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Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge; in Forum: Information; ...
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Alt 08.07.2008, 19:46   #1
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Beiträge: 21
Standard Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

Hallo,
ich habe bisher 1 Jahr ALG2 an meinem alten Heimatort bezogen.

Da die Arbeitssituation in Baden-Württemberg wesentlich besser ist als in Rheinland-Pfalz, habe ich mich dazu entschlossen nach 47 Jahren meine Heimat zu verlassen und in Baden Württemberg neu zu beginnen.

2 Betriebe bei denen ich mich vorstellte meinten ich solle mich wieder melden wenn ich denn vor Ort wohne. OK, es schien mir plausibel zunächst dann umzuziehen. Ich teilte der ARGE in meiner alten Heimat mit dass ich so vorgehen wolle und es gab keinerlei Einwände und wurde auch notiert.
Merin ALG2 lief zum Ende Mai aus, ich zog um (ich habe mir dazu das Geld von privat leihen müssen).

Hier nach langer und schwieriger Wohnungssuche angekommen waren die Stellen natürlich weg.

Anfang Juni ging ich dann zur hiesigen ARGE und stellte einen Neuantrag auf ALG2.

Ich musste feststellen dass man hier wesentlich genauer ist und ich verschiedene Dokumente zum Nachweis erbringen musste dass ich keine vermögnesbildenden Versicherungen habe.

Bei der Antragabgabe fehlten einige Dokumente, die aber auch nicht aufgelistet waren um diese mitzubringen. Nicht so tragisch, hab ich besorgt und drei Tage später nachgereicht.

Es vergingen 20 Tage und ich bekam ein Schreiben, dass immer noch Unterlagen fehlen würden, man brauche noch dies und das, was mir vorher nicht mitgeteilt wurde.

OK, hab ich auch sofort vorgelegt (2 Tage nach Erhalt des Schreibens). Man sagte mir noch dass ich wohl schnell reagiere und man das gut heiße.

Das war am 24. Juni und es waren alle Unterlagen komplett. So hoffte ich, da mein Antrag ja schon so weit bearbeitet war, dass er nun bewilligt wird und ich am 1. Juli Geld auf dem Konto hätte.

Nichts

Nun gut, ich wollte mich etwas geduldig zeigen und noch etwas abwarten. Bis zum heutigen Tag habe ich keinerlei Benachrichtigung.

Mittlerweile habe ich ein leeres Konto, die Miete für nächsten Monat ist bald fällig und mein Kühlschrank leer, es werden Abbuchungen der Energieversorgungen und Telefon kommen.

3 Bewerbungen habe ich schon abgeschickt und warte auf Antwort, was ja bekanntlich auch dauern kann.

Dennoch brauche ich nun Geld zum überleben.

Was kann ich denn tun? Ich habe ja nichts in der Hand. Keine Bewilligung, gar nichts. Und ohne Berwilligung schon gar keinen Anspruch zur Leistungsabteilung zu gehen und dann um einen Vorschuss zu bitten.

Langsam wird's echt knapp und ich bekomme die Vorstellung auf der Straße landen zu können. Gut so schlimm ist es noch nicht, nur muss ich handeln.

Ich weiß leider nicht wie genau und was. Ich hab noch nicht mal eine Bescheinigung dass ich den Antrag abgegeben habe und als ich nun 2x bei dem Sachbearbeiter der Leistungsabteilung war und habe Unterlagen nachgereicht, habe ich auch keine Bestätigung oder Stempel oder so was bekommen.

Irgendwelche Tipps? Versucht man mir hier den Umzug anzukreiden?
__________________


Grüße

NiGHtOwL
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Alt 08.07.2008, 20:14   #2
Redaktion
 
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

als 1.nimm unseren Antrag auf Vorschuss(unterDownload) und ab damit (mögl.in Begleitung) zur ARGE Du hast Anspruch darauf.

Ich gehe davon aus das der Umzug genehmigt/abgesegnet war,dann sollte es auch diesbzgl.kein Problem geben.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 08.07.2008, 20:25   #3
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Beiträge: 21
Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
als 1.nimm unseren Antrag auf Vorschuss(unterDownload) und ab damit (mögl.in Begleitung) zur ARGE Du hast Anspruch darauf.

Ich gehe davon aus das der Umzug genehmigt/abgesegnet war,dann sollte es auch diesbzgl.kein Problem geben.
Ich habe niemand der mich begleiten kann, bin allein und kenne hier noch kaum jemanden. Kann man denn so einfach sagen/schreiben *zu erwartende Leistungen*? Ist das wo festgelegt? Die könnten mich doch einfach wieder wegschicken, sagen, hey, du hast keine Bewilligung also müssen wir dir nichts geben. Warte mal schön bis bewilligt. Wie kann ich mich denn dann wehren? Und überhaupt, wo ist meine Anlaufstelle? Die allgemeine Anmeldung wo jeder hin muss/soll? oder direkt woanders?

Der Umzuig war mit der Sachbearbeiterin in der alten Heimat abgesprochen, das ist dokumentiert und in deren Akten einsehbar. Ich habe eine vereinbarung damals unterschrieben die Sachbearbeiterin über den Umzuig auf dem laufenden zu halten. Liegt hier. Von daher kein Problem. Aber ist denn nicht grundsätzlich so dass mir die Wahl meines Wohnortes freisteht?
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Grüße

NiGHtOwL

Geändert von NiGHtOwL (08.07.2008 um 20:35 Uhr). Grund: Fragen hinzu gefügt
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Alt 08.07.2008, 20:49   #4
Redaktion
 
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Ort: Bonndeshauptstadt
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

und am besten direkt zum Chef des Ladens,notfalls mit der Presse drohen.

Tips ohne Ende:
http://www.elo-forum.org/abwehr-beh-...m-amt-uns.html
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Geändert von wolliohne (08.07.2008 um 20:55 Uhr).
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Alt 08.07.2008, 20:55   #5
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

Ehrlich gesagt beantwortet das meine Fragen nicht. Wo steht denn geschrieben dass ich einen Anspruch auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen habe?

Gleich zum Chef? Mit der Presse drohen?

Ehrlich gesagt ist mir das ne Spur zu schnell und überzogen und/oder ich getraue mich das nicht.
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Grüße

NiGHtOwL
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Alt 08.07.2008, 20:58   #6
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

Vorschüsse - SGB I


Gruß
Arwen
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dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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Alt 08.07.2008, 21:06   #7
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.


Ich verstehe das nun so dass die ARGE kann aber nicht muss und weiterhin dass wenn ich diesen Antrag auf Vorschuss stelle es nochmals einen Monat dauert bis die den bewilligen können?
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NiGHtOwL
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Alt 08.07.2008, 21:09   #8
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

Du hast Anfang Juni Deinen Antrag auf Alg II gestellt und nun ist Schluss! Es reicht, wenn Du sagst, dass Du mittellos bist und Du hast definitiv Anspruch auf eine Barauszahlung.


Gruß
Arwen
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Alt 08.07.2008, 21:16   #9
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

Ja entschuldige bitte wenn ich nicht sofort verstehe und zum anderen habe ich Ängste. Es ist ja allgemein bekannt dass einem aus allen möglichen Gründen Stricke gedreht werden.

Ich geh mit dem Antrag morgen früh dort hin, direkt zur Leistungsabteilung wo ich auch den Antrag abgegeben habe.

Danke für die Antworten :)
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Alt 08.07.2008, 21:24   #10
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

Nightowl, ich habe auch oft "Angst", wenn ich dorthin gehe, besser gesagt, verändert sich meine Körperhaltung schon, wenn ich durch die Eingangstür trete! Aber bisher hat es immer geklappt, wenn ich auf einen Vorschuss gedrängt habe, weil die mir zustehende Zahlung nicht eingetroffen ist. Nur Mut, und glaub' nicht, dass ich Dich nicht verstehe.

Gruß
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Alt 08.07.2008, 21:29   #11
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

Ja hat wohl jeder Ängste. Hinzu kommt wohl wie es nun für mich weitergehen soll. Es verunsichert mich wo ich doch eigentlich ein sonst so gefasster Zeitgenosse bin.

Ist nur bei mir so dass ich etwas verwirrt bin von dem *von mir zustehende Leistung* weil ja auf dem letzten Schreiben stand dass zur Überprüfung ob mir die Leistung zusteht noch Unterlagen fehlen, die ich ja wie bereits erwähnt alle persönlich abgegeben habe.
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Grüße

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Alt 08.07.2008, 21:34   #12
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

Wenn aber doch am 24. Juni all deine Unterlagen komplett waren und Du bisher auch keinen Negativbescheid erhalten hast, dann spricht dies eher für eine Nichtbearbeitung Deines Antrags. Das wird sich ja dann morgen hoffentlich klären. Und bis zu einer endgültigen Entscheidung ist Dir nun mal ein Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen zu gewähren.

Schade, dass Dich niemand begleiten kann. Hast Du es schon mal hier im Forum probiert, jemanden zu finden? Es gibt eine extra "Ecke" dafür hier.

Gruß
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Alt 08.07.2008, 21:45   #13
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

Zitat:
Zitat von Arwen Beitrag anzeigen
Schade, dass Dich niemand begleiten kann. Hast Du es schon mal hier im Forum probiert, jemanden zu finden? Es gibt eine extra "Ecke" dafür hier.

Gruß
Arwen
Danke für den Hinweis, hab ich dann gerade getan.


http://www.elo-forum.org/baden-rttem...tml#post273908
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Alt 08.07.2008, 22:36   #14
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

Du hast vor dem Umzug Leistungen bezogen, an deiner finanziellen Lage hat sich nichts verändert. Daher ist nicht zu erwarten, dass du nicht mehr leistungsberechtigt sein wirst. Schon deshalb ist ein Vorschuss gerechtfertigt.

Mario Nette
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Alt 16.07.2008, 10:53   #15
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Standard AW: Nach Umzug Neuantrag - ARGE kommt nicht in die Gänge

So, ich war dann letzte Woche dort und wollte ganz einfach noch abwarten bevor ich wieder was dazu schreibe.

Ohne dass ich nun den vorgefertigten Antrag von hier brauchte kümmerte man sich.

Ich war ohne Anmeldung um 7:30h morgens beim Sachbearbeiter. Der schaute komisch dass ich noch keine Leistungen beziehen würde und schaute zunächst mal wo mein Bescheid denn abbliebe. Würde immer noch zur Unterschrift der Teamchefin vorliegen. Er kümmere sich darum. Er schickte mich nach Hause und versicherte mich anzurufen, was dann auch tatsächlich geschah.

Er bestellte mich am nächsten Tag um 11.00h zu sich wegen Vorschuss. Dort angekommen sagte er dass ich nun 100 Eu für Lebensmittel bekäme und er habe veranlasst dass der Rest der zu erwartenden Leistungen innerhalb der nächsten Tage auf mein Konto ginge und der Bescheid in den Briefkasten. Deshalb erstmal die 100 Eu weil ja alles andere *umgehend* geregelt würde.

Ich bekam eine Geldkarte, musste zu einem Kassenautomaten der ein Bild von mir gemacht hat und dann wurden die 100 Eu ausgezahlt und die Karte einbehalten. Der Sachbearbeiter und ich machten sich vorher noch über den fotografierenden Automaten lustig, echt lächerlich.

Mittlerweile habe ich die 100 Eu verbraucht, ausschliesslich Lebensmittel eingekauft, ich hatte echt nichts mehr im Haus, nicht mal mehr eine Tütensuppe.

Nun laufen aber Zahlungen wieder auf wie z. B. Stadtwerke, Miete. Es ist bis heute morgen kein Bescheid im Briefkasten und auch kein Geld auf dem Konto. Ich habe langsam die Befürchtung dass man mich mit den 100 Eu zunächst mal ruhigstellen wollte und zum nächsten 1. dann alles auf dem Konto ist. Ansonsten würde ich ja mit meinem Anliegen in fest eingefahrene Arbeitsabläufe eingreifen und alles durcheinander bringen. So was geht natürlich nicht. *rolleyes*

Also müsste ich nochmals hin und sagen, dass sich nichts geändert hat....

Andere Tipps oder zur Sache selbst?
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Alt 16.07.2008, 11:45   #16
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Wieder hin, wieder einen Vorschuss FORDERN, denn: Du hast ein Recht auf die Leistungen. Und verlange mal den Teamleiter (der, der das angeblich immer noch bearbeitet), um mit ihm ein bisschen zu "plauschen" Noch eine Möglichkeit wäre die Einschaltung der Presse bzw. eine Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht anzustreben.

Mario Nette
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Alt 16.07.2008, 12:10   #17
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