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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > Anträge > Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

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Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag; in Forum: Information; Vor drei Monaten habe ich Fahrtkosten zu Melde und Beratungsterminen der letzten 2 Jahre beantragt. (mit Eingangsquittung) Alles nach Vorlage und mit Begründung, die im Forum verlinkt war. Jetzt sind ...

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Alt 04.01.2010, 16:23   #1
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Standard Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Vor drei Monaten habe ich Fahrtkosten zu Melde und Beratungsterminen der letzten 2 Jahre beantragt. (mit Eingangsquittung)

Alles nach Vorlage und mit Begründung, die im Forum verlinkt war.

Jetzt sind 3 Monate ohne Rückmeldung um und ich könnte eine Untätigkeitsklage... ähm einreichen?

Wie lange habe ich denn dafür jetzt Zeit?
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Alt 04.01.2010, 16:28   #2
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Bei Anträgen kann die Behörde sich 6 Monate Zeit lassen. Das gilt meines Erachtens auch bei Deinem Antrag, wenn Du durch das Warten nicht in "allerhöchste finanzielle Not" (sag' ich jetzt mal so) gerätst:

§ 88 SGG - Sozialgerichtsgesetz -


Bevor Du eine Untätigkeitsklage deswegen einreichst, würde ich an Deiner Stelle auch noch mal ein Erinnerungsschreiben aufsetzen mit Erwähnung, dass Du beabsichtigst, eine U'klage einzureichen, "wenn nicht ..." usw. und der ARGE eine Frist von 10-14 Tagen setzen. Bei den meisten fluppt's dann auf einmal mit der Bearbeitung ...
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Alt 04.01.2010, 16:50   #3
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Ach so 6 Monate, dann warte ich noch.

Ob ALG1 oder 2 ist da egal? Habe ALG2.
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Alt 04.01.2010, 17:25   #4
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Ja, ist egal. Es kann auch Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung, Schwerbehindertenrecht u.a. betreffen. Alles, was halt das Sozialrecht umfasst --> SGG
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Alt 08.02.2010, 21:35   #5
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Hallo Holler,

kannst Du mir bitte sagen, wo ich den Fahrtkostenantrag mit Link finde? Möchte auch einen Antrag stellen.

Vielen Dank für Deine Unterstützung.

Karola
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Alt 08.02.2010, 23:27   #6
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Fahrtkosten AlG II
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Alt 09.02.2010, 01:53   #7
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Ab dem Zeitpunkt des Urteils 12/2007 habe ich meine Fahrtkosten-Anträge immer gestellt und (fast) immer bewilligt bekommen - aber heisst das jetzt, habe ich richtig verstanden, dass ich jetzt auch noch rückwirkend von 2005 (vielleicht auch länger?) seit ich in H4 bin diese noch per Überprüfungsantrag stellen kann und sollte (wenn auch nur um meinen SB zu sinnvoller Arbeit zu bringen )?
thanx
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Alt 09.02.2010, 11:25   #8
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Ich habe das so verstanden, dass man das dann rückwirkend machen kann, wenn man von dem Urteil erfährt.
Bei Dir wäre das der 12.2007 gewesen.

Da du die schon öfters beantragt hast, weiß dein Amt, dass du schon länger Kenntnis davon hast.

So sehe ich das.
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Alt 10.02.2010, 01:05   #9
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Zitat:
Zitat von Holler2008 Beitrag anzeigen
Ich habe das so verstanden, dass man das dann rückwirkend machen kann, wenn man von dem Urteil erfährt.
Bei Dir wäre das der 12.2007 gewesen.

Da du die schon öfters beantragt hast, weiß dein Amt, dass du schon länger Kenntnis davon hast.

So sehe ich das.
Ich bin mal so frech, und stelle meine Fragen hier einfach mal als Anhang, bevor ich ein neues Thema dazu aufmache.
Ich hatte bis jetzt noch nie einen Fahrtkostenantrag (Gründe: bis 2007 behauptete man ja, dass Beträge unter 6€ nicht Erstattungsfähig sind, Ausserdem fahre ich immer mit dem PKW (kann ich leihweise von meiner Mutter bekommen) oder Motorrad, und dazu hies, es sowas könne nicht berechnet werden, liege aber bei 16 km sicher unter den 6€ Waren wohl reine Spritkosten gemeint) gestellt, aber als ich vor 2 Wochen das erste mal auf das Forum hier stiess, und einiges gelesen hatte, dachte ich mir, ja klar... die Fahrtkosten stehen dir ja zu, also beantragst du sie mal (formlos) rückwirkend und bekam das Schreiben im Anhang als Antwort.
Klar habe ich schon Widerspruch eingelegt, und warte jetzt, was daraus wird (ziehe ich auch notfalls bis zur Klage durch!). Bei genauerer Durchsicht meiner Unterlagen (und nach Kenntniss, dass im Sozialrecht nicht nur 3 sondern 4 Jahre Verjährungsfrist gilt) hab ich natürlich nochmal ein paar Termine entdeckt, für die auch noch keine Fahrtkosten beantragt waren und Diese auch noch formlos beantragt, doch bei der Abgabe der Anträge meinte die 'Dame' am Empfang, dass ihre Kolleginnen Fahrtkostenanträge nur annehmen, wenn sie auf einem Vordruck eingereicht werden, und bot mir an, diese 'gleich' von einem SB ausdrucken zu lassen, wenn ich mich setzen und etwas warten könnte (konnte ich natürlich nicht, da ich im Anschluss noch einen Termin bei meiner PAP(nase) hatte). Doch nun zu meinen Fragen:
1. Was haltet ihr von dem Ablehnungsgrund ?¿? (ich musste erstmal herzlich lachen, als ich ihn las)
2. Kann die ARGE eigentlich darauf bestehen, dass man ihren Vordruck verwendet, oder reicht es auch aus, wenn man solch einen Antrag formlos stellt ?¿? Einen formlosen Beispielantrag hab ich auch mal in den Anhang gepackt.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Ablehnung.Fahrtkosten.1.pdf (81,2 KB, 41x aufgerufen)
Dateityp: pdf Antrag_Fahrtkostenerstattung.pdf (11,3 KB, 53x aufgerufen)
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Alt 10.02.2010, 11:44   #10
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Kundennummer oder BG-Nr. würde ich immer bei einem Antrag angeben, hier evtl. noch die km.

Für sowas hat die Arge AFAIK gar keinen Vordruck, nur für Termine zu Vorstellungsgesprächen.
So hat die dich imo einfach nur erfolgreich abgewimmelt.

Im Grunde muss man das wirklich im Voraus beantragen, da hat deine Arge Recht.
Hattest du keine Begründung angegeben, warum du erst im Nachhinein einen Antrag stellst?
Das wäre besser gewesen. Ich habe die aus dem Musterantrag im Link oben genommen.

Bei mir steht eine Antwort sei 5 Monaten aus und im März mache ich dann eine Untätigkeisklage.
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Alt 10.02.2010, 12:07   #11
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Meinst Du im Ernst, dass die Fahrtkosten zum Beratungstermin vor dem Termin zu beantragen sind?
Erolena ist gerade online  
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Alt 10.02.2010, 13:13   #12
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Bei Bewerbungsfahrten ist das per Gesetzt so. Davon leite ich das ab.
Holler2008 ist offline  
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Alt 10.02.2010, 18:03   #13
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Wenn ich heute eine Einladung zur Arge für übermorgen erhalte, muß ich im voraus den Antrag stellen.

Da kann ich diesen doch gleich mitbringen, oder ?
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Alt 10.02.2010, 18:13   #14
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Kann ich nicht sagen. Aber gibt es da keine Formvorschrift, wieviele Tage zwischen Einladung und Ternim liegen müssen?

Bei einer Einladung zum ärztlichen Dienst sind z.B. 10 Tage vorgeschrieben.
Ich weiß aber nicht mehr, ob per Gesetzt oder per Dienstanweisung.
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Alt 10.02.2010, 19:29   #15
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Ja, formal stimmt das.
Aber als Mensch hätte ich Lust, zu Beginn des Gesprächs den Antrag auf den Tisch zu legen. Wenn er die Fahrtkosten ablehnt, einfach zu gehen mit den Worten:
"Dann kann ich nicht zum heutigen Termin erscheinen."
Ist nur Spaß.
Erolena ist gerade online  
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Alt 10.02.2010, 22:15   #16
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

@Holler2008
Selbsteverständlich ist miene BG-Nummer mit in dem Schreiben angegeben, ihr könnt sie nur nicht sehen, da sie im geschwärzten Bereich direkt unter meiner Adresse ist. die formlosen Anträge bin ich nach meinem Hinweis, dass solche Anträge auch formlos gestellt werden können, ja auch losgeworden (natürlich gegen entsprechende Bestätigung auf einer Kopie)
Es geht mir ja eigentlich eher um die Bestätigung, dass solche Anträge nicht an eine bestimmte Form gebunden sind, und ich das Recht auf formlose Antragsstellung habe.
Ich beabsichtige es in Zukunft folgendermassen zu handhaben:
Wenn ich eine Einladung von der Arge bekomme, ändere ich meine Vorlage entsprechend ab, und drucke diese aus, nehme sie zum Termin mit und gebe sie gleich bei der 'Anmeldung' ab.
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Alt 11.02.2010, 00:34   #17
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Zitat:
Zitat von DVD2k Beitrag anzeigen
Es geht mir ja eigentlich eher um die Bestätigung, dass solche Anträge nicht an eine bestimmte Form gebunden sind, und ich das Recht auf formlose Antragsstellung habe..
Du kannst (fast) jeden Antrag formlos stellen, aber oft kommt dann per Post das entsprechende Formblatt und das musst Du dann nochmal ausfüllen.
Nervt - ist aber so.
Normalerweise zeige ich meinen Fahrschein beim Termin kurz vor und bekomme dann den Antrag, den ich gleich ausfülle und dalasse.
Mir wurden die Fahrtkosten auch schon mal abgelehnt wegen zu später Antragstellung.
(Ablehnung Fahrtkosten Termin mit Einladung)
Ich werde jetzt, wenn eine Vorladung kommt gleich einen Antrag im Voraus stellen und erst mit Zusage der Bewilligung der Kosten auch tatsächhlich dort hingehen. Sicher ist sicher.
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Alt 25.02.2010, 15:43   #18
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Standard AW: Frist zum Einreichen einer Untätigkeitsklage bei Fahrtkostenantrag

Ich habe mal per Brief mit Eingangsbestätigung daran erinnert und siehe da, Fahrtkosten zu Melde- und Beratungsterminen werden mir nun erstattet, Rückwirkend bis 2007.

Ist allerdings noch nicht auf dem Konto.
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Alt 17.03.2010, 22:40   #19
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Geld ist seit ein paar Tagen da.
Kann das nur empfehlen. Hat aber fast 6 Monate gedauert.
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Alt 17.03.2010, 23:44   #20
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Holler da hattest du wohl richtig Glück.
Ich hab heute wegen meinen Fahrtkosten Klage beim SG eingereicht.

Wen es interessiert hier mal alle Dokumente die ich noch habe.

Leider Hab ich keine Kopie vom Orignalantrag, da ich dafür noch einen Originalantrag meiner ARGE benutzt hatte. Inzwischen gebe ich ALLE Anträge (ausser Weiterbewilligungsantrag) nur noch formlos ab, und lasse mir den Eingang auf einem 2. Ausdruck mit Stempel und Unterschrift bestätigen.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Ablehnung.Fahrtkosten.1.pdf (81,2 KB, 19x aufgerufen)
Dateityp: pdf Widerspruch.Fahrtkosten.pdf (19,5 KB, 17x aufgerufen)
Dateityp: pdf Widerspruch.Ablehnung.pdf (127,5 KB, 27x aufgerufen)
Dateityp: pdf Klage.Fahrtkosten.pdf (86,9 KB, 21x aufgerufen)
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Alt 18.03.2010, 11:07   #21
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Nicht schön was die bei dir machen.

Mein Antrag ist der aus Post #6, allerdings habe ich mich nicht auf's Vermittlungsbudget bezogen und der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist wohl auch wichtig zu erwähnen.

Viel Erfolg.
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