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Nachfolgeantrag; in Forum: Information; Hallo Leidensgenossen, Habe bereits am 18.02.10 einen Nachfolgeantrag gestellt. Nun erhielt ich ein Schreiben der ARGE . Hierin befindet sich der folgende Absatz: Desweiteren benötigen wir eine aktuelle Anlage VM. ...| Tags: nachfolgeantrag |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 44
| Hallo Leidensgenossen, Habe bereits am 18.02.10 einen Nachfolgeantrag gestellt. Nun erhielt ich ein Schreiben der ARGE. Hierin befindet sich der folgende Absatz: Desweiteren benötigen wir eine aktuelle Anlage VM. Füllen Sie bitte beiliegende Anlage VM aus und senden diese mit sämtlichen Nachweisen (aktueller Kontoauszug, Finanzstatus, bei Lebensversicherung Rückkaufswerte, Versicherungssumme und bisher eingezahlte Beträge, usw.) an uns zurück. Geben Sie falls ein KFZ vorhanden ist bitte den geschätzten Wert des Autos an. Im Antrag habe ich auf Seite 3 unter 5. beriets die Frage nach Änderungen in den Vermögensverhältnissen verneint. Des weiterne steht da: Haben sich Änderungen in Ihren Vermögensverhälnissen oder in denen der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaftergeben?“ Dies wurde von mir eindeutig mit „nein“ beantwortet. Desweiteren steht dann darunter: „Wenn Ja, Vorname/n __________ und füllen Sie bitte Anlage VM aus.“ Es stellt sich mir die Frage, muss ich dem Begehren der ARGE folgen und die Anlage FM abgeben. Ich persönlich bin der Meinung dass die ARGE dies Anlage willkürlich will und dies nicht rechtlich unterstützt ist. Sie berufen sich zwar auf §§ 60 und 66 SGB I, aber aufgrund der Verneinung im Antragsformular der Weiterbewilligung ist die Forderung meines Dafürhaltens rechtswidrig. Kontoauszug ist klar und nur zur Aktennotiz. Wie verhält es sich mit dem Finanzstatus. Kann der gefordert werden im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 19.09.2008 (B 14 AS 45/07 R). Was meint Ihr muss ich konkret dort vorlegen? Es ist kein Problem diese Anlage auszufüllen und dort abzugeben. Es kommt sowieso nur überall ein "NEIN" hinein. Es geht mir nur um die Rechtmäßigkeit dieser Forderung. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.02.2010 Ort: Frag doch einfach =)
Beiträge: 239
| Kann dir leider nur sagen was ich selbst immer tue. Ich kreuze nur das an was ich anzukreuzen habe, unterschreibe und gebe es dann ab. Da man bei uns das immer einem Sachbearbeiter persönlich überreichen muss kann man bei dem auch noch Fragen zu den Formularen stellen. Ausserdem guckt der auch drüber und sortiert Fragebögen aus die nicht ausgefüllt wurden (weil sich ja nichts geändert hat).
__________________ ..."Well, I declare I never knew anything like you. What can it signify to you, what we are talking of. Perhaps we are talking about you; therefore I would advise you not to listen, or you may happen to hear something not very agreeable."... - Northanger Abbey by Jane Austen |
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| | #3 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.12.2009 Ort: Wer will das wissen?
Beiträge: 890
| Zitat:
Zitat:
__________________ Howgh, ich habe gesprochen. B.u.b.: Es bleibt Dir überlassen, aus dem Vorgenannten die für Dich richtigen Schlüsse zu ziehen.* ________________________ *m.f.G.v.H.F. | ||
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.07.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 126
| Hallo, zum 31.3 läuft mein ALG II aus. Am 18.2. habe ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt (also vor 4 Wochen) und noch immer keinerlei Antwort erhalten. Den Antrag habe ich persönlich gegen Eingangsstempel abgegeben. Und nun ? Es ist zwar noch gut 1 Woche Zeit, aber langsam wird's knapp - oder ? Was tut man in einem solchen Fall am besten ? |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009 Ort: Raum Stuttgart
Beiträge: 1.438
| Es sind zwar noch 10 Tage bis Monatsende, aber an deiner Stelle würde ich mal nachfragen.
__________________ Gruß Kalle K. es gibt auch ein Leben neben HartzIV Nein, ich berate hier nicht. Ich gebe nur meine Lebenserfahrungen weiter. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 261
| Gute Frage @gereckstein, bei mir ist das auch so, seit ich kein braves Lamm mehr bin. Bisher habe ich mich dann nur geärgert und am Abgabeschalter sagen lassen müssen: füllen Sie es lieber aus wenn Ihr FM das verlangt. Naja dann habe ich halt, wie du schon schreibst, überall angekreuzt, weil es um Geld und schnelle Bearbeitung geht. @Caroline: bei mir ist das auch immer sehr knapp und verursacht ein ungutes Gefühl, klappt aber dennoch. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.07.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 126
| OK - ich denke, dass ich heute und morgen noch abwarten werde. Wenn dann immer noch nichts da ist, werde ich Mittwoch anrufen. Aber da jemanden an die Strippe zu kriegen, ist auch immer so ne Sache... |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 261
| üblicher Satz: Mach das doch schriftlich, mit Eingangsbestätigung auf Kopie. Muss ja nicht bei der Arge sein, das kannst du ja auch bei der Karnakenkasse oder Bürgerbüro zur Weiterleitung abgeben, wenn die näher sind. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: bei mir zu Hause
Beiträge: 557
| Die Erfahrung zeigt mir: Wenn ich 10 Tage vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes keinen neuen Bescheid habe, geht was in die Hose. Das war, ist und bleibt wohl auch so. Da kann ich dann gleich anfangen, meine einstwillige Anordnung zu schreiben und diese dann am 1. beim SG abgeben. Von den letzten 6 Anträgen mußte ich 5(!) so durchsetzen. Anfangs gabs noch die "Erklärung" der ARGE dem Gericht gegenüber: dünne Personaldecke. Mittlerweile gibts auch so eine eh unsinnige Begründung nicht mehr, sondern nach dem gerichtlichen Tritt in den Südpol wird kommentarlos bearbeitet und überwiesen.
__________________ - nicht pflegeleicht - *** "Früher hat man in Not geratenen Menschen geholfen, heute bedroht man sie." (Tamina im Mai 2010) |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 261
| bei mir dauert es fast immer bis 2 Tage davor (hm... da wird man wider erinnert, dass man schon mehrere Bewilligungszeiträume lang eine Arbeit sucht) und ganz ehrlich, ich nehme einen Bewilligungsbescheid auch verspätet an, solange das Geld pünktlich ist edit: Post #8 bezieht sich auf die Nachfrage von Caroline, nur damit keine Unklarheiten aufkommen |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.11.2009 Ort: bei mir zu Hause
Beiträge: 557
| So...meine Weiterbewilligung habe ich. Bearbeitungsdauer: rekordverdächtige 8 Werktage. ABER: Der Bewilligungszeitraum wurde von bislang 6 Monaten auf 5 Monate verkürzt. Der Grund dafür steht im beliegenden Schreiben, nämlich wegen "internen Umstrukturierungsmaßnahmen". Aha, es geht also los. Man bereitet sich auf den 1.1.2011 vor....vermutlich will man die Antragsflut im Dezember "entzerren" und somit müssen wohl die "Oktober-Kunden" und "November-Kunden" einen Monat zurückverlegt werden. Jedenfalls hoffe ich daß das der Grund ist. Trotzdem bin ich irgendwie misstrauisch...bei der ARGE weiß man ja nie woran man ist
__________________ - nicht pflegeleicht - *** "Früher hat man in Not geratenen Menschen geholfen, heute bedroht man sie." (Tamina im Mai 2010) |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 261
| ich habe es nur noch unklar im Hinterkopf, die Argen sind doch unzulässig, bzw. ihre Arbeitsweise. Da gab es doch mal was in den Nachrichten und vor Ende des Jahres müssen die das ändern, ich glaube, die werden doch abgeschafft, oder sowas, was natürlich auch alleine durch die Umbenennung in Jobcenter getan wäre. |
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