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Antwort bekommen zur Erstausstattung; in Forum: Information; Hi leute, ich habe vor kurzen eine Erstausstattung beantragt, da ich in meine erste eigene Wohnung gezogen bin. Beantragt habe ich folgendes: Zitat: Für Wohnzimmer: 1 Couchtisch, 1 Wohnzimmerlampe, 1 ...

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Alt 11.03.2010, 19:21   #1
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Standard Antwort bekommen zur Erstausstattung

Hi leute, ich habe vor kurzen eine Erstausstattung beantragt, da ich in meine erste eigene Wohnung gezogen bin.

Beantragt habe ich folgendes:

Zitat:
Für Wohnzimmer:
1 Couchtisch, 1 Wohnzimmerlampe, 1 Sitzgelegenheiten / Couch + 2 Sessel/Stühle


Für Schlafzimmer:
Kopfkissen, Einziehdecke, Bettwäsche (inkl. Laken, 2 x), Kleiderschrank, Nachtschrank, Lampe


Für Badezimmer:
Badezimmerablage, Badezimmerschrank, Lampe, Badezimmerkleinbedarf


Für Flur:
1 Garderobenhaken, 1 Lampe


Für Küche:
1 Küchentisch
2 Küchenstühle
1 Küchenlampe


Hausrat:
Besteck, Kochtöpfe, Pfanne, Teller, Tassen, Untertassen, Schüsseln, Trinkgläser, Besen, Handfeger, Schaufel, Waschschüssel, Schrubber, Bettwäsche, Tagesdecke, Handtücher, Waschlappen, Haushaltswäsche, Besteck, Kaffee-, Teekanne, Dosenöffner, Eimer, Bügeleisen mit Bügelbrett, Mülleimer und sonstigem Kleinbedarf


Elektrische Geräte:
1 Waschmaschine
1 Kühlschrank
1 Wasserkocher
1 Haartrockner
1 Telefon


zusätzlich:


Als Sichtschutz Gardinen für alle Fenster incl. Befestigungsmaterial, Befestigungsmaterial (Schrauben, usw.),Glühbirnen, unvorhergesehenes u.s.w., Ummeldegebühren

Heute habe ich ein Brief von meiner SB bekommen in dem steht:

Zitat:
Betreff: Erstausstattung

Sehr geehrter Herr X

anliegend erhalten Sie den Berechtigungsschein zur Vorlage bei der Möbelbörse.

Nächstes Blatt dann der Schein für die Evangelische Stadtmission - Möbelbörse Kiel.

Genehmigt ist 1x Couchtisch, 1x Kleiderschrank, 3 Lampen, 1x Küchentisch, 2x Küchenstühle, 1x Sitzgelegenheit (z. B. 3er oder 2er + 1er)



Das wars.

Kennt sich jemand mit dieser Geschichte aus? Also kommt da jetzt noch was, was die anderen Dinge betrifft oder ist die Sache damit erledigt und die anderen Sachen abgelehnt?

Gerade Kühlschrank und Waschmaschine fehlen mir im Moment am meisten.

Und wieso werden nur 3 Lampen bewilligt? Ich brauch eine für die Küche, eine für den Flur, eine fürs Klo, eine fürs Wohnzimmer und eine fürs Schlafzimmer. Soll ich deshalb schon etwas machen oder abwarten was noch an Briefen kommt?

Und was mach ich wenn in dieser Möbelbörse nix ordentliches da ist? Bin ich nun verpflichtet mir da was mit zu nehmen, ansonsten Pech gehabt?



Grüßchen
Astralreise ist offline  
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Alt 11.03.2010, 20:08   #2
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Standard AW: Antwort bekommen zur Erstausstattung

Du kannst ja mal fragen, warum das von Dir gefordertet noch nicht bearbeitet ist.

Es sollte zumindest ein Ablehnungsgrund vorhanden sein.

Also, kräftig nachhaken !!!
hergau ist offline  
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Alt 12.03.2010, 00:19   #3
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Standard AW: Antwort bekommen zur Erstausstattung

Zitat:
Zitat von Astralreise Beitrag anzeigen

Und was mach ich wenn in dieser Möbelbörse nix ordentliches da ist? Bin ich nun verpflichtet mir da was mit zu nehmen, ansonsten Pech gehabt?

Grüßchen
Huhu..
verpflichtet bist nicht , kannst ja keine Lampe kaufen wenn du nen Stuhl brauchst....
Wenn nicht das da ist was du benötigst,oder nicht zu dem preis verfügbar ist wie es diktiert wurde....
Kannst doch nur weitere Anträge stellen für den fehlenden Hausstand...Weiß jetzt nicht wie oft man Wäsche reinigen darf aber würd schon etwas nerven,hast nen Waschsalon in der nähe...evtl bekommst das erstattet bis eine WM verfügbar ist...
Man man Möbelbörse...hab ein Jahr in sowas gearbeitet..wenn da technische Geräte kaufen sollst-kannst direkt Kostenübernahme der Reparaturkosten beantragen...

Lg Dino
__________________
Mit dem Pech-hab ich immer Glück...
mein FM meint Grammattik sowie Rechtschreibung, sind bei mir Vermittlungsgehemmt
Landino ist offline  
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Alt 12.03.2010, 02:17   #4
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Standard AW: Antwort bekommen zur Erstausstattung

Bei uns gab es im Gebrauchtwarenhaus immer gut reparierte elektr. Geräte billig zu kaufen, leider waren aber keine Angaben zum Stromverbrauch vorhanden.

Wenn ich heute noch einmal ein techn. Gerät gebraucht kaufen würde, dann nur nach Prüfung des Stromverbrauchs (und Vergleich mit dem Stromverbrauch neuer Geräte und dem Stromanteil im Regelsatz).

Nachdem meine Stromrechnung mit nicht mehr erklärbar war, stellte ich fest:
Meine gebraucht gekaufte Waschmaschine, benötigt doppelt soviel Strom wie eine heutzutage übliche Waschmaschine.
Das habe ich mit einem Strommessgerät(?) festgestellt. Ausleihbar bei unserem Stromversorger. Dazu erhält man eine Vergleichsübersicht mit dem üblichen/akzeptablen Stromverbrauch von Haushaltsgeräten.
Erolena ist offline  
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Alt 12.03.2010, 09:07   #5
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Standard AW: Antwort bekommen zur Erstausstattung

Hab gerade mit meiner SB telefoniert, der Rest den ich beantragt habe wird mit einer Pauschale von 250€ abgedeckt sagte sie zu mir.


Irgendwie find ich das nen bisschen wenig, glaub kaum das ich dafür nen gebrauchten Kühlschrank + Waschmaschine bekomme und dann fehlt noch der ganze andere Kram (siehe 1. Posting).

Schade schade
Astralreise ist offline  
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Alt 12.03.2010, 12:51   #6
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Blinzeln AW: Antwort bekommen zur Erstausstattung

Zitat:
Zitat von Astralreise Beitrag anzeigen

"Irgendwie find ich das nen bisschen wenig, glaub ..."
Weißt Du, Astralreise, auf unseren Reisen zu diversen ARGEn haben wir noch NIE erlebt, daß DIE nach Recht & Vorschriften auf diesem Gebiet verfuhren.

Daraus ableitend, empfehlen wir Allen, sich schnellstmöglichst per INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ (IFG) vom 05.09.2005 (BGBI. / S. 2722) nebst Aufklärung, Beratung und Auskunft §§ 13, 14 und 15 SGB I,
sich die internen Bestimmungen gemäß "Grundausstattung/Erstausstattung" zu beschaffen.

Wie das?:

Die Erstausstattungen sind ein Posten, den der jeweilige Kreis/kreisfreie Stadt den ARGEn erstatten muß.
In sofern haben sie den ARGEn immer eine Vorschrift (Auflistung) gemacht, aus der hervorgeht, was & wieviel die ARGE dem ANTRAGstellerInnen zubilligen darf.

Diese Positionen werden dauernd unterlaufen im Rahmen der Sparerei.

Als BETROFFENER der "Ausführungen" eines Amtes hat nun aber JedeR das Recht, per INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ diese Interna-Papiere herausgerückt zu bekommen.

Sehr oft sträuben sich die ARGEn mit all ihren Extremitäten, diese Papiere herauszurücken, weil dann ja KundIn Bescheid weiß, wieviel und was sie diesen SparFüxen abverlangen kann.

Bocken DIE, muß halt DAMPF gemacht werden. Finger auf §§ zeigen - zur Not schnell RA einschalten.

Diese internen Listen sind meist massig Money wert.

Nur mal so zu Info.

Gruß
*kampfpaar*radikal.A ist offline  
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Alt 12.03.2010, 14:59   #7
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Standard AW: Antwort bekommen zur Erstausstattung

Zitat:
Zitat von Astralreise Beitrag anzeigen
Hab gerade mit meiner SB telefoniert, der Rest den ich beantragt habe wird mit einer Pauschale von 250€ abgedeckt sagte sie zu mir.

Irgendwie find ich das nen bisschen wenig, glaub kaum das ich dafür nen gebrauchten Kühlschrank + Waschmaschine bekomme und dann fehlt noch der ganze andere Kram (siehe 1. Posting).

Schade schade
1. hast du Anrecht auf einen vollständigen Bescheid, d.h. hier auch die 250 € Pauschale muss mit aufgeführt sein, gegen den du dann ggfls. auch Widerspruch einlegen kannst,
2. die Berechtigungsscheine für Möbelbörsen etc. sind dem Grunde nach ein heißes Kapitel, denn Du wirst so genötigt Sozialdaten=Deine Existenz als H4 preiszugeben. Hinzu kommt, dass die Möbelbörsen dann in der Regel mit relativ hohen Preisen von der ARGE bezahlt werden, d.h. das Preis/Leistungsverhältnis ist schlecht, auf dem "freien Markt" häufig besser. Stellt sich also die Frage nach Barauszahlung selbstverständlich mit Kaufnachweisen.
3. der Tip von *kampfpaar*radikal.A ist perfekt
4. die Aufstellung geht völlig i.O. und ist nicht überzogen

fG
Horst
__________________
"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten.
Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität." G. Werner/Inh. DM

Die ARGEn, die Berechnung des Lebensunterhaltes, die Kopplung an die Renten,
alles
verfassungswidrig. Das BVerfG

Alle ARGE-Mitarbeiter dienen diesem asozialen, illegalen und illegitimen System. Sie beteiligen sich z.T. sogar an kriminellen Machenschaften und beklagen, statt sich gemeinsam mit Elo´s zu wehren, ihr eigenes "Schicksal".


haef ist offline  
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Alt 12.03.2010, 20:44   #8
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Blinzeln AW: Antwort bekommen zur Erstausstattung

Zitat:
Zitat von haef Beitrag anzeigen

2. die Berechtigungsscheine für Möbelbörsen etc. sind dem Grunde nach ein heißes Kapitel, ...

3. der Tip von *kampfpaar*radikal.A ist perfekt
Zu 2.:
Richtig. Speziell bei Elektrosachen (Kühlschrank, Waschmaschine ...) würden wir das >niemals< auf diesem Wege akzeptieren.
So ein Kühlschrank von 'Anno Dunnemals' frißt Dir vielzuviel Strom wech, geht balde Richtung Nirwana - und denne steh`ste da. Den nächsten kriegste dann, weil Ersatz für kaputt, nur noch auf Kredi - und balde wohl gar nich mehr. Außerdem gehst Du bei die gebrauchten Dingers meist der vollen Garantie (wie bei Neu - verlustig). Gleiches gilt logisch auch für die Waschmasch.
Diesem Argument darf sich die ARGE nicht verschließen.

Bei Möbeln sieht das manchmal anders aus. Rein subjektiv findet der Schreiber hier es sogar manchmal weitaus angenehmer, ein hübsches stabiles Sofa, stammend aus der Haushaltsauflösung der verstorbenen Tante Erna, fein gepflegt, dann sein Eigen nennen zu dürfen - statt `nen Billigsofa "Made in PuselLand" (T`schulligung), mit Stabilokrach-Garantie nach der nächsten Fete.

Zu 3.:
Danke, haef, , für das Lob. So angetörnt, geben wir in der Hoffnung auf "Gutes Gelingen" der Betroffenen gerne einen Hinweis zum Abgleich:

klick> *Aktion sozialer Widerstand* => dort unter Rubrik ANTRÄGE,
Punkt 3) "LISTE Grundausstattung" (per Informations...Dingsbums erkämpft + von Kreis zu Kreis verschieden - daher nur Annäherungsrichtwerte) und unter Punkt 4) "ANTRAG auf ...", und wie wir damit umgehen.

Wenn`s hülfreich denn wär - wir täten uns freuen.

Gruß

Geändert von *kampfpaar*radikal.A (12.03.2010 um 21:24 Uhr)
*kampfpaar*radikal.A ist offline  
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Alt 23.03.2010, 21:17   #9
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Standard AW: Antwort bekommen zur Erstausstattung

Hallöchen,

auch hier mal nen kleines Update, da ich Heute den Bescheid zur Erstausstattung bekam (siehe Anhang).


Komisch das da nix von der Möbelbörse drin steht.


Bei der Möbelbörse war ich mittlerweile natürlich auch schon und wurde arg enttäuscht.

Die hatten 2 schöne Teile da, die natürlich bereits vergeben waren.

Der Rest war, ich würds mal Sperrmüll nennen. Wenn diese Möbel, wie auf deren Hp angeben, aufbereitet wurden, dann will ich nicht wissen wie die vorher aussahen.

War ne Couch für mich da, zwar altmodisch aber sauber , bewilligt wurde ja nur nen 3er, also mal nachgefragt was der passende 2er kosten würde. Die Antwort waren 45€, was ich mir nicht leisten konnte :(

Die Lampen extrem altmodisch, also quasi alle Lampen waren sehr groß und mit sehr viel Holz, so richtig altdeutsch. Esstische und Stühle waren Sperrmüll.

Kleiderschränke hatten sie keine da, sollten aber nächste Woche 50 Stück bekommen, leider konnt ich nicht hin, da ich sowas von pleite bin diesen Monat und weder die Busfahrt zahlen konnte noch dann ggf. 15€ Liefergebühr.

Couchen hatten sie nur die eine saubere da, der rest war echt übel, entweder kaputt (Risse/Löcher etc.) oder derbst dreckig oder speckig.


Aber wie meinte die Frau bei der Börse so schön, es kommen immer mal wieder schöne Sachen rein und der Gutschein ist ja 6 Monate gültig

Muss ich wohl erstmal ein auf Japaner machen... schade das mir das Amt die Fahrten dahin nicht zahlt um zu schauen ob sie denn nun was passendes haben.



Grüßchen
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Astralreise ist offline  
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Alt 23.03.2010, 21:21   #10
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Ach was positives gab es denn doch noch, als ich mit meinem Vater bei der Börse war und wir enttäuscht gingen, entschieden wir uns dazu noch bei so nem anderen Entrümpelungsgeschäft vorbeizuschauen, dafür gilt zwar nicht der Gutschein, aber naja.


Und da haben wir dann nen Toplader (Waschmaschine) für 40€ bekommen.


Wenigstens bei dem Posten konnten wir nen Schnäppchen schlagen
Astralreise ist offline  
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Alt 24.03.2010, 11:16   #11
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Hm... meine SB hat mir gesagt, das man als Hartz IV Empfänger (ja, ja, ich würd ihn auch nicht reinlassen), keinen Anspruch auf eine Waschmaschine hat. Kosten zum Wäschewaschen im Waschsalon seien im Regelsatz enthalten.

Ich glaube, ich muss mich mit der Materie mal gründlich auseinandersetzen. Da ich demnächst umziehen will wäre eine Waschmaschine nämlich ganz toll.
__________________
..."Well, I declare I never knew anything like you. What can it signify to you, what we are talking of. Perhaps we are talking about you; therefore I would advise you not to listen, or you may happen to hear something not very agreeable."... - Northanger Abbey by Jane Austen
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Alt 24.03.2010, 11:43   #12
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Hallo

Zitat:
BSG, Urteil vom 19. 9. 2008 - B 14 AS 64/ 07 R
Die vom Kläger beanspruchte Waschmaschine ist als Erstausstattung iS des § 23 Abs 3 Satz 1 Nr 1 SGB II anzusehen. Dem steht nicht entgegen, dass nur ein einzelner Gegenstand begehrt wird. Der Anspruch nach § 23 Abs 3 Satz 1 Nr 1 SGB II ist nicht notwendig auf eine komplette Ausstattung ausgerichtet, sondern kann sich auch auf Einzelgegenstände beziehen (Hengelhaupt aaO K § 23 RdNr 346).
hans wurst ist gerade online  
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Alt 24.03.2010, 13:34   #13
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Benutzerbild von TMN4
 
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Standard AW: Antwort bekommen zur Erstausstattung

Oh wie schön, oh wie schön wird es werden, wenn ich nicht mehr mit Reiserucksack voller Wäsche zu Muttern zum Waschen traben muss.
Das hebt die Lebensqualität doch ungemein.

Danke!
__________________
..."Well, I declare I never knew anything like you. What can it signify to you, what we are talking of. Perhaps we are talking about you; therefore I would advise you not to listen, or you may happen to hear something not very agreeable."... - Northanger Abbey by Jane Austen
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Alt 02.04.2010, 18:26   #14
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Zitat:
Zitat von Astralreise Beitrag anzeigen
Hi leute, ich habe vor kurzen eine Erstausstattung beantragt, da ich in meine erste eigene Wohnung gezogen bin.

Beantragt habe ich folgendes:




Heute habe ich ein Brief von meiner SB bekommen in dem steht:




Nächstes Blatt dann der Schein für die Evangelische Stadtmission - Möbelbörse Kiel.

Genehmigt ist 1x Couchtisch, 1x Kleiderschrank, 3 Lampen, 1x Küchentisch, 2x Küchenstühle, 1x Sitzgelegenheit (z. B. 3er oder 2er + 1er)



Das wars.

Kennt sich jemand mit dieser Geschichte aus? Also kommt da jetzt noch was, was die anderen Dinge betrifft oder ist die Sache damit erledigt und die anderen Sachen abgelehnt?

Gerade Kühlschrank und Waschmaschine fehlen mir im Moment am meisten.

Und wieso werden nur 3 Lampen bewilligt? Ich brauch eine für die Küche, eine für den Flur, eine fürs Klo, eine fürs Wohnzimmer und eine fürs Schlafzimmer. Soll ich deshalb schon etwas machen oder abwarten was noch an Briefen kommt?

Und was mach ich wenn in dieser Möbelbörse nix ordentliches da ist? Bin ich nun verpflichtet mir da was mit zu nehmen, ansonsten Pech gehabt?



Grüßchen

Also als Erstausstattung stehen dir 1200€ zu 100%
snoopy84 ist offline  
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Alt 27.04.2010, 10:23   #15
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Beiträge: 93
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Zitat:
Zitat von snoopy84 Beitrag anzeigen
Also als Erstausstattung stehen dir 1200€ zu 100%
Kannst du da bitte eine verläßliche Quelle nennen?
Ickehoch10 ist offline  
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Alt 29.04.2010, 20:31   #16
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Beiträge: 111
Standard AW: Antwort bekommen zur Erstausstattung

Hier mal die Regelungen fur die Hauptstadt. Bei gravierenden Abweichungen (wie bei Astralreise) bieten sich Klage bzw. EA an.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Erstaustattung.pdf (26,1 KB, 52x aufgerufen)
Ferry ist offline  
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