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schreiben vom sozialgericht / überprüfungsantrag; in Forum: Information; hallo, habe ein schreiben vom sozialgericht bekommen, und weis jetzt nicht was ich machen soll. es geht wegen dem überprüfungsantrag. weil er 6 monate nicht bearbeitet worden ist, wurde mein ...| Tags: schreiben, sozialgericht, ueberpruefungsantrag |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 15
| hallo, habe ein schreiben vom sozialgericht bekommen, und weis jetzt nicht was ich machen soll. es geht wegen dem überprüfungsantrag. weil er 6 monate nicht bearbeitet worden ist, wurde mein antrag niedergelegt. ein tag vor dem urteil, habe ich eine wiederaufnahme des verfahrens gestellt. im forum hieß es, das wir es belassen sollen, weil wir eh nichts bekommen würden. ich habe auch nicht mehr dran gedacht, und es vergessen. jetzt am samstag kam ein schreiben vom sozialgericht: sehr geehrte frau xxx es wird mitgeteilt, dass das verfahren mit den bisherigen aktenzeichen xxxxx nach wiederaufnahme unter dem aktenzeichen xxxxxx weitergeführt wird. es wird gebeten, bei allen schriftsätzen ausschließlich das neue aktenzeichen anzugeben. die sache ist vorgesehen für einen erörterungstermin; eine ladung geht ihnen rechtzeitig zu. auf richterliche anordnung mfg ich weis das ich mich dazu äußern kann, wieso warum, aber wäre es sinnvoll? auch wenn es nicht für mich ist, aber für meine kinder. denn es heisst doch, das die kinder zu wenig bekommen. oder soll ich es lieber bleiben lassen? wäre nett wenn ihr mir helfen könnt. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2010 Ort: Norddeutschland
Beiträge: 415
| Solltest Du ´ne Ladung bekommen musst Du hingehen (!), da es sonst nen Ordnungsgeld wegen nicht erscheinen geben kann, ansonsten würd ich den Antrag zurückziehen weil eh kaum aussicht auf erfolg besteht .... Gruss THEWOLVERINE |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Im sozial rechtliche Verfahren bezahlt man kein Ordnungsgeld, wenn man als Partei nicht erscheint. Damit will ich nicht sagen, dass man nicht erscheinen sollte. Vielleicht solltest du dir einen Beistand mitnehmen. |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Falls Sie ohne genügende Entschuldigung nicht erscheinen, kann gegen Sie ein ORDNUNGSGELD bis zu 1000 Euro festgesetzt werden. | |
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| | #5 | |
| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.193
| dann schreib denen, dass du das Verfahren für beendet erklärst und fragst an, ob dennoch dein Erscheinen erforderlich ist. Mach es per Fax und gib eine Rückfax-Nr. an. Zitat:
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 15
| erstmal danke, für antworten. habe heute ein schreiben vom sozialgericht bekommen: sehr geehrte frau xxxx es ist termin zur erörterung des sachverhalt bestimmt auf mittwoch, den 26.mai.2010 uhrzeit zimmer hh ihr persönliches erscheinen ist angeordenet. sie müssen selbst dann persönlich erscheinen, wenn sie einen bevollmächtigten entsenden. auch im falle ihres ausbleibens kann beweis erhoben und verhandelt werden. fals sie ohne genügende entschuldigung nicht erscheinen kann gegen sie ein ordnungsgeld bis zu 1000,-€ festgesetzt werden. dies gilt nicht, wenn sie einen vertreter entsenden, der zur aufklärung des sachverhalts in der lage und zur abgabe der gebotenen erklärungen - insbesondere zu einem vergleichsabschluss - ermächtigt ist. das auftreten des prozessbevollmächtigten kann untersagt werden, solange sie unbegründet ausbleiben und hierdurch der zweck der anordnung ihres persönlichen erscheinens vereitelt wird. können sie aus zwingenden gründen -z.b. wegen einer ernsthaften erkrankung - voraussichtlich der ladung nicht folge leisten, müssen sie dies dem gericht sofort mitteilen, die hintergrundsgründe nachweisen und beantragen, sie von der anordnung des persönlichen erscheinens zu befreien. wird diesem antrag nicht entsprochen, müssen sie erscheinen. bitte beachten sie, dass bei einer erkrankung eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der regel nicht ausreicht; es muss vielmehr verhandlungsunfähigkeit vorliegen notwendige bare auslagen für die wahrnehmung des termins und der zeitverlust (ggf. verdienstausfall) werden auf antrag gegen vorlage der belege und dieser landung erstattet, wenn der anspruch innerhalb von drei monaten nach dem termin bzw. der untersuchung beim sozialgericht geltend gemacht wird. soweit sie selbstständig tätig sind und verdienstausfall geltend machen, durch die vorlage der gewinn - und verlustrechnung oder des steuerbescheides, jeweils für das vergangene kalenderjahr, nachzuweisen. bitte nutzen sie mögliche fahrpreisermäßigungen aus. bitte bringen sie diese ladung zum termin mit. nachrichtlich an alle beteiligten: das persönliche erscheinen der kläger ist angeordnet worden. gez. dr. XXX vorsitzende meine frage jetzt: bringt eine niderlegung des verfahrens noch was? oder ist es jetzt zu spät? oder muss ich die sache jetzt zu ende bringen? was kann alles passieren ? hoffe auf ein paar antworten |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Das alles heißt doch noch nicht, das man Ordnungsgeld bezahlen muss. Das Gericht verhandelt dann ohne dich und mehr passiert nicht. Das sozial-gerichtliche Verfahren ist kein Strafverfahren. Nur im Strafverfahren wird Ordnungsgeld fällig und kann polizeiliche Vorführung des Angeklagten angeordnet werden. In der mündlichen HV vor dem Sozialgericht kannst du Anträge stellen, die durch Beschluss entschieden werden müssen und wenn du zur HV nicht gehst, verschenkst du diesen wesentlichen Anspruch. Ich würde das nicht machen. Außerdem verlierst du natürlich das Recht das rechtliche Gehör rügen zu können. Geändert von Muzel (19.03.2010 um 20:15 Uhr) |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Schau dir mal das Urteil an: Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 15
| ich weis das ich mich dazu äußern kann. und mein recht würde ich mir nicht nehmen lassen. was ich aber eigentlich wollte: wäre es sinnvoll die sache durch zu ziehen, da wir unsere anträge widersprüche ect zurück nehmen sollten, hat es einen sinn überhaupt soweit zu gehen? da ich mein verfahren für beendet erklären wollte, aber das schreiben heute kam, frag ich mich jetzt: kann ich das verfahren noch niederlegen, oder ist es zu spät? oder muss ich die sache jetzt durch ziehen? und was wird passieren? zieh ich die sache durch, wird mit großer sicherheit abgewiesen, habe ich zahlungen zu leisten, weil ich soweit gegangen bin? oder wenn ich den fall niederlegen kann, muss ich was zahlen, habe ich trotzdem ein termin, warum ich jetzt zurück gezogen habe, all so fragen, die mir im kopf rum schwirren. |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 2.731
| Es ist immer sinnvoll ein Verfahren durchzustehen, denn Rechte, die man nicht durchfechtet hat man nie gehabt. Dies ist eine uralte Vermutungsregelung. |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.04.2009
Beiträge: 58
| <Keine Angst - Dir entstehen keine Kosten !!! Nur - wenn Du sozusagen verlierst, werden Dir Deine Unkosten, Fahrgeld usw. eventuell nicht erstattet. Meist ist aber ein Antrag auf die Fahrkosten dabei - wenn Du den abgibst, bekommst Du normalerweise die Fahrkosten auch erstattet. Es klingst sogar POSITIV - denn bei totaler Hoffnungslosigkeit des verfahrens, hätte Dir das Gericht sehr wahrscheinlich nahegelgt, die Klage zurückzuziehen. Nimm den Termin auf jeden Fall wahr - und wenn Du irgendwelche Anträge hast, die man als regelmässige a-typische Bedarfe hast, für Erwachsene -oder natürlich für Kinder !!! Hast Du eine Sanktion bekommen ??? angeben, weil Existenzminimum unterschritten wurde sammle die zusammen und sende die einfach dem Gericht noch rechtzeitig vor dem Termin zu. Wo ist denn dei SG ??? vielleicht bekommst Du ja aus dem Forum ein bisschen Unterstützung. Ist ja noch genug Zeit. Der Richter kann nur bewilligen oder ablehnen - mehr macht der nicht !! |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Zitat:
Es ist noch keine Verhandlung und die Unterstützer müssten, da nicht-öffentlich, vor der Tür warten.
__________________ . . | |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 15
| unkosten für fahrkarte habe/ werde ich nicht haben. würde mir aber sorgen machen, wenn ich verliere, und das ich dann zahlen muss. ich weis nicht ob das positiv klingt, wenn es im elo heisst, es würde nichts bringen, und sollen unsere anträge zurück ziehen. sanktionen, nein, aber immer kurz davor, da die von der arge mich total auf den kicker haben und nur drauf warten das ich einen fehler mache. habe mir jahre lang alles gefallen lassen, und jetzt wehre ich mich, und das gefällt denen nicht. das sg ist in hamburg, den ein oder anderen beistand würde ich schon finden, aber jetzt kommt es, -ist es das richtige? ich habe das gefühl zwischen zwei stühle zu stehen, die eine seite sagt, nein, vergiss es, mach dir nicht noch mehr stress, weil ich das gefühl habe auch alleine damit zu sein. die andere seite sagt ja, zieh das ding durch, wozu hast du den überprüfungsantrag, die widersprüche die klage gemacht, ich habe es gewagt mich gegen die arge anzulegen, und jetzt willst du kneifen? ich glaube, ich möchte nachher nicht als **** da stehen!!! |
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| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | This thread | Refback | 16.03.2010 20:00 | |
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