Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie
Arge schnüffelt in Konten!; in Forum: Information; Von meiner zuständigen Arge habe ich und meine (von der Arge vermuteten Partnerin) gestern jeweils ein Schreiben erhalten, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Arge unser beider Konten eingesehen hat. ...| Tags: arge, konten, schnueffelt |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.12.2005 Ort: 65582 Diez
Beiträge: 140
| Von meiner zuständigen Arge habe ich und meine (von der Arge vermuteten Partnerin) gestern jeweils ein Schreiben erhalten, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Arge unser beider Konten eingesehen hat. Ein begründeter Verdacht wurde bisher von der Arge nicht geäussert, lediglich gab es eine Weigerung meiner Mitbewohnerin, sich von der Arge als zu einer Lebensgemeinschaft zugehörig verpflichten zu lassen, belegt durch mehrere Erklärungen und persönliche Vorsprachen. Demzufolge machte Sie (unter Berufung auf ihre getroffenen Aussagen) bei meinem letzten Folgeantrag auch keine Angaben über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Wie soll ich dieses Vorgehen von der Arge nun werten? |
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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 94
| Imho kann die ARGE ohne euer Wissen bzw. eure Erlaubnis die Konten nicht eingesehen haben, da sie dazu nicht befugt ist. Wie kommst Du denn zu der Annahme? |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 2.441
| Zuerst einmal sollten hier Beweise gesichert werden. Z.B. durch eine Akteneinsicht eines Anwaltes. Wenn ARGE von dem vermuteten "Mitbewohner" die Konten eingesehen hat, dann erfüllt das in meinem Rechtsverständnis zumindest den Strafbestand der Amtsanmassung. hier Ich würde mit den Beweisen einen Strafantrag stellen. Auch gegen die auskunftgebende Bank! Selbst wenn es sich hier nachweislich um eine Einstehungegemeinschaft zum Zeitpunkt der Abfrage gehandelt hat, dann hat ARGE zuerst beim Kunden die Daten abzufordern. Vor zwanzig Jahren noch wäre der SB mit dem Banker eingefahren. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.708
| Es kann allenfalls ein Kontenabgleich der Stammdaten stattgefunden haben |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 394
| Nur das Finanzamt hat die Befugnis auf die Konten einblick zu nehmen und das nur wenn der Verdacht besteht auf Schwarzgeld, Steuerhinterziehung usw. Ich würde der Arge und meiner Bank gewaltig in den Hintern treten. Würde um Abklärung evtl. RA einschalten.
__________________ Viele Grüße aus Bayern claudiak Ich kann gar nicht soviel essen wie ich "Autos kaufen keine Autos, also muss ich die Arbeiter so bezahlen, dass sie meine Autos kaufen können." "Ein Geschäft, das nur Geld einbringt, ist ein schlechtes Geschäft." "Nimm die Erfahrung und die Urteilskraft der Menschen über 50 heraus aus der Welt, und es wird nicht genug übrigbleiben, um ihren Bestand zu sichern." Zitate: Henry Ford Unternehmer und Erzkapitalist (1863-1947) |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 2.441
| Nur Kontenabgleich ?? Bei Nicht-ARGE-Kunden??? Stasi war mir da lieber. Die Haben nie behauptet mich Fördern zu wollen. |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 500
| Zitat:
... richtig - was hat der Erich (nee nich der Honni) noch gesagt " .... ich LIEBE EUCH DOCH ALLE !! "
__________________ [CENTER][COLOR=blue]* Waldau: manchmal unbequem - aber fast immer nett *[/COLOR][/CENTER] | |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Absolut richtig! | |
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| | #9 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 309
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Wenn die vermutete Partnerin (ich wuerde sagen unterstellte!) aber keine arbeitslose ist, dann ist das schon eine Frechheit sondergleichen. Kann man denn die Banken nicht dazu bekommen das sie ihrem Kunden gegenueber zumindest eine Mitteilung macht wer Kontoeinsicht verlangt hat?
__________________ [LEFT][COLOR=Red][B][SIZE=5][SIZE=4][COLOR=SeaGreen]Wer in einer Demokratie schläft, der wacht in einer Diktatur auf![/COLOR][/SIZE] [/SIZE][/B][/COLOR][/LEFT] |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Woher hätten sie sonst das genaue Nettoeinkommen meines nicht zur BG gehörenden Sohnes wissen sollen??? Um von mir nun das KG zurückzufordern. Nicht mal ich wusste, wieviel er verdient hat. (Ferienjob) Viele Grüße, angel | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.12.2005 Ort: 65582 Diez
Beiträge: 140
| So wie es aussieht, hat die Arge unser beider Kontobewegungen, bis letztes Jahr im November zurückverfolgt. Das ist aus dem Schreiben unmissverständlich zu entnehmen. Es werden auch Namen von Personen und Institutionen genannt. |
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| | #12 |
| Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 504
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Das würde ich jetzt (mit dem Posting von eben) als Straftat bewerten und möglichst gleich morgen anzeigen. Einen eigenen Rechtsanwalt braucht ihr dafür nicht. Allerdings sollte die Beweislage auf Eurer Seite so eindeutig sein, dass der Schuss nicht nach hinten losgehen kann. Rechtsanwaltliche Hilfe ist aber dann dringend angeraten, wenn für Euch belastende Umstände vorliegen oder so gedeutet werden könnten. Gruss, M. |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 2.128
| .... Haben die bei mir auch letztes Jahr gemacht und meine Anzeige lief wie so viele mit der Begründung ins leere -- man habe ja nur seine Pflicht getan....
__________________ Schicke Bruno mal ganz viel |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.12.2005 Ort: 65582 Diez
Beiträge: 140
| Nach Anfrage bei meiner Bank, wer- und mit welcher Begründung die Arge Konteneinsicht verlangte, teilte man mir mit, der zuständige SB habe sich in seiner schriftlichen Anfrage auf SGB II § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter berufen. Meine "staatlich zugewiesene Ehefrau" wird heute einen Anwalt konsultieren. |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.12.2005 Ort: 65582 Diez
Beiträge: 140
| Zitat:
Daraus dürften sich doch keinesfalls Sanktionen für den Betroffenen ergeben, oder? | |
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| | #16 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 1.924
| Wozu muss man dann eigentlich noch die kontoauszüge vorlegen, wenn die ohnehin ruck zuck einblick in die konten nehmen können??
__________________ Ich hätt gern Tee statt Kaffee :icon_pause: |
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| | #17 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ein wichtiger Schritt wäre es nun den Datenschutzbeauftragten des Landes und den Bundesdatenschutzbeauftragten zu kontaktieren und mit der Lage zu konfrontieren. Von der Seite her erfolgte schon in mehreren Fällen eine Kontaktaufnahme mit ARGEn um solche Praktiken abzustellen. Desweiteren können diese auch die Banken informieren, damit diese in solchen Fällen keine Daten herausgeben. Man berufe sich hierbei auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das ich nachfolgend anführe. Zitat:
Strafanzeige ist gegen die Bank zu erstatten: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Der Zweigstellenleiter ist hier in der Verantwortung. Geändert von Tom_ (08.05.2008 um 10:19 Uhr) | |
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| | #18 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Das können sie normalerweise nicht, wenn sie sich an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts halten. Leider sind auch die Bankmitarbeiter sehr blauäugig, wenn irgendeine Pseudobehörde, die in dem Fall selber noch nicht einmal verfassungskonform ist, Mitarbeit einfordert. Hier sind die Banken gehalten vorab zu prüfen, ob sie derartige Informationen überhaupt herausgeben dürften. | |
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| | #19 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 1.924
| Das ist wieder die typische Obrigkeitshörigkeit in diesem Lande ...
__________________ Ich hätt gern Tee statt Kaffee :icon_pause: |
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| | #20 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 2.128
| Zitat:
das weis ich nicht keine ahnung. Mir wollten sie eine Unterhaltszahlung damit kriminalisieren die ich aber sehr wohl angegeben hatte. Ich hatte glück das ich zeugen hatte die mit auf dem Amt waren --- trotzdem hat man versucht mich als betrüger hinzustellen und forderte geld zurück. Erst als der Datenschutzbeauftragte sich einschaltete nahmen sie alles zurück. Zitat:
__________________ Schicke Bruno mal ganz viel | ||
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| | #21 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Big Brother ist schon überall. | |
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| | #22 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Schreiben der Arge von 11.01.2008 Wichtiger Hinweis für alle Antragsteller: Zur Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann nach § 93 Abs. 8 und 9 der Abgabenordnung (AO) für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Abrufersuchen gegen- über dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden. Im Falle eines Abrufersuchens übermittelt das BZSt von den Kreditinstituten die Kontenstammdaten Ihrer Konten, soweit seit der Auflösung der Konten nicht mehr als drei Jahre vergangen sind ( § 93 b Abs. 4 AO i. V. m. § 24c Abs. 1 Kreditwesengesetz). also können die genau reinschauen oder nicht ? und was ist zum Beispiel wenn das Geld eine Leihgeld ist, denn man irgendwann sowieso zurück zahlen muss ? Wenn man sich von Bekanntem das Geld überweisen lässt? |
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| | #23 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Einfacher geht es natürlich wenn man jegliche Geldeingänge (bis auf ALGII) auf dem Konto vermeidet (nur bares is Wahres). Dann muß man sich nicht bei der Arge rechtfertigen. | |
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Danke Hartziger, Noch ist es nicht soweit, das die da tatsächlich nachgeschaut haben, das Konto von dem ich rede ist der Arge nicht bekannt. ( Aus guten Gründen - Versuch um Existenzgründung, getrenntes vom privatem). Das Konto ist nach dem gescheitertem Versuch aufgelöst worden, frage mich wenn es soweit kommt, wie viel Zeit und Geld verlieren werde... Harzt IV Geld natürlich, denn meine Investitionen waren hart erspart. Ich möchte nun vorbereit sein, wenn es soweit kommt, das die wirklich solche S.... machen, was soll ich tun? Was würdet Ihr machen? |
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| | #25 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.485
| Aus welchem Bundeslad und Ort kommst du? So lässt sich das ganze besser eingrenzen
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| So wie Tom : zitiere: "Ein wichtiger Schritt wäre es nun den Datenschutzbeauftragten des Landes und den Bundesdatenschutzbeauftragten zu kontaktieren und mit der Lage zu konfrontieren. Von der Seite her erfolgte schon in mehreren Fällen eine Kontaktaufnahme mit ARGEn um solche Praktiken abzustellen." wie soll so ein Schreiben formuliert werden ? Mache ich gerne, mal schauen was sich machen lässt.Das Problem ist , wie erfahre ich, dass die bei uns in Roth bei Nürnberg das nicht mehr machen? Und wo noch wird den Leuten so ein Schreiben geschrieben? Wenn bei uns nicht, dann doch nirgendwo, ich bin traurig aber werde kämpfen, also los, wer hilft mir dabei, gibt mir einige Tips ? Entschuldig Neo1, ich mache gleich mein eigene Thema, so dass hier vor allem dir ein Rat gegeben werden kann. marty aus Roth |
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| | #27 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.05.2008
Beiträge: 31
| Der gläserne (Banken)-Bürger ist leider normal in D. Auch für nicht Hartz Vier'ler. Auf der anderen Seite kann ich diesen Fred nicht ganz nachvollziehen. Ich meine, wer nix zu verbergen hat, brauch auch keine Sanktionen zu befürchten. Gilt für Steuerzahler genauso wie für Transferempfänger. |
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| | #28 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 24
| Zitat:
Es geht um persönliche Freiheit und Bürgerrechte! Es gibt Dinge, die gehen niemanden etwas an, so auch keine ARGE. Meine Augenfarbe und Körpergröße ist völlig irrelevant zur Leistungserbringung, trotzdem wird das beim Ablichten eines Perso in der Akte auftauchen. Was soll sowas? Meine Kontobewegungen lange vor dem Eintritt der "Bedürftigkeit" gehen niemanden etwas an, denn zu der Zeit war ich noch nicht "bedürftig"! Es geht auch darum, dem Wahn der Schnüffelei Grenzen zu setzen. Wir sind KEINE Untertanen! (Gib dem Deutschen ein Amt oder eine Uniform und er wird größenwahnsinnig!!!) JEDE, aber wirklich JEDE Information, die jemand über dich hat, kann -und wird- gegen dich verwendet werden. Und es besteht ein Riesenunterschied zwischen "etwas verbergen" und (u.a.) dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Geändert von ge-ka (12.05.2008 um 10:33 Uhr) | |
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| | #29 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Geändert von Tom_ (12.05.2008 um 11:05 Uhr) | |
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| | #30 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #31 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #32 |
| Gast
Beiträge: n/a
| [QUOTE=marty;248830]So wie Tom : zitiere: "Ein wichtiger Schritt wäre es nun den Datenschutzbeauftragten des Landes und den Bundesdatenschutzbeauftragten zu kontaktieren und mit der Lage zu konfrontieren. Von der Seite her erfolgte schon in mehreren Fällen eine Kontaktaufnahme mit ARGEn um solche Praktiken abzustellen." wie soll so ein Schreiben formuliert werden ? Eigentlich ziemlich einfach. Man schildert die Fakten, wie man sie erfahren hat und bittet den Datenschutzbeauftragten tätig zu werden. Mache ich gerne, mal schauen was sich machen lässt.Das Problem ist , wie erfahre ich, dass die bei uns in Roth bei Nürnberg das nicht mehr machen? Und wo noch wird den Leuten so ein Schreiben geschrieben? Wenn bei uns nicht, dann doch nirgendwo, ich bin traurig aber werde kämpfen, also los, wer hilft mir dabei, gibt mir einige Tips ? [/QUOTE Der Datenschutzbeauftragte hat mehr Möglichkeiten den ARGEn hinter die Kulissen zu gucken, nur kann der nur aktiv werden, wenn er die Mißstände auch mitgeteilt bekommt. ] |
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| | #33 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.05.2008
Beiträge: 31
| @ge-ka Und ich steh dazu: nach Eintritt der Bedürftigkeit können Kontenbewegungen geprüft werden. So ist mein Beitrag gemeint. Ich gebe dir recht, dass dies nicht mit z.Teil an den Haaren herbeigezogenen Unterstellungen passieren darf. Leider ist es ja so, dass sich die Arge ja dann alle möglichen und unmöglichen Schikanen und Szenarien ausdenkt, um Leistungen nicht erbringen zu müssen. Es ist doch leider mittlerweile so, dass von ALLEN Bürger bei Verdachtsmomenten Kontenbewegungen nachvollzogen werden können (u.a. durch die Finanzbehörden). Wenn ich einen Cent der Zinseinkünfte nicht in der Einkommenssteuererklärung angebe, habe ich Steuern hinterzogen. Dann bin ich eine Betrügerin. Alle sind gläsern, nicht nur Hartz-Vier'ler. Den einen will man alles abknapsen und den anderen nichts mehr geben. So ist derzeit das Demokratieverständnis der herrschenden Klassen. Da brauch man sich nicht wundern, dass alle Politikerverdrossen sind. |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.530
| Oh oh, dann möchte ich doch bitte, das die Kontenbewegungen der ArgeMitarbeiter in sehr regelmässigen Abständen geprüft werden, denn manche haben schon durch gefakte 'Kunden' in ihre eigene Tasche gewirtschaftet. Ahja, das ganze könnte man ja noch erweitern, auf die noch arbeitende Bevölkerung. Ob die sich dieses gefallen lassen würden? Nur soviel dazu @lilly. Hebeln wir doch gleich mal das ganze Grundgesetz aus, nicht wahr? Eka
__________________ Audiatur et altera pars.... |
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| | #35 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 504
| Zitat:
Denn so haben sie Dich schnell; der Kontenstammdatenabgleich (vierteljährlich) dient einzig und allein dazu, solche nicht angegebenen Schwartzkonten aufzustöbern, und dann hast Du ein Problem. So ein verschwiegenes Geldkärtchen kann ganz schnell dazu führen, dass die ARGE sehr offiziell und, wegen des anfänglichen Betrugsverdachts auch berechtigt, Einblick in ALLE Kontenbewegungen erlangen kann. Dann kriegst Du Post vom Staatsanwalt ! Tom_s Begeisterung für irgendwelche Datenschutzbeauftragte kann ich nicht ganz teilen, denn bewirkt haben die Empfehlungen (so sie denn überhaupt für den Datenschutz waren) noch nie was Ernsthaftes. Aber wer die Zeit hat...., M. | |
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| | #36 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #37 |
| Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 504
| Gib mal "Kontoauszüge" in die Suchfunktion ein. Da kommen dann genug Urteile, die man nutzen kann, auch ohne Staatsanwalt. Für das ursprüngliche Problem von neo1, so er denn sein Bundesland nennt, gibts sicher auch schon was von Richtern, nicht von DS-Clowns. Was martys Supergeheimkonto angeht, kann ich nur hoffen, dass Konto und Karte auf wen anders laufen, und er nirgends als Mitnutzer eingetragen ist. Außer denen, die immer bereitwillig alles vorzeigen, was Ämtchen wünscht ("man hat ja nichts zu verbergen"), sorgen nämlich auch die erwischten BeExkrementer für das Gewohnheitsunrecht der Schnüffel-ARGEN.... Schönen Feiertag noch, M. |
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| | #38 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Nur wird man da nicht gerade viel zum Thema "unbefugte Auskünfte von Banken" finden. |
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| | #39 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.12.2005 Ort: 65582 Diez
Beiträge: 140
| Zitat:
Der Anwalt meiner Mitbewohnerin fordert nun erst einmal die Akten von der Arge an. Dann werden wir sehen, mit welcher Argumentation die Arge über die Stammdaten hinaus, an die gesamten Kontobewegungen gelangen konnte. Wie schon gesagt, dem vorausgegangen, war lediglich die Weigerung meiner Mitbewohnerin, Ihre Vermögensverhältnisse vor der Arge offen zu legen. | |
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| | #40 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Bezieht die Mitbewohnerin auch Leistungen von der ARGE? Rechtlich gesehen reicht die Weigerung Auskünfte an die ARGE zu erteilen, die man gar nicht herausgeben muß, nicht aus um eine Abfrage der Kontobewegungen zu rechtfertigen. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 13.06.2007: Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Vorschriften zur automatischen Kontenabfrage zumindest teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstossen. Der Gesetzgeber erhaelt eine Frist zur verfassungsgemaessen Neuregelung bis zum 31.5.2008. Klargestellt wurde in diesen Zusammenhang auch noch einmal: 1. § 93 Abs. 7 und 8 AO (Abgabenordnung) ermaechtigt die Gerichte, Steuerbehoerden und Sozialbehoerden nur zur automatisierten Abfrage bestimmter Kontostammdaten von Bankkunden und Verfuegungsberechtigter, z.B. Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Kontostaende und Kontobewegungen koennen auf diese Art nicht abgefragt werden. Diese Daten muss sich die Behoerde auf Grundlage anderer Ermaechtigungsgrundlagen besorgen. 2. Die Kontenabrufe stehen unter dem Gebot der Erforderlichkeit. Die Normen erlauben Kontenabrufe nur im Rahmen konkreter Verdachtsmomente. Routinemaessige oder anlasslose Abrufe "ins Blaue hinein" sind danach unzulaessig. Aber auch: Zitierung: BVerfG, 1 BvR 569/05 vom 12.5.2005 Randnummer 28: Leistungen der Grundsicherung fuer Arbeitsuchende dienen der Sicherstellung eines menschenwuerdigen Lebens. Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwuerde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 <80>). Diese Pflicht besteht unabhaengig von den Gruenden der Hilfebeduerftigkeit (vgl. BVerfGE 35, 202 <235>). Hieraus folgt, dass bei der Pruefung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, soweit es um die Beurteilung der Hilfebeduerftigkeit der Antragsteller geht, nur auf die gegenwaertige Lage abgestellt werden darf. Umstaende der Vergangenheit duerfen nur insoweit herangezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse ueber die gegenwaertige Lage des Anspruchstellers ermoeglichen. Dies gilt sowohl fuer die Feststellung der Hilfebeduerftigkeit selbst als auch fuer die Ueberpruefung einer Obliegenheitsverletzung nach §§ 60, 66 SGB I, wenn ueber den Anspruch anhand eines dieser Kriterien entschieden werden soll. Aus diesen Gruenden duerfen Existenzsichernde Leistungen nicht auf Grund blosser Mutmassungen verweigert werden, insbesondere wenn sich diese auf vergangene Umstaende stuetzen. Damit dürfte deutlich werden, daß es sich hier nicht um eine Bagatelle handelt, sondern um einen Verstoß gegen das Grundgesetz/Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Geändert von Tom_ (13.05.2008 um 09:42 Uhr) |
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