Allgemeine Fragen
Fahrtkosten, Umzugskosten, etc.?; in Forum: Information; Hallo nochmal, und wieder ein paar Fragen. Meine Freundin bewirbt sich bundesweit und hatte auch schon so einige Vorstellungstermine, so weit, so schön, bisher nur leider noch keine Zusage. Jetzt ...![]() |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.01.2008 Ort: derzeit Thüringen, bald Niedersachsen
Beiträge: 20
| Hallo nochmal, und wieder ein paar Fragen. Meine Freundin bewirbt sich bundesweit und hatte auch schon so einige Vorstellungstermine, so weit, so schön, bisher nur leider noch keine Zusage. Jetzt wurde ihr von der MA der Arge gesagt, dass der Reisekostenzuschuß für die Fahrten auf 1000,- Euro pro Jahr beschränkt ist - stimmt das so? Die sind ja, wenn man fleißig Bewerbungen schreibt und zu Vorstellungsterminen eingeladen wird, ratzfatz aufgebraucht (bei vielen wird auch noch eine Übernachtung benötigt, was ja auch noch extra kostet) - was dann? Wie ist das, wenn sie einen Job in einem anderen Bundesland findet und umziehen muß? Die Arge hat ihr mitgeteilt, dass so ein Umzug mit max. 1500,- Euro "gesponsort" wird, aber NUR der Transport bezahlt wird, aber Möbel tragen muß sie selbst. Auch Umzugskartons sind in diesen 1500,- Euro nicht enthalten. Ist ja gut gesagt, nur - wie soll sie als Frau die kompletten Möbel alleine aus der 2. Etage schleppen und in den LKW verladen? Wie stellen die sich das bitte vor? Stimmt diese Auskunft so? LKW und Fahrer wird bezahlt, aber wie sie die Wohnungseinrichtung alleine bis in den LKW bekommt (und später in die neue Wohnung) ist ihr Problem? Besteht die Möglichkeit eine Mietkaution als Darlehen von der Arge zu erhalten oder wie ist es mit einer Maklercourtage? Die meisten Wohnungen werden ja inzwischen über Makler angeboten und wenn man über eine Entfernung von 300-400km (oder mehr) sucht, dann bleibt einem ja kaum was anderes übrig. Aber wovon soll man sowas bezahlen? Sie will ja nix geschenkt, aber ein Darlehen bei der Bank wird sie mit einem nagelneuen Arbeitsvertrag wohl kaum kriegen, also wäre sowas wie ein Darlehen über die Arge nicht schlecht. Sind mal wieder für jeden Tipp dankbar :-) |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 7.289
| da oft nur "Kann Bestimmungen",alles möglichst schriftl.beantragen um evtl.juristisch dagegen anzugehen
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Dem Deutschen Volke (endlich) wird "Anstrengungsloser Wohlstand für Alle" versprochen. Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.01.2008 Ort: derzeit Thüringen, bald Niedersachsen
Beiträge: 20
| Moinsen, das ist schon klar, aber wie ist es z.B. mit der Aussage, dass Frau ihren kompletten Hausstand alleine schleppen muß? Wie soll sie das machen? Ist das wirklich korrekt so? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.08.2008
Beiträge: 229
| Es gibt keine gesetzlich festgelegten Obergrenzen, aber auch keinen gesetzlichen "Muß-Anspruch" auf solche Leistungen. Es sind "Kann-Leistungen". Für die Gewährung wird es aber unter Umständen interne Richtlinien der einzelnen Arbeitsagenturen geben, die mit ihrem Budget auskommen müssen. Hier kann man eben nur mit guter Begründung (Beispiel: Transport der Wohnungseinrichtung nicht allein zu bewältigen, da keine geeigneten Umzugshelfer im Bekanntenkreis vorhanden; Einschaltung eines Maklers zum schnellen Finden einer Wohnung in großer Entfernung notwendig) alles Benötigte schriftlich beantragen. Bitte bei Problemen immer einen begründeten schriftlichen Bescheid verlangen, nie mit mündlichen Ablehnungen oder unzureichenden Teilbewilligungen zufriedengeben. |
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