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| Tags: eigene, homepage, immer, kontoauszuege |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.02.2006
Beiträge: 15
| Hallo Meine Sachbearbeiterin will Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten sehen. Als ich sie fragte ob sie konkrete Anhaltspunkte hätte das ich etwas verheimlichen wolle verwies sie auf meine öffentlich zugängliche homepage ( das heißt, sie hat mir im Internet nachgeschnüffelt ). Dort steht im Impressum, weil es so weit ich weiß notwendig ist, meine Steuernummer. Meine Frage wäre jetzt: Ist eine eigene homepage mit Steuernummer schon ein konkreter Anhaltspunkt zur Offenlegung von ungeschwärzten Kontaoauszügen ? Gruß aus dem sonnigen Köln |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
.... die Antwort müßte heißen :!: nein :!: aber >>> ist deine homepage ein Anhaltspunkt für einen Verdacht ? der SB meint ja, du meinst nein ! ! (ich auch, aber das nützt dir nichts) ist die Aufforderung wegen der Vorlage der Kontoauszüge rechtes oder nicht, da gibt es Urteile ja und nein ! ! Du siehst, die Frage ist so gut, dass du wenn du auf Suchen gehst viele viele Thrads zu diesem Thema finden wirst.... Aber letztendlich muß du ganz alleine entscheiden was du machst, es gibt da 2 Möglichkeiten :pfeiff: :pfeiff: | |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Falls du das nicht möchtest, weil du ja nicht ihre Arbeit machen willst, widersprich schriftlich und bitte um schriftliche Begründung. Das ist auch Mitwirkung im Sinne des §, der die Mitwirkungspflicht regelt. Der regelt nämlich nur deine Mitwirkungpflicht, nicht, dass du zu allem Ja und Amen sagst. Mit falschen Reaktionen deiner SB mußt du dann leider auch rechnen. Die sitzt nämlich am Geldhahn. Aber da sind ja auch noch die Gerichte und Einstweilige Anordnungen, um Bescheide der Arge auszusetzen. :mrgreen: | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Kassel
Beiträge: 445
| Hallo Roettger, sag mal, wie kommst du darauf, das es notwendig ist auf seiner privaten Homepage seine Steuernummer anzugeben??? Das ist Blödsinn, sorry.Es genügt im Impressum deine Anschrift als Homepage - Inhaber, ggf. Telefonnummer.Mehr hab ich auf meiner HP auch nicht angegeben.Was aber drauf muß, ist auf der Startseite ein Hinweis das man sich vom Inhalt gelinkter Seiten distanziert, da es ohne den Hinweis Probleme geben kann. Gruß Robert ;)
__________________ "Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum" Alle von mir gemachten Aussagen sind ausschließlich meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.015
| das hilft aber pauschal nach einem neuen Urteil auch nicht mehr, da gibt es jetzt ja die Entscheidung das man nicht nur in Foren für alles verantwortlich ist was geschrieben wird, sondern da fällt auch drunter das man sich nicht mehr PAUSCHAL von allen Links auf einer HP distanzieren kann. Wie es jetzt genau gemacht werden soll ist mir aber leider auch nicht bekannt |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Nun, ob da jemand die Steuer-Nr. auf seine HP zu stehen hat oder nicht, ändert ja nichts an dem Problem, dass Roettger dargelegt hat. Er wird den Hinweis von RobertKS sicherlich dankend verwerten. Gerichtsurteile - auch zu dem Thema der Haftung eigener Websites - gibt es mittlerweile so einige. Da gilt dann das gleiche wie bei den Urteilen zu den uns hauptsächlich beschäftigenden Themen: Erst ein höchstrichterliches Urteil gilt für (fast) alle. Bis dahin muß sich jeder so gut er kann schützen. |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.02.2006
Beiträge: 15
| danke für eure hilfe, drückt mir die Daumen, habe gleich ein Treffen mit meiner Amtstante. was ist denn eigentlich ein " konkreter Verdacht auf einen Leistungsmissbrauch " ???? kann man das irgendwo nachlesen oder liegt das im ermessen des Fallmanagers ? |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.564
| Zitat:
Durch die Steuernummer auf deiner Homepage musst du dir gewerbliche Verwendung selbiger unterstellen lassen, denn nur dazu begarf es einer Steuernummer auf der HP. Schwärzt du nun deine Kontoauszüge kann dir der SB unterstellen dass du Einnahmen verschleiern willst womit ein begründeter Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorläge, weil du also eventuell Leistungen beziehen möchtest obwohl du ausreichend Einnahmen aus gewerblichen Einkünften hättest. Wenn du also ein Gewerbe betreibst ist das mit dem Schwärzen von Kontoauszügen nicht mehr so einfach möglich. Hast du kein extra Kto. für dein Gewerbe? Nichts für Ungut, ich bin auch selbstständig und habe aufgrund dessen alle Kontauszüge der letzten 6 Monate vor Antragsstellung vorgelegt, auch wenn mir dies missfiel. Damit habe ich _bewiesen_ dass meine Einnahmen/Gewinne zur Zeit nicht reichen meinen Lebensunterhalt zu decken. Gruß, Anselm | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 251
| moin zusammen, als ich im April meinen Antrag auf ALG II gestellt habe, wurde ich aufgefordert die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzuzeigen um zu ermitteln das ich keine weiteren *Einnahmen* habe... was ich natürlich auch tat.. aber.... mein Antrag wurde abgelehnt weil ich z.B. u.a. 1. bei "IBÄÄ" Klamotten verkauft habe um etwas Geld zum überleben für mich und meine 2 Kinderzu haben somit wurde mir u. a. eine Wirtschaftsgemeinschaft unterstellt weil ich Klamotten von fremden Leuten verkauft habe und der Erlös auf mein Konto geflossen ist , die Begründung lautet Zitat: So haben Sie über das Internet-Auktionshaus "IBÄÄ" in mindestens 2 Fällen Bekleidungsgegenstände des Hernn xxx verkauft; der Erlös floss jeweils auf Ihr Konto. Der Verkauf von gebrauchten Bekleidungsgegenständen des *Arbeitgebers*, sie meinen mein Partner der mit mir in einer WG lebt, auf eigene Rechnung ist- vorsichtig formuliert - einigermaßen unüblich, zwischen Lebenspartnern aber wohl gang und gäbe Zitatende: ich finde das es eine Frechheit ist aufgrund eingehender *Einnahmen* aus dem Auktionshaus, mir dadurch eine Wirtschaftsgemeinschaft zu unterstellen..... zumal nicht mal ersichtlich ist von wem ich Klamotten verkaufe und das m.E. nicht relevant ist....oder täusche ich mich da :kratz: aber es gibt noch so viele *Kleinigkeiten* die man als Ablehnungsgründe benannt hat.... siehe auch http://www.elo-forum.org/forum/ftopic8499.html Artikel 12 ich werde sie wohl alle zerpflücken müssen :kotz: gruß marpi
__________________ so sehen Hartz IV Gesetze aus § 2 STGB:Wer ALG II erhält , wird mit Zwangsarbeit bestraft § 9 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit dem Verlust des Ersparten bestraft § 22 STGB:Wer mit einem Arbeitslosen zusammenwohnt, wird mit Verlust seiner Wohnung bestraft § 31 STGB: Wer Zwangsarbeit verweigert, wird mit dem Verlust seiner Existenz bestraft Lieber Gott, jetzt gib mir soviel Hirn, das ich die Welt, wie sie jetzt ist, auch verstehen kann |
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