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Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie

Einstandsgemeinschaft und Arbeit; in Forum: Information; Guten Morgen, nun ist es soweit, mein WGler hat eine Arbeit gefunden zum 20.08.07 Die Arge hat uns ja einfach zu einer Einstandsgemeinschaft erklärt wogegen wir eine Klage eingereicht haben. ...
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Alt 12.08.2007, 09:42   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Standard Einstandsgemeinschaft und Arbeit

Guten Morgen,

nun ist es soweit, mein WGler hat eine Arbeit gefunden zum 20.08.07

Die Arge hat uns ja einfach zu einer Einstandsgemeinschaft erklärt wogegen wir eine Klage eingereicht haben.
Die läuft ja noch und wann es soweit ist, wissen wir ja nicht.

Mein WGler wird 1500 € verdienen, er ist Privatinsolvenzler und hat einen unterhaltspflichtigen Sohn im Alter von 6 Jahren. Steuerklasse 1.

Ich mache gerade einen 400 € Job werde aber zum 1.10.07 eine andere Arbeit machen in einer Spülküche eines Studentenwerks.

Bekomme dafür 495 € Brutto bin aber im Gegensatz zu jetzt wenigstens krankenversichert. Eiin Fortschritt. Habe Steuerklasse 2.


Was kann denn nun die Arge von meinem WGler berechnen, werde ich noch Geld bekommen?
Wird die Privatinsolvenz und der Unterhalt für seinen Sohn berücksichtigt ?

Danke im voraus für Eure Mühe und Antworten.

Gruß
Paula06
__________________
Die Herrschenden müssen bewacht werden, nicht die Beherrschten.
(Friedrich Dürrenmatt)
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Alt 12.08.2007, 23:29   #2
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Standard Geld bekommen? Hat Deutschland die soziale Marktwirtschaft? Eben: du bekommst Abzüge

Zitat:
Zitat von Paula06 Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

nun ist es soweit, mein WGler hat eine Arbeit gefunden zum 20.08.07

Die Arge hat uns ja einfach zu einer Einstandsgemeinschaft erklärt wogegen wir eine Klage eingereicht haben.
Die läuft ja noch und wann es soweit ist, wissen wir ja nicht.

Mein WGler wird 1500 € verdienen, er ist Privatinsolvenzler und hat einen unterhaltspflichtigen Sohn im Alter von 6 Jahren. Steuerklasse 1.

Ich mache gerade einen 400 € Job werde aber zum 1.10.07 eine andere Arbeit machen in einer Spülküche eines Studentenwerks.

Bekomme dafür 495 € Brutto bin aber im Gegensatz zu jetzt wenigstens krankenversichert. Eiin Fortschritt. Habe Steuerklasse 2.


Was kann denn nun die Arge von meinem WGler berechnen, werde ich noch Geld bekommen?
Wird die Privatinsolvenz und der Unterhalt für seinen Sohn berücksichtigt ?

Danke im voraus für Eure Mühe und Antworten.

Gruß
Paula06
Hallo Paula,

Zahlen kann ich dir keine nennen. Aber rein prinzipielle Antworten sind schon drin. Ihr beide werdet als eine Gemeinschaft angesehen damit man dir die Bezüge kürzen kann. Jeden Yoghurt den du von deinem WGler leihst, den sollst du teuer bezahlen. Und weil das Amt keine Kühlschrankkontrolle ausführt, sollst du dafür bezahlen dass du eine Yoghurt leihen könntest.

Privatinsolvenz als Erlebnis selbst ist keine müde Mark wert. Anders sieht es aus wenn dein Wohngenosse noch Schulden hat. Diese mindern sein Einkommen und senken das Geld das euch gemeinsam zur Verfügung stehen kann.
Der Sohn, oder eigentlich der Unterhalt für diesen, mindert das Einkommen deines Wohngenossen ebenfalls.

Mal eine andere Frage: hast du schon mal versucht Unschuld zu beweisen?
Geht nicht, oder geht nur in extremen Ausnahmefällen (Unversehrtheit des Hymen, Mittelwertsatz in der Mathematik(?), Alibi haben). Tatsächlich wurden im Mittelalter tausende von Menschen grausam hingerichtet, weil sie nicht beweisen konnten nicht Hexe/r zu sein. Tatsächlich landeten im 3. Reich tausende von Menschen im Lager, weil sie nicht beweisen konnten nicht Volksfeind, nicht Kommunist, nichts jüdisches vor 32 Generationen in der Familie gehabt zu haben.
Jeder vernünftige Mensch weiß, daß es so gut wie unmöglich ist eine unschuldige Unterstellung zu widerlegen. Man muß schon ein Wahnsinniger sein (wie im MA), ein Faschist (wie im 3. Reich) oder Peter Hartz, um anderer Meinung zu sein. Jedenfalls ist im SGB verbucht, daß ihr es beweisen müßt wenn ihr kein Liebespärchen seid... klappt nicht. Deswegen sind eure beiden Einkommen in Hartzens Wahn euer gemeinsames Einkommen. Und die Person die nicht beweisen kann nicht für dich verantwortlich zu sein, hat für dich verantwortlich zu sein. Was deine Bezüge mindert.

Bei der Detailrechnung würde dann das Einkommen deines Wohnungsgenossen um seine Schulden, seinen Unterhalt gemindert werden. Der Rest würde als gemeinsames Einkommen zugrunde liegen.
__________________
tschüs
ThomasF

---

10% Arbeitslose, Sozialfälle und Aufstocker sind für die Linkspartei 10% aller Wählerstimmen. Und täglich werden es mehr...
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Alt 13.08.2007, 03:57   #3
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Standard 1. Schritt

Wenn man keine eäG oder so ist, dann gibt man auch nicht den Lohnzettel raus. Der geht den Mitbewohner und dessen tolle ARGE nichts an.
Konsequent die Informationen verweigern.
Die ARGE darf dann gerne versuchen die Informationen auf anderem Wege zu erhalten. Den hilfebedürftigen Mitbewohner zu sanktionieren bzw. so was androhen für den Fall, dass er nicht liefert, wird dann zum strafbewehrten Boumerang. Auf dem Rechtsweg hat die ARGE keine Chance die gewünschten Informationen zu erhalten. Es fehlt schon an der rechtlichen Verpflichtung des Mitbewohners sich zu offenbaren.
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Alt 13.08.2007, 07:16   #4
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Standard

Zitat:
Zitat von kleindieter Beitrag anzeigen
Wenn man keine eäG oder so ist, dann gibt man auch nicht den Lohnzettel raus. Der geht den Mitbewohner und dessen tolle ARGE nichts an.
Konsequent die Informationen verweigern.
Die ARGE darf dann gerne versuchen die Informationen auf anderem Wege zu erhalten. Den hilfebedürftigen Mitbewohner zu sanktionieren bzw. so was androhen für den Fall, dass er nicht liefert, wird dann zum strafbewehrten Boumerang. Auf dem Rechtsweg hat die ARGE keine Chance die gewünschten Informationen zu erhalten. Es fehlt schon an der rechtlichen Verpflichtung des Mitbewohners sich zu offenbaren.
Guten Morgen kleindieter,

wir haben noch garnichts rausgegeben. Und wenn dann gibt jeder für sich selber das raus was er vorzeigen muß.

Außerdem weiß die Arge das noch nicht das wir beide eine Arbeitsstelle gefunden haben weil das Ergebnis erst am Freitag kam.

Ich werde das heute meinem SB ganz normal mitteilen, was mein WGler macht dafür bin ich nicht verantwortlich.

Wir bekomme auch beide unser Geld getrennt auf die Konten.

Letztens wollte der SB meinem WGler was für mich mitgeben da dieser zu einem Gespräch zu dem SB mußte.
Ich hatte was beantragt und er wollte dieses Schreiben dem WGler mitgeben.

Ich habe ihm dann gesagt das ich das nicht will und das er mir das gefälligst mit der Post schicken soll, der Herr .... wäre nicht mein privater Briefträger und seiner schon mal garnicht.

Falls wir die Klage verlieren sollten wird einer von uns hier definitiv ausziehen.
Dann sollen sie halt alles doppelt zahlen, mir ist das eins wie die die Steuergelder verschwenden.

Ich lasse mich aber nur ungerne reglementieren und möchte mein Leben so leben wie ich es mir vorstelle.
Und wenn der Staat meint das so machen zu müssen ist das dann deren Sache.

Danke für Deine Antwort.

Gruß
Paula06
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Alt 13.08.2007, 07:24   #5
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Guten Morgen ThomasF,

auch Dir danke für Deine Antwort.

Zum Glück reicht mein Geld gerade eben noch so aus um mir keinen Joghurt leihen zu müssen

Ich weiß das wir es beweisen müssen das wir eine WG sind und keine EG.
Und ich weiß auch wie schwer das ist.

Meine Antwort hierzu ließ ich ja kleindieter schon zukommen.

Wir werden versuchen dagegen anzugehen, jeder für sich.
Jeder hat sich auch einen eigenen Anwalt genommen.

Und jeder klagt für sich.

Warten wir auf das Ergebnis und dann handeln wir.

In diesem Sinne....

Danke und Gruß

Paula06
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Alt 25.05.2008, 17:37   #6
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Standard AW: Einstandsgemeinschaft und Arbeit

Hallo zusammen,

wollte mich mal wieder gemeldet haben um Euch auf den Laufenden zu halten.
Geht immer noch um meinem WGler und das zusammen wohnen in einem Haus.
Wir haben ja nun eine Klage eingereicht und werden das nun bis zum Ende durchziehen.

Seit dem 1.10.07 bekomme ich nun kein Geld mehr von der Arge.
Ich habe mir von einer Freundin mehrmals das Geld ausgeliehen für die Miete, also meinen Mietanteil für mich und meine Tochter und meine andere Tochter hat mich monatlich nun mit 300 € unterstützt das sie als Elterngeld bekommen hat.

Mein Sohn hat mir in unregelmäßigen Abständen Lebensmittelpakete gesendet und ich war auch wöchentlich bei der Tafel.

Und eine andere gute Freundin hat teilweise meine Tochter eingekleidet.

Wir sind nun an dem Punkt angelangt das wir vom Gericht aufgefordert wurden eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und 3 Zeugen zu nennen die exakte Angaben machen können.
Ja was sind exakte Angaben ? Eine gute Frage.
Exakte Angaben kann man doch nur machen wenn man mit einer Person unter einem Dach wohnt.

Jedenfalls habe ich meine Zeugen soweit zusammen die in etwa was dazu sagen könnten. Da meine große Tochter seit März nun hier bei mir wohnt, vorübergehend, kann sie ja schon eher exakte Angaben machen.

Ansonsten gibts keine EXAKTEN Angaben. Es sei denn man arbeitet bei der Arge als Außendienstler.....da reichen 10 Minuten in der Wohnung schnüffeln und dann kann man als Fremder urplötzlich EXAKTE Angaben machen.

Dann könnte ich ja auch jeden X-beliebigen der draußen zufällig auf der Straße herumläuft mal eben hier hereinbitten um nach 10 Minuten sagen zu können ob wir eine WG sind oder eine Einstandsgemeinschaft.

Ich hoffe das das nun nicht mehr allzulange dauert mit der Gerichtsverhandlung denn meine kleine Tochter wird im August eingeschult und ich frage mich woher ich das Geld für all die Schulsachen nehmen soll ?????
ich verdiene gerade mal 420 €, dazu das Kindergeld und Unterhalt von der Unterhaltsvorschußkasse.

Der Sohn meiner Tochter ist nun auch 1 Jahr alt geworden und so bekommt meine Tochter kein Elterngeld mehr.
Und kann mich somit nicht mehr unterstützen.

Wegen meiner Erstattung der Bewerbungskosten wollte die Richterin letztens erst wissen wieviel Geld ich noch offen hätte, also wieviel die Arge mir da noch schulden würde ?
Auch hier bin ich auf das Ende gespannt.

Sowie sich was Neues ergibt schreibe ich Euch wieder.
Diese Arge hier in Sankt Augustin ist echt das allerletzte.

Gruß

Paula06
__________________
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Alt 25.05.2008, 21:00   #7
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Benutzerbild von marpi
 
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Standard AW: Einstandsgemeinschaft und Arbeit

Hi Paula06,

schön Dich mal wieder zu lesen

Auch bei mir hat sich seit April 2006 nichts mehr ergeben. Mittlerweile hab ich aber einen 400 Euro Basis Job und habe auch meiner RA geschrieben das ich keinen Bock mehr habe so lange auf eine einzige Entscheidung zu warten und das ich von der Arge mein Geld vom April 2006 bis Oktober 2006 haben möchte. Inzwischen kann ich meine KV selbst bezahlen und hab mich in Behandlung wegen Depressionen und anderen *Kleinigkeiten* begeben. Jetzt, wo ich den Mist was Hartz IV angeht, gedanklich weggelegt habe, geht es mir wieder etwas besser.

Vor dem Problem Einschulung stand ich vor fast 3 Jahren schon und ich hab mich bei meiner Arge für den tollen Einschulungstag recht herzlich bedankt. Meine Kleine und ich haben an dem Tag sehr viel geweint als wir daran dachten wie die anderen Kinder feierten und bei uns nach der Schulveranstaltung Schluß war. Es war für sie eine schmerzhafte Erfahrung. Ein Jahr darauf wurde bei ihr ADHS festgestellt. Erst dann hab ich sie richtig verstanden. Unsereins ist ja im Verzichten ja mittlerweile geschult aber wenn es an die Kinder geht dreh ich am Rad. Gottseidank hat uns der Förderverein einige Schulsachen stiften können. Den Tornister hab ich damals glücklicherweise beim Internetversandhaus bekommen. Nun kommt sie in die 3. Klasse und hat den Tornister immer noch.

Ich wünsche Dir, sowie allen anderen die absichtlich in eine Einstandsgemeinschaft gesteckt werden, viel viel Kraft und Mut sich dagegen zu wehren. Fühlt euch umärmelt

lg marpi
__________________
so sehen Hartz IV Gesetze aus
§ 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft
§ 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft
§ 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft
§ 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft
Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann
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Alt 14.08.2008, 14:36   #8
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Benutzerbild von Paula06
 
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Standard AW: Einstandsgemeinschaft und Arbeit

Zitat:
Zitat von Paula06 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

wollte mich mal wieder gemeldet haben um Euch auf den Laufenden zu halten.
Geht immer noch um meinem WGler und das zusammen wohnen in einem Haus.
Wir haben ja nun eine Klage eingereicht und werden das nun bis zum Ende durchziehen.

Seit dem 1.10.07 bekomme ich nun kein Geld mehr von der Arge.
Ich habe mir von einer Freundin mehrmals das Geld ausgeliehen für die Miete, also meinen Mietanteil für mich und meine Tochter und meine andere Tochter hat mich monatlich nun mit 300 € unterstützt das sie als Elterngeld bekommen hat.

Mein Sohn hat mir in unregelmäßigen Abständen Lebensmittelpakete gesendet und ich war auch wöchentlich bei der Tafel.

Und eine andere gute Freundin hat teilweise meine Tochter eingekleidet.

Wir sind nun an dem Punkt angelangt das wir vom Gericht aufgefordert wurden eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und 3 Zeugen zu nennen die exakte Angaben machen können.
Ja was sind exakte Angaben ? Eine gute Frage.
Exakte Angaben kann man doch nur machen wenn man mit einer Person unter einem Dach wohnt.

Jedenfalls habe ich meine Zeugen soweit zusammen die in etwa was dazu sagen könnten. Da meine große Tochter seit März nun hier bei mir wohnt, vorübergehend, kann sie ja schon eher exakte Angaben machen.

Ansonsten gibts keine EXAKTEN Angaben. Es sei denn man arbeitet bei der Arge als Außendienstler.....da reichen 10 Minuten in der Wohnung schnüffeln und dann kann man als Fremder urplötzlich EXAKTE Angaben machen.

Dann könnte ich ja auch jeden X-beliebigen der draußen zufällig auf der Straße herumläuft mal eben hier hereinbitten um nach 10 Minuten sagen zu können ob wir eine WG sind oder eine Einstandsgemeinschaft.

Ich hoffe das das nun nicht mehr allzulange dauert mit der Gerichtsverhandlung denn meine kleine Tochter wird im August eingeschult und ich frage mich woher ich das Geld für all die Schulsachen nehmen soll ?????
ich verdiene gerade mal 420 €, dazu das Kindergeld und Unterhalt von der Unterhaltsvorschußkasse.

Der Sohn meiner Tochter ist nun auch 1 Jahr alt geworden und so bekommt meine Tochter kein Elterngeld mehr.
Und kann mich somit nicht mehr unterstützen.

Wegen meiner Erstattung der Bewerbungskosten wollte die Richterin letztens erst wissen wieviel Geld ich noch offen hätte, also wieviel die Arge mir da noch schulden würde ?
Auch hier bin ich auf das Ende gespannt.

Sowie sich was Neues ergibt schreibe ich Euch wieder.
Diese Arge hier in Sankt Augustin ist echt das allerletzte.

Gruß

Paula06
Hallo zusammen,

wollte Euch ja auf dem Laufendem halten und möchte hier nun mal mitteilen das mein WGler und ich am 26.08.08 um 13 Uhr einen Gerichtstermin haben am Sozialgericht in Köln.
Da soll unsere Beziehung zueinander geklärt werden.
Wir gelten ja als Einstandsgemeinschaft wogegen jeder von uns dann geklagt hat. Und nun ist es bald soweit.

Wollen ja mit der Klage erreichen das wir wie eine WG geahndet werden.

Ich werde mich dann nochmals melden sowie alles vorbei ist.

Hat Jemand Erfahrung mit dem Sozialgericht in Köln ?
Wir haben eine Richterin.

Ja dann Euch allen noch einen schönen Tag und bis bald wieder.

Gruß

Paula06
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Alt 14.08.2008, 16:48   #9
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Standard AW: Einstandsgemeinschaft und Arbeit

Hi Paula,

schön das Du Dich mal wieder meldest. Auch bei mir gibt es seit April 2006 nichts neues und ehrlich gesagt ich will mit dem ganzen Kram nichts mehr zu tun haben. Ich habe nervlich mit dem Kram abgeschlossen und seitdem geht es mir besser. Inzwischen bezahle ich meine Schulden bei der KK ( ca 2000 Euro) von meinem 400 Euro Basis Job. Ich bekomme da ca 300 Euro so daß ich auch meine laufenden Beiträge bezahlen kann. Ich gehe zwar dann umsonst arbeiten aber lieber so als nochmals mit einer Arge oder einem gericht zu tun haben zu müssen.
Meld Dich wieder wenn Du was erreicht hast.

Ich drück die ganz feste die Daumen für den 26.08.08


liebe Grüße marpi
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§ 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft
§ 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft
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Alt 14.08.2008, 17:44   #10
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Standard AW: Einstandsgemeinschaft und Arbeit

Zwar wird gerne versucht innerhalb der Hartz IV - Gesetze eine Beweislastumkehr zu indizieren, jedoch ist noch immer jemand so lange unschuldig bis ihm eindeutig die "Schuld" nachgewiesen werden kann.

Der Kläger, in diesem Fall die ARGe, trägt einseitig die Beweislast, nicht ihr.
Das ist noch immer ein fundamentaler Rechtssatz in D.

Wer Klagt bzw. eben "anklagt" hat die Beweislast zu führen. Es gehört zum Grundsatz der Rechtssicherheit in D und ist bestehendes Recht für Jedermann. Es ist ein insich logisches System, aus dem man den wesentlichen Bestandteil nicht herauslösen kann ohne dabei Gefahr zu laufen das Gefüge der Rechtssprechung und das der Gesellschaft in Gefahr zu bringen.

Ihr müßt also NICHT eure Unschuld beweisen, sondern die ARGE hat euch eure "Schuld" nachzuweisen, und das eindeutig.
Je mehr ihr euch um euren Unschuldsnachweis bemüht, desto eher besteht die Wahrscheinlichkeit das ihr dabei in ein "Fettnäpfchen" latscht. Am Allerbesten ist es nur dazusitzen und schlichtweg abzuwarten welche "Beweise" die ARGE der Richterin für ihre Behauptungen vorlegen kann.
Manches Mal ist weniger tun und etwas unterlassen der sicherste Weg und führt sogar zum schnellsten und besten Ergebnis.

Viel Erfolg !

__________________________________________________ ______________

Und das schreibe ich hier als private Meinungsäußerung und unter Haftungsausschluß !
__________________________________________________ _______________
Kleeblatt ist offline  
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Alt 14.08.2008, 18:02   #11
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Standard AW: Einstandsgemeinschaft und Arbeit

Zitat:
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Hallo zusammen,

wollte Euch ja auf dem Laufendem halten und möchte hier nun mal mitteilen das mein WGler und ich am 26.08.08 um 13 Uhr einen Gerichtstermin haben am Sozialgericht in Köln.
Da soll unsere Beziehung zueinander geklärt werden.
Wir gelten ja als Einstandsgemeinschaft wogegen jeder von uns dann geklagt hat. Und nun ist es bald soweit.

Wollen ja mit der Klage erreichen das wir wie eine WG geahndet werden.

Ich werde mich dann nochmals melden sowie alles vorbei ist.

Hat Jemand Erfahrung mit dem Sozialgericht in Köln ?
Wir haben eine Richterin.

Ja dann Euch allen noch einen schönen Tag und bis bald wieder.

Gruß

Paula06
Erfahrung habe ich mit der 11. Kammer des SG Köln, jedoch keine guten.

Abgesehen davon, dass der Termin in Abwesenheit des Mitbewohners (Auslandseinsatz) stattfand, interessierte sich die Kammer weder für meine Ausführungen, dass keine Unterstützung stattfindet noch für die eidesstattliche Versicherung des Mitbewohners. Ausschlaggebend für die Einstufung als BG und entsprechende Leistungsversagung war dann ein Fotos von einem gemeinsamen Zoobesuch (6 Monate vor dem Zusammenzug). Der aus diesem Foto ersichtliche, erhebliche Gewichtsunterschied der betroffenen Personen reichte nicht aus um dem Gericht die nicht hälftige Verteilung der Lebensmittelkosten plausibel zu machen.

Ich versuch mal Deinem Termin beizuwohnen, evtl. springen ja noch ein paar Argumente für mein Berufungsverfahren raus.

LG
strümpfchen
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Alt 14.08.2008, 18:10   #12
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Standard AW: Einstandsgemeinschaft und Arbeit

Wenn ich mit allen mit denen ich irgendwo mal gewesen bin, an die ich mich mal aus unterschiedlichen Gründen angelehnt habe, bei denen ich aus Spaß mal auf dem Schoß gesessen habe, die bei mir mal (während einer Ehekrise mit dem Frauchen) einige Tage lang im Gästezimmer schliefen ect. eine EG gehabt hätte, - auh Backe !

Und wie kommt die ARGE zu diesem Foto ?
Und was genau zeigt das ?

(Mußt ja nicht antworten, aber interessant zu wissen wäre das schon, vielleicht per PN ?)
Kleeblatt ist offline  
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Alt 14.08.2008, 18:25   #13
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Standard AW: Einstandsgemeinschaft und Arbeit

Zitat:
Zitat von Kleeblatt Beitrag anzeigen
Zwar wird gerne versucht innerhalb der Hartz IV - Gesetze eine Beweislastumkehr zu indizieren, jedoch ist noch immer jemand so lange unschuldig bis ihm eindeutig die "Schuld" nachgewiesen werden kann.

Der Kläger, in diesem Fall die ARGe, trägt einseitig die Beweislast, nicht ihr.
Das ist noch immer ein fundamentaler Rechtssatz in D.

Wer Klagt bzw. eben "anklagt" hat die Beweislast zu führen. Es gehört zum Grundsatz der Rechtssicherheit in D und ist bestehendes Recht für Jedermann. Es ist ein insich logisches System, aus dem man den wesentlichen Bestandteil nicht herauslösen kann ohne dabei Gefahr zu laufen das Gefüge der Rechtssprechung und das der Gesellschaft in Gefahr zu bringen.

Ihr müßt also NICHT eure Unschuld beweisen, sondern die ARGE hat euch eure "Schuld" nachzuweisen, und das eindeutig.
Je mehr ihr euch um euren Unschuldsnachweis bemüht, desto eher besteht die Wahrscheinlichkeit das ihr dabei in ein "Fettnäpfchen" latscht. Am Allerbesten ist es nur dazusitzen und schlichtweg abzuwarten welche "Beweise" die ARGE der Richterin für ihre Behauptungen vorlegen kann.
Manches Mal ist weniger tun und etwas unterlassen der sicherste Weg und führt sogar zum schnellsten und besten Ergebnis.

Viel Erfolg !

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Und das schreibe ich hier als private Meinungsäußerung und unter Haftungsausschluß !
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Sorry, aber du irrst. Wenn das so wäre, könnten die glatt den § 31 SGB II abschaffen. Da gibts nämlich auch die Beweislastumkehr. Du mußt denen nachweisen, dass du nicht schuld bist, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht zustandegekommen ist bspw. (wichtiger Grund, unzumutbares Stellenangebot usw.). Und wenn die deinen Grund als nicht wichtig erachten, wirst du sanktioniert. Punkt.
Selbst wenn du gerade klagst gegen bspw. eine erste Sanktion, wirst du beim zweiten Mal trotzdem zu 60% sanktioniert - obwohl eben nicht richterlich festgestellt ist, ob die erste Sanktion überhaupt rechtsgültig ist und Bestand hat.

Als Hartz IV-Erwerbsloser gilt eben nicht "im Zweifel..."
Arbeitslose ALG II-Empfänger werden in diesem Land häufig schlechter gestellt bei der Juristerei als Kriminelle - das ist die bittere Wahrheit.
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Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
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Alt 14.08.2008, 18:46   #14
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Standard AW: Einstandsgemeinschaft und Arbeit

Entschuldige, m.E. gilt in dubio pro reo bei allen Gerichten.

Da die ARGEN keine Gerichte sind haben die de facto zwar einen Freibrief für ihr Verwaltungshandeln, aber vor einem Gericht besteht dann wieder das Recht der zu tragenden Beweislast durch die Jobcenter.

Verwaltungshandeln ist eine Sache, Rechtsfindung und Rechtsprechung vor einem Gericht aber das Andere. Dort kommen die mit ihrem § 31 II SGB nicht weit. da gehts dann um die Prozeßordnung und der unterliegen ebn auch alle Jobcenter, mag es denen nun gefallen oder auch nicht.

Deswegen sind sie ja wohl auch mit diesem Foto angetrabt gekommen als Beweis, - eben WEIL sie vor Gericht die Beweislast zu tragen haben.

Den Beweis zu werten liegt dann wieder im Ermessensspielraum des jeweiligen Richters. Kann der Beweis als solcher nicht hinreichend entkräftet werden, so ist das tragisch, aber nicht der angeblichen Beweislastumkehr zuzurechnen.
Besteht also ein hinreichender und glaubhafter Kausalzusammenhang zwischen Foto und Klage der ARGE, dann ist das Urteil gerechtfertigt.

Also wenn doch, - dann würde ich bitte gerne mal (Namen ect. unkenntlich gemacht meinetwegen) das sich darauf begründende Urteil gerne lesen.

Das Problem ist das man einfach Nichts werten kann was man weder selbst gesehen oder gehört hat.
Deshalb kann ich dazu ohne nähere Kenntnis keinerlei Wertung treffen. Das Ganze ist mir momentan schlichtweg zu schwammig in der Aussage und deshalb enthalte ich mich diesbezüglich irgendeiner weiteren eigenen Meinung zu diesem Verfahren.
Kleeblatt ist offline  
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Alt 14.08.2008, 19:09   #