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Allgemeine Fragen

Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?; in Forum: Information; Hallo Ihr Lieben! ich habe ein Frage: mein Mann ist nach 2 Jahren in einer Firma durch die finanzielle Schieflage eben dieser,vorige Wo. zum 15.4.10 gekündigt worden. Wir haben im ...

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Alt 20.03.2010, 15:16   #1
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Standard Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Hallo Ihr Lieben!

ich habe ein Frage: mein Mann ist nach 2 Jahren in einer Firma durch die finanzielle Schieflage eben dieser,vorige Wo. zum 15.4.10 gekündigt worden. Wir haben im Oktober 2009 schon einen Urlaub für den Juni 2010 gebucht und bezahlt (mit Rücktrittvers. Gott sei Dank).Was mache ich jetzt?Mein Mann muß sich ja spätestens am 16.4. arbeitslos melden.Was,wenn die Arge nichts für meinen Mann hat (58J. Maler/Anstreicher)?Kann ich dann den Urlaub nehmen?Oder muß mein Mann sich trotz evtl. im Moment nicht vorhandener Jobs zu Hause bereit halten,sprich Urlaub ade?

Hoffe Ihr könnt mir helfen.. Mein Mann arbeitet seit 45 Jahren immer durchgängig,und war noch niemals arbeitslos,daher haben wir überhaupt keinerlei Erfahrung,wie wir jetzt überhaupt vorgehen müßen :-(( Dankeschön im voraus!!
helene1234 ist offline  
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Alt 20.03.2010, 15:19   #2
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Stellt einen Antrag auf OrtsAbwesenheit... Rücktritt ist nicht möglich?
Kiwi ist offline  
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Alt 20.03.2010, 15:26   #3
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Also ich würde schnellstens ein ruhiges Gespräch mit dem SB führen und die Sachlage erläutern. Da gibt es bestimmt eine Übereinkunft.
Falls nicht, das ist dann einfach Schicksal
So hart sich dies anhört, mir erging es so vor einigen Jahren. Ich nahm es mit Humor, habe den Urlaub später nachgeholt.

Gruss
Falke
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Alt 20.03.2010, 15:27   #4
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

"Mein Mann muß sich ja spätestens am 16.4. arbeitslos melden." - vermutlich ist es am Besten, wenn dein Mann sich sofort arbeitslos meldet (also kommenden Montag). Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen nicht im Detail, aber besser schnell handeln, um irgendewelche Sperrzeiten / Arbeitslosengeldkürzungen zu vermeiden!

Vielleicht genügt ein FAX an das Arbeitsamt, dass er bald arbeitslos wird. Vielleicht muss er aber auch persönlich beim Arbeitsamt vorsprechen. Ich weiss es nicht. Aber er sollte vermutlich so schnell wie möglich dem Arbeitsamt Mitteilung machen.

Muss dein Mann zur ARGE (ALG II) oder zum Arbeitsamt (ALG I)?
Denver ist offline  
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Danke @Denver sagt:
Alt 20.03.2010, 15:30   #5
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

@ Denver

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, die TE hat es genau beschrieben.

Nichts für ungut, aber Dein Post war überflüssig

Gruss
Falke
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Alt 20.03.2010, 15:39   #6
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Zitat:
Zitat von Kiwi Beitrag anzeigen
Stellt einen Antrag auf OrtsAbwesenheit... Rücktritt ist nicht möglich?
Doch...habe eine Rücktrittversicherung,muß in den AGB noch nachsehen,bis wann ich denen einen Nichtantritt spätestens mitteilen muß,weil ich ja hoffe,die Arge sagt:sie können fahren. Aber das weiß ich ja nicht,bzw, kenne die vorausetzungen nicht ob man fahren kann bzw. man sich stetig zur Verfügung halten muß (immer vorausgesetzt sie hätten Jobmäßig z.Zt. nichts) Bei einem neuen Job müßte mein Mann versuchen zu klären,ob er den Urlaub kurzfristig antreten kann.... Ich schätze mal es läuft so oder so auf einen Urlaubsverzicht hinaus :-((
helene1234 ist offline  
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Alt 20.03.2010, 15:39   #7
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Nachtrag für TE

Meldung Arbeitslos bei ALG 1
§ 38 Abs. 1 SGB III

bundesrecht.juris.de/sgb_3


Gruss
Falke
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Alt 20.03.2010, 15:46   #8
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

@Falke

In Deinem Paragraphenlink geht's um Arbeitssuchend-Meldung, nicht Arbeitslosmeldung, die kommt im SGB III weiter hinten.

Ich meine nicht, dass Denvers Posting überflüssig war.
__________________
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.
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Alt 20.03.2010, 15:55   #9
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen

In Deinem Paragraphenlink geht's um Arbeitssuchend-Meldung, nicht Arbeitslosmeldung, die kommt im SGB III weiter hinten.

Nachtrag dazu dann:
§ 122
Persönliche Arbeitslosmeldung
(1) Der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist.
(2) Die Wirkung der Meldung erlischt
1. bei einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit,2. mit der Aufnahme der Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, wenn der Arbeitslose diese der Agentur für Arbeit nicht unverzüglich mitgeteilt hat.(3) Ist die zuständige Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit, so wirkt eine persönliche Meldung an dem nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit dienstbereit ist, auf den Tag zurück, an dem die Agentur für Arbeit nicht dienstbereit war.



Gruss
Falke
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Alt 20.03.2010, 15:55   #10
canigou
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Hallo Helene

Zitat:
Zitat von helene1234 Beitrag anzeigen
mein Mann ist nach 2 Jahren in einer Firma durch die finanzielle Schieflage eben dieser,vorige Wo. zum 15.4.10 gekündigt worden.
Demnach müsste Dein Mann einen Anspruch auf ALG 1 erworben haben.

Ich kann nur dringend empfehlen, dass sich Dein Mann spätestens am Montag (!!!) persönlich arbeitslos meldet und sich an den Rat von Denver hält.

Dein Mann sollte im Gespräch mit der Agentur für Arbeit auch unbedingt die bereits gebuchte Urlaubsreise ansprechen.
 
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Alt 20.03.2010, 16:13   #11
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Zitat:
Zitat von Denver Beitrag anzeigen
Vielleicht genügt ein FAX an das Arbeitsamt, dass er bald arbeitslos wird. >> Nein
Vielleicht muss er aber auch persönlich beim Arbeitsamt vorsprechen. >> Er muss

Ich weiss es nicht. >> Dann gibt man auch kein Post ab

Aber er sollte vermutlich so schnell wie möglich dem Arbeitsamt Mitteilung machen. >> vermutlich, nicht vermutlich, sondern sofort!

Muss dein Mann zur ARGE (ALG II) oder zum Arbeitsamt (ALG I)?
Muss ja wohl ALG I sein, laut TE
Also nun wieder Friede mit Denver und seinen Freunden


Gruss
Falke
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Alt 20.03.2010, 16:14   #12
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Zitat:
Zitat von biddy
@Falke
In Deinem Paragraphenlink geht's um Arbeits
suchend-Meldung, nicht Arbeitslosmeldung, die kommt im SGB III weiter hinten.
Ich meine nicht, dass Denvers Posting überflüssig war.


eben, denn

Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.
Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
...
Beachten Sie unbedingt die Hinweise zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III.


§ 38 Sozialgesetzbuch III - Rechte und Pflichten der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden
Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung
...
Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.
...
Telefonische oder schriftliche Anzeige zur Fristwahrung
Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
Sie können insoweit wählen, ob Sie sich
rechtzeitig persönlich in der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden oder
damit sie die gesetzlichen Fristen nicht versäumen, die Möglichkeit der telefonischen, schriftlichen oder online Anzeige nutzen.

Es wird empfohlen, die Anzeige online oder telefonisch bei Ihrer Agentur für Arbeit zu nutzen...


also, sofort arbeitssuchend melden und den Urlaub mit dem Arbeitsvermittler (BA) klären.
Auch wenn die Rechtslage etwas anders ist, mit ein wenig Glück vermutlich kein Problem.

fG
Horst

__________________
"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten.
Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität." G. Werner/Inh. DM

Die ARGEn, die Berechnung des Lebensunterhaltes, die Kopplung an die Renten,
alles
verfassungswidrig. Das BVerfG

Alle ARGE-Mitarbeiter dienen diesem asozialen, illegalen und illegitimen System. Sie beteiligen sich z.T. sogar an kriminellen Machenschaften und beklagen, statt sich gemeinsam mit Elo´s zu wehren, ihr eigenes "Schicksal".


haef ist offline  
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Danke @haef sagt:
Alt 20.03.2010, 16:26   #13
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

telefonisch? Würd ich nie machen.
per mail? kommt meist keine Antwort

Per Fax... wenn überhaupt...
besser: Hingehen, und Meldung bestätigen lassen!
Kiwi ist offline  
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Danke @Kiwi sagt:
Alt 20.03.2010, 16:28   #14
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

*klick* http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf

Arbeitslosmeldung: Persönliche Arbeitslosmeldung - www.arbeitsagentur.de

Arbeitssuchendmeldung: Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung - www.arbeitsagentur.de
__________________
.

.
biddy ist gerade online  
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Alt 20.03.2010, 18:48   #15
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Und noch etwas:

ich denke mal, das die Reiserücktrittsversicherung hier nicht aufkommen wird.
Die zählt wohl eher wegen Krankheit oder Todesfall in der Familie.

Bin mir zwar nicht 100%ig sicher, aber schau doch bitte mal im kleingedruckten, ob diese auch bei arbeitslosigkeit einspringt.
hergau ist offline  
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Danke @hergau sagt:
Alt 20.03.2010, 19:39   #16
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Auch als Arbeitsloser hat man einen Urlaubsanspruch. Im übrigen denke ich, dass sich der alte AG schadensersatzpflichtig gemacht hat, wenn er den Urlaub genehmigt hat und jetzt der Urlaub nicht mehr angetreten werden kann, weil er gekündigt hat.
Muzel ist gerade online  
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Danke @Muzel sagt:
Alt 21.03.2010, 02:32   #17
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Zitat:
Zitat von Muzel Beitrag anzeigen
Auch als Arbeitsloser hat man einen Urlaubsanspruch.

Leider nein

Im übrigen denke ich, dass sich der alte AG schadensersatzpflichtig gemacht hat, wenn er den Urlaub genehmigt hat und jetzt der Urlaub nicht mehr angetreten werden kann, weil er gekündigt hat.

ich kann zwar logisch nachvollziehen was Du meinst, dennoch zu abenteuerlich. Die zustehenden Urlaubstage werden vor Beendigung abgefeiert
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Die ARGEn, die Berechnung des Lebensunterhaltes, die Kopplung an die Renten,
alles
verfassungswidrig. Das BVerfG

Alle ARGE-Mitarbeiter dienen diesem asozialen, illegalen und illegitimen System. Sie beteiligen sich z.T. sogar an kriminellen Machenschaften und beklagen, statt sich gemeinsam mit Elo´s zu wehren, ihr eigenes "Schicksal".


haef ist offline  
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Alt 21.03.2010, 06:18   #18
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

Zitat:
Zitat von Muzel Beitrag anzeigen
Im übrigen denke ich, dass sich der alte AG schadensersatzpflichtig gemacht hat, wenn er den Urlaub genehmigt hat und jetzt der Urlaub nicht mehr angetreten werden kann, weil er gekündigt hat.
Schön wärs...
Kiwi ist offline  
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Danke @Kiwi sagt:
Alt 21.03.2010, 09:13   #19
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Standard AW: Plötzlich arbeitslos,Urlaub gebucht...was nun?

lang geplanter Urlaub, wo man zu der Planzeit nicht wußte, dass Arbeitslosigkeit folgt, hat man schon Chancen auf Genehmigung. Ein Recht auf Urlaub gibt es nicht.
mal hier noch lesen
Urlaub bei ALG-Bezug Sozialrecht frag-einen-anwalt.de
Silberfunke ist offline  
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Danke @Silberfunke sagt:
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