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| Tags: tochter, umgangskosten |
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| | #51 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.644
| Zitat:
http://www.pappa.com/recht/urt/umgan...ch-hartzIV.htm
__________________ LG biddy | |
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| | #52 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 577
| Hallo angi64, Du musst dies beim Sozialamt beantragen, Kosten für Umganggsrecht es läuft über § 73 des SGB XII. Nimm Dir einen RA, der dort durchblickt. Dieser § wird auch für ALLG2 und Sozileute für Krankheitsunkosten die sie selbst tragen müssen eingesetzt. Zumindest in NRW steht eineEntscheidung vom LSG NRW L1 B 7/07 AS ER vom 22.6.07 |
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| | #53 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 48
| @biddy danke, aber die links kenne ich und hab mich auch darauf berufen und bekam trotzdem Ablehnungen (wie schon geschrieben) werde aber auf jedenfall Widerspruch einlegen. @Helga Ulla hab mich beim Sozi auf die Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R) berufen und einen Antrag auf § 73 SGB XII gestellt. Dies gilt aber laut Urteil nur für die Fahrtkosten, wobei die Unterhaltskosten bei der Arge gestelt werden muss nach § 7 Abs 3 Nr 4 SGB II (zeitweisen Bedarfsgemeinschaft). Das Urteil das geschrieben hat kenn ich nur in der Form von Mehrbedarf an Arzneimittel. angi64 |
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| | #54 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.04.2007 Ort: Sag ich ned, ARGE is watching U
Beiträge: 167
| bei mir gibt es noch nix neues, dauert wohl seine Zeit, sind wohl alle in Urlaub.
__________________ Die Realität ist der schlimmste Alptraum von allem |
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| | #55 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.10.2006
Beiträge: 56
| Sie hat vom 27.01.08 bis zum 10.02.08 sogenannte Sportferienwochen. Ich muß noch genau mit ihr absprechen, wann ich sie dann abholen werde. Gruß Rita Geändert von Ritarose (29.12.2007 um 23:25 Uhr). Grund: Zitat |
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| | #56 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 48
| @nemesiz wünsch dir dann mal das bald etwas von dem lieben Amt hörst. ( @Rita dann kannst ja noch einiges planen. Meine kleine habe ich heute abgeholt und sie bleibt bis zum 05.01. Mein Ex und ich wechseln uns mit den Feiertagen ab, hoffe mal das es so bleibt. Gruss angi |
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| | #57 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 577
| Hallo angi64, gebe Dir hier mal noch 3 Az.: von Beschlüssen weiter, LSG, Thüringen L 8 SO 90/07 Umgangsrecht SG Berlin S37 AS 13620/07 ER vom 5.7.07 hier werden täglich 7 € bewilligt SG Düsseldorf S45 (44) SO 27/06 voom 8.8.07 hier geht es um Oma und Enkel, wird umfangreich auseinander gelegt. Alle drei Urteile, Beschlüsse, findest Du im Sozialticker und der Rubrik Familie schau dort einmal rein, Es wird für Dich wichtig sein, Argumentationhilfe zu bekommen. Denn die Ämter werfen uns mit § tot und dies sind auch nicht immer die richtigen. Wünsche Dir viel Glück, und Spass mit Deiner Kleinen. |
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| | #58 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.10.2006
Beiträge: 56
| gefunden in einem anderen Forum: Hartz 4: Zuschlag für Scheidungskinder « am: Dezember 10, 2007, 07:43:16 » ZitierenZitat Geschiedene Eltern bekommen mehr Geld, damit sie zusätzliche Ausgaben für den Umgang mit ihren Kindern bezahlen können. Hartz-4-Empfänger, deren minderjährige Kinder nach einer Ehescheidung beim früheren Partner leben, haben Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag. Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld 2 sei für Mütter oder Väter ohne Sorgerecht zu niedrig, um ihr gesetzliches Umgangsrecht wahrnehmen zu können. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle (Aktenzeichen: L 8 AS 491/05). So seien Kosten für Telefonate mit den Kindern, Ausgaben für Fahrten oder auch höhere Aufwendungen für den Kauf von Lebensmitteln bei längeren Besuchen der Kinder nicht in der monatlichen Pauschale enthalten. Die Richter sprachen dem klagenden Vater ohne Sorgerecht einen Mehrbedarf von zwölf Prozent der Regelleistung für jedes minderjährige Kind zu. Im konkreten Fall entsprach dies einem Zuschlag von monatlich 82,80 Euro. Dabei berücksichtigten die Richter, dass sich die beiden minderjährigen Kinder rund ein Drittel des Jahres bei ihrem Vater aufhielten. |
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| | #59 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.04.2007 Ort: Sag ich ned, ARGE is watching U
Beiträge: 167
| Zitat:
und B. ich hoffe ich komme in den nächsten 2 Monaten wieder aus der AL raus aber *kindischmode*.... ich sag mal... ATTACKE Selbst wenn ich kein Dauerarbeitsloser/Langzeitarbeitsloser bin, ich sthee hinter der ganzen Sache und deswegen ziehe ichs jetzt auch durch und selbst wenn ich wirklich 1 Monat nach einer möglichen Bewilligung wieder schaffe, das wars dann wert. Sollen se nur mal mit ner ablehnung kommen, dann gibts glei wieder 2 neue Entscheidungen als kontra. PS: Das ist überhaupt etwas was man den deutschen Bürgern endlich mal klar machen sollte. Das Theater mit ALG2/H4 betrifft ja nicht nur die jetzigen Empfänger, nein, "JEDEM" der seinen Job verliert und länger nix mehr findet (was ja echt passieren kann), dem kann es so gehen. Das scheinen so manche ,die immer rumgröhlen den ALG2ern gehts zu gut, zu vergessen. JEDER ist davon u.U. irgendwann betroffen, selbst die wo mit ihren Zertifikaten und Ausbildungen und ihren 2400,- Netto immer rumgröhlen (habs gerade in nem anderen Forum mit so welchen).
__________________ Die Realität ist der schlimmste Alptraum von allem | |
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| | #60 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.519
| Zitat:
__________________ Bye und lg andine | |
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| | #61 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 48
| @Helga Ulla danke für die Urteile, werd sie mir später mal in Ruhe durchlesen. Danke hab viel Spass mit meiner kleinen. @Ritarose sowas sollte man auch in anderen Bundesländern durchsetzen können, dann aber individuell auf entfernung des Wohnsitzes der Kinder und dem Alter. @nemesiz vielen, leider nicht alen, wäre eine Arbeitsstelle lieber, aber leider ist das in der Realität nicht immer so leicht. Kannst mir mal das Forum nennen, würd dir gerne helfen den Leuten dort etwas "auf die Füsse zu tretten" Wünsch Euch allen einen guten Rutsch (nicht wörtlich gemeint) ins neue Jahr. Geändert von angi64 (31.12.2007 um 13:49 Uhr). |
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| | #62 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.10.2006
Beiträge: 56
| Zitat:
Ich weiß nicht mehr, ob ich es in einem Forum gefunden habe und welches es war, aber durch googlen kam ich auf diese Seite. http://www.ihre-vorsorge.de/Zuschlag...ngskinder.html Ich wünsche Euch allen "Ein frohes Neues Jahr!" Gruß Ritarose | |
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| | #63 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.04.2007 Ort: Sag ich ned, ARGE is watching U
Beiträge: 167
| So liebe Gemeinde, will euch mal auf dem aktuellen Stand halten. Soeben bekam ich einen Anruf meiner Sachbearbeiterin (schein eine Neuzuordnung zu sein. Es gint.... *um meinen Antrag auf Aufnahme meines Sohnes in meine Bedarfsgemeinschaft* (kommt alle ca. 6x im Monat zu mir). Hab eben schon mit einer telefonischen Ablehnung gerechnet...ABER!! Die Dame teilte mir nun mit *nicht wirklich offiziell* dass der Antrag in Bearbeitung ist und sie sich sicher ist bzw. davon ausgeht dass ich etwas bekomme. Nur ist noch nicht klar wie die ARGE das handhaben wird (internen Regeln). Sie wollte wissen für was das alles ist (habe im Antrag leider nichts gelistet wie z.B. Strom, Lebensmittel usw.). Sie habe sich auch mit dem Urteil befasst und will das halt alles schnell geklärt und vom Tisch haben. Also, allen anschein gabs solch einen Antrag bei meiner ARGE noch nicht und es wurden auch noch keine internen Regeln für sowas erstellt. Jetzt wird er von der SB bearbeitet, dann an die nächste Stelle, dann bei einem Temagespräch nochmal beredet und dann an die nächsthöhere Stelle. Wie gesagt, 100% offiziell ist es nicht, sie geht von Leistungen aus aber naja, man weiss ja nie. ICh freu mich mal nicht zu früh aber immerhin wurde nicht sofort geblockt und es wird bearbeitet. Vllt. findet das ja jemand von euch interessant. Soweit sie es sich nun denkt wird es auch einer % errechnung des Bedarfes für diese Tage hinauslaufen. Auch woltle man wissen seit wann dieses Verhältnis (alle 2 Wochen je 3 Tage) besteht und ob dies seit geburt oder eben wann begann (5 Jahre her). Vllt. gibts da sogar noch eine Nachzahlung. Sind wir mal gespannt was draus wird. Ich habs halt ewig vor mich hin geschoben da ich meistens 3-6 Monate arbeite dann AL bin und dann wieder 3-6 Monate usw usw, da war mir der Stress zu groß. Aber immerhin interessant dass nicht jede Arge solche Fälle hat und es eigentlich noch keine allgemeinbindende Intern-Regeln gibt.
__________________ Die Realität ist der schlimmste Alptraum von allem |
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| | #64 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 48
| @Ritarose das war an nemesiz gerichtet @nemesiz wünsch dir mal viel Erfolg gruss angi |
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| | #65 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.10.2006
Beiträge: 56
| Da freue ich mich aber ganz doll für dich, wenn das alles klappt und hoffe, das es mit der Nachzahlung auch etwas wird!! Gruß Ritarose |
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| | #66 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.04.2007 Ort: Sag ich ned, ARGE is watching U
Beiträge: 167
| wie gesagt, ich rechne trotz allem mit ablehnung usw usw... aber hörte sich schon gut an. freuen würde ich mich, doppelt sogar.. denn A. mehr cash (im moment, ich zahl halt dies und das noch ab, hab ich 140,- für Essen, 12 Tage Kind, Hygiene und Haushalt.. da machts sich dann bemerkbar). und B. ein weiterer Erfolg der vllt. vielen anderen hilft. jett aber mal ne "saudumme" frage. wie ist das eigentlich wenn man wärend so eines antrages/dessen bearbeitung.. oder solch einer klage und oder einem widerspruch.. wie eine Arbeitsstelle findet? Wie läuft das dann, denn bei mir steht vllt. schon bald wieder was an. Klar, Geld gibts dann nicht..kann man da aber trotzdem irgendwie was machen..wie gesagt, mir ist ausser dem Geld auch wichtig dass sich da endlich etwas beweget im zusammenhang mit Wochenend-Papas und Mamas.
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| | #67 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.04.2007 Ort: Sag ich ned, ARGE is watching U
Beiträge: 167
| So, heute kam dann also doch die Ablehnung (denke das wurde von den Oberen so beschlossen denn mein FM war ja der Meinung dass da sicher was positives rauskommt). Ich finde leider nix zum Upload im Moment, daher tippe ich einfach mal ab. Sehr geehrter XXXXX, ihrem Antrag vom xx.xx.2007 auf Übernahme der Kosten zur Ausführung des Umgangsrechts kann nicht entsprochen werden. Die folgende Begründung stützt sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts mit dem Aktenzeichen (B 7b AS 14/06R). Nach diesem Urteil ist eine Annahme "einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft" zwar gerechtfertigt, begründiet allerdings keinen Anspruch für Sie selbst, sondern für ihr Kind. Das Bundessozialgericht geht aber davon aus, dass der Elternteil, bei dem die Kinder gewöhnlich leben, die Leistung für das täglche Leben des Kindes an Sie weitergibt. Das bedeutet, dass die zeitweise Aufnahme Ihres Kindes in Ihre Bedarfsgemeinschaft keine Leistungserhöhung für Sie oder Ihr Kind begründet. Vielmehr sollte die Mutter des Kindes in der Zeit, in der das Kind bei Ihnen untergebracht ist, die anteiligen Leistungen für das Kind an Sie oder das Kind selbst weitergeben. Das bedeutet, dass das Sozialgeld, das die Mutter für das Kind erhalten hat, Ihnen oder dem Kind für die jeweiligen Tage des Aufenthaltes auszuhändigen ist. Diese Regelung dient dem Grundsatz, dass staatliche Leistungen zur Existenzsicherung im Rahmen familienrechtlicher Beziehungen nicht dazu bestimmt sind, die fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu ersetzen. §20 - Zweites Sozialgesetzbuch - SGBII schließt eine Erhöhung des Regelsatzes (z.B. für zusätzliche Ausgaben für Strom und Ernährung für ihr Kind) aus. Die Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhalts werden mit Ausnahme der Kosten der unterkunft und Heizung in pauschalierter Form erbracht. Danach umfasst die Regelleistung auch die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, zu denen auch de Beziehung zur Umwelt und damit grundsätzlich der Umgang mit Familienangehörigen zu zählen ist. Danach das übliche blah blah mit Widerspruch usw usw. So, was sollte ich denn nun so machen? Was schreiben (wenn überhaupt). Jemand produktive Vorschläge?
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| | #68 |
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