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Arge schnüffelt in Konten!; in Forum: Information; Von meiner zuständigen Arge habe ich und meine (von der Arge vermuteten Partnerin) gestern jeweils ein Schreiben erhalten, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Arge unser beider Konten eingesehen hat. ...

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Alt 03.05.2008, 11:03   #1
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Ausrufezeichen Arge schnüffelt in Konten!

Von meiner zuständigen Arge habe ich und meine (von der Arge vermuteten Partnerin) gestern jeweils ein Schreiben erhalten, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Arge unser beider Konten eingesehen hat.

Ein begründeter Verdacht wurde bisher von der Arge nicht geäussert, lediglich gab es eine Weigerung meiner Mitbewohnerin, sich von der Arge als zu einer Lebensgemeinschaft zugehörig verpflichten zu lassen, belegt durch mehrere Erklärungen und persönliche Vorsprachen.
Demzufolge machte Sie (unter Berufung auf ihre getroffenen Aussagen) bei meinem letzten Folgeantrag auch keine Angaben über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Wie soll ich dieses Vorgehen von der Arge nun werten?
Neo1 ist offline  
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Alt 03.05.2008, 12:04   #2
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Imho kann die ARGE ohne euer Wissen bzw. eure Erlaubnis die Konten nicht eingesehen haben, da sie dazu nicht befugt ist.
Wie kommst Du denn zu der Annahme?
HamburgerJung ist offline  
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Alt 03.05.2008, 12:22   #3
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zuerst einmal sollten hier Beweise gesichert werden. Z.B. durch eine Akteneinsicht eines Anwaltes.
Wenn ARGE von dem vermuteten "Mitbewohner" die Konten eingesehen hat, dann erfüllt das in meinem Rechtsverständnis zumindest den Strafbestand der Amtsanmassung. hier Ich würde mit den Beweisen einen Strafantrag stellen.
Auch gegen die auskunftgebende Bank!

Selbst wenn es sich hier nachweislich um eine Einstehungegemeinschaft zum Zeitpunkt der Abfrage gehandelt hat, dann hat ARGE zuerst beim Kunden die Daten abzufordern.

Vor zwanzig Jahren noch wäre der SB mit dem Banker eingefahren.
kleindieter ist offline  
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Alt 03.05.2008, 12:33   #4
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Es kann allenfalls ein Kontenabgleich der Stammdaten stattgefunden haben
Arania ist offline  
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Alt 03.05.2008, 13:22   #5
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Nur das Finanzamt hat die Befugnis auf die Konten einblick zu nehmen und das nur wenn der Verdacht besteht auf Schwarzgeld, Steuerhinterziehung usw. Ich würde der Arge und meiner Bank gewaltig in den Hintern treten. Würde um Abklärung evtl. RA einschalten.
__________________
Viele Grüße aus Bayern
claudiak

Ich kann gar nicht soviel essen wie ich möchte.

"Autos kaufen keine Autos, also muss ich die Arbeiter so bezahlen, dass sie meine Autos kaufen können."

"Ein Geschäft, das nur Geld einbringt, ist ein schlechtes Geschäft."

"Nimm die Erfahrung und die Urteilskraft der Menschen über 50 heraus aus der Welt, und es wird nicht genug übrigbleiben, um ihren Bestand zu sichern."
Zitate: Henry Ford Unternehmer und Erzkapitalist (1863-1947)
claudiak ist offline  
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Alt 03.05.2008, 20:30   #6
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Nur Kontenabgleich ??

Bei Nicht-ARGE-Kunden???

Stasi war mir da lieber. Die Haben nie behauptet mich Fördern zu wollen.
kleindieter ist offline  
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Alt 03.05.2008, 20:39   #7
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von kleindieter Beitrag anzeigen
Nur Kontenabgleich ??

Bei Nicht-ARGE-Kunden???

Stasi war mir da lieber. Die Haben nie behauptet mich Fördern zu wollen.

... richtig - was hat der Erich (nee nich der Honni) noch gesagt

" .... ich LIEBE EUCH DOCH ALLE !! "

__________________
[CENTER][COLOR=blue]* Waldau: manchmal unbequem - aber fast immer nett *[/COLOR][/CENTER]
waldau ist offline  
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Alt 03.05.2008, 20:41   #8
Hartziger
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von claudiak Beitrag anzeigen
Ich würde der Arge und meiner Bank gewaltig in den Hintern treten. Würde um Abklärung evtl. RA einschalten.
Das macht nicht jeder mal so einfach. Der Gang zum RA/Gericht ist für die meisten eine sehr große Hürde und der Ausgang ist ungewisser denn je. Am Ende, wenn es ganz dumm läuft bleibe ich auch noch auf den Kosten sitzen und Habe Schulden.

Zitat:
Zitat von kleindieter Beitrag anzeigen
Stasi war mir da lieber. Die Haben nie behauptet mich Fördern zu wollen.
Absolut richtig!
 
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Alt 03.05.2008, 21:17   #9
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Es kann allenfalls ein Kontenabgleich der Stammdaten stattgefunden haben
Wenn die vermutete Partnerin (ich wuerde sagen unterstellte!) aber keine arbeitslose ist, dann ist das schon eine Frechheit sondergleichen.
Kann man denn die Banken nicht dazu bekommen das sie ihrem Kunden gegenueber zumindest eine Mitteilung macht wer Kontoeinsicht verlangt hat?
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Faustus ist offline  
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Alt 03.05.2008, 21:34   #10
angel6364
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von HamburgerJung Beitrag anzeigen
Imho kann die ARGE ohne euer Wissen bzw. eure Erlaubnis die Konten nicht eingesehen haben, da sie dazu nicht befugt ist.
Wie kommst Du denn zu der Annahme?
Sie tun das aber.
Woher hätten sie sonst das genaue Nettoeinkommen meines nicht zur BG gehörenden Sohnes wissen sollen???
Um von mir nun das KG zurückzufordern.

Nicht mal ich wusste, wieviel er verdient hat. (Ferienjob)

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 04.05.2008, 19:02   #11
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

So wie es aussieht, hat die Arge unser beider Kontobewegungen, bis letztes Jahr im November zurückverfolgt.
Das ist aus dem Schreiben unmissverständlich zu entnehmen. Es werden auch Namen von Personen und Institutionen genannt.
Neo1 ist offline  
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Alt 04.05.2008, 19:31   #12
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von Neo1 Beitrag anzeigen
Wie soll ich dieses Vorgehen von der Arge nun werten?
Das würde ich jetzt (mit dem Posting von eben) als Straftat bewerten und möglichst gleich morgen anzeigen.
Einen eigenen Rechtsanwalt braucht ihr dafür nicht.
Allerdings sollte die Beweislage auf Eurer Seite so eindeutig sein, dass der Schuss nicht nach hinten losgehen kann.
Rechtsanwaltliche Hilfe ist aber dann dringend angeraten, wenn für Euch belastende Umstände vorliegen oder so gedeutet werden könnten.

Gruss,
M.
Neuerdings ist offline  
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Alt 06.05.2008, 13:25   #13
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

.... Haben die bei mir auch letztes Jahr gemacht und meine Anzeige lief wie so viele mit der Begründung ins leere -- man habe ja nur seine Pflicht getan....
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Schicke Bruno mal ganz viel und
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Alt 08.05.2008, 09:48   #14
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Nach Anfrage bei meiner Bank, wer- und mit welcher Begründung die Arge Konteneinsicht verlangte, teilte man mir mit, der zuständige SB habe sich in seiner schriftlichen Anfrage auf SGB II § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter berufen.

Meine "staatlich zugewiesene Ehefrau" wird heute einen Anwalt konsultieren.
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Alt 08.05.2008, 09:56   #15
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von Jenie Beitrag anzeigen
.... Haben die bei mir auch letztes Jahr gemacht und meine Anzeige lief wie so viele mit der Begründung ins leere -- man habe ja nur seine Pflicht getan....
Das mag denen als Erklärung genügen. Wie sieht es aber mit den unrechtmäßig erhobenen Daten aus?
Daraus dürften sich doch keinesfalls Sanktionen für den Betroffenen ergeben, oder?
Neo1 ist offline  
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Alt 08.05.2008, 09:58   #16
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Wozu muss man dann eigentlich noch die kontoauszüge vorlegen, wenn die ohnehin ruck zuck einblick in die konten nehmen können??
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Alt 08.05.2008, 10:03   #17
Tom_
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Ein wichtiger Schritt wäre es nun den Datenschutzbeauftragten des Landes und den Bundesdatenschutzbeauftragten zu kontaktieren und mit der Lage zu konfrontieren. Von der Seite her erfolgte schon in mehreren Fällen eine Kontaktaufnahme mit ARGEn um solche Praktiken abzustellen. Desweiteren können diese auch die Banken informieren, damit diese in solchen Fällen keine Daten herausgeben.

Man berufe sich hierbei auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das ich nachfolgend anführe.

Zitat:
Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 13.06.2007:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Vorschriften zur automatischen Kontenabfrage zumindest teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstossen. Der Gesetzgeber erhaelt eine Frist zur verfassungsgemaessen Neuregelung bis zum 31.5.2008. Klargestellt wurde in diesen Zusammenhang auch noch einmal:
1. § 93 Abs. 7 und 8 AO (Abgabenordnung) ermaechtigt die Gerichte, Steuerbehoerden und Sozialbehoerden nur zur automatisierten Abfrage bestimmter Kontostammdaten von Bankkunden und Verfuegungsberechtigter, z.B. Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Kontostaende und Kontobewegungen koennen auf diese Art nicht abgefragt werden. Diese Daten muss sich die Behoerde auf Grundlage anderer Ermaechtigungsgrundlagen besorgen.
2. Die Kontenabrufe stehen unter dem Gebot der Erforderlichkeit. Die Normen erlauben Kontenabrufe nur im Rahmen konkreter Verdachtsmomente. Routinemaessige oder anlasslose Abrufe "ins Blaue hinein" sind danach unzulaessig.
Das Vorgehen der ARGE war also letztendlich verfassungswidrig und daher kein kleines Vergehen.

Strafanzeige ist gegen die Bank zu erstatten: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Der Zweigstellenleiter ist hier in der Verantwortung.

Geändert von Tom_ (08.05.2008 um 10:19 Uhr)
 
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Alt 08.05.2008, 10:06   #18
Tom_
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von ofra Beitrag anzeigen
Wozu muss man dann eigentlich noch die kontoauszüge vorlegen, wenn die ohnehin ruck zuck einblick in die konten nehmen können??

Das können sie normalerweise nicht, wenn sie sich an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts halten. Leider sind auch die Bankmitarbeiter sehr blauäugig, wenn irgendeine Pseudobehörde, die in dem Fall selber noch nicht einmal verfassungskonform ist, Mitarbeit einfordert. Hier sind die Banken gehalten vorab zu prüfen, ob sie derartige Informationen überhaupt herausgeben dürften.
 
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Alt 08.05.2008, 10:58   #19
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Das ist wieder die typische Obrigkeitshörigkeit in diesem Lande ...
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Alt 08.05.2008, 11:09   #20
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von Neo1 Beitrag anzeigen
Das mag denen als Erklärung genügen. Wie sieht es aber mit den unrechtmäßig erhobenen Daten aus?
Daraus dürften sich doch keinesfalls Sanktionen für den Betroffenen ergeben, oder?

das weis ich nicht keine ahnung. Mir wollten sie eine Unterhaltszahlung damit kriminalisieren die ich aber sehr wohl angegeben hatte. Ich hatte glück das ich zeugen hatte die mit auf dem Amt waren --- trotzdem hat man versucht mich als betrüger hinzustellen und forderte geld zurück.
Erst als der Datenschutzbeauftragte sich einschaltete nahmen sie alles zurück.

Zitat:
"staatlich zugewiesene Ehefrau"
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Alt 09.05.2008, 09:25   #21
Heinzi1
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von Tom_ Beitrag anzeigen
Von der Seite her erfolgte schon in mehreren Fällen eine Kontaktaufnahme mit ARGEn um solche Praktiken abzustellen. Desweiteren können diese auch die Banken informieren, damit diese in solchen Fällen keine Daten herausgeben.
Wer soll das denn noch glauben, dass diese Praktiken irgendwie auf Dauer abgestellt werden. Wer immer noch ´glaubt´, anstatt zu ´merken´: Hartz-IV-Empfänger sind Freiwild. Man schert sich bei uns einen Dreck darum, was verfassungswidrig ist und was nicht.

Big Brother ist schon überall.
 
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Alt 09.05.2008, 10:58   #22
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Schreiben der Arge von 11.01.2008

Wichtiger Hinweis für alle Antragsteller:

Zur Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann nach § 93 Abs. 8 und 9 der Abgabenordnung (AO) für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Abrufersuchen gegen-
über dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden. Im Falle
eines Abrufersuchens übermittelt das BZSt von den Kreditinstituten die
Kontenstammdaten Ihrer Konten, soweit seit der Auflösung der Konten nicht mehr als drei Jahre vergangen sind ( § 93 b Abs. 4 AO i. V. m. § 24c
Abs. 1 Kreditwesengesetz).

also können die genau reinschauen oder nicht ?
und was ist zum Beispiel wenn das Geld eine Leihgeld ist, denn man irgendwann sowieso zurück zahlen muss ? Wenn man sich von Bekanntem
das Geld überweisen lässt?
marty ist offline  
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Alt 09.05.2008, 11:03   #23
Hartziger
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von marty Beitrag anzeigen
also können die genau reinschauen oder nicht ?
und was ist zum Beispiel wenn das Geld eine Leihgeld ist, denn man irgendwann sowieso zurück zahlen muss ? Wenn man sich von Bekanntem
das Geld überweisen lässt?
Dann hast du sicher mit dem Bekannten ein Schreiben aufgesetzt, das du das Geld nur geliehen hast, und es zurück zahlen mußt.

Einfacher geht es natürlich wenn man jegliche Geldeingänge (bis auf ALGII) auf dem Konto vermeidet (nur bares is Wahres). Dann muß man sich nicht bei der Arge rechtfertigen.
 
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Alt 09.05.2008, 11:13   #24
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Danke Hartziger,


Noch ist es nicht soweit, das die da tatsächlich nachgeschaut haben, das Konto von dem ich rede ist der Arge nicht bekannt. ( Aus guten Gründen -
Versuch um Existenzgründung, getrenntes vom privatem).
Das Konto ist nach dem gescheitertem Versuch aufgelöst worden, frage mich wenn es soweit kommt, wie viel Zeit und Geld verlieren werde...
Harzt IV Geld natürlich, denn meine Investitionen waren hart erspart.

Ich möchte nun vorbereit sein, wenn es soweit kommt, das die wirklich solche S.... machen, was soll ich tun? Was würdet Ihr machen?
marty ist offline  
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Alt 09.05.2008, 11:30   #25
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Aus welchem Bundeslad und Ort kommst du? So lässt sich das ganze besser eingrenzen
Zitat:
Zitat von Neo1 Beitrag anzeigen
Das mag denen als Erklärung genügen. Wie sieht es aber mit den unrechtmäßig erhobenen Daten aus?
Daraus dürften sich doch keinesfalls Sanktionen für den Betroffenen ergeben, oder?
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Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
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Alt 09.05.2008, 11:53   #26
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

So wie Tom : zitiere:

"Ein wichtiger Schritt wäre es nun den Datenschutzbeauftragten des Landes und den Bundesdatenschutzbeauftragten zu kontaktieren und mit der Lage zu konfrontieren. Von der Seite her erfolgte schon in mehreren Fällen eine Kontaktaufnahme mit ARGEn um solche Praktiken abzustellen."

wie soll so ein Schreiben formuliert werden ? Mache ich gerne, mal schauen was sich machen lässt.Das Problem ist , wie erfahre ich, dass
die bei uns in Roth bei Nürnberg das nicht mehr machen? Und wo noch wird den Leuten so ein Schreiben geschrieben? Wenn bei uns nicht, dann doch nirgendwo, ich bin traurig aber werde kämpfen, also los, wer
hilft mir dabei, gibt mir einige Tips ?

Entschuldig Neo1, ich mache gleich mein eigene Thema, so dass hier vor allem dir ein Rat gegeben werden kann.

marty aus Roth
marty ist offline  
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Alt 10.05.2008, 12:16   #27
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Der gläserne (Banken)-Bürger ist leider normal in D. Auch für nicht Hartz Vier'ler. Auf der anderen Seite kann ich diesen Fred nicht ganz nachvollziehen. Ich meine, wer nix zu verbergen hat, brauch auch keine Sanktionen zu befürchten. Gilt für Steuerzahler genauso wie für Transferempfänger.
lilly008 ist offline  
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Alt 12.05.2008, 01:53   #28
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Zitat:
Zitat von lilly008 Beitrag anzeigen
Ich meine, wer nix zu verbergen hat, brauch auch keine Sanktionen zu befürchten...
Ogottogott, diese Argumentation ist teuflisch und dumm!
Es geht um persönliche Freiheit und Bürgerrechte!
Es gibt Dinge, die gehen niemanden etwas an, so auch keine ARGE. Meine Augenfarbe und Körpergröße ist völlig irrelevant zur Leistungserbringung, trotzdem wird das beim Ablichten eines Perso in der Akte auftauchen. Was soll sowas?
Meine Kontobewegungen lange vor dem Eintritt der "Bedürftigkeit" gehen niemanden etwas an, denn zu der Zeit war ich noch nicht "bedürftig"!
Es geht auch darum, dem Wahn der Schnüffelei Grenzen zu setzen. Wir sind KEINE Untertanen! (Gib dem Deutschen ein Amt oder eine Uniform und er wird größenwahnsinnig!!!)
JEDE, aber wirklich JEDE Information, die jemand über dich hat, kann -und wird- gegen dich verwendet werden.
Und es besteht ein Riesenunterschied zwischen "etwas verbergen" und (u.a.) dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Geändert von ge-ka (12.05.2008 um 10:33 Uhr)
ge-ka ist offline  
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Alt 12.05.2008, 11:00   #29
Tom_
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Zitat:
„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“
Das darf nie wieder passieren. Und doch sind wir auf dem besten Weg in eine neue braune Epoche. Dieses Mal nennen sie sich nicht Nazis, aber sind sie deswegen besser? Sie sind dieses Mal geschickter, haben dazu gelernt...wir auch?

Geändert von Tom_ (12.05.2008 um 11:05 Uhr)
 
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Alt 12.05.2008, 11:08   #30
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Zitat:
Zitat von Heinzi1 Beitrag anzeigen
Wer soll das denn noch glauben, dass diese Praktiken irgendwie auf Dauer abgestellt werden. Wer immer noch ´glaubt´, anstatt zu ´merken´: Hartz-IV-Empfänger sind Freiwild. Man schert sich bei uns einen Dreck darum, was verfassungswidrig ist und was nicht.

Big Brother ist schon überall.
Und deswegen dann gar nichts mehr tun, weil es sich eh nicht mehr lohnt? Das ist wohl kaum die richtige Reaktion.
 
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Alt 12.05.2008, 11:10   #31
Tom_
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Zitat:
Zitat von marty Beitrag anzeigen
Schreiben der Arge von 11.01.2008

...Im Falle
eines Abrufersuchens übermittelt das BZSt von den Kreditinstituten die
Kontenstammdaten Ihrer Konten, soweit seit der Auflösung der Konten nicht mehr als drei Jahre vergangen sind ( § 93 b Abs. 4 AO i. V. m. § 24c
Abs. 1 Kreditwesengesetz).

also können die genau reinschauen oder nicht ?
und was ist zum Beispiel wenn das Geld eine Leihgeld ist, denn man irgendwann sowieso zurück zahlen muss ? Wenn man sich von Bekanntem
das Geld überweisen lässt?
Das heißt nur, daß sie von allen existierenden Konten erfahren. Wichtig ist das Wort "Kontenstammdaten". Das heißt nur, was für eine Art Konto, wo und wem es gehört, nicht mehr. Kontostand und Kontenbewegungen ergeben sich aus dieser Abfrage nicht.
 
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Alt 12.05.2008, 11:13   #32
Tom_
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

[QUOTE=marty;248830]So wie Tom : zitiere:

"Ein wichtiger Schritt wäre es nun den Datenschutzbeauftragten des Landes und den Bundesdatenschutzbeauftragten zu kontaktieren und mit der Lage zu konfrontieren. Von der Seite her erfolgte schon in mehreren Fällen eine Kontaktaufnahme mit ARGEn um solche Praktiken abzustellen."

wie soll so ein Schreiben formuliert werden ?

Eigentlich ziemlich einfach. Man schildert die Fakten, wie man sie erfahren hat und bittet den Datenschutzbeauftragten tätig zu werden.

Mache ich gerne, mal schauen was sich machen lässt.Das Problem ist , wie erfahre ich, dass die bei uns in Roth bei Nürnberg das nicht mehr machen? Und wo noch wird den Leuten so ein Schreiben geschrieben? Wenn bei uns nicht, dann doch nirgendwo, ich bin traurig aber werde kämpfen, also los, wer
hilft mir dabei, gibt mir einige Tips ? [/QUOTE

Der Datenschutzbeauftragte hat mehr Möglichkeiten den ARGEn hinter die Kulissen zu gucken, nur kann der nur aktiv werden, wenn er die Mißstände auch mitgeteilt bekommt.
]
 
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Alt 12.05.2008, 11:45   #33
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

@ge-ka Und ich steh dazu: nach Eintritt der Bedürftigkeit können Kontenbewegungen geprüft werden. So ist mein Beitrag gemeint. Ich gebe dir recht, dass dies nicht mit z.Teil an den Haaren herbeigezogenen Unterstellungen passieren darf. Leider ist es ja so, dass sich die Arge ja dann alle möglichen und unmöglichen Schikanen und Szenarien ausdenkt, um Leistungen nicht erbringen zu müssen. Es ist doch leider mittlerweile so, dass von ALLEN Bürger bei Verdachtsmomenten Kontenbewegungen nachvollzogen werden können (u.a. durch die Finanzbehörden). Wenn ich einen Cent der Zinseinkünfte nicht in der Einkommenssteuererklärung angebe, habe ich Steuern hinterzogen. Dann bin ich eine Betrügerin. Alle sind gläsern, nicht nur Hartz-Vier'ler. Den einen will man alles abknapsen und den anderen nichts mehr geben. So ist derzeit das Demokratieverständnis der herrschenden Klassen. Da brauch man sich nicht wundern, dass alle Politikerverdrossen sind.
lilly008 ist offline  
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Alt 12.05.2008, 13:52   #34
Eka
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Oh oh, dann möchte ich doch bitte, das die Kontenbewegungen der ArgeMitarbeiter in sehr regelmässigen Abständen geprüft werden, denn manche haben schon durch gefakte 'Kunden' in ihre eigene Tasche gewirtschaftet. Ahja, das ganze könnte man ja noch erweitern, auf die noch arbeitende Bevölkerung.
Ob die sich dieses gefallen lassen würden? Nur soviel dazu @lilly. Hebeln wir doch gleich mal das ganze Grundgesetz aus, nicht wahr?



Eka
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Alt 12.05.2008, 15:47   #35
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von Tom_ Beitrag anzeigen
Das heißt nur, daß sie von allen existierenden Konten erfahren. Wichtig ist das Wort "Kontenstammdaten". Das heißt nur, was für eine Art Konto, wo und wem es gehört, nicht mehr. Kontostand und Kontenbewegungen ergeben sich aus dieser Abfrage nicht.
Diese beiden "nur" solltest Du, marty, sehr ernst nehmen, wenn Du als Inhaber oder Verfügungsberechtigter/Bevollmächtigter für dein "Geheimkonto" bei Deiner Bank mit-/ eingetragen bist.

Denn so haben sie Dich schnell; der Kontenstammdatenabgleich (vierteljährlich) dient einzig und allein dazu, solche nicht angegebenen Schwartzkonten aufzustöbern, und dann hast Du ein Problem.

So ein verschwiegenes Geldkärtchen kann ganz schnell dazu führen, dass die ARGE sehr offiziell und, wegen des anfänglichen Betrugsverdachts auch berechtigt, Einblick in ALLE Kontenbewegungen erlangen kann.
Dann kriegst Du Post vom Staatsanwalt !

Tom_s Begeisterung für irgendwelche Datenschutzbeauftragte kann ich nicht ganz teilen, denn bewirkt haben die Empfehlungen (so sie denn überhaupt für den Datenschutz waren) noch nie was Ernsthaftes.

Aber wer die Zeit hat....,
M.
Neuerdings ist offline  
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Alt 12.05.2008, 15:54   #36
Tom_
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Tom_s Begeisterung für irgendwelche Datenschutzbeauftragte kann ich nicht ganz teilen, denn bewirkt haben die Empfehlungen (so sie denn überhaupt für den Datenschutz waren) noch nie was Ernsthaftes.
Begeisterung? Wo bin ich begeistert? Bisher waren sie eben nur die einzige noch wirklich nutzbare Möglichkeit. Man kann natürlich auch versuchen Anzeige zu erstatten und hoffen, daß man einen Staatsanwalt findet, der die Rechte der Bürger als wichtig erachtet. Alternativ kann man natürlich auch nur in Foren seine Wut ablassen oder ein paar Tränen über das Ende der Demokratie zerdrücken. Also, was für eine Lösung soll es denn sein?
 
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Alt 12.05.2008, 16:49   #37
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Gib mal "Kontoauszüge" in die Suchfunktion ein.
Da kommen dann genug Urteile, die man nutzen kann, auch ohne Staatsanwalt.
Für das ursprüngliche Problem von neo1, so er denn sein Bundesland nennt, gibts sicher auch schon was von Richtern, nicht von DS-Clowns.

Was martys Supergeheimkonto angeht, kann ich nur hoffen, dass Konto und Karte auf wen anders laufen, und er nirgends als Mitnutzer eingetragen ist.

Außer denen, die immer bereitwillig alles vorzeigen, was Ämtchen wünscht ("man hat ja nichts zu verbergen"), sorgen nämlich auch die erwischten BeExkrementer für das Gewohnheitsunrecht der Schnüffel-ARGEN....

Schönen Feiertag noch,
M.
Neuerdings ist offline  
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Alt 12.05.2008, 21:54   #38
Tom_
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Nur wird man da nicht gerade viel zum Thema "unbefugte Auskünfte von Banken" finden.
 
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Alt 13.05.2008, 09:03   #39
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Aus welchem Bundeslad und Ort kommst du? So lässt sich das ganze besser eingrenzen
Aus 65582 Diez, in Rhein-Land-Pfalz.

Der Anwalt meiner Mitbewohnerin fordert nun erst einmal die Akten von der Arge an. Dann werden wir sehen, mit welcher Argumentation die Arge über die Stammdaten hinaus, an die gesamten Kontobewegungen gelangen konnte.

Wie schon gesagt, dem vorausgegangen, war lediglich die Weigerung meiner Mitbewohnerin, Ihre Vermögensverhältnisse vor der Arge offen zu legen.
Neo1 ist offline  
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Alt 13.05.2008, 09:40   #40
Tom_
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Standard AW: Arge schnüffelt in Konten!

Bezieht die Mitbewohnerin auch Leistungen von der ARGE?

Rechtlich gesehen reicht die Weigerung Auskünfte an die ARGE zu erteilen, die man gar nicht herausgeben muß, nicht aus um eine Abfrage der Kontobewegungen zu rechtfertigen.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 13.06.2007:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Vorschriften zur automatischen Kontenabfrage zumindest teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstossen. Der Gesetzgeber erhaelt eine Frist zur verfassungsgemaessen Neuregelung bis zum 31.5.2008. Klargestellt wurde in diesen Zusammenhang auch noch einmal:
1. § 93 Abs. 7 und 8 AO (Abgabenordnung) ermaechtigt die Gerichte, Steuerbehoerden und Sozialbehoerden nur zur automatisierten Abfrage bestimmter Kontostammdaten von Bankkunden und Verfuegungsberechtigter, z.B. Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Kontostaende und Kontobewegungen koennen auf diese Art nicht abgefragt werden. Diese Daten muss sich die Behoerde auf Grundlage anderer Ermaechtigungsgrundlagen besorgen.
2. Die Kontenabrufe stehen unter dem Gebot der Erforderlichkeit. Die Normen erlauben Kontenabrufe nur im Rahmen konkreter Verdachtsmomente. Routinemaessige oder anlasslose Abrufe "ins Blaue hinein" sind danach unzulaessig.


Aber auch:

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 569/05 vom 12.5.2005
Randnummer 28:
Leistungen der Grundsicherung fuer Arbeitsuchende dienen der Sicherstellung eines menschenwuerdigen Lebens. Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwuerde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 <80>). Diese Pflicht besteht unabhaengig von den Gruenden der Hilfebeduerftigkeit (vgl. BVerfGE 35, 202 <235>). Hieraus folgt, dass bei der Pruefung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, soweit es um die Beurteilung der Hilfebeduerftigkeit der Antragsteller geht, nur auf die gegenwaertige Lage abgestellt werden darf. Umstaende der Vergangenheit duerfen nur insoweit herangezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse ueber die gegenwaertige Lage des Anspruchstellers ermoeglichen. Dies gilt sowohl fuer die Feststellung der Hilfebeduerftigkeit selbst als auch fuer die Ueberpruefung einer Obliegenheitsverletzung nach §§ 60, 66 SGB I, wenn ueber den Anspruch anhand eines dieser Kriterien entschieden werden soll. Aus diesen Gruenden duerfen Existenzsichernde Leistungen nicht auf Grund blosser Mutmassungen verweigert werden, insbesondere wenn sich diese auf vergangene Umstaende stuetzen.


Damit dürfte deutlich werden, daß es sich hier nicht um eine Bagatelle handelt, sondern um einen Verstoß gegen das Grundgesetz/Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Geändert von Tom_ (13.05.2008 um 09:42 Uhr)
 
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