Allgemeine Fragen
Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?; in Forum: Information; Hallo Ihr Lieben! ich habe ein Frage: mein Mann ist nach 2 Jahren in einer Firma durch die finanzielle Schieflage eben dieser,vorige Wo. zum 15.4.10 gekündigt worden. Wir haben im ...| Tags: arbeitslos, gebuchtwas, ploetzlich, urlaub |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.03.2010 Ort: köln
Beiträge: 4
| Hallo Ihr Lieben! ich habe ein Frage: mein Mann ist nach 2 Jahren in einer Firma durch die finanzielle Schieflage eben dieser,vorige Wo. zum 15.4.10 gekündigt worden. Wir haben im Oktober 2009 schon einen Urlaub für den Juni 2010 gebucht und bezahlt (mit Rücktrittvers. Gott sei Dank).Was mache ich jetzt?Mein Mann muß sich ja spätestens am 16.4. arbeitslos melden.Was,wenn die Arge nichts für meinen Mann hat (58J. Maler/Anstreicher)?Kann ich dann den Urlaub nehmen?Oder muß mein Mann sich trotz evtl. im Moment nicht vorhandener Jobs zu Hause bereit halten,sprich Urlaub ade? Hoffe Ihr könnt mir helfen.. Mein Mann arbeitet seit 45 Jahren immer durchgängig,und war noch niemals arbeitslos,daher haben wir überhaupt keinerlei Erfahrung,wie wir jetzt überhaupt vorgehen müßen :-(( Dankeschön im voraus!! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 2.601
| Stellt einen Antrag auf OrtsAbwesenheit... Rücktritt ist nicht möglich? |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 630
| Also ich würde schnellstens ein ruhiges Gespräch mit dem SB führen und die Sachlage erläutern. Da gibt es bestimmt eine Übereinkunft. Falls nicht, das ist dann einfach Schicksal So hart sich dies anhört, mir erging es so vor einigen Jahren. Ich nahm es mit Humor, habe den Urlaub später nachgeholt. Gruss Falke |
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| Danke @Falke sagt: |
| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.02.2010 Ort: Bonn
Beiträge: 89
| "Mein Mann muß sich ja spätestens am 16.4. arbeitslos melden." - vermutlich ist es am Besten, wenn dein Mann sich sofort arbeitslos meldet (also kommenden Montag). Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen nicht im Detail, aber besser schnell handeln, um irgendewelche Sperrzeiten / Arbeitslosengeldkürzungen zu vermeiden! Vielleicht genügt ein FAX an das Arbeitsamt, dass er bald arbeitslos wird. Vielleicht muss er aber auch persönlich beim Arbeitsamt vorsprechen. Ich weiss es nicht. Aber er sollte vermutlich so schnell wie möglich dem Arbeitsamt Mitteilung machen. Muss dein Mann zur ARGE (ALG II) oder zum Arbeitsamt (ALG I)? |
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| Danke @Denver sagt: |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 630
| @ Denver Wer lesen kann ist klar im Vorteil, die TE hat es genau beschrieben. Nichts für ungut, aber Dein Post war überflüssig Gruss Falke |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.03.2010 Ort: köln
Beiträge: 4
|
Doch...habe eine Rücktrittversicherung,muß in den AGB noch nachsehen,bis wann ich denen einen Nichtantritt spätestens mitteilen muß,weil ich ja hoffe,die Arge sagt:sie können fahren. Aber das weiß ich ja nicht,bzw, kenne die vorausetzungen nicht ob man fahren kann bzw. man sich stetig zur Verfügung halten muß (immer vorausgesetzt sie hätten Jobmäßig z.Zt. nichts) Bei einem neuen Job müßte mein Mann versuchen zu klären,ob er den Urlaub kurzfristig antreten kann.... Ich schätze mal es läuft so oder so auf einen Urlaubsverzicht hinaus :-(( |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 630
| Nachtrag für TE Meldung Arbeitslos bei ALG 1 § 38 Abs. 1 SGB III bundesrecht.juris.de/sgb_3 Gruss Falke |
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| Danke @Falke sagt: |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| @Falke In Deinem Paragraphenlink geht's um Arbeitssuchend-Meldung, nicht Arbeitslosmeldung, die kommt im SGB III weiter hinten. Ich meine nicht, dass Denvers Posting überflüssig war.
__________________ . . |
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| Danke @biddy sagt: |
| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 630
| Zitat:
Falke | |
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| Danke @Falke sagt: |
| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo Helene Zitat:
Ich kann nur dringend empfehlen, dass sich Dein Mann spätestens am Montag (!!!) persönlich arbeitslos meldet und sich an den Rat von Denver hält. Dein Mann sollte im Gespräch mit der Agentur für Arbeit auch unbedingt die bereits gebuchte Urlaubsreise ansprechen. | |
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| Danke @ sagt: |
| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 630
| Zitat:
Gruss Falke | |
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| Danke @Falke sagt: |
| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.02.2009 Ort: Aachen
Beiträge: 1.556
| Zitat:
eben, denn Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen. Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. ... Beachten Sie unbedingt die Hinweise zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III. § 38 Sozialgesetzbuch III - Rechte und Pflichten der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung ... Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. ... Telefonische oder schriftliche Anzeige zur Fristwahrung Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Sie können insoweit wählen, ob Sie sich rechtzeitig persönlich in der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden oder damit sie die gesetzlichen Fristen nicht versäumen, die Möglichkeit der telefonischen, schriftlichen oder online Anzeige nutzen. Es wird empfohlen, die Anzeige online oder telefonisch bei Ihrer Agentur für Arbeit zu nutzen... also, sofort arbeitssuchend melden und den Urlaub mit dem Arbeitsvermittler (BA) klären. Auch wenn die Rechtslage etwas anders ist, mit ein wenig Glück vermutlich kein Problem. fG Horst
__________________ "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität." G. Werner/Inh. DM Die ARGEn, die Berechnung des Lebensunterhaltes, die Kopplung an die Renten, alles verfassungswidrig. Das BVerfG Alle ARGE-Mitarbeiter dienen diesem asozialen, illegalen und illegitimen System. Sie beteiligen sich z.T. sogar an kriminellen Machenschaften und beklagen, statt sich gemeinsam mit Elo´s zu wehren, ihr eigenes "Schicksal". | |
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| Danke @haef sagt: |
| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 2.601
| telefonisch? Würd ich nie machen. per mail? kommt meist keine Antwort Per Fax... wenn überhaupt... besser: Hingehen, und Meldung bestätigen lassen! |
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| Danke @Kiwi sagt: |
| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| *klick* http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf Arbeitslosmeldung: Persönliche Arbeitslosmeldung - www.arbeitsagentur.de Arbeitssuchendmeldung: Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung - www.arbeitsagentur.de
__________________ . . |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 1.343
| Und noch etwas: ich denke mal, das die Reiserücktrittsversicherung hier nicht aufkommen wird. Die zählt wohl eher wegen Krankheit oder Todesfall in der Familie. Bin mir zwar nicht 100%ig sicher, aber schau doch bitte mal im kleingedruckten, ob diese auch bei arbeitslosigkeit einspringt. |
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| Danke @hergau sagt: |
| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Auch als Arbeitsloser hat man einen Urlaubsanspruch. Im übrigen denke ich, dass sich der alte AG schadensersatzpflichtig gemacht hat, wenn er den Urlaub genehmigt hat und jetzt der Urlaub nicht mehr angetreten werden kann, weil er gekündigt hat. |
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| Danke @Muzel sagt: |
| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 18.02.2009 Ort: Aachen
Beiträge: 1.556
| Zitat:
Horst
__________________ "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität." G. Werner/Inh. DM Die ARGEn, die Berechnung des Lebensunterhaltes, die Kopplung an die Renten, alles verfassungswidrig. Das BVerfG Alle ARGE-Mitarbeiter dienen diesem asozialen, illegalen und illegitimen System. Sie beteiligen sich z.T. sogar an kriminellen Machenschaften und beklagen, statt sich gemeinsam mit Elo´s zu wehren, ihr eigenes "Schicksal". | |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 2.601
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| Danke @Kiwi sagt: |
| | #19 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 59
| lang geplanter Urlaub, wo man zu der Planzeit nicht wußte, dass Arbeitslosigkeit folgt, hat man schon Chancen auf Genehmigung. Ein Recht auf Urlaub gibt es nicht. mal hier noch lesen Urlaub bei ALG-Bezug Sozialrecht frag-einen-anwalt.de |
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| Danke @Silberfunke sagt: |
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