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ARGE will kontoauszüge für 2 jahre seit erstantrag; in Forum: Information; hallo ich bin daniel und neu bei euch im forum ich hoffe ihr könnt mir tipps geben und eventuell weiter helfen ich fang mal an bekomme seit august 07 alg ...| Tags: arge, erstantrag, jahre, kontoauszuege |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 13
| hallo ich bin daniel und neu bei euch im forum ich hoffe ihr könnt mir tipps geben und eventuell weiter helfen ich fang mal an bekomme seit august 07 alg 2 mußte einen weiterbewilligungsantrag abgeben ,da mein alg 2 zum ende juni 09 auslief, nun mußte ich kontoauszüge nachreichen,dort waren zahlungen von ibääh drauf,wo ich etwas für meine oma verkauft habe, nun solte ich quittungen nachreichen,das ich meiner oma das geld gegeben habe,gesagt getan heute bekomme ich wieder ein brief der arge, das ich von august 07 bis jetzt alle kontoauszüge nachreichen soll, ich vermute die denken ich hätte leistungsmißbrauch begangen wie soll ich mich nun verhalten 1, am telefon sagte ich der bearbeiterin,ich hätte nicht alle auszüge komplett sie dann, bringen sie erstmal die mit die sie haben 2 habe ich mich bei der sparkasse erkundigt was die auszüge den kosten, ich kann das nachfertigen der auszüge mir nicht leisten,zahlt das die arge dann,die wollen ja auch die auszüge, aber 2 jahre rückwirkend ist das den überhaupt rechtens, man wird ja schlimmer als ein schwehrverbrecher behandelt bitte helft mir ich bin echt am ende und habe seit dem 1,7 kein geld danke daniel |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| hi, auf welcher gesetzesgrundlage verlangen sie diese auszüge? sie sollten dir dies schriftlich mitteilen, unter angabe der dafür nötigen rechtlichen grundlage. es gibt keine pflich die auszüge so lange auf zu heben. im normal fall reichen 3 monate und wenn sie mehr wollen, dann haben sie das ordnungsgemäß zu begründen und selbst dann denke ich, haben die keine rechtsgrundlage dies zu fordern. was du mit deinem sozialgeld machst geht die einen dreck an, du darfst dir davon sogar ein auto kaufen wenn es einen gewissen betrag nicht übersteigt. des weiteren must du gucken WAS alles auf den auszügen steht, bei ibääh zum bsp. dein nickname oder ibäähnummer, die solltest du dringendst schwärzen. nicht alles was auf den auszügen steht, darf die arge auch interessieren, so zum bsp. spenden oder beiträge an parteien, sind wir doch mal ehrlich, wenn du so eine ausgabe schwärzt, wozu du laut datenschutzbeauftragten recht hättest, wer will dir nachweisen das es nicht für eine partei war? was geschwärzt ist kann man logoscherweise nicht mehr lesen. lass dich nicht verExkrementern.... gruß physicus
__________________ Asozial Radikal Gefühlskalt Erbarmungslos oder Arschloch Regiert Gerne Erwerbslose |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 13
| hallo pysicus im fortzahlungsantrag mußte ich ja einen auszug abgeben,da war leider was von ibääh drauf und ungeschwärzt daraufhin wolte die arge auszüge für januar- juni 09 ungeschwärzt ausdrücklich haben,für die ibääh verkäufe habe ich extra ne quittungen von meiner oma,da ich jeden monat für sie was verkauft habe, jetzt mitwirkungspflicht bis 23.07.09 nach paragraph 60 abs 1 nr 3 sgb 1 mitzuwirken und wieder nachreichen ungeschwärzter auszüge ab august 2007 was kann ich tuen, ihr meine vorhandenen auszüge zeigen - komplette 2 jahre hab ich eh nicht ,das sagte ich der sachbearbeiterin schon |
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| | #4 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 3.605
| Hi, zunächst einmal sollte die ARGE dir den Grund des Ersuches preisgeben. Wahrscheinlich wittert dein SB Betrug. Wie dem auch sei. Zum Thema Kontoauszüge erst mal das hier: Bundessozialgericht bestätigt Vorlagepflicht Kontoauszüge bei Hartz IV Ferner ist es so, dass du als ALG-II Knecht den sog. Mitwirkungspflichten unterliegst. Mehr dazu auch hier: Zitat:
Nun kann man darüber streiten, ob diese Forderung leistungsrelevant und somit wirklich erheblich ist oder nicht. Wie dem auch sei haben auch die Mitwirkungspflichten ihre Grenzen, nämlich hier: Zitat:
Ganz besonders möchte ich da auf den Punkt 3 des Absatzes 1 verweisen. Wie wir alle wissen hat die ARGE ja die Möglichkeit des Datenabgleiches und anderer Stasi-Methoden. Wenn man also meint einem HE etwas unterstellen zu müssen kann man gleich dieses Instrument einsetzen. Punkt 2 des Absatzes 1 wäre für dich insorfern unzumutbar, weil zu kostenintensiv wenn die ARGE die nicht bezahlen würde. Sofern die ARGE auf ihre Forderung besteht sollte man im Vorfeld die Kostenfrage klären. Wie du schon richtig festgestellt hast ist es deiner Bank möglich die gewünschten Nachweis gegen Entgelt in Wucherhöhe zu erbringen. Teile also der ARGE am besten schriftlich mit, dass du natürlich gerne bereits bist die feheldnden Dokumente zu beschaffen, sofern die ARGE sich im Gegenzug dazu verpflichtet die entstehenden Kosten auch zu tragen. Wer die Musik bestellt muss sie auch Zahlen. Mehr dazu auch hier: DRINGENDE ANFRAGE „Kontoauszüge“ – Bitte um grundsätzliche Klärung « Lokale KEA-Nachrichten Wegen der ibää-Verkäufe könnte man natürlich den Verdacht des gewerbemäßig Handel bei dir konstruieren. Wären es Artikel aus deinem Haushalt gewesen hätte man evtl. eine Vermögenswandlung als Gegenargument nennen können. Gruss Paolo
__________________ "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage." - Moi - Geändert von Paolo_Pinkel (08.07.2009 um 15:44 Uhr) | ||
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 13
| oder was soll ich nun machen ? ICH WEIß ECHT NICHT MEHR WEITER gern tips per pn kontoauszüge die ich habe nur zeigen mehr nicht ? wenn sie mehr auszüge wollen müßen die sie auch bezahlen aber 2 jahre ist doch etwas übertrieben, normal solten 3-6 monate reichen wie ich das jetzt gelesen habe ? Geändert von daniel123 (08.07.2009 um 18:11 Uhr) |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 3.605
| Zitat:
hier widersprichst du dir aber selber. Waren das nun Verkäufe für deine Oma oder waren es Verkäufe deiner Besitztümer? Oder beides? Gruss Paolo
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| Zitat:
Zitat:
bist du dir 100% sicher das man dir dies nicht nachweisen kann, hast du auch nichts zu befürchten, allerdings bin ich mir sicher das man dir das auch nicht 100% nachweisen kann, sonst hättest du schon eine anzeige am hals. gruß physicus
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 13
| teils meins und etwas von der oma und da ich allem ärger aus dem weg gehen wolte hab ich die quitungen der oma eingereicht von januar- juni 09 solte doch was kommen brauch ich quittungen der letzten 2 jahre für wenn ich was verkauft habe ? Geändert von daniel123 (08.07.2009 um 18:08 Uhr) |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| Zitat:
solange hebe ich keine rechnungen auf... wenn deine oma an eides statt aussagt, das kann auch schriftlich sein, das alle dinge die du verkauft hast von ihr waren und auch das geld an sie floss, ist sowieso schnell ruhe, denn dann haben die nichts in der hand, vom dreck unter den fingernägeln mal abgesehn. ich hoffe nach dem ganzen trabbel bist du vorsichtiger geworden.
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 13
| vielen dank,das hilft mir schonmal weiter hauptsache sieht die sachbearbeiterin das auch so, auf ein verfahren oder ne sperre hab ich ja auch keine lust, und in der beratungstelle wo ich war ,wolte man mir irgendwie so recht auch nicht helfen ja,ich verkaufe für keinen mehr was bei ibääh,nichtmal mehr für die oma |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.09.2008 Ort: H4=nullIQ-Knast
Beiträge: 716
| ausserdem kannst Du ruhig Deine Sachen verkaufen - wo und an wen Du willst - Vermögensumwandlung!
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 13
| das sieht die arge aber nicht überall so, ein bekannter von mir hat von januar-juni was im wert zusammengefasst verkauft bei ibääh von 190 euro und soll diese 190 jetzt zurückzahlen,da es ihm als einkommen angerechnet wurde,obwohl er meinte es währe sein privateigentum gewesen ,somit umschichtung gewesen,hat nix genützt und da waren es bei mir deutlich höhere beträge,deshalb trau ich mich nicht zu denen zu sagen es währe mein eigentum gewesen, deshalb habe ich ja auch nur oma ihr eigentum versteigert und meins nicht |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| Zitat:
wenn ich ein auto verkaufe und mir von dem erlös ein anderes kaufe, dann habe ich davon ja schliesslich auch keinen gewinn, dort von einer einnahme zu sprechen ist einfach nur dämlich.
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 13
| ja stimmt,und der hat schon so ein streß wegen 190 euro, ich bin ja mal gespannt wie das bei mir weiterläuft, solte die arge die kontoauszüge bei der spk bezahlen,besorg ich von oma ne eidestaatliche versicherung, solte ja dann reichen, mir scheints als suchte meine bearbeierin extra was um mir eine reinzuwürgen |
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| | #15 | |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 533
| Zitat:
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| Zitat:
in welchem gesetz soll das denn verankert sein? ich brauche die dinger keinen tag aufheben wenn sie nicht fürs finanzamt relevant sind oder für irgend welchde garantieansprüche meiner seits. als privatperson hast du nicht die pflichten wie ein selbständiger.... siehe auch Kontoauszüge - Wie lange muß man Kontoauszüge aufheben? - Experto.de - der Online-Ratgeber
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| | #17 | |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 533
| Wie es aussieht hast Du Recht. Mir sagte damals der Tünnes von der Bank man sei gesetzlich verpflichtet die KA 2 Jahre aufzubewahren. Überprüft hatte ich das - dummerweise wie sich jetzt herausstellt - nicht. Zitat:
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| | #18 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2.646
| Zitat:
Zitat:
es wird geraten diese 2-3 jahre auf zu heben aber eine pflicht besteht laut gesetzeslage für privatpersonen nicht. also kann ihm da schon mal nix passieren. gruß physicus
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| | #19 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 13
| gab es den hier schonmal ein fall,wo einer für 2 jahre auszüge bringen solte ? sie aber nicht komplett hatte ,und die arge dann die auszüge bei der bank bezahlt hat ? oder scheuen die sich dann vor den kosten,aber das zahlt ja eh der steuerzahler und nicht die sachbearbeiter |
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| | #20 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 13
| so,ich war heut in der leistungsabteilung, habe die auszüge von 07 und 08 vorgezeigt die ich hatte, die bearbeiterin dann zur teamleiterin gegangen,. aber die teamleiterin besteht auf die vollständigen auszüge 07 und 08, ich ihr gesagt ,das es dafür kein gesetzt gibt ,das ich die auszüge so lange komplett aufheben muß,und wenn ich die auszüge bringe soll doch die arge mir die kosten erstatten möge, die teamleiterin dann, nö die arge zahlt das nicht und ich will doch geld und es sei meine mitwirkungspflicht, und wenn die mit paragraphen kommt sehe ich ja gleich nicht durch, und ich bekomme das noch schriftlich, ich drehe langsam durch, die teamleiterin will mir unbedingt eine reinwürgen und gibt keine ruhe da sie noch nichts gegen mich gefunden hat,und was sie hatte konnte ich sauber und ordentlich wieder legen,sie will mir unbedingt einen leistungsbetrug nachweisen oder sowas was kann ich nun weiter machen ? zum chef meiner arge gehen ? ob das was bringt ich glaube nicht |
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| | #21 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo daniel123, lasse dich doch nicht von der Arge unter Druck setzen, Reden bringt für dich garnichts, lasse Dir wenn alles Schriftlich geben. Gehe am besten zu einem Anwalt für Sozialrecht, Beratungsschein bekommst du beim Amtsgericht, kostet 10 Euro, beim Anwalt schilderst du nochmal den ganzen Fall von Anfang an, der Anwalt wird dann schon wissen wie er verfahren muß. Es bringt auch nichts mit dem Arge-Heini zu Sprechen, denn die Teamleiterin und wie Sie alle da sind werden sich weiterhin versuchen auf die Mitwirkungspflicht auszuruhen und nicht mehr, wenn die Arge meint das Du Leistungsmißbrauch betrieben hast, dann sind die auch in der Beweispflicht und nicht du, Kontoauszüge brauchst du auch nur von den letzten 3 Monaten vorlegen und nicht aus dem Jahre 2007 und 2008, das Bundessozialgericht hat nähmlich auch nur in einem Urteil Beschlossen das es ausreicht die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen und nicht mehr. Vielleicht haben ja auch noch andere Kollegen/in ein paar Tips für dich. Gruß Schimmy |
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| | #22 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 2.688
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #23 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo Kerstin, natürlich ist das Widersprüchlich, Ich selber habe aber auch schon gehört das mann Kontoauszüge bis zu 3 Jahre aufheben soll, nur konnte mir das niemand wirklich erklären wo das Geschrieben steht, die Arge kann von Daniel verlangen die Kontoauszüge der letzten 3 Monate bei zubringen aber auch nicht mehr, aber nicht aus dem Jahre 07,08,wenn die meinen das ein Leistungsmißbrauch vorliegt, dann sollen und müßen sie Daniel das nachweisen und nicht umgekehrt. Gruß Schimmy |
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 2.688
| NAja, ich denke mal, der Satz, den ich rot markiert habe, ist schlicht falsch. Ich kann übrigens auch nur jedem empfehlen, Kontoauszüge wenigstens bis zum Ende der Verjährungsfrist aufzuheben. Mir ist es schon mehrfach passiert, dass Firmen so ganz kurz vor Ende der Verjährungsfrist ankam,en und meinten, noch irgenwas fordern zu können. Da ich für fast alles Daueraufträge und Einzugsermächtigungen habe und keinerlei Schulden oder so, war ich mir immer sicher, dass die Forderung unbegründet ist. Ein bLick in meine Kontoauszüge, kurzer Schriftverkehr mit dem "Gläubiger" und das Problem war gelöst. Ist schon erstaunlich, wie manche Firmen mit ihrer Chaosbuchhaltung klarkommen. Ich habe jedenfalls keine Erklärung dafür, wenn eine Vrsicherung 5 Jahre lang die Beiträge einzieht und mittendrin werden 2 Zahlungen falsch verbucht.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #25 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Hallo Kerstin, doch Ich habe gelesen was Du geschrieben hast. Gruß Schimmy Geändert von schimmy (10.07.2009 um 17:57 Uhr) |
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| | #26 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 2.688
| Zitat:
Sag mal, hast Du gelesen, was ich geschrieben habe?
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #27 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 13
| hallo und danke für eure anteilnahme, ja mir kommt es auch so vor ,das die bearbeiterin mir unbedingt einen sozial betrug nachweisen will, nun warte ich bis der nächste brief kommt mit den paragraphen und dem text mit den kontoauszügen für die 2 jahre, dort verweisen sie garantiert wieder auf meine mitwirkungspflicht, und kommen sie der nicht nach bla bla.... selbst im internet steht nix das ich auszüge jahrelang als privat man aufheben muß, und die teamleiterin erzählt mir sie müßen so und so viele jahre aufheben und bombardiert einen mit paragraphen zu,und zahlen tut die arge die auszüge nicht, und ich mache mich nur noch verdächtiger wenn ich die auszüge nicht bringe, obwohl ich ja auszüge mit hatte von 07 und 08,halt nur nicht vollständig,also bin ich meiner mitwirkungspflicht ja nachgekommen,aber sie sieht das wohl anders den leistungsbetrug versuchen sie mir ja anhand der auszüge anzuhängen hier bekommt man echt magengeschwühre und ist der dumme für die auf dem amt |
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| | #28 |
| Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 447
| Daniel, Ich würde mir an deiner stelle einen Sozialanwalt suchen wie vorhin schon beschrieben. Lasse dich von der Unkompetenz der Teamleiterin nicht Runterziehen, denn Die kennen das SGB 2 meist selber nicht, die Arbeiten auch nur mit vorgefertigten Programmen und nicht mehr. Mache es am besten sowie im Thread 21 beschrieben. Gruß Schimmy |
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 2.443
| ARGE übertreibt. ARGE hat die heutige Bedürftigkeit zu prüfen. Hier gilt dann §§ 60 ff SGB I. Einen evt. Betrug in der Vergangenheit hat ARGE den dafür zuständigen Behörden zu melden. Ds rot gekennzeichnete "Handwerkerrechnungen" gilt nur wenn man diese zu Steuerverkürzungszwecken dem Finanzamt gemeldet hat. |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 785
| Kerstin, alle Kontoauszüge (einzelne), auf denen "so" eine Buchung steht - ist vollkommen empfehlenswert aufzuheben !!! Mache ich auch, über Jahre, z.B. Telekom, Tiscali, VKG - Verlag ! Der Gesetzgeber aber, verlangt vom Bürger, die Aufbewahrung für eine Dauer von 6 Monaten und nicht länger. Will die Arge frühere Auszüge angefertigt haben, muß sie für die Kosten aufkommen ! -Antrag auf Kostenübernahme stellen, Einschreiben, in der Regel wollen sie die Kopien dann nicht mehr, es sei denn: sie riechen förmlich den Großen Leistungsmißbrauch. Berenike |
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| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.04.2007 Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.109
| Zitat:
nicht gehen, sondern schreiben Stelle einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme für die von der ARGE geforderten Kontoauszüge. Fordere einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Das ist ein Bescheid mit einer sog. Rechtsbehelfsbelehrung. Da steht drin, was du machen kannst, wenn dir der Bescheid nicht gefällt. Den Antrag schickst du deiner SB (eine Kopie könntest du dem Teamleiter schicken). Wenn der Bescheid abgelehnt wird, und ARGE weiterhin auf Vorlage der Kontoauszüge besteht, gehst du in den Widerspruch. Ist dieser nicht von Erfolg gekrönt und ARGE wil immer noch die Auszüge,dann gehts zum SG. (Keine Angst, das tut nicht weh und kostet auch nix ausser Zeit.) Und wie meine Vorposter schon schrieben: alles schriftlich abhandeln, dann hast du was in der Hand, wenn du dich wehren willst. Und wenn du doch persönlich vorsprechen willst, auf keinen Fall alleine hingehen. Immer nur mit einem oder auch mehreren Beiständen. catwoman | |
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| | #32 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Zitat:
Eigentlich hat man nur zum Zeitpunkt der Antragstellung (eben mit einigen Ausnahmen) zu "beweisen", das man Hilfebedürftig ist. Ansonsten würde ich vorschlagen, auf die schriftliche Begründung zu warten und dann evtl. einen Anwalt einzuschalten. | |
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 785
| ....Hallo, Katzenfrau hat in Allem richtig beraten - ausser: ..."wenn die Arge trotzdem....fordert.... : -braucht es keinen Widerspruch !!!!- In Deiner Regelleistung sind keine Kopien, oder Ähnliches, -für eine Idee Deines - überflüssigen -oder nicht, - Sabe /PAP, enthalten !!! Frage ihn doch mal, ob er Dir seine Kontoauszüge, lückenlos, im Gegenzug vorlegt. Also: Kostenantrag, per einfachem Einschreiben. - Am Besten, wie catwomen schrieb> gleich an den Vorgesetzten! Berenike wünscht Dir: Stärke !!! Hier im Forum findest Du Unterstützung ! Durchhalten ist angesagt ! |
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| | #34 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 04.04.2007 Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.109
| Zitat:
Hallo Berenike, daß dafür nichts im Regelsatz enthalten ist, weiß du, das weiß ich, das wissen auch viele andere, nur ARGE will es nicht wissen. Also muß man sie mittels Widerspruches und ggfs. einer Klage draufstoßen. ARGE kennt oft weder das SGB, noch die Verwaltungsanweisungen. Das ist schon schlimm genug. Noch schlimmer ist es, wenn sie die Gesetze und die Anweisungen kennen und wider besseres Wissen ablehnen. Es kann sein, daß der Antrag abgelehnt wird. Dann muß zwingend der Widerspruch geschrieben werden, will man seine Rechte wahren. Grüßle catwoman | |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 785
| ...stimmt ja alles ! --- schrieb' ich doch: IST IM REGELSATZ NICHT ENTHALTEN !!! Berenike |
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| | #36 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 3.392
| Zitat:
Nach wie vor würde ich versuchen, keine Kopien abzugeben sondern nur korrekt geschwärzte "vorzulegen" = Einsicht gewähren, sodass die ARGE in der Akte vermerken kann, dass alles ok ist. Zitat:
__________________ Viele Grüße, ethos07 ******************** ******************** Meine Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung dar. | ||
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| | #37 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2007
Beiträge: 219
| Zitat:
Korrekt, denn die Feststellung auf Hilfebedürftigkeit stellt grundsätzlich vorrangig auf die gegenwärtige wirtschaftliche Lage des Antragstellers ab und diese dürfte mit Sicherheit nicht anhand der vergangenen 24 Monate abzusehen sein, sondern lediglich bzw.vornehmlich auf den unmittelbar vorrangegangenen Zeitraum vor der Antragstellung (also hier wohl dann zeitnahe 3 Monate vor Antragstellung). Siehe auch Urteil Bundesverfassungsgericht unter Az: - 1 BvR 569/05 - / dort Randnummer 28: ~> www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html Geändert von Couchhartzer (12.07.2009 um 15:27 Uhr) | |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 19.05.2006 Ort: im Erzgebirge
Beiträge: 242
| Warum ist das Geld "für Deine Oma" nicht gleich auf deren Konto gegangen ? Schließlich hat sie ein solches wegen der Rente und Du hattest die Möglichkeit dem Verkäufer bei der Zahlungsmitteilung das veränderte Konto anzugeben ? Entschuldigung, aber den Ärger hast du dir selbst eingehandelt.
__________________ ************ Ein frischer Gruss aus dem Eisbärenpelz |
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| | #39 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 13
| @ eisbär, ja das weiß ich ja jetzt auch alles selber,ändert aber nichts an der jetzigen lage so gerade eben waren 2 kontroleure der arge da und wolten sich mal meine wohnung anschauen,da es noch ungereimtheiten zwecks meiner ex freundin gab, eine frage, darf ich eine 2 te zahnbürste in meinem zahnputzbecher besitzern oder wird mir da jetzt auch noch was unterstellt,wie ehehänliche lebensgemeinschaft oder so, sonst war nichts in meiner wohnung was auf eine 2te person schließen lassen würde, keine sachen - fotos oder derartiges ,nichts ,da ich ja auch alleine lebe,nur eine neue und eine alte zahnbürste in einem zahnputz becher, sind da jetzt auch noch konsequenzen zu erwarten ? |
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| | #40 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 785
| ...mal ganz abgesehen, davon, lieber daniel: -dass Du diese "Kontrolleure" überhaupt in Deine Wohnung gelassen hast, -was Du nicht mußt/brauchst !!! ..Ich zum Beispiel, nehme gebrauchte Zahnbürsten um diverse Reinigungsarbeiten zu verrichten, zum Beispiel kann man damit, viel besser als mit jedem Schwamm, die Aufsätze der Wasserhähne, im Bad und in der Küche, reinigen. Allerdings haben solche Putz-Zahnbürsten natürlich keinen Platz in einem Zahnbecher ! Erzähl doch mal, wies konkret abging. Berenike |
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| ARGE will kontoauszüge für 2 jahre seit erstantrag - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) | This thread | Refback | 12.07.2009 06:13 | |
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