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Einkommensteuer Rückzahlung; in Forum: Information; Ich habe mal ne Frage : Bin seit 6 Januar arbeitslos , beziehe dank Niedriglohn über ZAF ALG I mit Aufstocker ALG II . Da ich letztes Jahr ja noch ...| Tags: einkommensteuer, rueckzahlung |
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.01.2006
Beiträge: 31
| Ich habe mal ne Frage : Bin seit 6 Januar arbeitslos, beziehe dank Niedriglohn über ZAF ALG I mit Aufstocker ALG II. Da ich letztes Jahr ja noch gearbeitet habe möchte ich gerne meine Einkommenssteuererklärung machen. Da ich jeden Tag 100 km Fahrtkosten hatte wird da schon ein kleines Sümmchen zusammenkommen. Letztes Jahr waren es um die 400 Euro. Wie sieht das denn jetzt aus ? Meldet das FA das automatisch an das Jobcenter oder muss ich das als Einkommen angeben ? muss ich gar nichts machen da ich ja "Aufstocker" bin ? Genaugenommen ist das ja kein Einkommen sondern ich habe das ja zuviel von meinem mickrigen Gehalt bezahlt das ich jetzt zurückbekomme. Soll ich das Geld auf ein anderes Konto das nicht mir gehört überweisen lassen, die Erklärung erst gar nicht machen ? Ich bin etwas ratlos. |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.485
| Du musst es angeben, da Einbkommensteuerrückzahlung als anrechenbares Einkommen zählt. Zitat:
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 156
| Rechnest Du in nächster Zeit damit, wieder eine Arbeitsstelle zu bekommen? Dann könntest Du ja ggf. mit der Abgabe der Einkommenssteuererklärung warten, bis Du wieder in Arbeit bist und erst dann die Erklärung abgeben. Ansonsten gibt es Datenabgleiche zwischen Finanzamt und Arge und ich würde eher davor warnen, Einkommen nicht anzugeben.
__________________ Grüsse Philas __________________________________________________ __________________________________________________ _____________________ Die von mir gemachten Aussagen spiegeln meine persönliche Meinung wider und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 7
| Solange man vom Finanzamt nicht aufgefordert wird, kann man die Steuererklärung für das Jahr 2009 bis zum 31.12.2011 abgeben. Die Verdienste bekommt das Finanzamt automatisch vom Arbeitgeber mitgeteilt, deshalb hat jeder Arbeitnehmer auch diese "e-Tin". Den Verdienst kennt also das Finanzamt schon. Und durch die persönliche ID-Nummer, die jeder Steuerpflichtige irgendwann mal bekam und die Meldungen über ELENA ist für jedes Amt alles nachvollziehbar. ELENA ist ein Meldeverfahren, wo der Arbeitgeber monatlich die Bezüge eines Arbeitnehmers unter Angabe der persönl. ID-Nummer des Arbeitnehmers einer zentralen Stelle melden muss. Ich arbeite bei einem Steuerberater und wir hatten auch schon einen Fall, wo ein Kind aufgefordert wurde seine Unterlagen der Familienkasse einzureichen, weil die Eltern in der Steuererklärung Werbungskosten bei der Ausbildungsvergütung des Kindes geltend machten. Die Geltendmachung der Werbungskosten ermöglichten den Eltern, das Kindergeld nicht zurückzahlen zu müssen. Die Familienkasse wollte den Sachverhalt prüfen, weil die Werbungskosten (Ausgaben zum Erhalt der Arbeitseinkünfte) von ihnen nicht in gleichem Umfang anerkannt werden wie beim Finanzamt. Entschuldigung die Ausschweifung. Ich wollte zu verstehen geben, dass die Ämter vernetzt und verkabelt sind und irgendwann alles angefordert wird. Aber solange sich keiner meldet, würde ich auf die Erstattung erstmal verzichten, wenns eh egal ist, ob ich was davon habe. Der Staat hat das Geld dann so und so.. |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 21.01.2006
Beiträge: 31
| Dank Imme. Sowas hab ich mir schon gedacht. Ich hoffe daß ich bald einen Job bekomme und dann mache ich die Steuererklärung. Und da ich dann eh bis 31.12.2011 Zeit habe damit denke ich wird sich bis dahin schon was getan haben. Auf jedem Formular steht doch unten : "Das Geld soll nicht mir überwiesen werden sondern an ...." oder so ähnlich. Wenn ich das jetzt auf ein anderes Konto auszahlen lassen würde zwecks Rückzahlung Schulden wie sieht es dann aus ? Wird das trotzdem bei mir abgezogen ?
__________________ "Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht..." |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 7
| @ Niki das weiss ich leider nicht. Ich bin nur Steuerfachassi, mit ALG II kenne ich mich nicht so aus. Da hoffe ich, findet sich ein Experte der Dir die Frage beantworten kann. Aber denken kann ich mir schon, dass es trotzdem abgezogen wird, denn massgeblich ist ja dann auch der Steuerbescheid. Auf dem steht der Erstattungsbetrag. Und für die Erstattung an andere Konten zur Schuldentilgung muss man eigentlich schon einen "amtlichen Vordruck" ausfüllen..eine Abtretungserklärung. |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 125
| Zitat:
Das wäre ja cool, habe jemandem in der Familie der auch seit längerer Zeit Hartz IV erhält, jedoch dieses nicht angeben will, wie die Person mir mitteilte, außerdem arbeitet die Person privat bei jemandem schwarz, ohne es anzugeben. Ich kann sie dadurch leider nicht verpetzten, da ich an für sich guten Kontakt habe, auch wenn es mir gegen den Strich geht, wie die handelt, und dann noch rumheult wie arm sie doch ist...Genauso eine OP die nicht nötig war gerade für ca. 3000€ machen lassen. Sowas stinkt mir... | |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.04.2009
Beiträge: 25
| Steuererstattungen sind kein Vermögen, sondern Einkommen - an diesem Punkt bitte aufpassen. |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | This thread | Refback | 19.03.2010 10:48 | |
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