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kein_lohn_unter10

Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie

Umgangskosten mit Tochter; in Forum: Information; Nicht binnen 2 Wochen schreiben, sondern bis zum .... Datum. Würde ich so machen. Und persönlich mit Eingangsbestätigung abgeben. Gruß Haubold...
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Alt 16.12.2007, 20:31   #26
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Nicht binnen 2 Wochen schreiben, sondern bis zum .... Datum.

Würde ich so machen.
Und persönlich mit Eingangsbestätigung abgeben.

Gruß Haubold
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Alt 16.12.2007, 20:49   #27
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naja, da auf dem Schreiben ein Sendedatum ist, sollte das mit dem "binnen" schon oki sein.

Empfangsbestätigung, hmm,
die gibts bei uns nicht. Du darft deinen Klimbimsch in nen Kasten werfen und das wars auch schon.

Anders geht es leider bei uns nicht. Klar, Einschreiben ginge noch aber das kostet Geld.

Trotzdem danke für den Vorschlag mit dem Datum, da ich das ganze morgen früh vorm Ein-Euro-Job Gedöns ausdrucke, werd ich mir das nochmal überlegen ob ich einen Fixtermin für die Rückantwort eintrage.

Noch weitere Tips oder Kritik?
Wie siehts mit dem Zitat aus? Soll ich da noch was beifügen? Irgendwas aus dem Urteil oder so? Hab das jetzt nur mal so aus nem anderen Forum aufgegriffen.

Allgemein scheint es ja so zu sein dass immer mehr mit diesem Anliegen durchkommen, wa sich natürlich sehr begrüße (bei uns in Mannheim scheints laut Sachbearbeiterin nur so 2-3 Fälle zu geben mit solch einem Antrag).
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Alt 16.12.2007, 20:59   #28
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Zitat:
Zitat von nemesiz Beitrag anzeigen

Noch weitere Tips oder Kritik?
Wie siehts mit dem Zitat aus? Soll ich da noch was beifügen? Irgendwas aus dem Urteil oder so? Hab das jetzt nur mal so aus nem anderen Forum aufgegriffen.
Gib mal noch an auf welches BSG Urteil Du verweist! (in Deinem Zitat)

Gruß Haubold
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Alt 16.12.2007, 21:15   #29
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ich stehe vor dem gleichen Problem und werde Morgen beim Sozialamt einen Antrag auf Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts nach § 73 SGB XII und bei der Arge einen Antrag auf zeitweisen Bedarfsgemeinschaft iS des § 7 Abs 3 Nr 4 SGB II stellen. Ich werde mich auf das folgende Urteil berufen: Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts
(Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R)

Nach dem was ich bisher gelesen habe spielt es keine Rolle ob man Sorgeberechtigt ist oder nicht.
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Alt 16.12.2007, 21:27   #30
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[quote=angi64;192420]...quote]

Du wärst mir eine große Hilfe wenn du mir nun klipp und klar sagen kannst ob ich dein Urteil hier bei mir verwenden kann.

Genau das ist das was ich noch nicht weiss, ob eben dieses richtig ist.


Zum Thema Sorgerecht... beim einen JA, beim anderen NEIN.
Nicht jeder SB weiss wie was wo richtig ist.
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Alt 16.12.2007, 21:31   #31
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Ja, das solltest Du. Es ist das Selbe wie in #19 bereits eingestellt und das Urteil aller Urteile, da Bundessozialgericht, und genau für Euer Problem mit anzugeben.
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LG biddy
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Alt 16.12.2007, 21:48   #32
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Wird Dir nicht zwar nicht gefallen habe aber nur das Gefunden was das Urteil näher erklärt.

http://www.sozialticker.com/forum/ftopic4395.html

Kannst ja mal bei Gooogle das Aktenzeichen eingeben. Da findest Du jede Menge.
Gruß Haubold
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Alt 16.12.2007, 21:51   #33
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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R

Es ist und bleibt dasselbe Urteil, von dem alle reden

http://www.pappa.com/recht/urt/umgan...ch-hartzIV.htm
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Alt 16.12.2007, 22:02   #34
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nemesiz, leider bin ich Neuling auf dem Gebiet hab aber sehr viel darüber gelesen in verschiedenen Foren. es ist auf jedenfall ein Versuch wert. Ich denkmal das die Anträge, vorallem beim Sozialamt abgelehnt werden. Wenn das der Fall ist einfach Widerspruch einlegen. Hab leider nicht mehr alle Links dazu nur noch diesen:

http://www.pappa.com/recht/urt/umgan...ch-hartzIV.htm

Hatte auch mal etwas dazu im Diskussionsforum der Sozialämter gelesen, werd es mal raussuchen.
angi64 ist offline  
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Alt 16.12.2007, 22:06   #35
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Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R

Es ist und bleibt dasselbe Urteil, von dem alle reden

http://www.pappa.com/recht/urt/umgan...ch-hartzIV.htm

Das stimmt, aber soweit ich gehört habe lässt das Urteil auch einen gewiessen Bemessungsspielraum für die Sozialämter und Argen offen.

Aber versuchen solte man es allemal einen Antrag zu stellen und notfalls bei Ablehnung einen Widerspruch einzulegen. So werde ich es zumindest machen

Geändert von angi64 (16.12.2007 um 23:59 Uhr).
angi64 ist offline  
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Alt 16.12.2007, 22:13   #36
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Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall bisher die Anträge problemlos (und DAS will für Kiel was heissen) durchbekommen - auch wenn die zuständige SB ein paar Tipp- und Formfehler in das Bewilligungsschreiben gebastelt hat

nemesiz,

meine sahen Deinem Entwurf ziemlich ähnlich, und wenns nicht klappt, "das Übliche" halt

Dopamin (drückt Daumen)
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Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren.
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Alt 16.12.2007, 22:16   #37
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Was sie auf alle Fälle versuchen werden - jedenfalls nach den wenigen Fällen, von denen ich gehört habe - bei den erhöhten Lebenshaltungskosten nach Tagessatz auch das Kindergeld (in Tagessatz umgerechnet) in Abzug zu bringen, obwohl ihr es als Umgangsberechtigte gar nicht erhaltet, es aber eben "argemäßig" als Einkommen des Kindes gerechnet wird.
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Alt 16.12.2007, 22:17   #38
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Zitat:
Zitat von Dopamin Beitrag anzeigen
Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall bisher die Anträge problemlos (und DAS will für Kiel was heissen) durchbekommen - auch wenn die zuständige SB ein paar Tipp- und Formfehler in das Bewilligungsschreiben gebastelt hat

nemesiz,

meine sahen Deinem Entwurf ziemlich ähnlich, und wenns nicht klappt, "das Übliche" halt

Dopamin (drückt Daumen)
Was war denn in diesem Fall mit dem Kindergeld?
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Alt 16.12.2007, 22:18   #39
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Hoffe mal das es bei uns auch so einfach geht.

Hab mal wieder etwas hier gelesen: http://foren.duisburg.de/sa_disk/vie...s+nach&start=0

danach ist es bei uns eine "atypische Bedarfslagen" (was das auch immer heissen mag)
angi64 ist offline  
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Alt 16.12.2007, 22:21   #40
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Mit dem Kindergeld war nichts - pro Tag anteilig den Regelsatz einer 14-jährigen...

Aber ich muss auch zugeben, dass die erste SB nicht die kompetenteste war, und die die das prüfen sollte auch so einiges "nicht erkennen kann"...

Mal sehen, wie lange ich damit durchkomme

Dopamin
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Alt 17.12.2007, 15:41   #41
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Das Sozialamt hat meinen Antrag auf die Übernahme der Fahrtkosten abgelehnt. Sie waren der Meinung das lt. ihren Bestimmungen und Richtlinien die Arge dafür zuständig wäre.
Mal sehn was morgen die Arge sagt.
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Alt 17.12.2007, 15:50   #42
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irgendwie ja auch sehr nervig wenn die zuständigkeit pro ort, bereich usw...

jedes mal woanders liegt oder hin und her geschoben wird.

ich meine, bei vielen dingen kann man sich ja echt streiten obs notwendig ist oder nicht..

aber hier.. ich mein... hallo.

auf der einen seite bist gesetzlich verpflichtet dein kind zu sehen und dich zu kümmern, ob unverheir. oder geschieden ist da ja rille.
gleiches gilt für sorgerecht.

aber dass man dann nichtmal sieht dass das garnicht möglich ist mit dem ALG2 Satz.. der ja sowieso für nur eine Person gedacht ist...

ich verstehs halt nicht.

Ich bin so doof (oki, ich muss es ja soweiso irgendwann) und zahle noch gewisse altlasten mit meinem Satz ab (würde ichs nicht tun bekomm ich wieder allerlei andere steine in den weg gelegt die mich viel zeit, nerven und auch geld kosten).
dann geht da noch ne altlast ab (kühlschrank uff kredit).

Mir bleiben also nach abzug aller fixkosten..die ich eben habe.. 170,- euro für klamotten, renovierung, ESSEn und das ganze gedöns.

Wenn die mir nun kommen mit "nix gibts" dann dreh ich echt am rad. in diese 170,- drück ich immerhin noch 6-8 Tage Pappaweekend.

So, noch 20min dann kommt der Antrag in die gelbe Tonne und auf geht..
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Alt 17.12.2007, 15:58   #43
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Es geht nicht nur dir so. Haben noch ein Darlehen wegen Stromnachzahlung und wegen Fahrt zur Beerdigung meiner Mutter laufen.
Ich bezweifle das man mir jetzt nochmal ein Darlehen geben wird und wenn, wie soll ich das den je abbezahlen? Selbst wenn ich eine Arbeit bekommen sollte wird es nicht einfach.
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Alt 28.12.2007, 23:08   #44
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Hallo nemesiz, angie, dopamin,

bei mir läuft auch noch alles....!
Seid bitte so nett, dass, wenn ihr einen Bescheid erhaltet, diesen auch in das Forum einzustellt.
Das heißt, macht bitte nicht die Augen zu, nur weil ihr Euer Ziel erreicht haben solltet, sondern stellt alles rein, damit auch andere, die sich nicht trauen hier zu posten, davon profitieren!!

Liebe Grüße
und hoffentlich wird im "Neuen Jahr" vieles anders ...und hoffentlich besser und sozialer!
Das geht aber nur, wenn wir uns nicht duckmäusern lassen und Widerstand leisten für "Mehr - Gerechtigkeit"!

Und beten, das ist aber, meine persönliche Meinung, weil mir Gott immer geholfen hat...., auch in Zeiten, wo ich nur noch 50 Cent hatte.

Ritarose
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