alt 31.05.2008, 13:27   #18
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Wann hast du Widerspruch eingelegt?
 
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