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Nachfolgeantrag; in Forum: Information; Hallo Leidensgenossen, Habe bereits am 18.02.10 einen Nachfolgeantrag gestellt. Nun erhielt ich ein Schreiben der ARGE . Hierin befindet sich der folgende Absatz:  Desweiteren benötigen wir eine aktuelle Anlage VM. ...

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Alt 03.03.2010, 14:25   #1
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Standard Nachfolgeantrag

Hallo Leidensgenossen,

Habe bereits am 18.02.10 einen Nachfolgeantrag gestellt. Nun erhielt ich ein Schreiben der ARGE. Hierin befindet sich der folgende Absatz: 
Desweiteren benötigen wir eine aktuelle Anlage VM. Füllen Sie bitte beiliegende Anlage VM aus und senden diese mit sämtlichen Nachweisen (aktueller Kontoauszug, Finanzstatus, bei Lebensversicherung Rückkaufswerte, Versicherungssumme und bisher eingezahlte Beträge, usw.) an uns zurück. Geben Sie falls ein KFZ vorhanden ist bitte den geschätzten Wert des Autos an.

Im Antrag habe ich auf Seite 3 unter 5. beriets die Frage nach Änderungen in den Vermögensverhältnissen verneint. Des weiterne steht da:
Haben sich Änderungen in Ihren Vermögensverhälnissen oder in denen der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaftergeben?“ Dies wurde von mir eindeutig mit „nein“ beantwortet. Desweiteren steht dann darunter: „Wenn Ja, Vorname/n __________ und füllen Sie bitte Anlage VM aus.“

Es stellt sich mir die Frage, muss ich dem Begehren der ARGE folgen und die Anlage FM abgeben. Ich persönlich bin der Meinung dass die ARGE dies Anlage willkürlich will und dies nicht rechtlich unterstützt ist. Sie berufen sich zwar auf §§ 60 und 66 SGB I, aber aufgrund der Verneinung im Antragsformular der Weiterbewilligung ist die Forderung meines Dafürhaltens rechtswidrig.

Kontoauszug ist klar und nur zur Aktennotiz.

Wie verhält es sich mit dem Finanzstatus. Kann der gefordert werden im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 19.09.2008 (B 14 AS 45/07 R).

Was meint Ihr muss ich konkret dort vorlegen? Es ist kein Problem diese Anlage auszufüllen und dort abzugeben. Es kommt sowieso nur überall ein "NEIN" hinein. Es geht mir nur um die Rechtmäßigkeit dieser Forderung.
gereckstein ist offline  
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Alt 09.03.2010, 10:24   #2
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Standard AW: Nachfolgeantrag

Kann dir leider nur sagen was ich selbst immer tue. Ich kreuze nur das an was ich anzukreuzen habe, unterschreibe und gebe es dann ab.
Da man bei uns das immer einem Sachbearbeiter persönlich überreichen muss kann man bei dem auch noch Fragen zu den Formularen stellen. Ausserdem guckt der auch drüber und sortiert Fragebögen aus die nicht ausgefüllt wurden (weil sich ja nichts geändert hat).
__________________
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TMN4 ist offline  
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Alt 09.03.2010, 19:27   #3
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Standard AW: Nachfolgeantrag

Zitat:
Zitat von gereckstein Beitrag anzeigen
Es ist kein Problem diese Anlage auszufüllen und dort abzugeben. Es kommt sowieso nur überall ein "NEIN" hinein. Es geht mir nur um die Rechtmäßigkeit dieser Forderung.
Schikane, würde ich sagen, denn

Zitat:
Zitat von Arbeitsagentur.de

Ablauf des Bewilligungsabschnitts (37.11a)

(5) Vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts werden den Leistungsbeziehern zentral mit einem Beendigungsschreiben (vgl. Anlage) folgende Unterlagen übersandt:

  • Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
  • Anlage EK (Einkommenserklärung)
  • Einkommensbescheinigung
Aus: Antragserfordernis nach § 37 SGB II
__________________
Howgh, ich habe gesprochen.

B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.*
________________________
*m.f.G.v.H.F.
Zollstock ist offline  
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Alt 21.03.2010, 22:02   #4
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Standard AW: Nachfolgeantrag

Hallo,

zum 31.3 läuft mein ALG II aus. Am 18.2. habe ich den
Weiterbewilligungsantrag gestellt (also vor 4 Wochen)
und noch immer keinerlei Antwort erhalten. Den Antrag
habe ich persönlich gegen Eingangsstempel abgegeben.

Und nun ? Es ist zwar noch gut 1 Woche Zeit, aber langsam
wird's knapp - oder ? Was tut man in einem solchen Fall am
besten ?
__________________
Viele Grüße
Caro


Caroline ist gerade online  
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Alt 21.03.2010, 22:20   #5
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Standard AW: Nachfolgeantrag

Es sind zwar noch 10 Tage bis Monatsende, aber an deiner Stelle würde ich mal nachfragen.
__________________
Gruß

Kalle K.

es gibt auch ein Leben neben HartzIV

Nein, ich berate hier nicht. Ich gebe nur meine Lebenserfahrungen weiter.
kohldampf ist offline  
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Alt 22.03.2010, 02:37   #6
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Standard AW: Nachfolgeantrag

Gute Frage @gereckstein, bei mir ist das auch so, seit ich kein braves Lamm mehr bin.
Bisher habe ich mich dann nur geärgert und am Abgabeschalter sagen lassen müssen: füllen Sie es lieber aus wenn Ihr FM das verlangt.
Naja dann habe ich halt, wie du schon schreibst, überall angekreuzt, weil es um Geld und schnelle Bearbeitung geht.

@Caroline: bei mir ist das auch immer sehr knapp und verursacht ein ungutes Gefühl, klappt aber dennoch.
Holler2008 ist offline  
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Alt 22.03.2010, 09:10   #7
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Standard AW: Nachfolgeantrag

OK - ich denke, dass ich heute und morgen noch abwarten werde.
Wenn dann immer noch nichts da ist, werde ich Mittwoch anrufen.
Aber da jemanden an die Strippe zu kriegen, ist auch immer so
ne Sache...
__________________
Viele Grüße
Caro


Caroline ist gerade online  
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Alt 22.03.2010, 11:37   #8
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Standard AW: Nachfolgeantrag

üblicher Satz:
Mach das doch schriftlich, mit Eingangsbestätigung auf Kopie.
Muss ja nicht bei der Arge sein, das kannst du ja auch bei der Karnakenkasse oder Bürgerbüro zur Weiterleitung abgeben, wenn die näher sind.
Holler2008 ist offline  
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Alt 22.03.2010, 12:22   #9
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Standard AW: Nachfolgeantrag

Die Erfahrung zeigt mir: Wenn ich 10 Tage vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes keinen neuen Bescheid habe, geht was in die Hose. Das war, ist und bleibt wohl auch so.
Da kann ich dann gleich anfangen, meine einstwillige Anordnung zu schreiben und diese dann am 1. beim SG abgeben.

Von den letzten 6 Anträgen mußte ich 5(!) so durchsetzen.
Anfangs gabs noch die "Erklärung" der ARGE dem Gericht gegenüber: dünne Personaldecke.
Mittlerweile gibts auch so eine eh unsinnige Begründung nicht mehr, sondern nach dem gerichtlichen Tritt in den Südpol wird kommentarlos bearbeitet und überwiesen.
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Tamina ist offline  
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Alt 22.03.2010, 14:04   #10
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Standard AW: Nachfolgeantrag

bei mir dauert es fast immer bis 2 Tage davor (hm... da wird man wider erinnert, dass man schon mehrere Bewilligungszeiträume lang eine Arbeit sucht)
und ganz ehrlich, ich nehme einen Bewilligungsbescheid auch verspätet an, solange das Geld pünktlich ist

edit: Post #8 bezieht sich auf die Nachfrage von Caroline, nur damit keine Unklarheiten aufkommen
Holler2008 ist offline  
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Alt 24.03.2010, 23:25   #11
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Standard AW: Nachfolgeantrag

So...meine Weiterbewilligung habe ich.
Bearbeitungsdauer: rekordverdächtige 8 Werktage.

ABER:
Der Bewilligungszeitraum wurde von bislang 6 Monaten auf 5 Monate verkürzt. Der Grund dafür steht im beliegenden Schreiben, nämlich wegen "internen Umstrukturierungsmaßnahmen".

Aha, es geht also los. Man bereitet sich auf den 1.1.2011 vor....vermutlich will man die Antragsflut im Dezember "entzerren" und somit müssen wohl die "Oktober-Kunden" und "November-Kunden" einen Monat zurückverlegt werden.
Jedenfalls hoffe ich daß das der Grund ist.
Trotzdem bin ich irgendwie misstrauisch...bei der ARGE weiß man ja nie woran man ist
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Alt 25.03.2010, 10:29   #12
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Standard AW: Nachfolgeantrag

ich habe es nur noch unklar im Hinterkopf, die Argen sind doch unzulässig, bzw. ihre Arbeitsweise. Da gab es doch mal was in den Nachrichten und vor Ende des Jahres müssen die das ändern, ich glaube, die werden doch abgeschafft, oder sowas, was natürlich auch alleine durch die Umbenennung in Jobcenter getan wäre.
Holler2008 ist offline  
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