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nach dem Urteil des BSG vom 19.09.2008; in Forum: Information; Hallo, ich habe vor der Entscheidung des Urteil des Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 19.09.2008, gestützt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12 Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, mich ...| Tags: 19092008, bsg, urteil |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.01.2006
Beiträge: 18
| Hallo, ich habe vor der Entscheidung des Urteil des Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 19.09.2008, gestützt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12 Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, mich geweigert, lückenlos meine Kontendaten für 3 Monate offenzulegen. Daraufhin wurden mir wegen fehlender Mitwirkung nach den §§ 60 bis 62, 65 SGB I die Leistungen verwehrt. Zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG zur Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde mir seitens des Gerichts die Einstimmung der Entscheidung der Arge signalisiert, ich wurde angeregt, meinen Antrag zurückzunehmen. Ich bat darum, den Sachverhalt bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Urteil des Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 19.09.2008 auszusetzen. Nunja, die Entscheidung wissen wir ja jetzt... In der Stellungnahme der Arge gegenüber dem Gericht wurde ausdrücklich versichert, dass, wenn ich die erforderlichen Unterlagen einreichen würde, über meinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II entschieden würde. Aber, so ist das nicht, Arge schweigt, obwohl sie nun alle meine persönlichen Unterlagen zur Vorratsdatenspeicherung übersandt haben. Ich lebe seit September 2008 nur noch, weil ich ein Darlehn meiner Mutter hatte, jetzt kann sie auch nichts mehr leihen, was kann ich machen? |
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| | #2 |
| Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 504
| Im Schweinsgalopp: 1. in welchem Bundesland lebst Du? 2. verstehe ich das richtig, dass Du vor mehr als 1 Jahr die EA aufgegeben hast, und seitdem gar nichts an ALG2 erhältst ?? 3. Keine Hauptsacheklage eingereicht hast ? 4. Keinen Bescheid über Deinen Widerspruch (hoffentlich zuallererst eingelegt) erhalten hast ? 5. in welcher Instanz (SG ? LSG ?) hast Du "Stillhalten" gewünscht ? 6. wer hat welche Daten zur "Vorratsspeicherung" wohin übersandt ? 7. Hast Du seinerzeit (schriftlich) den Vorschlag der ARGE ans Gericht akzeptiert ? Na denn, M. |
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| | #3 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 7.289
| Lu, unbedingt zum RA (per PN bei mir kostenlos) per Beratungschein vom Amtsgericht. Die Kontoauszüge (inkl.Schwärzung) hast du wohl inzwischen vorgelegt,womit der Auszahlung der Leistungen nichts mehr im Wege stehen dürfte.
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Dem Deutschen Volke (endlich) wird "Anstrengungsloser Wohlstand für Alle" versprochen. Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Geändert von wolliohne (23.10.2008 um 08:48 Uhr) |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.01.2006
Beiträge: 18
| Hallo, egal, wie alles noch kommt - SG - lehnt ER ab, stimmt damit 100 % der ARGE zu, egal, was ein BVG gegen ein BSG gesagt hat oder nicht..., egal, ob Hilfeempfänger weiter leben kann, oder nicht! Danke für Eure Info- cu Lu |
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| | #5 |
| Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 504
| @Lu: ich muss Dir schon sagen, dass dieses und auch viele ältere Postings schwer verwirrt wirken; evtl. hast Du deshalb sogar Recht mit Deiner Ansicht, das eh' alles egal ist, denn aus diesem Gestrüpp wird Dich auch ein guter Anwalt nur mühsam rausboxen könne, wenn überhaupt.... Viel Glück, M. |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 25
| Nicht von der ARGE, sondern vom Sozialgericht wurde ich zur Vorlage von Kontoauszügen für einen Weiterbewilligungsantrag aufgefordert ohne den -auch nicht sinngemässen- Hinweis "Der Grundsicherungsträger ist grundsätzlich gehalten, in seinen Mitwirkungsaufforderungen auf die aufgezeigten Möglichkeiten der Schwärzung von Angaben zu Zahlungsempfängern hinzuweisen..." Urteil des BSG vom 19.09.2008 (B 14 AS 45/07 R). Mit geballten Fäusten leistete ich Folge und legte die Auszüge von fast sechs Monaten vor. Sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden, empfiehlt sich wohl nicht, um es mir nicht mit dem Richter zu verderben. Braucht er sich denn so ganz und gar nicht an das BSG halten |
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| | #7 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.485
| Lies dir mal die kritsiche Bewertung dieses Urteils gut durch. Das Urteil war alles andere als gut und versagt Datenschutz nur in ganz wenigen Ausnahmefällen. Also diesem Link folgen ErwerbslosenForum Deutschland Zitat:
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 25
| THX für den Link. Den Artikel hatte ich mir heute Morgen schon reingezogen |
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