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Klage zurücknehmen?; in Forum: Information; Hallo, habe vom Gericht Post erhalten. Ich habe gegen den Ablehnungsbescheid Überprüfungsantrag Klage eingereicht. Die Antwort des Gerichtes lautet: Sehr geehrter Herr XXX, in dem Rechtsstreit XXX./. Arge Wird eine ...

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Alt 10.03.2010, 09:45   #1
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Ort: Der Norden
Beiträge: 50
Standard Klage zurücknehmen?

Hallo,

habe vom Gericht Post erhalten. Ich habe gegen den Ablehnungsbescheid Überprüfungsantrag Klage eingereicht.

Die Antwort des Gerichtes lautet:

Sehr geehrter Herr XXX,
in dem Rechtsstreit
XXX./. Arge

Wird eine Abschrift des Schriftsatzes vom 10.02.2010 zur Kenntniss und eventuelle Stellungnhame übersandt.

Gleichzeitig übersende ich das Urteil des Bundesverfassungsbericht, aus dem sich ergibt, dass trotz der Verfassungswidrigkeit d. Normen d. Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, die Leistungen rückwirkend neu festzusetzten. Es stehe für alle leistungszeiträume, die nicht von der gesetzgeberischen Neuregelung erfasst werden, fest dass die Hilfebedürftigen nicht deshalb(höhere) Leistungen erhlaten können, weil die gesetztlichen Vorschriften über die Höhe der Regelleistung mit dem Grundgesetzunvereinbar sind(siehe Rdnr.219).

Ihre Klage hat daher nach vorläufiger Prüfung keine Aussicht auf Erfolg und das Gericht bittet um Stellungnahme binnen 4 Wochen, ob die Klage zurückgenommen wird.

Dass heißt für mich und meine Tochter Klage zurücknehmen? Oder nicht?

Was passiert, wenn ich die Klage NICHT zurücknehme?
Was passiert, wenn das Gericht meine Klage nicht nur vorläufig prüft, sondern endgültig?


Alles ziemlich ducheinander.
Wer hat einen Rat Hinweis für mich

Atypische Bedarfe: Meine Tochter fährt ende des Monats mit ihrer Klasse auf einen Ausflug als Abschluss des NaWI Unterrichtseinheit in den Tierpark Arche Warder. Sind die Kosten atypischer Bedarf?


Gruß
Sascha
SaschaSBO ist offline  
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Alt 10.03.2010, 11:11   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer/in
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 567
Standard AW: Klage zurücknehmen?

Zitat:
Zitat von SaschaSBO Beitrag anzeigen
Atypische Bedarfe: Meine Tochter fährt ende des Monats mit ihrer Klasse auf einen Ausflug als Abschluss des NaWI Unterrichtseinheit in den Tierpark Arche Warder. Sind die Kosten atypischer Bedarf?
In dem Urteil geht es um laufende, nicht einmalige atypische Bedarfe. Die Kosten für diesen Ausflug sind gesondert zu beantragen.
Demim ist offline  
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Alt 11.03.2010, 08:58   #3
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 7.289
Standard AW: Klage zurücknehmen?

genau,
Klassenfahrten sind von ARGE/Jobcenter zu unterstützen und dort schriftl. zu beantragen.
__________________
Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Dem Deutschen Volke

(endlich) wird "Anstrengungsloser Wohlstand für Alle" versprochen.

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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