Allgemeine Fragen
Niedrigerer Regelsatz richtig?; in Forum: Information; Hallo, Schönen Samstag. Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig. Ich wollte nur kurz fragen, ob es richtig ist, dass ich einen Regelsatz in Höhe von 352 Euro bekomme. Der Regelsatz ...![]() |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 26
| Hallo, Schönen Samstag. Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig. Ich wollte nur kurz fragen, ob es richtig ist, dass ich einen Regelsatz in Höhe von 352 Euro bekomme. Der Regelsatz für Erwachsene Alleinstehende ist 359 Euro, ist das richtig? Es kann aber auch sein, dass der Betrag von 7 Euro in Miete (Kaltmiete, Betriebkosten, Heizkosten) verrechnet wird, weil meine Wohnung Etwas teuerer ist, als eine angemessene Wohnung für Arbeitslosengeld-Zwei-Empfänger. Ich habe schon auch eine Aufforderung zum Umzug bekommen. Das ist auch richtig so und darum kümmere ich mich auch. Der Betrag von 7 Euro ist nicht schlimm, ich wollte nur fragen, ob der Betrag mit Miete verrechnet wird. Danke im Voraus. Gruß Rafael |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2010 Ort: Wer's errät... ;-)
Beiträge: 2.688
| Es könnte so sein, wie Du es schilderst. Das müßte dann aber aus Deinem ALG II - Bescheid ersichtlich sein.
__________________ <Es gibt nichts Gutes, ausser: man tut es.> E. Kästner |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.11.2008
Beiträge: 9
| Die Aufforderung zur Kostensenkung (Umzug) rechtfertigt aber noch lange nicht die Kürzung. Erst einmal sind die Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Es wird wohl eher der Pauschbetrag zur Warmwasserbereitung sein der da abgezogen wird. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 26
| Danke Euch Beiden für Antwort. Schönes WE. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.730
| Eventuelle KdU-Reduzierung erklärt aber nicht, weshalb die Regelleistung vermindert ausgezahlt wird. Das geht nur, wenn Einkommen angerechnet wird. Mit den Kosten der Unterkunft und Heizung dürfte es nichts zu tun haben. Oder erhältst Du Strom umsonst und sie ziehen Dir dafür eben einfach etwas von der Regelleistung 359 € ab oder irgend so etwas?
__________________ . . |
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| | #6 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 26
| Zitat:
Danke für Antwort. Nein, es ist weder Strom noch sonst "irgend so etwas" : - ) | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 507
| mein erster egdanken war ist es nicht dieses warmwasserpauschale?
__________________ Der mensch sieht nur mit dem herzen gut, das wesentliche ist für die Augen unsichtbar. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.730
| Ok. In Deinem Berechnungsbogen steht ganz vorne Dein "Bedarf" - da stehen vermutlich, weil das Programm der ARGE das so vorgibt, noch die 359 € ... nein?? Später dann wird Einkommen angerechnet, evtl. in der Zeile "sonstiges Einkommen". Da wird auch nix abgezogen? Ganz am Ende steht dann der auszuzahlende Regelleistungsbetrag nach Abzug von "irgendwas" - und dort stehen bei Dir 352 €? Sorry, dass ich noch mal nachfrage.
__________________ . . |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.500
| Sind das genau 7€ oder 6,47€ ?
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.730
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Meiner auch. Die vermindern aber die KdU; er/sie sprach aber von Regelleistung von 359 auf 352 €.
__________________ . . |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 26
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| | #12 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 26
| Zitat:
Gern kannst du fragen. Danke. Ich werde meinen Bescheid morgen aufsuchen und ihn dir hierher zitieren, falls wir jetzt keine Antwort finden. | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.730
| Dann ist es die Warmwasseraufbeitungspauschale, genau wie renamausi sagte, die aus dem Regelsatz bezahlt werden muss. Du bekommst aber Kosten der Unterkunft und Heizung ausgezahlt? Die WW-Aufbereitungspauschale muss von den Heizkosten, also dem KdU-Betrag, abgezogen werden, nicht von der Regelleistung. Seltsam das.
__________________ . . |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.500
| Dann ist das die Pauschale für Warmwasseraufbereitung, die abgezogen wird. Die dürfen sie nur nicht abziehen, wenn Du dein Wasser mit Strom warm machst, ansonsten ist das okay.
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) |
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| | #15 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 26
| Zitat:
Hallo: Vielen Dank für Antwort. Guut. Das können sie dann ruhig abziehen. Danke Allen für Antworten. Schönes WE : -- ) | |
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| | #16 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.485
| Warum stellst Du nicht einfach deinen Bescheid hier ein; inkl. der Berechnungen. Dann muss man auch nicht raten. Sorry, aber mach uns bitte nciht unnötig Arbeit. Die haben wir leider schon zu viel
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #17 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 26
| Zitat:
Ja, Kosten der Unterkunft werden an den Vermieter überwiesen. Ja, es ist so, dann muss es bezahlt werden. Danke. | |
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| | #18 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 26
| Zitat:
Ich musste jetzt ein Internetcafe aufsuchen und suuuuuuuuuuchen, weil ich kein Scanner habe. ES IST GELÖST. Der Protest kommt zu spät. : -- ) | |
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| | #19 |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.485
| und wie es mit abschreiben?. Klar ist ein wenig Arbeit, aber könnte sich lohnen.
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #20 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 26
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| | #21 | |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: S. bei Bonn
Beiträge: 3.731
| Na dann schließ' ich an dieser Stelle mal ...
__________________ Beste Grüße aus S. bei Bonn von Curt The Cat ![]() ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! _______________________________________ Zitat:
Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 | |
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| Danke @ Curt The Cat sagen 2 Benutzer: |
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