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| Tags: a2ll, eheaehnlich, fragebogen, neuer |
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| | #26 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Dann sollten mal so langsam Studenten, die in einer studentischen WG zusammenleben aufpassen, das für die Bildung von BGs nicht auch noch Vielweiberei und Vielmännerei angerechnet werden. :| :| :| |
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| | #27 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.03.2006 Ort: Berlin
Beiträge: 34
| Hab alles, so wie es nunmal ist, angegeben, ohne weglassen, ohne hinzudichten, und siehe da... Mein Antrag wurde bewilligt. Zwar nur vorläufig, weil das alleinerziehend sein noch geprüft werden musste, aber da war auch schon einer hier, den ich mit nem freudigen Hallo durch die Wohnung geführt hab. Er meint, der Rest wird dann wohl auch noch überwiesen. Bin mal wieder gespannt, wie ein Flitzebogen... Also Ihr Lieben, wenn Ihr bei der Wahrheit bleibt und den Beamten nicht gleich alle Gesetze vor die Nase haltet, sondern einfach nach der Wahrheit "laut Gesetz" Eure Angaben macht, dürfte das auch bei Euch mit der Unterstützung klappen. Ich drück Euch dafür die Daumen und hüpf erstmal glücklich trällernd auf ibääh, um günstig, Situationsgerecht aber schön, einzukaufen... :party:
__________________ Wenn Dir jemand Steine in den Weg legt, dann bau was Schönes draus... B-) |
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| | #28 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| Zitat:
Auf meine Rückfrage wieso, nur der Kommentar, der hat doch ein Einkommen und dann muss er für Sie aufkommen. So einfach ist das in Köln!! Schließlich kann man ja nicht zusammenziehen und nicht füreinander aufkommen, das verstößt gegen Artikel 6 GG eA-Verfahren läuft | |
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| | #29 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Was ist denn das Thema der EA? |
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| | #30 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| Zitat:
Allerdings blockierte die Widerspruchsstelle zunächst, weil sie auf unterschriebene Verträge bestand. Jetzt wird mit fadenscheinigen Indizien und falschen Rückschlüssen ein Gesamtbild konstruiert, das wir eine EäG wären. Da aber auch der -selbstverständlich ablehnende- Widerspruchsbescheid schon vorliegt, wird auch noch in der Hauptsache Klage eingereicht. | |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.678
| Arge Nürnberg: Bei Untermietverträgen muß der Untermieter eigene Koch- und Waschgelegenheiten haben und nutzen. Aha, Kochplatte anschaffen und Waschschüssel? Tom_ |
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| | #32 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| Zitat:
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| | #33 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Mal ganz allgemein: Diese unterschiedlichen, von den Argen erfundenen Fragebögen, dürften vor Gericht keinen Bestand haben. Wenn sie dann auch noch mutwillig so gestrickt sind, dass, egal was man antwortet, eine eheähnliche Gemeinschaft herauskommen kann, doch wohl schon gar nicht. Strümpfchen, deine Anwältin meint sicherlich, dass man eine Wohnung gemeinsam als Wohngemeinschaft bewohnen kann, auch ohne einen schriftlichen Vertrag. Da mag sie schon recht haben. Besser ist es aber immer, klare Verhältnisse schriftlich zu regeln. Wenn gemeinsame Küchen- und Badbenutzung vereinbart wird, braucht man auch keinen Kocher und keine Schüssel zum Waschen. Ist dies nicht der Fall lt. Vertrag, dann schon. Die Regelung mit der Koch-, Waschstelle und Toilette entstammt den Richtlinien für den zweiten Wohnsitz bei doppelter Haushaltsführung. Das hat m.E. nichts mit der gemeinsamen Nutzung einer Wohnung als WG zu tun. Dem Arbeitsamt wurde bereits vor Jahren vom Bundesverfassungs- oder -verwaltungsgericht untersagt, sich als Moralist aufzuspielen. Wo also das Bett der Mitglieder der Wohngemeinschaft steht, sollte der WG überlassen bleiben. Das ist aber in die SBs, besonders wohl in Bayern und BaWü, nicht hereinzubekommen. Der Papst sieht das nämlich anders. :motz: |
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| | #34 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| Zitat:
Als Alternative hatte ich einen Entwurf für einen Untermietvertrag mitgenommen, beide Verträge konnte ich jedoch erst nach dem Termin zur Prüfung an den Anwalt weiterleiten. Dummerweise habe ich erlaubt, dass die SB Kopien davon zog. Daher nimmt man nun einzelne Formulierungen, dieser -juristisch nicht vorgeprüften- Verträge als Beweise bzw. Indizien für ein Füreinander-Einstehen. Klar hätte der Untermietvertrag unterzeichnet werden können, aber dies hätte die ARGE -höchstwahrscheinlich- als Anlass für Wohnungsbesichtigung und die darauffolgende Leistungsversagung, wegen gemeinsamer Nutzung von Schlafzimmer und Bett genommen. Diesen Haarspaltereien wollten wir keine Grundlage geben. Allerdings sieht das SG derzeit, aufgrund des Widerspruchsbescheides, mehr Anhaltspunkte für EäG als dagegen. Dabei liegen eidesstattliche Versicherungen vor, in denen das Nicht-Füreinander-Einstehen bestätigt wird. | |
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| | #35 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zitat:
Die Vorschrift des § 122 Satz 1 BSHG sei jedenfalls in einem bedarfsorientierten subsidiären Basissicherungssystem wie dem der Sozialhilfe geboten. Anders möge dies bei der Arbeitslosenhilfe sein, der primär eine Lohnersatzfunktion zukomme. Ebenso wie in § 137 Abs. 2 a AFG sei in § 122 BSHG der persönliche Anwendungsbereich der Vorschrift eingeschränkt auf Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft lebten. Eine solche liege vor, wenn zwischen einem Mann und einer Frau eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bestehe. Auf den Nachweis einer sexuellen Beziehung komme es nicht an, sondern auf das Wirtschaften aus einem Topf. Darüber hinaus sei jedoch die Charakterisierung der Gemeinschaft als Verantwortungs- oder Einstehensgemeinschaft in Notlagen des Lebens begrifflich erforderlich. Mußt du mal googlen, dann findest du ganz gewiss auch noch das Urteil, dass ich jetzt leider nicht finde, in dem steht, dass das Amt sich bei der Zuwendung von Geld an einen Bedürftigen nicht zum Moralapostel aufspielen darf. Manchmal muß man die nächsthöhere Instanz bemühen. Dauert leider nur noch länger. | ||
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| | #36 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 357
| Zitat:
Letzendlich wirtschaften wir nicht aus einem Topf und mein Freund zahlt eher deswegen mehr für Lebensmittel, weil er nunmal auch gut das Doppelte wiegt, als mein Sohn und ich zusammen. Hätte besser im Vertragsentwurf eine Verteilung dieser Kosten nach Gewicht, statt nach Einkommen vorgesehen. Dann hätte die ARGE zumindest diesen Punkt nicht für sich ausschlachten können. | |
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| | #37 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.09.2006
Beiträge: 9
| Die Bundestagsverwaltung prüft bei Abgeordneten _nicht_, ob sie in einer eäG leben, wenn sie Steuermittel auszahlt: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/290/60230/ Der Wortlaut im Abgeordnetengesetz § 12, Absatz 3, Mitte: http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__12.html Dreister gehts nicht. Sternputzer |
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| | #38 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.05.2007
Beiträge: 2
| Hallo, leider kann ich den Fragebogen zur eheähnlichen Gemeinschaft nicht öffnen. ?? Kann mir jemand zufällig einen aktuellen Link schicken? Da ich mich mit meinem Mitbewohner am Montag gemeinsam zur Widerlegung einer EäG zum JobCenter begeben muss, möchten wir natürlich vorbereitet sein. Bin eh mal gespannt, was uns dann im Munde umgedreht wird etc... Ich wohne seit 02/2006 mit einem Kumpel (ich bin weiblich) in einer Wohnung. Wurde 02/06 alles ganz unproblematisch bewilligt. (jeder hatte im Antrag auf Umzug dargestellt, das es sich um eine rein platonische WG handelt). Da wir als WG nun aber seit Monaten große Probleme mit den Mietern über uns haben (andauernde und ständige Lärmbelästigung, tätliche Angriffe gegen mich etc, alles dabei, leider....), haben wir Anfang dieser Woche beim zuständigen JobCenter (Berlin) jeder seinen Antrag auf Umzug bzw. Kostenübernahme des neuen Wohnraumes abgegeben. Dazu muss ich sagen, dass zwar jeder einen eigenen Antrag unterschrieben hat, ich aber aufgrund von Krankheit (AU liegt vor) meines WG Mitbewohners, seinen Antrag einfach mit abgegeben habe, in seinem Namen. Am Do. war ich dann nochmals da, weil das Expose´der neuen Whng. nur einmal vorlag, und das JobCenter dieses für beide Mieter der WG, mit namentlichem Anschreiben, benötigte. Ich also wieder hin am Do, bin dann in die Leistungsabteilung vorgedrungen und der Umzug wurde abgelehnt. Begründung: Die Mietkosten seien unangemessen --- also zu hoch! Obwohl die jetztige Miete 40 Euro höher ist als die Neue Miete wäre. (wurde aber im vergangen Jahr 02/06 auch so bewilligt) Ich also völlig konfus zur Teamleiterin und habe ihr das vorgerechnet, woraufhin sie mir zu verstehen gab, dass es egal sei, ob wir eine WG oder EäG sind, es stehen 2 Personen generell nur 444,- warm zu. Auch als WG eben. Uns wurden aber im vergangen Jahr Mietkosten (zu zweit, insgesamt) von knapp 570,- warm bewilligt. (einfache Rechnung damals: 1 Person = 360 Euro, zwei Personen in einer WG = 720,-, also lagen wir drunter und fanden es toll, das wir sogar Geld einsparen mit der WG Gründung.) Gestern dann der Schock: 1.) Ablehnung der weitaus billigeren Wohnung, 2.) Mein Mitbweohner soll trotz Krankschrift (kann nicht laufen) am Mo. mit mir zusammen im JobCenter erscheinen, wo wir dann mit den Mitarbeitern unser beider Akten durchgehen müssen und uns erklären sollen, um genau zu sein: den vorwurf, den Verdacht der EäG müssen wir am Mo widerlegen. Ausserdem wurde mir schon von der Teamleiterin der Besuch der Kontrolleure angekündigt (bisher mündl. und ohne Termin) und sie hat mir eröffnet, dass im Moment alles gegen eine WG spricht, da ich "für meinen Mitbwohner den Schriftverkeher erledige". Woher auch immer sie das wissen will... ich vermute mal, dass sie das daraus schliesst, dass ich während seiner Krankheit, udn im Zusammenhang mit eigenen Terminen auf dem Amt, seine Anträge einfach gleich mit abegeben habe. Allerdings ist es richtig, dass ich ihm bei der Formulierung seiner Schreiben behilflich bin, worin ich aber kein Indiz einer EäG ersehen kann. Ich helfe vielen Bekannten, da ich Briefe gut formulieren kann. Jedenfalls fiel nun auf, dass wir schon länger als 1 J zusammen wohnen, und das ist der Anlass.... den Umzug werden sie sicherlich auch nicht genehmigen. Wobei ich mich frage, wo man als WG, in der man ja als NICHT-EäG auch bissel Platz braucht um sich aus dme Weg zu gehen, wo man also als WG einen Wohnraum von 444 Euro WARM herbekommen soll. Mir kommt das alles spanisch vor. Tja, Leute, nun sind wir, als WG, auch auf der schwarzen Liste des JobCenters. Und alles nur, weil unsere Obermieter uns das Leben hier zur Hölle machen und ein Umzug für uns unabdingbar ist. So oder so. Darum hätte ich jetzt gern mal gewusst, womit die mich Mo ausfragen wollen und können. *heul* |
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| | #39 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Hallo Primelchen, ich habe es eben probiert und konnte den Antrag öffnen. Überprüfe mal deinen Adobe Reader. Übrigens, hast du mal geguckt von wann dieser Beitrag ist? ;) |
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| | #40 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.05.2007
Beiträge: 2
| Hallo, ja, habe ich gesehen das er etwas älter ist. Gibt es denn einen aktuellen Fragebogen? Wobei ich der meinung bin, dass die einem alles anders auslegen können, als es gemeint ist. Und wo ich grad lese, dass die Nutzung gemeinsamer Räume auch ein Indiz sein wird (also auch gemeint der Wohnraum oder das Arbeitstimmer, was wir z.B. gemeinsam nutzen, neben Küche und Bad), da vergeht mir eh alles. Seitwann darf es denn in einer WG keinen gemeinsam zu nutzenden Wohnraum geben? Es ist zu kotzen, aber ehrlich. Bin mal gespannt, wie das alles ausgeht.... die armen Gerichte sag ich da bloß. |
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| | #41 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Dieser Fragebogen ist jwd = veraltet.... Seit dem 01.01.07 gibt es auf der Seite der BA *"wunderbare" neue Antragsbögen nebst ebenso neuer "Anlagen"... * ist zutiefst ironisch gemeint - Datenschutz und Privatsphäre waren gestern.... so muss mittlerweile auch der Vermögensbogen ausgefüllt werden, wenn das Schonvermögen unterschritten wird und ein paar andere Feinheiten der besonderen Art werden euch bestimmt auch auffallen - sofern das hier noch nicht irgendwo thematisiert wurde.... |
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| | #42 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Ja Primelchen, wenn du dich hier: Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie reingelesen hast, kommt dir der Kaffee hoch und deine Fragen sind beantwortet. |
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| | #43 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 4
| hallo, ich bin registriert und auch angemeldet. Warum kann ich diesen Fragebogen dann nicht öffnen? Oder ist der inzwischen nimmer aktuell? Noch eine andere Frage: Dass hier auch Spione der Arge sind, denke ich mir...aber es schrieb jemand im Forum, dass die Arge sämtliche seiner in Foren veröffentlichten Texte vorliegen hatten und auch gegen ihn verwendet hatten. Mir ist eh schon schlecht was so alles an Lügen und Intrigen in meiner Akte steht. Mir stehen mehrere Prozesse bevor. Mein Anwalt meint, dass das jeweils mehrere werden. Gruß, katharin |
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