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| Tags: tochter, umgangskosten |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 654
| Nicht binnen 2 Wochen schreiben, sondern bis zum .... Datum. Würde ich so machen. Und persönlich mit Eingangsbestätigung abgeben. Gruß Haubold |
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| | #27 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.04.2007 Ort: Sag ich ned, ARGE is watching U
Beiträge: 167
| naja, da auf dem Schreiben ein Sendedatum ist, sollte das mit dem "binnen" schon oki sein. Empfangsbestätigung, hmm, die gibts bei uns nicht. Du darft deinen Klimbimsch in nen Kasten werfen und das wars auch schon. Anders geht es leider bei uns nicht. Klar, Einschreiben ginge noch aber das kostet Geld. Trotzdem danke für den Vorschlag mit dem Datum, da ich das ganze morgen früh vorm Ein-Euro-Job Gedöns ausdrucke, werd ich mir das nochmal überlegen ob ich einen Fixtermin für die Rückantwort eintrage. Noch weitere Tips oder Kritik? Wie siehts mit dem Zitat aus? Soll ich da noch was beifügen? Irgendwas aus dem Urteil oder so? Hab das jetzt nur mal so aus nem anderen Forum aufgegriffen. Allgemein scheint es ja so zu sein dass immer mehr mit diesem Anliegen durchkommen, wa sich natürlich sehr begrüße (bei uns in Mannheim scheints laut Sachbearbeiterin nur so 2-3 Fälle zu geben mit solch einem Antrag).
__________________ Die Realität ist der schlimmste Alptraum von allem |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 654
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| | #29 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 48
| ich stehe vor dem gleichen Problem und werde Morgen beim Sozialamt einen Antrag auf Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts nach § 73 SGB XII und bei der Arge einen Antrag auf zeitweisen Bedarfsgemeinschaft iS des § 7 Abs 3 Nr 4 SGB II stellen. Ich werde mich auf das folgende Urteil berufen: Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R) Nach dem was ich bisher gelesen habe spielt es keine Rolle ob man Sorgeberechtigt ist oder nicht. |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.04.2007 Ort: Sag ich ned, ARGE is watching U
Beiträge: 167
| [quote=angi64;192420]...quote] Du wärst mir eine große Hilfe wenn du mir nun klipp und klar sagen kannst ob ich dein Urteil hier bei mir verwenden kann. Genau das ist das was ich noch nicht weiss, ob eben dieses richtig ist. Zum Thema Sorgerecht... beim einen JA, beim anderen NEIN. Nicht jeder SB weiss wie was wo richtig ist.
__________________ Die Realität ist der schlimmste Alptraum von allem |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| Ja, das solltest Du. Es ist das Selbe wie in #19 bereits eingestellt und das Urteil aller Urteile, da Bundessozialgericht, und genau für Euer Problem mit anzugeben.
__________________ LG biddy |
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| | #32 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 654
| Wird Dir nicht zwar nicht gefallen habe aber nur das Gefunden was das Urteil näher erklärt. http://www.sozialticker.com/forum/ftopic4395.html Kannst ja mal bei Gooogle das Aktenzeichen eingeben. Da findest Du jede Menge. Gruß Haubold |
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R Es ist und bleibt dasselbe Urteil, von dem alle reden http://www.pappa.com/recht/urt/umgan...ch-hartzIV.htm
__________________ LG biddy |
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| | #34 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 48
| nemesiz, leider bin ich Neuling auf dem Gebiet hab aber sehr viel darüber gelesen in verschiedenen Foren. es ist auf jedenfall ein Versuch wert. Ich denkmal das die Anträge, vorallem beim Sozialamt abgelehnt werden. Wenn das der Fall ist einfach Widerspruch einlegen. Hab leider nicht mehr alle Links dazu nur noch diesen: http://www.pappa.com/recht/urt/umgan...ch-hartzIV.htm Hatte auch mal etwas dazu im Diskussionsforum der Sozialämter gelesen, werd es mal raussuchen. |
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| | #35 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 48
| Zitat:
Das stimmt, aber soweit ich gehört habe lässt das Urteil auch einen gewiessen Bemessungsspielraum für die Sozialämter und Argen offen. Aber versuchen solte man es allemal einen Antrag zu stellen und notfalls bei Ablehnung einen Widerspruch einzulegen. So werde ich es zumindest machen Geändert von angi64 (16.12.2007 um 23:59 Uhr). | |
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| | #36 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.058
| Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall bisher die Anträge problemlos (und DAS will für Kiel was heissen) durchbekommen - auch wenn die zuständige SB ein paar Tipp- und Formfehler in das Bewilligungsschreiben gebastelt hat nemesiz, meine sahen Deinem Entwurf ziemlich ähnlich, und wenns nicht klappt, "das Übliche" halt Dopamin (drückt Daumen)
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) |
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| | #37 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| Was sie auf alle Fälle versuchen werden - jedenfalls nach den wenigen Fällen, von denen ich gehört habe - bei den erhöhten Lebenshaltungskosten nach Tagessatz auch das Kindergeld (in Tagessatz umgerechnet) in Abzug zu bringen, obwohl ihr es als Umgangsberechtigte gar nicht erhaltet, es aber eben "argemäßig" als Einkommen des Kindes gerechnet wird.
__________________ LG biddy |
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| | #38 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.645
| Zitat:
__________________ LG biddy | |
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| | #39 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 48
| Hoffe mal das es bei uns auch so einfach geht. Hab mal wieder etwas hier gelesen: http://foren.duisburg.de/sa_disk/vie...s+nach&start=0 danach ist es bei uns eine "atypische Bedarfslagen" (was das auch immer heissen mag) |
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| | #40 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.058
| Mit dem Kindergeld war nichts - pro Tag anteilig den Regelsatz einer 14-jährigen... Aber ich muss auch zugeben, dass die erste SB nicht die kompetenteste war, und die die das prüfen sollte auch so einiges "nicht erkennen kann"... Mal sehen, wie lange ich damit durchkomme Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) |
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| | #41 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 48
| Das Sozialamt hat meinen Antrag auf die Übernahme der Fahrtkosten abgelehnt. Sie waren der Meinung das lt. ihren Bestimmungen und Richtlinien die Arge dafür zuständig wäre. Mal sehn was morgen die Arge sagt. |
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| | #42 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.04.2007 Ort: Sag ich ned, ARGE is watching U
Beiträge: 167
| irgendwie ja auch sehr nervig wenn die zuständigkeit pro ort, bereich usw... jedes mal woanders liegt oder hin und her geschoben wird. ich meine, bei vielen dingen kann man sich ja echt streiten obs notwendig ist oder nicht.. aber hier.. ich mein... hallo. auf der einen seite bist gesetzlich verpflichtet dein kind zu sehen und dich zu kümmern, ob unverheir. oder geschieden ist da ja rille. gleiches gilt für sorgerecht. aber dass man dann nichtmal sieht dass das garnicht möglich ist mit dem ALG2 Satz.. der ja sowieso für nur eine Person gedacht ist... ich verstehs halt nicht. Ich bin so doof (oki, ich muss es ja soweiso irgendwann) und zahle noch gewisse altlasten mit meinem Satz ab (würde ichs nicht tun bekomm ich wieder allerlei andere steine in den weg gelegt die mich viel zeit, nerven und auch geld kosten). dann geht da noch ne altlast ab (kühlschrank uff kredit). Mir bleiben also nach abzug aller fixkosten..die ich eben habe.. 170,- euro für klamotten, renovierung, ESSEn und das ganze gedöns. Wenn die mir nun kommen mit "nix gibts" dann dreh ich echt am rad. in diese 170,- drück ich immerhin noch 6-8 Tage Pappaweekend. So, noch 20min dann kommt der Antrag in die gelbe Tonne und auf geht..
__________________ Die Realität ist der schlimmste Alptraum von allem |
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| | #43 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 48
| Es geht nicht nur dir so. Haben noch ein Darlehen wegen Stromnachzahlung und wegen Fahrt zur Beerdigung meiner Mutter laufen. Ich bezweifle das man mir jetzt nochmal ein Darlehen geben wird und wenn, wie soll ich das den je abbezahlen? Selbst wenn ich eine Arbeit bekommen sollte wird es nicht einfach. |
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| | #44 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.10.2006
Beiträge: 56
| Hallo nemesiz, angie, dopamin, bei mir läuft auch noch alles....! Seid bitte so nett, dass, wenn ihr einen Bescheid erhaltet, diesen auch in das Forum einzustellt. Das heißt, macht bitte nicht die Augen zu, nur weil ihr Euer Ziel erreicht haben solltet, sondern stellt alles rein, damit auch andere, die sich nicht trauen hier zu posten, davon profitieren!! Liebe Grüße und hoffentlich wird im "Neuen Jahr" vieles anders ...und hoffentlich besser und sozialer! Das geht aber nur, wenn wir uns nicht duckmäusern lassen und Widerstand leisten für "Mehr - Gerechtigkeit"! Und beten, das ist aber, meine persönliche Meinung, weil mir Gott immer geholfen hat...., auch in Zeiten, wo ich nur noch 50 Cent hatte. Ritarose |
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