Allgemeine Fragen
Klassenfahrten; in Forum: Information; Hallo, mein Sohn fährt demnächst auf Klassenfahrt. Der Betrag ist höher als ich erwartet habe. Kann mir jemand sagen, ob ich beim Jobcenter einen Zuschuss beantragen kann? bzw. Wie muss ...| Tags: allgemeine fragen, klassenfahrten, schullandheim |
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| | #1 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 25.05.2010 Ort: Würzburg
Beiträge: 56
| Hallo, mein Sohn fährt demnächst auf Klassenfahrt. Der Betrag ist höher als ich erwartet habe. Kann mir jemand sagen, ob ich beim Jobcenter einen Zuschuss beantragen kann? bzw. Wie muss ich vorgehen, wenn es denn einen Zuschuss gibt. Danke für Eure Antworten!!!! |
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| | #2 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 04.05.2010
Beiträge: 525
| Bin mir nicht sicher, ob es dafür was gibt, und wenn ja, dann ist es wahrscheinlich eine ermessensleistung (also eine kann-leistung). aber Kostenübernahme beantragen kann man eh immer (auch wenns garnicht berechtigt ist ;) - mehr als ablehnen könnense nich. Insofern einfach versuchen. Falls die Kostenübernahme gewährt wird, gibts wahrscheinlich eine Überweisung. Es ist jedoch denkbar, dass man dort zuvor irgendeinen Nachweis sehen will, dass diese Klassenfahrt tatsächlich stattfindet und den Betrag X kostet. |
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| | #3 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.01.2008 Ort: Thüringen
Beiträge: 427
| Zitat:
Du machst kurz und schmerzlos einen formlosen Antrag fertig und den Nachweis von der Schule, wohin es geht, wie lange und wieviel es kostet heftest du an den Antrag. Ich habe es so immer geschrieben... Antrag auf Kostenübernahme für eine mehrtägige Klassenfahrt meines Sohnes .... Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich o.g. Antrag. Im Anhang finden Sie die Mitteilung der Schule für die Klassenfahrt und deren Kosten. Ich erbitte einen schriftlichen Bescheid über die Kostenübernahme. Desweiteren bitte ich um zügige Überweisung auf unser Ihnen bekanntes Konto. Mit freundlichen Grüßen Also innerhalb einer Woche war der Bewilligungsbescheid da und ein paar Tage später auch das Geld. Im Bescheid stand noch, dass man sowie die Fahrt durchgeführt wurde, einen Nachweis der Teilnahme und einen Nachweis über die Kostenüberweisung bzw. die Weiterleitung der Kosten an die Schule der Klassenfahrt umgehend ohne weitere Aufforderung erbringen muss.
__________________ _______________________________________________ "Getrieben vom alles pervertierenden Dogma einer Maximierungs- bzw. Wachstumsweltwirtschaft, verkennen wir die simple Tatsache, dass diese Welt, die uns allen erst das Leben ermöglicht, nicht auf Expansion, sondern auf Zyklen basiert." Zitat von: Eviga/Dornenreich "Es ist ja nicht so, dass ich manche Menschen hasse, aber wenn sie brennen und ich Wasser hätte...... Ich würd`s trinken* | |
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| | #4 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 23.04.2011 Ort: In der Heimat der Elbdudelei
Beiträge: 2,343
| Zitat:
Meist haben die Schulen dafür ein vorgefertigstes Formular, welches der Lehrer ausfüllt. Zeitpunkt und Ziel der Reise, Kosten usw., mit Schulstempel und Unterschrift versehen beim JC einreichen. Normalerweise erfolgt der Änderungsbescheid, auf dem dann hervorgeht, dass die Kosten für die Klassenreise auf das Konto von Lehrer X überwiesen wurden. Klassenfahrt bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV- 4- vier -(ALG II) Klassenfahrten und ALG II © OSZ IMT - Oberstufenzentrum Informations- und MedizinTechnik, Berlin Kosten einer mehrtägige Klassenfahrt können beim Bezug von ALG II unter Umständen auch rückwirkend erstatten werden - News Arbeits- und Familienrecht
__________________ Mit der – besonders im SGB II häufigen – Betonung der Kundenpflichten und Rechtsfolgen wird zudem weniger eine vertragliche Dienstleistungsbeziehung mit Beiträgen beider Parteien konstituiert als die potenzielle Sanktionsgewalt des Leistungsträgers unterstrichen | |
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| | #5 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 23.02.2011
Beiträge: 58
| Werden mehrtägige Klassenfahrten auch übernommen, wenn der Schüler (auf allgemeinbildender Schule) bereits über 18 ist? Ich habe gehört, dass man dem JC bei Ü 18-jähr. die Ortsabwesenheit melden muss und dann für diese Zeit die Verpflegungskosten vom Regelsatz abgezogen werden - stimmt das? |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
1.wenn der Schüler hilfebedürftig ist, wüsste ich nicht, warum dies verweigert werden könnte. Hierfür kenne zumindest ich keine Rechtsgrundlage 2.http://www.erwin-denzler.de/Hinweise-EAO.pdf ab Punkt 6.3.2 wird es interessant.Die Residenzpflicht soll bei Arbeitnehmern (Aufstockern) zumindest nicht für die Zeit des vertraglich/tariflich zugesicherten Jahresurlaub gelten, analog dazu könnte man dies auch bei volljährigen Schülern vermuten (!) Hmmm, bietet das Stoff für eine Diskussion 3. Nein, die Verpflegung darf nicht abgezogen werden. Die RL ist eine Pauschale, klar geregelt im SGB 2. fG Christine | |
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| | #7 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 10,574
| Zitat:
Ja, für volljährige Schüler, deren Eltern oder die selbst Alg II beziehen, werden die Klassenfahrtkosten ebenfalls übernommen @ulrike67 Schau' mal auf der Seite Deiner Stadt nach oder auf der Jobcenter-Seite Deiner Stadt, dort gibt es evtl. ein Formular ("Bildungspaket" oder "Leistungen für Bildung und Teilhabe") zum Ausdrucken. Nachtrag: Formulare Würzburg (ganz unten auf der Seite dort): *klick* Bildungs- und Teilhabepaket | Würzburg Online | Finanzielle Hilfen und Notlagen Wenn ich das richtig verstehe, benötigst Du das erste Formular (als Antrag) und das letzte (von der Schule auszufüllen und abzustempeln bzw. zu unterschreiben und am Ende von Dir selbst zu unterschreiben) Sind das die ersten Klassenfahrtkosten, die Du während des Alg-II-Bezugs beantragst? Diese Kosten wurden immer schon übernommen.
__________________ Geändert von biddy (04.06.2011 um 15:25 Uhr) | |
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| | #8 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 18.05.2011 Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 1,558
| Zitat:
Übernommen werden jedoch nur die unmittelbar schulisch veranlassten Kosten. Ein etwaiges Taschengeld ist aus dem Regelsatz zu finanzieren. Gruß, L. | |
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| | #9 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 10,574
| Zitat:
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