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Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie

Umgangskosten mit Tochter; in Forum: Information; Au shit! Hier vertragen sich wie üblich Sozialrecht und hier dann Familienrecht nicht. Ich seh's auch anders als Du. Der Unterhaltsberechtigte - also Du - hat für die Kosten, die ...
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Alt 21.03.2008, 00:07   #76
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

Au shit!

Hier vertragen sich wie üblich Sozialrecht und hier dann Familienrecht nicht.

Ich seh's auch anders als Du.
Der Unterhaltsberechtigte - also Du - hat für die Kosten, die durch den Umgang entstehen, selbst aufzukommen... jedenfalls familienrechtlich gesehen.

Ich denke, Du kommst um eine Klage nicht herum. Und ich bin geneigt, Dir nicht zu einem Sozialrechtler, sondern zu einem Anwalt für Familienrecht zu raten, der dem Sozialgericht mal erklärt, was Sache ist.

Tut mir echt leid. Ich habe gerade ebenfalls Klage beim Sozialgericht eingereicht - auch aufgrund eines eigentlich mehr familienrechtlichen "Problems", Fall liegt etwas anders als Deiner.
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LG biddy
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Alt 21.03.2008, 01:18   #77
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Au shit!

Hier vertragen sich wie üblich Sozialrecht und hier dann Familienrecht nicht.

Ich seh's auch anders als Du.
Der Unterhaltsberechtigte - also Du - hat für die Kosten, die durch den Umgang entstehen, selbst aufzukommen... jedenfalls familienrechtlich gesehen.

Ich denke, Du kommst um eine Klage nicht herum. Und ich bin geneigt, Dir nicht zu einem Sozialrechtler, sondern zu einem Anwalt für Familienrecht zu raten, der dem Sozialgericht mal erklärt, was Sache ist.

Tut mir echt leid. Ich habe gerade ebenfalls Klage beim Sozialgericht eingereicht - auch aufgrund eines eigentlich mehr familienrechtlichen "Problems", Fall liegt etwas anders als Deiner.

naja, mir gehts in erster linie darum ob die arge das jetzt so einfach auf die kindsmutter abwälzen darf?
(essen und hygiene seh ich ja noch ein aber gas und strom?)

weil ,sie wird nen scheiss tun und der arge irgendwelche finanzen offenlegen.

was ich hart finde.. ich habe extra einen auszug mitgeschickt dass in solch einem fall in welchem es eine doppelbelastung für den haushalt in dem das kind eigentlich lebt bedeutet, hier nichts geholt werden kann und darf.

und trotzdem schreiben die knallhart dass SIE gefälligst aufzukommen hat und nicht das amt.

ich weiss halt nicht, soll ich jetzt mal meinen SB anrufen und fragen ob er noch ganz gebacken ist oder nicht.

wie gesagt, der brief der arge liegt anscheinend schon in der tonne und wurde gekonnt ignoriert....seh ich ja auch irgendwo ein.

fakt ist aber nunmal dass ich mehrkosten an strom und gas habe. die versuchen sich doch echt überall rauszuwinden und es bei anderen zu holen :-(
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Alt 21.03.2008, 10:08   #78
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

Zitat:
Zitat von nemesiz Beitrag anzeigen
Dann Frage ich mich noch, oki, bei Hygiene bzw. Essen sehe ichs ja noch ein aber ... kann die ARGE hier verlangen dass für die Mehrkosten die mir entstehen (Gas, Strom) auch die Mutter aufkommt, bzw. Anteilig von den staatlichen Leistungen fürs Kind was abgedrückt werden muss?
Das Urteil und der Brief kommen daher, weil du den falschen Antrag gestellt hast und nach diesem Antrag ist die Arge von zeitweiliger Bedarfsgemeinschaft ausgegangen, nicht von Umgangskosten und das ist ein Unterschied. Bei zeitweiliger Bedarfsgemeinschaft kann die Arge von der Frau verlangen, dass sie dir das Geld gibt.

Zitat:
Soeben bekam ich einen Anruf meiner Sachbearbeiterin (schein eine Neuzuordnung zu sein.
Es gint.... *um meinen Antrag auf Aufnahme meines Sohnes in meine Bedarfsgemeinschaft* (kommt alle ca. 6x im Monat zu mir).
Der Antrag muss auf Umgangskosten lauten.
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Bye und lg andine

Geändert von andine (21.03.2008 um 10:25 Uhr).
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Alt 21.03.2008, 12:44   #79
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

Übernahme der Kosten zur Ausführung des Umgangsrechtes
Aufnahme in eine zeitweilige Bedarfsgemeinschaft



Das sind 2 paar Schuhe, und beides soll beantragt werden.

Die Kosten, eben weil Kosten entstehen wenn ich mein Umgangsrecht ausführe.
Hierfür muss aber ja eine zeitweilige BG erstmal bewilligt werden, sonst gibts nix für Strom, Gas usw....

Also für mein Verständnis ist damit eigentlich alles abgedeckt,
deswegen sagte ich ja, ich würds noch verstehen wenns jetzt heisst, BG ja, Kosten für Gas und Strom Anteilig, Verpflegung und co. durch Mutter.

Aber die wollen ja dass alles von ihr übernommen wird.. und hier sehe ich das problem.
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Alt 21.03.2008, 17:11   #80
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

Zitat:
Zitat von nemesiz Beitrag anzeigen
Aber die wollen ja dass alles von ihr übernommen wird.. und hier sehe ich das problem.
Kann nicht rechtens sein. Erstens bekommt sie nicht mal Kindesunterhalt und zweitens müssten dann alle Frauen anteilig alle Umgangskosten und bei Männern mit Hartz4 auch noch Kosten der anteiligen BG zahlen.
Ich als Frau würde das nur freiwillig tun, wenn das Geld dafür auch da wäre. Hat es deine Frau so dicke, ohne Kindesunterhalt und Teilzeitarbeit?
Wenn nicht, würde ich den Brief der Arge in die Tonne werfen. Für mich hätte das keine Gesetzeskraft. Dazu müssten erst Familiengesetze geändert werden.
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Bye und lg andine

Geändert von andine (21.03.2008 um 17:15 Uhr).
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Alt 21.03.2008, 20:12   #81
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

Zitat:
Zitat von andine Beitrag anzeigen
Kann nicht rechtens sein. Erstens bekommt sie nicht mal Kindesunterhalt und zweitens müssten dann alle Frauen anteilig alle Umgangskosten und bei Männern mit Hartz4 auch noch Kosten der anteiligen BG zahlen.
Ich als Frau würde das nur freiwillig tun, wenn das Geld dafür auch da wäre. Hat es deine Frau so dicke, ohne Kindesunterhalt und Teilzeitarbeit?
Wenn nicht, würde ich den Brief der Arge in die Tonne werfen. Für mich hätte das keine Gesetzeskraft. Dazu müssten erst Familiengesetze geändert werden.

Hehe, genau das sagte sie mir, Brief kommt in die Tonne.

ICh weiss dass das Gesetz es vorsieht dass die Mutter aufkommen muss bz.w das Geld des Kindes anteilig dann mitgibt, aber nur wenns dafür per Gericht was Handfestes gibt. Vorher gibts keinerlei möglicheit.

Allerdings sagt auch das Gesetz dass dies nur soweit zutrifft wenn eben genug Geld da ist und dadurch nicht für den anderen Haushalt noch Probleme entstehen, genau das ist ja aber der Fall, den 2n reichts ja selbst gerade so.

ICh finde es einfach dreißt. Hätten sie meine Ex (natürlich ohne mich vorher zu informieren) angeschrieben und "nur" das Einspringen für Lebensmittel usw. verlangt wäre ich zwar leicht gereizt aber ich hätte noch Verständnis.
ABER zu schreiben dass sie auch für STROM und GAS aufkommen muss das bringt einen doch auf die Palme.

ICh werd mal abwarten was die Dame nun entscheidet, spätestens in 2 Wochen werd ich da mal einlaufen (muss eh Bewerbungen vorzeigen).
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Alt 21.03.2008, 20:17   #82
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

Ich bin gespannt, was da raus kommt, und ich finde es schlimm, dass wegen so etwas dann vielleicht auch noch Stress unter Geschiedenen ausbricht.
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Alt 21.03.2008, 20:50   #83
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

Zitat:
ICh weiss dass das Gesetz es vorsieht dass die Mutter aufkommen muss bz.w das Geld des Kindes anteilig dann mitgibt, aber nur wenns dafür per Gericht was Handfestes gibt. Vorher gibts keinerlei möglicheit.
Meinst Du dann, wenn der Umgangsberechtigte nicht leistungsfähig ist? Und wenn ja - wo steht das in welchem Gesetz? Mir sind solche Fälle nicht bekannt.

Im Allgemeinen und wenn Alg II nicht mit im Spiel ist, ist es nämlich so, dass der Umgangsberechtigte für Fahrt- und Umgangskosten selbst auskommen muss, auch dann, wenn er Unterhalt zahlt.

Und weil dies einem Alg-II-Empfänger nicht möglich ist, gab es ja auch das Urteil vom BSG, denke ich.
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Alt 22.03.2008, 07:49   #84
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Meinst Du dann, wenn der Umgangsberechtigte nicht leistungsfähig ist? Und wenn ja - wo steht das in welchem Gesetz? Mir sind solche Fälle nicht bekannt.

Im Allgemeinen und wenn Alg II nicht mit im Spiel ist, ist es nämlich so, dass der Umgangsberechtigte für Fahrt- und Umgangskosten selbst auskommen muss, auch dann, wenn er Unterhalt zahlt.

Und weil dies einem Alg-II-Empfänger nicht möglich ist, gab es ja auch das Urteil vom BSG, denke ich.
oh frag mich ned, da müsst ich nochmal suchen. vllt war das auch nur ein urteil, ich weiss es nicht mehr.

kann aber auch sein dass das wirklich nur gilt wenn der umgangsberechtigte H4 bekommt.

Ihr seht ja an dem Schrieb von der ARGE dass die sich da richtig drücken wollen, ja, es ist ein Mehrbedarf da, nein es ist kein Mehrbedarf da, ja sie haben Mehrbedarf, nein ihr Kind hat Mehrbedarf...

und klar, jetzt versuchen sie halt nen dummen zu finden. Würde jetzt "EX" aus unwissendheit sagen, oki oki, ich zahle, dann wären sie ja fein raus.

Nur das wird sie nicht tun, wie schon der vorposter sagte, die sorgen jetzt schön dafür dass bei uns der Himmel brennt, von blah blah wegen gericht bis zu blah blah nix mehr Umgang usw.
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Alt 26.03.2008, 09:11   #85
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

so, heute hab ich mal mit meiner ehemaligen Teilzeit-Lebensabschnitsgefährtin gesprochen.

Sie hat die Dame vom Amt angerufen und ihr mitgeteilt dass sie das so ja garnicht einsieht und das auch nicht versteht und erst recht keine auskünfte erteilen werde.

Auf die Frage nach welchem § sich das Amt denn rausnehme zu behaupten sie "müsse" dafür aufkommen bekam sie nur die Antwort, das wisse man selbst nicht, man (also der SB ) musste bzw. sollte das halt einfach mal so schreiben da es von oben so gesagt wurde.


ICh werde das gefühl nicht los dass die genau wissen dass das nicht so einfach durchzusetzen ist und jetzt einfach nen dummen gesucht haben der sich nicht auskennt und "ja, mach ich" sagt.
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Alt 27.03.2008, 08:41   #86
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

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Eigenständige Frage
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Mal eine ganz wichtige aber dennoch simple Frage.
Es kanns ein (sogar sehr sicher, wenn mirs Leben ned wieder ans Bein pinkeln will) dass ich am Montag eine neue Arbeitsstelle habe (Ein-Euro-Job sei Dank).

Wie verhält es sich da denn nun mit einem Antrag (ist ja hier auf den ersten Seiten lesbar).
Besteht da nun weiterhin Anspruch und Sinn drin das weiter zu verfolgen (nachzahlung Falls bewilligt wird, als Vorsorge wenns mal wieder passiert) oder hat sich das Thema damit bis zum möglichen nächsten mal erledigt?

VErsteht ihr was ich meine?
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Alt 28.06.2008, 17:11   #87
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

***PUSH***

Hallo Community, hier tut sich ja leider rein garnichts mehr.

Ich habe allerdings noch 2 sehr sehr wichtige Fragen.

Und zwar, meinen Antrag sowie den Widersprich gegen die ablehnung usw. gab es ja anfang des Jahres.

Nun ist es so dass ich seit dem nichts mehr vom Amt höre, also seit ca 3-4 Monaten nix mehr (wenn nicht sogar fast 5).

Ich bin seit April in fester Arbeit (dank Ein-Euro-Job) und frage mich nun, wie gehts weiter.

- Lohnt es sich da noch nachzuhaken (man kann ja mal wieder ARGE-Gast werden.

- Wie soll ich vorgehen

- gibts da dann noch was nachträglich (Anspruch?)


Wenn ich da weiterhaken kann/soll dann gebt mir mal ne kleine Anlaufhilfe wie ich das machen soll (Böser Brief, Anruf o.ä. ?).

Hoffe da kommt was von euch denn ich würde da gerne weiterkämpfen wenn sich das "mit Arbeit" noch lohnt bzw. überhaupt geht.
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Alt 29.06.2008, 10:40   #88
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

Zitat:
Zitat von nemesiz Beitrag anzeigen
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Hallo Community, hier tut sich ja leider rein garnichts mehr.

Ich habe allerdings noch 2 sehr sehr wichtige Fragen.

Und zwar, meinen Antrag sowie den Widersprich gegen die ablehnung usw. gab es ja anfang des Jahres.

Nun ist es so dass ich seit dem nichts mehr vom Amt höre, also seit ca 3-4 Monaten nix mehr (wenn nicht sogar fast 5).

Ich bin seit April in fester Arbeit (dank Ein-Euro-Job) und frage mich nun, wie gehts weiter.

- Lohnt es sich da noch nachzuhaken (man kann ja mal wieder ARGE-Gast werden.

- Wie soll ich vorgehen

- gibts da dann noch was nachträglich (Anspruch?)


Wenn ich da weiterhaken kann/soll dann gebt mir mal ne kleine Anlaufhilfe wie ich das machen soll (Böser Brief, Anruf o.ä. ?).

Hoffe da kommt was von euch denn ich würde da gerne weiterkämpfen wenn sich das "mit Arbeit" noch lohnt bzw. überhaupt geht.
Widersprüche müssen innerhalb von 3 Monaten bearbeitet sein, ansonsten bist du berechtigt Untätigkeitsklage vor dem SG zu erheben.

Von einem Anruf ist dringend abzuraten (Beweisprobleme) allenfalls schriftlich nochmal eine Nachfrist von 2 Wochen setzen und für den fruchtlosen Fristablauf direkt die Untätigkeitsklage ankündigen.

Auch ich (bzw. mein Ehemann) soll dem Vater meines Kindes gem. ARGE die Kosten des Umgangs erstatten, bisher wurden wir jedoch nicht angeschrieben.

Und selbstverständlich solltest du den Anspruch auf jedem Fall weiterverfolgen, da dir das Geld ja nachträglich gezahlt würde. Zudem hilft jeder Erfolg anderen weiter ...

LG
strümpfchen
Mein Sohn ist dieses WE nach 2 Monaten Umgangspause endlich mal wieder beim Vater
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Alt 08.08.2008, 09:38   #89
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Ausrufezeichen !! Sieeeeg !!

Heute , nach Antragsstellung im Januar und Widerspruch im Feb. kam endlich Antwort von der ARGE.

Es ist geschafft, nach Ablehnung, vom Amt ausgeführten Telefonaten mit der Ex, viel Lesen und Einarbeiten...

WILLIGT HEUTE MEINE ARGE EIN DASS...

mir durch den Besuch meines Sohnes ein Mehrbedarf entsteht, bzw. dem Kind ein Bedarf zusteht.



Was haben sie sich gewehrt, ...

laut Urteilen stehts nicht zu, Mutter soll Kindergeld mitgeben, Besuch muss halt eingestellt werden ..blah blah..

Und jetzt das..

OKI ist jetzt nur eine Nachzahlung (Bin ja seit 4 Monaten wieder in Arbeit) aber immerhin. Sollte es mal wieder passieren dass ich ARGE Kunde bin, wird das vorgelegt.

Wie ist das nun, hilft das jemandem weiter? Braucht ihr da ne geschwärzte Kopie? Weiss ja nicht wie der aktuelle Stand ist, wenns gebraucht wird dann sagts dann Poste ich den Bescheid.

Ach Gott freu ich mich, oki ein ALG2 er soll den Staat jetzt nicht ausnehmen aber die Tatsache dass Besuchseltern (so nenn ichs mal) Mehrbedarf entsteht hätte von Anfang an bedacht werden sollen. Indirekt geht der Geldmangel ja wieder an die Kinder.
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Alt 08.08.2008, 20:21   #90
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Standard AW: Umgangskosten mit Tochter

Hurra, ich freu' mich für Dich bzw. euch!

Ja bitte, stell' doch den Bescheid anonymisiert hier ein als krönenden Abschluss, mich interessiert er und anderen hilft es und spornt an, am Ball zu bleiben.
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LG biddy
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Alt 08.08.2008, 20:39   #91
Eka
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Ich freu mich auch für dich und dem Kind! :-) 'Unten' konnte man leider nicht antworten.

Der Bescheid würde mich und bestimmt auch andere interessieren.


LG
Eka
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Audiatur et altera pars....
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Alt 08.08.2008, 20:49   #92