Austausch von regionalen / überregionalen Aktivitäten
Änderungsantrag Alg II als Protestaktion; in Forum: Allgemein; wir sollten alle gemeinsam einen Änderungsantrag stellen und auf eine deutlichere Erhöhung pochen,wie bekannt ? Wir könnten bei dieser Gelegenheit die ARGE´n zumindest zum Schwitzen bringen. Selbstverständlich mit Kopien zu ...| Austausch von regionalen / überregionalen Aktivitäten Demonstrationen, Termine oder Aktionen ------> Terminkalender |
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| | #1 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| wir sollten alle gemeinsam einen Änderungsantrag stellen und auf eine deutlichere Erhöhung pochen,wie bekannt ? Wir könnten bei dieser Gelegenheit die ARGE´n zumindest zum Schwitzen bringen. Selbstverständlich mit Kopien zu den Regionaldirektionen,zum BMAS nach Berlin,zur BA Nürnberg und den örtl. Parlamenten etc. Was haltet ihr davon ?
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Geändert von wolliohne (03.10.2010 um 10:51 Uhr) |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 2.054
| Zitat:
Geändert von wolliohne (03.10.2010 um 10:51 Uhr) | |
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| | #3 |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.06.2007
Beiträge: 50
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Würde auch mich interessieren, zumal ich auch auf Erhellendes bzw. eine Antwort in diesem Thread warte: http://www.elo-forum.org/ueberwaelti...7.html?t=13417 |
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| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| Martin hat bereits ein paar Vorschläge (hier Seite 1)gemacht. Dazu die Klage von Barbara V. und schon hast Du drei Seiten voll.
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| | #5 |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.06.2007
Beiträge: 50
| Thanks wolliohne, nicht nur dusty und heiko sondern auch ich "stolperte" durch diesen Thread. |
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| | #6 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| wenn Du gefallen bist,ich komme Dich wieder aufheben.
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| | #7 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 5.133
| wolli, find deine Idee vorerst sehr gut habe aber gleich noch zwei 'blöde' Fragen: 1) wie meinst du "alle zu sammen" ? -> ganz viele parallel? denn m.W. gibt's doch in D keine gemeinsamen Anträge, Klagen etc.? 2) wo gibt's die Klage von Barbar V. zu lesen? |
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| | #8 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| wir alle (natürlich jeder für sich) sollten die ARGE´n mit Änderungsanträgen bombadieren. Klage hier: http://www.elo-forum.org/ueberwaelti...7.html?t=13417
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| | #9 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.06.2007
Beiträge: 50
| Zitat:
Gibt es neue "Erkenntnisse". | |
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| | #10 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| Änderungsantrag ALG2 17.07.2007 gegen den für ein menschenwürdiges Leben bei weitem zu niedrigen „Regelsatz“ von 347,- €. Der Änderungs Antrag ist nicht zuletzt auch ein Appell an die Politik, Ihre pauschale Behauptung zu überprüfen, dass 345 € - obwohl sie weit unter dem pfändungsfreien gesetzlichen Existenzminimum liegen - zum Leben in Menschenwürde, körperlicher und seelischer Gesundheit sowie ohne soziale und kulturelle Ausgrenzung ausreichend seien. Zwar hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 den 345 €-Regelsatz für ausreichend befunden, was jedoch lediglich auf einer rechtlichen Bewertung des „abstrakt“ festgelegten Regelsatzes geschah. Der heute von mir eingereichte Antrag ist jedoch im Unterschied dazu der erste, der die „tatsächlichen, konkreten markt-verfügbaren“ Kostensituation beantragt. Der Ä.Antrag stellt die ausschließlich politisch-statistische Festlegung der nicht am tatsächlichen Bedarf orientierten 345 € in Frage und fordert die zuständigen Stellen auf, hierüber eine rechtliche Bewertung vor allem vor dem Hintergrund des Grundgesetzes vorzunehmen. Dabei stellte sich heraus, dass in keinem Bereich eine finanzielle Deckung für geringste Überlebensbedarfe durch den Regelsatz gewährleistet ist. Am schwerwiegendsten ist die Unterversorgung im Bereich „Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, alkoholische Getränke“. Anstelle der im Regelsatz als „bedarfsorientiert“ festgelegten 132,71 Euro ermittelten Arbeitslosen-Initiativen nach Discounter-Preisen und sehr bescheidenen Mahlzeiten einen Mindestbedarf von 260,47 Euro, also einen Mehrbedarf von 128,46 Euro im Monat. An zweiter Stelle folgt die Regelsatz-Abteilung „Nachrichtenübermittlung einschließlich Telefon/Handy, Fax, Internet“. In diesem Bereich liegen, vor allem auch wegen der geringen Mobilitätsmöglichkeiten, häufig die einzigen sozialen und kulturellen Kontakte von Hartz IV-Betroffenen. Nur so können sie überhaupt noch am Leben von anderen teilhaben. Der Mehrbedarf gegenüber den 22,37 Euro des Regelsatzes liegt hier bei 54,82 Euro. Es folgt an dritter Stelle der Bereich „Verkehr einschließlich Zubehör und Reparatur von Auto/Fahrrad, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel“. Die Jahreskarte für den ÖPNV kostete bis einschließlich Dezember 2006 bei monatlicher Abbuchung monatlich ca. 56 € oder umgerechnet (530:12=) 44,17 €. Zum 01.01..2007 und 01.08.07 ist eine Preiserhöhung bereits angekündigt. Selbst mit dem Bonnausweis müssen davon immer noch die Hälfte der Kosten getragen werden. Allerdings ist es mit dem Bonnausweis nur möglich 4-Fahrstreifen zum halben Preis zu kaufen. 4 Fahrten innerhalb Bonn kosten somit 3,80 EUR. Damit lassen sich max. 8 Hin- und Rückfahrten im Monat bewältigen. Nicht berücksichtigt sind Fahrten außerhalb der Stadt Bonn. Für diese gilt der volle Preis. Z.B. Bonn – Köln jeweils 6,30 pro Fahrt. Ein besonders dramatisches soziales, kulturelles, bildungsorientiertes wie auch gesundheitliches Ausgrenzungspotenzial birgt auch der an vierter Stelle folgende Bereich „Freizeit, Sport, Unterhaltung, Kultur“, der als absurder Gemischtwarenladen ebenfalls die Bereiche „Gartenpflege und Schnittblumen“ sowie „Zeitungen, Zeitschriften und Bücher“ einschließt. Hierfür sieht der Regelsatz 39,48 Euro vor, benötigt werden aber mindestens 66,99 Euro, also besteht auch da ein Mehrbedarf von 27,51 Euro. Wie die Menschenwürde von Hartz IV-Berechtigten durch die Politik missachtet wird, zeigt sich auch in den gänzlich fehlenden Regelsatzleistungen für „Familienfeste und kirchliche Feiertage“. Dem Null-Euro-Ansatz der Gesetzgebung steht der Ä.Antrag einen Mindestbedarf von monatlich 25,43 Euro gegenüber. Diese basieren auf bescheidenen Budget-Ansätzen wie einem Weihnachtsbaum für 25 Euro und häuslicher Festtags-Gästebewirtung von 50 Euro unter der Annahme von 6 Gästen oder einem Osterstrauß und Ostereiern für 20 Euro. Problematisch ist allerdings die vom Gesetzgeber vorgenommene Regelsatzbemessung. Den im Jahre 2005 geltenden Regelsatz mit den darin enthaltenen Bedarfspositionen lag die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 zugrunde, deren Werte teilweise mit prozentualen Abschlägen versehen worden sind und für 2005 in Euro umgerechnet wurden. Dem seit Sommer 2006 geltenden Regelsatz liegen die Werte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 zugrunde. Bereits beim oberflächlichen Vergleich der Zahlenwerke fällt auf, dass der in Abteilung 01 für Ernährung insgesamt angesetzte Betrag um 7,04 € oder 4,94 % abgesenkt worden ist. Offenkundig gekürzt wurde bei den Ansparbeträgen/ Bedarfsbeträgen für Bekleidung und Schuhe (Bedarfsposition 03): 0,06 %, Wohnungsinstandhaltung (Bedarfsposition 04) um 2,45 € oder 47,21 %, bei Bedarfsposition 05 für Möbel/Hausrat/Haushaltsgegenstände: 3,05 € oder 11,01 %. Nicht nachvollziehbar und keinesfalls begründbar ist die Kürzung in Bedarfsposition 06 (Gesundheit). Der Antragsteller muss wie jede andere erwachsene krankenversicherte Person auch pro Quartal 10,00 € Eigenbeteiligung an den behandelnden Hausarzt/Facharzt zahlen, dies entspricht einem monatlichen Arzt-Eigenanteil von 3.33 €. Hinzu kommt eine auf maximal 84.00 € pro Jahr bzw. 7,00 € pro Monat begrenzte Eigenbeteiligung für zuzahlungspflichtige Medikamente bzw. Krankenhausaufenthalte. Der monatliche Eigenanteil für Arztbehandlungen und Medikamente beträgt somit bereits 10,33 €. Im Regelsatz 2006 sind für Eigenanteile und Gebühren lediglich (2,53 + 1,17 =) 3,70 €. Der Antragsteller kann als Kontaktlinsenträger auch nicht die in der Position 06 enthaltene Ansparsumme für therapeutische Mittel und Zahnersatz i.H.v. monatlich 5,57 €, jährlich 66,84 € für den nicht abgedeckten Eigenanteil bei Arztbesuch und Medikamenten aufwenden. Zudem benötigt der Antragsteller dringend neue Linsen und müsste auf Grund der Altersweitsichtigkeit eine Verordnung mit Gleitsichtlinsen haben. Diese sind aus den Ansparsummen überhaupt nicht bestreitbar bzw. wären erst nach vielen Jahren der Ansparung möglich (Kosten ca.400- 500 EUR). Die Ansparpauschale wird tatsächlich benötigt für die in regelmäßigen Abständen erforderliche neue an die aktuelle Sehstärke angepasste Kontaktlinsen Nirgends wird in den Regelsätzen ab 2006 berücksichtigt, dass ab 1.1.2007 die MWSt um 3 Prozentpunkte von 16 % auf 19 % erhöht wird und von dieser Erhöhung bis auf die Ernährung voraussichtlich so gut wie alle Regelsatzpositionen unmittelbar betroffen sind. Ebenso die drastischen Strompreiserhöhung ab 01.07.07 Bei Einzelpersonen und Bedarfsgemeinschaften im SGB-II-Bezug wird mindestens ein Pauschalbetrag i.H.v. 30,00 € für gesetzlich vorgeschriebene (Kfz-Haftpflicht) bzw. notwendige (Hausrat-, Haftpflicht) Versicherung dann berücksichtigt, wenn anderweitig vorhandene Einnahmen Leistungsmindernd angerechnet werden sollen. Indirekt erhöht sich somit der Regelsatz für den Personenkreis mit zu berücksichtigenden Einkünften um monatlich mindestens 30,00 €. Bei Leistungsempfängern nach dem SGB-XII werden notwendige Versicherungen wie Haft-pflicht- oder Hausratversicherung im Einzelfalle dem individuellen Bedarf hinzugesetzt bzw. ebenfalls vom zu berücksichtigenden Einkommen abgezogen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht generell der Regelsatz für alle Leistungsbezieher um die Versicherungspauschale aufgestockt wird, zumal der Regelsatz selbst keinen Posten für notwendige Versicherungen enthält und einmalige Beihilfen für die durch die erwähnten Versicherungen abgedeckten Lebensrisiken nicht mehr vorgesehen sind. Für den Antragsteller werden seit dem 1.1.2005 nur noch Renten- und Krankenversicherungsbeiträge auf der Basis eines Einkommens von monatlich 400,00 € und ab 1.1.2007 auf der Basis eines Einkommens von monatlich 200,00 € entrichtet und nicht mehr wie bis zum 31.12.2004 auf der Basis der tatsächlich bewilligten und ausgezahlten Leistung. Während sich für den Antragsteller selbst im Hinblick auf ihre Ansprüche gegenüber Kranken- und Pflegeversicherung eigentlich nichts ändert und lediglich Kranken- und Pflegekasse betroffen sind, verliert sie absehbar durch die jetzt zum zweiten Mal erfolgte drastische Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge nicht unerhebliche Auszahlungsbeträge im Rentenalter. D.h.Altersarmut ist Heute bereits vorprogrammiert. Im Regelsatz findet sich keine Position, aus der heraus sie in die Lage versetzt werden könnte, zum Beispiel durch Aufbau einer privaten Altersvorsorge (Riester-Rente oder private Rentenversicherung) diese drastische Kürzung aufzufangen. Anderen Leistungsbeziehern gemäß SGB-II wird das Recht zugestanden, ihre eigene Altersvorsorge zu betreiben, indem von etwa vorhandenem anrechenbaren Einkommen Beiträge für Altersvorsorgeverträge vor der Anrechnung auf die Regelleistung abgezogen werden. Indirekt erhöht auch dieser Abzug bei den anrechenbaren Einkünften wie bei einer Waage für einen privilegierten Personenkreis den Regelsatz. Warum wird diese Regelsatzerhöhung des Antragstellers nicht auch zugestanden? 1.Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II aufgrund der fehlenden Berücksichtigung im Regelsatz und deshalb fehlender finanzieller Mittel weder gesetzlich vorgeschriebene noch notwendige Versicherungen wie Kfz-Haftpflicht, Haftpflicht- oder Hausrat mehr abschließen können, obwohl im Schadensfalle das SGB-II keine Sonderregelung für Kostenübernahme mehr vorsieht? 2.Sind die in Kassel festgelegten Pauschalen i.Regelsatz und Unterkunftskosten überhaupt europarechtlich vertretbar? 3. Ist die im Regelsatz 2006 im Vergleich zum Regelsatz 2005 vorgenommene drastische Kürzung von anerkannten Bedarfspositionen zumutbar und verfassungsrechtlich vertretbar? Der Antragsteller schlägt zunächst als ersten Schritt eine Erhöhung des Regelsatzes auf 500 EUR an. Nur damit ist eine tatsächliche Teilhabe am kulturellen- und sozialen Existenzminimum möglich. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) fordert eine Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Hartz IV -Empfänger von 345 € auf 415 € (70 € mehr). Darunter 30 € mehr für Verkehrsmittel, je 10 € mehr für Nachrichtenübermittlung und alkoholische Getränke/Tabakwaren sowie je 5 € mehr für „Verzehr außer Haus” und Gesundheitspflege. 2004, vor Einführung von Hartz IV, waren im Regelsatz für Nahrung und nicht-alkoholische Getränke 4,36 € täglich drin, also 15% mehr als heute. (Roth/Thomé, Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z, Frankfurt 2006 ->Regelsatz). Maßstab für die Regelsatzhöhe ist das Verbrauchsverhalten unterer Verbrauchergruppen. Diese bestehen überwiegend aus Personen über 65 Jahre. Und die geben bei steigenden Preisen erheblich weniger für Ernährung aus als früher und auch deutlich weniger als unter 65-jährige. Untersuchungen zeigen, dass eine vollwertige Ernährung erst mit 50% mehr Geld für Ernährung möglich ist. (W. Becker u.a., Vollwerternährung und Sozialhilfe, GesundhWes 57, 201-206). Ps.Gerne erwarte ich Euere Kommentare,Kritik und/oder Ergänzungen.
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #11 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Mich persönlich stört folgender Posten oder besser gesagt "Nichtposten" immer massiv: Bildung = 0 Euro. Alle Menschen jeden Lebensalters haben ein Recht, sich weiterzubilden. Gerade Hartz IV-Betroffenen wird Bildungsunwilligkeit vorgeworfen. Von den Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche braucht man ja gar nicht zu reden. Könnte man den nicht in dem Absatz "Gemischtwarenladen" unterbringen? Viele Grüße, angel |
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| | #12 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.06.2007
Beiträge: 50
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Mit neue "Erkenntnisse" meinte ich die Klageschrift. Ist die irgend jemandem bekannt? Keine schlechte Lektüre, wenngleich jedoch eher niederschmetternd: Zitat:
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| | #13 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| ich warte auf Euere Antworten ??
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 2.054
| Ich habe daraus einen Extra-Thread gemacht. ![]() Die Beiträge hier, werde ich aus dem anderen Thread löschen. |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 2.054
| Die Idee und der Entwurf sind nicht schlecht.:icon_klarsch: Die Aufmachung sollte dem Änderungsantrag der Arge ähneln. Dann, wie auch die EGV vom ELO, könnte auch das Banner von ELO drauf sein. Im Grunde, ein Antrag den dann jeder nur ausdrucken muss. |
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| | #16 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich werde mitmachen. |
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| | #17 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| den offiziellen Ä.Antrag der ARGE´n sollten wir schon nehmen und ausfüllen, dann aber diesen Muster Vorschlag (vorausgesetzt es gibt keine Einwände/Verbesserungen) einfach anhängen. Selbstverständlich mit unserem Logo. Weiterhin überlege ich,wer alles Kopien (per Mail versteht sich) bekommen soll. Ausser BMAS,BA Regional/Nürnberg,Verdi,alle Fraktionen i.Berlin etc.
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 2.054
| Ich bin am Überlegen, ob man man nicht die "Veränderungsmitteilung" dementsprechend ändern könnte. |
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| | #19 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| sollte noch rein. 1.Absatz, Tabak und Alkohol werde ich nach hinten verschieben. warte auf weitere Vorschläge,soll die Woche unbedingt raus.
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| | #20 |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 20.703
| Hier ein Antrag für den Inflationsausgleich. Dieser sollte ernsthaft abgegeben werden. Eine Erläuterung ist dabei (Begleitschreiben). Diesen hat die Arbeitsloseninitiative Fulda entwickelt und mich gebeten, den Antrag zu verbreiten. Also gebt so etwas ab. !!!!
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #21 |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.06.2007
Beiträge: 50
| Entschuldigung. ![]() Erinnert mich an den Antrag auf Weihnachtsgeld. War für eine kurzfristige "Spass-Guerillia-Aktion" recht ordentlich und hat auch Kurzweil bereitet. Der Antrag (als beigefügte PDF-Datei) ist eine langweilige Fortsetzung des Weihnachtsgeld-Antrages und wird ebenso versanden. Warum wird nicht auf die Kompetenz vorhandener Rechtsantwälte und Rechtsanwältinnen verwiesen, die in Bezug auf die Sozialgesetzgebung etwas mehr verstehen? |
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| | #22 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 5.133
| Zitat:
die zweite Antwortvariante ist doch wohl nur als Spaßvariante zu verstehen und entkräftet so Antwortvariante 1 gleich wieder. Schade eigentlich. Denn den Inflationsausgleich in möglichst großer Zahl zu beantragen, wäre schon gut und richtig... 2. die Aussage im Spaß-Antrag dass es keine Erhöhung bei ALG-II gebe, wurde durch die lächerliche 2 Euronen Anpassung doch gerade widerlegt? - also müßte das vor Weiterverbreitung zumindest korrigiert werden. | |
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| | #23 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 5.133
| @ wolli - hier einfach ein paar erste Überarbeitungs-Überlegungen zu deiner -guten - Initiative. M.E. müßte sie halt noch kräftig inhaltlich wie argumentativ gestriegelt werden, damit das Ganze dann wirklich 'sticht'. (Da ich gerade meine eigenen Gesellenstücke verfertigen muss (1 Widerspruch zu Berechnung des Existenzgründungszuschusses als Einkommen; 1 Überprüfungsantrag) kann ich mich nicht weiter dahinter klemmen.) Geändert von ethos07 (19.07.2007 um 01:40 Uhr) |
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 2.054
| Ich weiß nicht, aber irgendwas fehlt noch in antrag_allgemeinALG2_Erhoehung.pdf . Ich weiß nur noch nicht, Was? |
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| | #25 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 5.133
| @ wolli Hier für wolli noch der Anhang (- bitte kurz melden, wenn du ihn hier rausgenommen hast -Anhang 938 danke!) Geändert von ethos07 (19.07.2007 um 21:59 Uhr) |
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| | #26 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| sehr gut,danke dafür. roxy,woher nehmen? Warum wird nicht auf die Kompetenz vorhandener Rechtsantwälte und Rechtsanwältinnen verwiesen, die in Bezug auf die Sozialgesetzgebung etwas mehr verstehen? Martin, die Faust durch das A ist natürlich äußerst unpassend,sonst ok. Schöne Grüße
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| | #27 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 2.054
| Zitat:
Ich will, wenn ich dazu komme, das Schreiben auch mal durchackern. Ich denke, gemeinsam werden wir was daraus machen. | |
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| | #28 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 5.133
| @ heiko von mir aus ja klar. (mußt dich einfach mit wolli absprechen, damit versch. Köche am Ende nicht zu versch. Mahlzeiten bereiten - .Wollte meinerseits einfach das noch nicht gare Teil hier in der "großen Gaststube" nicht ewig öffentlich stehen haben ;-)) |
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| | #29 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 144
| Ich will auch mitmachen was muß ich den nun genau machen ?? Gruß vaschneekloth |
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| | #30 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| aber gerne ! Kopieren, auf Deine Region zuschneiden und ab damit zur ARGE u.a. Da ja keine Verbesserungen/Ergänzungen/Änderungen mehr kommen bleibt jetzt die Frage an wen alles eine Kopie gehen soll ? Verd.der Anhang/Verbesserung v.Ethos (928) ist mir irgendwie abhanden gekommen.
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| | #31 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #32 | |
| Redaktion Registriert seit: 23.11.2006 Ort: Köln
Beiträge: 1.157
| Zitat:
Unter der Voraussetzung, daß massig Leute mitmachen, wäre das nach m. M. schon eine gute Aktion. Gruss Norbert Demokratie statt Kapitalismus | |
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| | #33 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich werds mal abgeben, aber ich versprech mir nix davon. Fortzahlungsantrag ist ja auch gerade eingegangen... da häng ichs dran. | |
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| | #34 | |
| Redaktion Registriert seit: 23.11.2006 Ort: Köln
Beiträge: 1.157
| Zitat:
Immer langsam, lasst uns erst mal ein bisschen die Idee bewerben, damit wir dann auch wirklich genug Leute zusammen bekommen.meint Norbert Her mit dem schönen Leben | |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 2.054
| Wie schauts aus, habt ihr schon einen druckfertigen Entwurf? Ich bin leider noch nicht dazu gekommen. |
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| | #36 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| ausser uns beiden scheint sich niemand ernsthaft dafür zu interessieren. Bin auch noch nicht so richtig dazu gekommen,ab Morgen habe ich mehr Zeit. Nach dem Motto mach Du mal, ich habe schon oder so kommen wir nie zu Potte. Aber wer lesen kann...... Auch ich glaube nicht an den großen Wurf/Erfolg,aber wir tun unser einziges nämlich unser Bestes auch zum Wohle der Allgemeinheit. Aus einer Protestaktion kann mehr werden,also letzter Aufruf !
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| | #37 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 346
| Nicht schwächeln, Wolliohne, Ich bin auch dabei. Dranbleiben, Starkbleiben, durchhalten - die Bastille ist auch nicht in ner viertelstunde geknackt worden.
__________________ «Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht» E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau. Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch! Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte. |
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| | #38 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #39 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
| Erklärung zum Antrag abgeblieben ? Welche Erklärung,wovon redest Du ? Ok,dann sind wir ja schon 3
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| | #40 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
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| Änderungsantrag ALG2 24.07.2007 ________________________________________ gegen den für ein menschenwürdiges Leben eklatant zu niedrigen „Regelsatz“ von 347,- €. Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 den 345 €-Regelsatz für ausreichend befunden. Hierbei wurde jedoch lediglich eine rein rechtliche Bewertung des „abstrakt“ festgelegten Regelsatzes vorgenommen. Der heute von mir eingereichte Antrag hingegen ist im drastischen Unterschied dazu der erste, der die „tatsächlichen, konkreten markt-verfügbaren“ Kostensituation berücksichtigt seit Einführung des im Jahre 2005 geltenden Regelsatz. Mit den darin enthaltenen Bedarfspositionen lag die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 zugrunde, deren Werte teilweise mit prozentualen Abschlägen versehen worden sind und für 2005 in Euro umgerechnet wurden. Bei Zugrundlegung der tatsächlich am Markt vorhandenen Kosten für Waren und Dienstleistungen stellt sich sofort heraus, dass a) in keinem Bereich eine finanzielle Deckung für geringste Überlebensbedarfe b) zahlreiche Überlebensbedarfe in toto nicht durch den Regelsatz gewährleistet werden. Schwerwiegende Unterversorgung liegt im Einzelnen vor: 1. im Regelsatz-Abteilung„Nachrichtenübermittlung einschließlich Telefon/Handy, Fax, Internet“: Wegen der geringen Mobilitätsmöglichkeiten, pflege gewiss nicht nur ich, sondern die meisten ALG-II-Bezieher meine sozialen und kulturellen Kontakte im Informationszeitalter mit Internet, Handy, Telefon u. Fax. Nur so können wir überhaupt noch am Leben von anderen teilhaben. Der Mehrbedarf gegenüber den 22,37 Euro des Regelsatzes liegt hier bei 40,00 Euro. 2 im Regelsatz Segment „Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, alkoholische Getränke“. Anstelle der im Regelsatz als „bedarfsorientiert“ festgelegten 132,71 Euro ermittelten zahlreiche Arbeitslosen-Initiativen wie u.a. das bundesweit bekannte Netzwerk Tacheles als auch .sich mit der neuen Verarmung breiter Bevölkerungsschichten befassenden Sozialverbände und Landeskirchen. einen Mindestbedarf von 260,47 Euro. (es wurden Discounter-Preise und äusserst bescheidene Mahlzeiten angenommen) Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf von 128,46 Euro im Monat. Es folgt an dritter Stelle der Bereich, „Verkehr einschließlich Zubehör und Reparatur von Auto/Fahrrad, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel“. Die Jahreskarte für den ÖPNV kostete bis einschließlich Dezember 2006 bei monatlicher Abbuchung monatlich ca. 56 € oder umgerechnet (530:12=) 44,17 €. Zum 01.01..2007 und 01.08.07 ist eine Preiserhöhung bereits angekündigt. Selbst mit dem Bonn Ausweis müssen davon immer noch die Hälfte der Kosten getragen werden. Allerdings ist es mit dem Bonn Ausweis nur möglich 4-Fahrstreifen zum halben Preis zu kaufen. 4 Fahrten innerhalb Bonn kosten somit 3,80 EUR. Damit lassen sich max. 8 Hin- und Rückfahrten im Monat bewältigen. Nicht berücksichtigt sind Fahrten außerhalb der Stadt Bonn. Für diese gilt der volle Preis. Z.B. Bonn – Köln jeweils 6,30 pro Fahrt. Ein besonders dramatisches soziales, kulturelles wie auch gesundheitliches Ausgrenzungspotenzial birgt auch der an vierter Stelle folgende Bereich „Freizeit, Sport, Unterhaltung, Kultur“, der als absurder Gemischtwarenladen ebenfalls die Bereiche „Gartenpflege und Schnittblumen“ sowie „Zeitungen, Zeitschriften und Bücher“ einschließt. Hierfür sieht der Regelsatz 39,48 Euro vor, benötigt werden aber mindestens 66,99 Euro, also besteht auch da ein Mehrbedarf von 27,51 Euro. Gesamtlücken liegen im Einzelnen vor bei - Teilhabe an Bildung - Familienfeste, Feierlichkeiten, kirchliche Festtage - Anschluss an ökologische & technische Standards - Kindergeld Anrechnung ist ein Skandal, - Erhöhung des Zusatzverdienstes ist längst überfällig Wie die Menschenwürde von Hartz IV-Berechtigten durch die Politik missachtet wird, zeigt sich auch in den gänzlich fehlenden Regelsatzleistungen für „Familienfeste und kirchliche Feiertage“. Dem Null-Euro-Ansatz der Gesetzgebung steht der Ä. Antrag einen Mindestbedarf von monatlich 25,43 Euro gegenüber. Diese basieren auf bescheidenen Budget-Ansätzen wie einem Weihnachtsbaum für 25 Euro und häuslicher Festtags-Gästebewirtung von 50 Euro unter der Annahme von 6 Gästen oder einem Osterstrauß und Ostereiern für 20 Euro. Problematisch ist allerdings die vom Gesetzgeber vorgenommene Regelsatzbemessung. Den im Jahre 2005 geltenden Regelsatz mit den darin enthaltenen Bedarfspositionen lag die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 zugrunde, deren Werte teilweise mit prozentualen Abschlägen versehen worden sind und für 2005 in Euro umgerechnet wurden. Dem seit Sommer 2006 geltenden Regelsatz liegen die Werte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 zugrunde. Bereits beim oberflächlichen Vergleich der Zahlenwerke fällt auf, dass der in Abteilung 01 für Ernährung insgesamt angesetzte Betrag um 7,04 € oder 4,94 % abgesenkt worden ist. Offenkundig gekürzt wurde bei den Ansparbeträgen/ Bedarfsbeträgen für Bekleidung und Schuhe (Bedarfsposition 03): 0,06 %, Wohnungsinstandhaltung (Bedarfsposition 04) um 2,45 € oder 47,21 %, bei Bedarfsposition 05 für Möbel/Hausrat/Haushaltsgegenstände: 3,05 € oder 11,01 %. Nicht nachvollziehbar und keinesfalls begründbar ist die Kürzung in Bedarfsposition 6 Gesundheit Der Antragsteller muss wie jede andere erwachsene krankenversicherte Person auch pro Quartal 10,00 € Eigenbeteiligung an den behandelnden Hausarzt/Facharzt zahlen, dies entspricht einem monatlichen Arzt-Eigenanteil von 3.33 €. Hinzu kommt eine auf maximal 84.00 € pro Jahr bzw. 7,00 € pro Monat begrenzte Eigenbeteiligung für zuzahlungspflichtige Medikamente bzw. Krankenhausaufenthalte. Der monatliche Eigenanteil für Arztbehandlungen und Medikamente beträgt somit bereits 10,33 €. Im Regelsatz 2006 sind für Eigenanteile und Gebühren lediglich (2,53 + 1,17 =) 3,70 €. Der Antragsteller kann als Kontaktlinsenträger auch nicht die in der Position 6 enthaltene Ansparsumme für therapeutische Mittel und Zahnersatz i.H.v. monatlich 5,57 €, jährlich 66,84 € für den nicht abgedeckten Eigenanteil bei Arztbesuch und Medikamenten aufwenden. Zudem benötigt der Antragsteller dringend neue Linsen und müsste auf Grund der Altersweitsichtigkeit eine Verordnung mit Gleitsichtlinsen haben. Diese sind aus den Ansparsummen überhaupt nicht bestreitbar bzw. wären erst nach vielen Jahren der Ansparung möglich (Kosten ca.400- 500 EUR). Die Ansparpauschale wird tatsächlich benötigt für die in regelmäßigen Abständen erforderliche neue an die aktuelle Sehstärke angepasste Kontaktlinsen Nirgends wird in den Regelsätzen ab 2006 berücksichtigt, dass ab 01.01.2007 die MWSt um 3 Prozentpunkte von 16 % auf 19 % erhöht wird und von dieser Erhöhung bis auf die Ernährung voraussichtlich so gut wie alle Regelsatzpositionen unmittelbar betroffen sind. Ebenso die drastischen Strompreiserhöhung ab 01.07.07 und erneut zum 01.08.07 Bei Einzelpersonen und Bedarfsgemeinschaften im SGB-II-Bezug wird mindestens ein Pauschalbetrag i.H.v. 30,00 € für gesetzlich vorgeschriebene (Kfz-Haftpflicht) bzw. notwendige (Hausrat-, Haftpflicht) Versicherung dann berücksichtigt, wenn anderweitig vorhandene Einnahmen Leistungsmindernd angerechnet werden sollen. Indirekt erhöht sich somit der Regelsatz für den Personenkreis mit zu berücksichtigenden Einkünften um monatlich mindestens 30,00 €. Bei Leistungsempfängern nach dem SGB-XII werden notwendige Versicherungen wie Haft-pflicht- oder Hausratversicherung im Einzelfalle dem individuellen Bedarf hinzugesetzt bzw. ebenfalls vom zu berücksichtigenden Einkommen abgezogen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht generell der Regelsatz für alle Leistungsbezieher um die Versicherungspauschale aufgestockt wird, zumal der Regelsatz selbst keinen Posten für notwendige Versicherungen enthält und einmalige Beihilfen für die durch die erwähnten Versicherungen abgedeckten Lebensrisiken nicht mehr vorgesehen sind. Für den Antragsteller werden seit dem 1.1.2005 nur noch Renten- und Krankenversicherungsbeiträge auf der Basis eines Einkommens von monatlich 400,00 € und ab 1.1.2007 auf der Basis eines Einkommens von monatlich 200,00 € entrichtet und nicht mehr wie bis zum 31.12.2004 auf der Basis der tatsächlich bewilligten und ausgezahlten Leistung. Während sich für den Antragsteller selbst im Hinblick auf ihre Ansprüche gegenüber Kranken- und Pflegeversicherung eigentlich nichts ändert und lediglich Kranken- und Pflegekasse betroffen sind, verliert sie absehbar durch die jetzt zum zweiten Mal erfolgte drastische Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge nicht unerhebliche Auszahlungsbeträge im Rentenalter. D.h. Altersarmut ist Heute bereits vorprogrammiert. Im Regelsatz findet sich keine Position, aus der heraus sie in die Lage versetzt werden könnte, zum Beispiel durch Aufbau einer privaten Altersvorsorge (Riester-Rente oder private Rentenversicherung) diese drastische Kürzung aufzufangen. Anderen Leistungsbeziehern gemäß SGB-II wird das Recht zugestanden, ihre eigene Altersvorsorge zu betreiben, indem von etwa vorhandenem anrechenbarem Einkommen Beiträge für Altersvorsorgeverträge vor der Anrechnung auf die Regelleistung abgezogen werden. Indirekt erhöht auch dieser Abzug bei den anrechenbaren Einkünften wie bei einer Waage für einen privilegierten Personenkreis den Regelsatz. Warum wird diese Regelsatzerhöhung des Antragstellers nicht auch zugestanden? 1. Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II aufgrund der fehlenden Berücksichtigung im Regelsatz und deshalb fehlender finanzieller Mittel weder gesetzlich vorgeschriebene noch notwendige Versicherungen wie Kfz-Haftpflicht, Haftpflicht- oder Hausrat mehr abschließen können, obwohl im Schadensfalle das SGB-II keine Sonderregelung für Kostenübernahme mehr vorsieht? 2. Sind die in Kassel festgelegten Pauschalen i. Regelsatz und Unterkunftskosten überhaupt europarechtlich vertretbar? 3. Ist die im Regelsatz 2006 im Vergleich zum Regelsatz 2005 vorgenommene drastische Kürzung von anerkannten Bedarfspositionen zumutbar und verfassungsrechtlich vertretbar? Der Antragsteller schlägt zunächst als ersten Schritt eine Erhöhung des Regelsatzes auf 500 EUR an. Nur damit ist eine tatsächliche Teilhabe am kulturellen- und sozialen Existenzminimum möglich. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) fordert eine Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Hartz IV -Empfänger von 345 € auf 415 € (70 € mehr). Darunter 30 € mehr für Verkehrsmittel, je 10 € mehr für Nachrichtenübermittlung und alkoholische Getränke/Tabakwaren sowie je 5 € mehr für „Verzehr außer Haus” und Gesundheitspflege. 2004, vor Einführung von Hartz IV, waren im Regelsatz für Nahrung und nicht-alkoholische Getränke 4,36 € täglich drin, also 15% mehr als heute. (Roth/Thomé, Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z, Frankfurt 2006 ->Regelsatz). Maßstab für die Regelsatzhöhe ist das Verbrauchsverhalten „unterer Verbrauchergruppen“. Diese bestehen überwiegend aus Personen über 65 Jahre. Und die geben bei steigenden Preisen erheblich weniger für Ernährung aus als früher und auch deutlich weniger als unter 65-jährige. Untersuchungen zeigen, dass eine vollwertige Ernährung erst mit 50% mehr Geld für Ernährung möglich ist. (W. Becker u.a., Vollwerternährung und Sozialhilfe, Gesundh Wes 57, 201-206). Der Antrag stellt die ausschließlich politisch-statistische Festlegung der nicht am tatsächlichen Bedarf orientierten 347,00 € in Frage und fordert Sie als zuständiger Leistungsträger auf, hierüber eine rechtliche Bewertung vor allem vor dem Hintergrund des Grundgesetzes vorzunehmen bzw. unverzüglich an den dafür zuständigen Rechtsadressaten BMAS zu übergeben und mir bis spätestens..... darüber schriftlich Bericht zu erstatten Der Änderungs Antrag ist nicht zuletzt ein Appell an die Politik, die dreiste pauschale Behauptung zu überprüfen, dass 347 € - obwohl sie weit unter dem pfändungsfreien gesetzlichen Existenzminimum liegen - zum Leben in Menschenwürde, körperlicher und seelischer Gesundheit sowie ohne soziale und kulturelle Ausgrenzung ausreichend seien. Kopien an: BMAS,VERDI,BA-Regio und Nürnberg,Deutscher BT,Grüne und Linksfraktion Berlin, M f G
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Geändert von wolliohne (25.07.2007 um 11:31 Uhr) |
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| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | dieses Thema | Refback | 03.10.2010 10:55 | |
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| Änderungsantrag wg. MWst u.a. Erhöhungen zum 1.1.07 | wolliohne | Anträge | 9 | 23.12.2006 21:20 |
Es ist jetzt 12:57 Uhr.







Immer langsam, lasst uns erst mal ein bisschen die Idee bewerben, damit wir dann auch wirklich genug Leute zusammen bekommen.
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